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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.

01.03.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 723/11 Betreff: Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wieso die Stadt Frankfurt nicht von ihrem, erst im November 2019 beschlossenen und verabschiedeten Vorkaufsrecht des ehemaligen Neckermanngeländes, Gebrauch gemacht hat? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Konzentration von Rechenzentren stadtplanerisch in das Gesamtbild des Stadtteils integriert werden können ohne den Stadtteil weiter abzuwerten? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, wie die durch das weitere Rechenzentrum anfallende Abwärme den bereits stark industriell geprägten Stadtteil nicht weiter aufheizt (siehe Klimaplanatlas)? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Baudenkmäler, wie das frühere Neckermann-Hauptverwaltungsgebäude und das Kesselhaus weiter geschützt und erhalten bleiben können? Begründung: In der Frankfurter Rundschau vom 15.02.2020 war zu lesen, dass die Firma Interxion sich auf dem ehemaligen Neckermann Gelände eingekauft hat. Heute bereits ist die Hanauer Landstraße in erster und zweiter Reihe Standort von noch im Bau befindlichen und bereits baulich abgeschlossenen Rechenzentren. Diese riesigen "Klötze", mit Natodraht hochgesichert und menschenleer passen sich städtebaulich nicht in das vorhandene Mischgebiet ein. Das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt und dessen Wahrnehmung hätte die Möglichkeit geboten, dass zentralliegende Neckermann-Gelände städtebaulich und klimagerecht langfristig positiv zu entwickeln und die Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu steuern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1690 2020 Die Vorlage OF 723/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

17.02.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim

20.01.2020 · Aktualisiert: 29.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 02.01.2020 Betreff: Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 OBR 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 abzulehnen und die Straßenbahnlinie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des Ortsbeirates 11, die bisher unzureichenden ÖPNV-Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Die Anregung aus dem Ortsbeirat 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die Vorlage OM 5492 berücksichtigt nicht die hohe Bedeutung der Straßenbahnlinie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Straßenbahnlinie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeitern des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Straßenbahnlinie 11 und die Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U 6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahnlinie 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Station "Habsburger-/Wittelsbacherallee" die Station "Schwedlerstraße" mit dem Bus 32 und der Straßenbahnlinie 11 in 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 882 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5335, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

18.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

30.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 653/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11, vor allem auf dem Hintergrund der geänderten StVo, werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 51 2020 Die Vorlage OF 653/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße

30.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 664/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 62 2020 Die Vorlage OF 664/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße

26.11.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 entstanden aus Vorlage: OF 392/4 vom 12.11.2019 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 8630/05 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Straßenbahnlinie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Straßenbahnlinie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Straßenbahnlinie 12 hinter der Haltestelle "Wittelsbacherallee" drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Straßenbahnlinie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der Straßenbahnlinie 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der Straßenbahnlinie 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Landstraße zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Landstraße für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Straßenbahnlinie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630, sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.01.2020, OF 645/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 518 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 270

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

28.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Osthafenplatz

22.10.2019 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5265 entstanden aus Vorlage: OF 380/4 vom 08.10.2019 Betreff: Fahrradbügel Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, gleich oder im Zuge der Überarbeitung des Osthafenplatzes an der Einmündung desselben in die Hanauer Landstraße, vorzugsweise vor dem zu renovierenden Hochbeet auf der Mittelinsel, einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Fahrradbügel werden in der Gegend gebraucht. An der erwähnten Stelle ist noch Platz neben dem Glascontainer. Zum zeitlichen Ablauf: Der Gehweg ist dort neu gemacht und wird wohl nicht unmittelbarer Bestandteil der Überarbeitung des Platzes. Möglicherweise wird er aber zwischenzeitlich für die Baustelleneinrichtung gebraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 158 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann wird die Querung Grüne Straße/Uhlandstraße auf der Hanauer Landstraße optimiert?

22.10.2019 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 382/4 vom 08.10.2019 Betreff: Wann wird die Querung Grüne Straße/Uhlandstraße auf der Hanauer Landstraße optimiert? Vorgang: OM 3147/18 OBR 4; ST 1865/18; ST 639/19 Der Magistrat wird gebeten, die bei dem Ortstermin am 04.10.2017 besprochenen Maßnahmen nun umzusetzen: - Auf der Südseite den Überweg dadurch nutzbar zu machen, dass mittels geeigneter Maßnahmen im Überwegbereich keine Autos mehr parken können. - Auf der Nordseite die Aufstelllinie der Lichtsignalanlage für die Autos etwas Richtung Osten zu verschieben. - Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs so zu ordnen, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Fahrräder den Übergang über die Hanauer Landstraße ohne Behinderungen für sich und andere nutzen können. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 04.10.2017 hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Der Magistrat hat mit den oben genannten Stellungnahmen auch hoffnungsvoll geantwortet, Weiteres ist augenscheinlich noch nicht geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 704 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs?

05.10.2019 · Aktualisiert: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 381/4 Betreff: Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs? Vorgang: V 116/16 OBR 4; ST 1648/16 In der ST 1648 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Ortsbeirat zuletzt über die geplante Aufzugsanlage im Ostbahnhof unterrichtet: "Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen." Bislang sind jedoch keine entsprechenden Arbeiten am Bahnsteig oder der Hanauer Landstraße zu erkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der inzwischen erfolgten Entwidmung des Bereichs des alten Bahnhofempfangsgebäudes bittet der Ortsbeirat um Auskunft, ob sich die Planung für die zweite Bauphase geändert hat und wann mit den Maßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1449 2019 Die Vorlage OF 381/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4938 entstanden aus Vorlage: OF 595/11 vom 17.06.2019 Betreff: Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, gestalterisch und gärtnerisch aufzuwerten. Dies kann unter anderem dadurch erfolg en, dass im direkten Umfeld um das im Jahr 1768 erstmals erwähnte Gebäude, in dem sich heute die Pension und das Restaurant "Altes Zollhaus" befinden, die dort angebrachten Steckgeländer aus Metall durch Hochbeete aus Stein ersetzt werden. Dort könnten hochwachsend blühende Sträucher und Rankpflanzen angepflanzt werden. Weiterhin sind die im Bereich der Verkehrsinsel wild angebrachten Werbeschilder auf deren Legalität hin zu überprüfen und neu zu beordnen bzw. - wo nötig - zu entfernen. Begründung: Das derzeitige Erscheinungsbild um die Liegenschaft Hanauer Landstraße 563, auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel, ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Gebäudes nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Kulturdenkmal, umstellt von Steckgeländern, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Kulturdenkmal am Entrée Frankfurts im Frankfurter Osten erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 135 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann kommt der Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße?

13.08.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 363/4 vom 29.07.2019 Betreff: Wann kommt der Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße? Vorgang: OM 3989/18 OBR 4; ST 416/19 Der Magistrat wird erneut gebeten, möglichst bald in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich des 5. Polizeireviers bzw. der schräg gegenüberliegenden Kindertagesstätte Knoppschachtel einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder e ine Fußgängerampel einzurichten. Die in der Stellungnahme vom 22.02.2019, ST 416, genannten winterlichen Witterungsverhältnisse als Grund für eine ausstehende Verkehrszählung sollten inzwischen kein Problem mehr darstellen. Für die Bedarfsermittlung an der Stelle sollte zudem die Kindertagesstätte kontaktiert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat sich durch die Bebauung nördlich der Ferdinand-Happ-Straße die Frequenz in dem Bereich durch Fußgänger erheblich erhöht. Bislang findet sich jedoch kein dauerhaft eingerichteter Überweg, der den Fußgängerverkehr - und hier im Besonderen für die Kindertagesstätte und ihre Kinder - an geeigneter Stelle über die Straße führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3989 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 416 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2092

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkordnung Schwedlerstraße, nördlicher Teil

13.08.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4880 entstanden aus Vorlage: OF 364/4 vom 30.07.2019 Betreff: Parkordnung Schwedlerstraße, nördlicher Teil Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit Umsetzung der folgenden Maßnahmen eine für alle Verkehrsteilnehmer befriedigende Situation im nördlichen Teil der Schwedlerstraße hergestellt werden kann: 1. Unbedingtes Freihalten des Durchgangs neben dem Brückenkopf der Schwedlerbrücke zur Ferdinand-Happ-Straße mittels Poller oder Gitter. 2. Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs für diese nördliche Schwedlerstraße unter Einzeichnung von Parkplätzen. Begründung: Im genannten Bereich der Schwedlerstraße wird auf dem östlichen Bürgersteig mehr und mehr ordnungswidrig senkrecht geparkt, sodass für Fußgänger kein Durchkommen mehr ist. Diese Parkerei versperrt denn auch den Durchgang zur Ferdinand-Happ-Straße sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer. Ein Erfolg des Einsatzes von Ordnungskräften ist nicht zu erkennen. Eine Option ist, das Waagrechtparken durch Abpollerungen durchzusetzen. Da in dem Bereich höhere Fahrgeschwindigkeiten nicht sinnvoll zu erzielen sind, wäre es aber auch denkbar, die Straßenfläche zum verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Passage zur Ferdinand-Happ-Straße ungehindert benutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2153

OF (Antrag Ortsbeirat)

Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten

31.07.2019 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten

17.07.2019 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2019, OF 596/11 Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich unter Hinzuziehung des Denkmalamtes mit dem Eigentümer und Betreiber der in der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, befindlichen Pension - Restaurant "Altes Zollhaus" in Verbindung zu setzen und zu prüfen und zu berichten, in welcher Materialität und Ausführung sowie zu welchen Kosten die vor einigen Jahren vom Vorbesitzer am Gebäude entfernten Fensterläden neu angefertigt und wieder angebracht werden können, um das historische Gebäude denkmalpflegerisch aufzuwerten. Weiterhin wird um eine Stellungnahme gebeten, welche weiteren Veränderungen am derzeitigen Zustand des Objektes aus denkmalpflegerischer Sicht sinnvoll erscheinen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden die vormals am Kulturdenkmal der ehemaligen Zollstation befindlichen Fenster-läden vom damaligen Besitzer entfernt. Der jetzige Eigentümer und Betreiber hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die fehlenden Fensterläden wieder anzubringen, sofern ihm dafür eine finanzielle Förderung gewährt wird. Die vom Magistrat erbetenen Informationen sollen dazu dienen, Umfang und Kosten einer solchen Maßnahme in Erfahrung zu bringen und Möglichkeiten für deren finanzielle Unterstützung zu prüfen, etwa in Form einer Förderung für denkmalwerten Mehraufwand und/oder eines Zuschusses aus dem Ortsbeiratsbudget. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1374 2019 Die Vorlage OF 596/11 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts

17.06.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 568/11 vom 03.06.2019 Betreff: Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Hanauer Landstraße nicht nur im Bereich der Autowaschanlage Mr. Wash, sondern durchgehend an allen Ausfahrten (Bsp. Lidl, Bauhaus, Hornbach, McDonalds, Kentucky) rot einzufärben, da wegen der verschiedenen Ein- und Ausfahrten in di esem Bereich Radfahrer häufig durch unaufmerksam ein- und ausbiegende Fahrzeughalter gefährdet werden. Begründung: Der Radweg links- und rechtsseitig der Hanauer Landstraße wird täglich von vielen Radfahrern genutzt. Um die Radfahrer besser zu schützen, sollten insbesondere die Radwege im Bereich von stark frequentierten Ein- und Ausfahrten rot eingefärbt und mit den entsprechenden Piktogrammen und Linien versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1853 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße

07.05.2019 · Aktualisiert: 27.08.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 344/4 vom 23.04.2019 Betreff: Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob analog der beigefügten Präsentation eine Verbesserung der Querung Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße für (u. a.) die Grundschüler der Uhlandschule herbeizuführen ist. Begründung: Das Überqueren der Hanauer Landstraße ist nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der Uhlandschule risikoreich. Die Verkehrsinsel ist sehr schmal und nicht geeignet, einer größeren Gruppe, die die Straße überqueren will, Platz zu bieten. Der Schulweg wird als solcher nicht wahrgenommen, parkende Autos erschweren die Situation. Anlage Anlage 1 (ca. 248 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsinsel um das Restaurant „Mainkur-Stuben“ begrünen

11.03.2019 · Aktualisiert: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 538/11 Betreff: Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben" begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben", Hanauer Landstraße 563, gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Um das Gebäude herum werden blühende, hoch wachsende Sträucher gepflanzt und - sofern notwendig - Hochbeete angelegt. Begründung: Die momentane Situation des denkmalgeschützten Hauses auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Areals nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Areal, umstellt von Stangen, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Entree Frankfurts an der Hanauer Landstraße erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee

03.02.2019 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenverbindung zwischen Ferdinand-Happ-Straße und dem Danziger Platz

27.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2018, OF 292/4 Betreff: Straßenverbindung zwischen Ferdinand-Happ-Straße und dem Danziger Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat Bornheim/Ostend stimmt dem Magistratsvortrag M 204 unter der Maßgabe zu, dass die Planungen für eine Straßenverbindung zwischen Ferdinand-Happ-Straße und dem Danziger Platz nicht weiter verfolgt werden. Begründung: Im Magistratsvortrag M 204 wird neben dem begrüßenswerten Bebauungsplan auch die Planung einer weiteren Straßenverbindung im Ostend vorgetragen und vorbereitet: Mit der Planung der neuen Verkehrsflächen soll im Rahmen der Entwicklung des Gebietes mittel- bis langfristig eine über das Plangebiet hinausreichende Wegeverbindung aus dem nördlichen Ostend bis zum Hafenbecken hergestellt werden. Hierzu bedarf es jedoch einer neuen Unterführung unter der bestehenden Bahnlinie nordöstlich des Plangebiets hindurch. Im Rahmen der Beratungen und Bebauung auf den betroffenen Liegenschaften nordwestlich der Ferdinand-Happ-Straße wurde diese Verbindung bereits angedacht und durch eine entsprechende Grundstücksparzellierung liegenschaftlich vorbereitet. Würde diese Planung umgesetzt, so würden alle bisherigen Versuche, den Durchgangsverkehr aus der Henschelstraße und der Habsburgerallee heraus zu halten, konterkariert. Es würde eine neue, schnelle Verbindung vom südlichen Mainufer (Kaiserlei) über die Hafenbrücke auf den Danziger Platz und dann durch die Wohngebiete des Ostends hin zum Alleenring geschaffen. Die Wohnqualität wäre in den betroffenen Quartieren deutlich eingeschränkt, die einspurige Verkehrsführung vor der Helmholtzschule vermutlich nicht zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 204 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 27.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 204 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/4 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße einrichten

27.11.2018 · Aktualisiert: 08.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 290/4 vom 12.11.2018 Betreff: Fußgängerüberweg in der Ferdinand-Happ-Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich des 5. Polizeireviers bzw. der schräg gegenüberliegenden Kindertagesstätte Knoppschachtel einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerampel einzurichten. Begründung: Wie dem Magistrat bereits in einer früheren Anregung dargelegt, hat sich in den letzten Jahren durch die Bebauung nördlich der Ferdinand-Happ-Straße die Frequenz in dem Bereich durch Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich erhöht. Bislang findet sich jedoch kein dauerhaft eingerichteter Überweg, der den Fußgängerverkehr - und hier im Besonderen für die Kindertagesstätte und ihre Kinder - an geeigneter Stelle über die Straße führt. Den Sorgen und Nöte der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Einrichtungen sollte baldmöglichst Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 416 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4879 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1945

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 475/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße, zwischen Mainkur und Ratswegkreisel, auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges, unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten, möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen durch diverse Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 287 2018 Die Vorlage OF 475/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 454/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um auf der Hanauer Landstraße, im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur, Rundum-Blitzanlagen, in der Funktionsart der Blitzanlage "PoliScan speed", zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich, zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 269 2018 Die Vorlage OF 454/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 446/11 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob mit eine Realisierung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründung: Die östliche Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße hat eine hohe Bedeutung in verkehrstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Straße ist ein Gewinn für das ansässige Gewerbe, dass dann auch von der nördlichen Seite angedient werden könnte. Gleichzeitig wird der auf die Hanauer Landstraße wirkende Verkehrsdruck vermindert. Eine positive Folge könnte das Unterbleiben der Entladung von LKWs auf der Hanauer Landstraße und den Fuß- und Fahrradwegen sein. Eine Erhöhung der Störungsfreiheit auf der Straße, eine Erhöhung der Sicherheit auf Fuß- und Radwegen könnten die positiven Folgen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2018 Die Vorlage OF 446/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "zur Dieselstraße" durch die Worte "in den Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 451/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A 661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A 66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 267 2018 Die Vorlage OF 451/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg

29.10.2018 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schadstoffmessstation für den Erlenbruch

29.10.2018 · Aktualisiert: 05.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 429/11 vom 04.10.2018 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen zu lassen, um die Belastungen von NOx und Feinstaub dauerhaft vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Der Ortsbeirat weiß, dass dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art. Zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt. Dies macht aber allein aufgrund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 Prozent für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten, wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird. Dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop-and-go-Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden, wo nachweislich der meiste Dreck entsteht, und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3405, 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Wohnungen und Kindertagesstätte in der Ferdinand-Happ-Straße

07.10.2018 · Aktualisiert: 31.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 284/4 Betreff: Neue Wohnungen und Kindertagesstätte in der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit den Projektentwicklern Isaria Wohnbau, Max Baum Immobilien sowie der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Kontakt aufzunehmen, um die geplante Wohnbebauung (insbesondere der 96 öffentlich geförderten Mietwohnungen) sowie die vorgesehene Kindertagesstätte in dem wohl als "Schwedler Trio" genannten Projekt an der Ferdinand-Happ-Straße im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Wie der Presse Ende September zu entnehmen war, sollen an der genannten Stelle 280 Wohnungen entstehen, von denen ein Teil als Sozialwohnungen und Wohnungen des zweiten Förderwegs geplant sind. Zudem sei eine Kindertagesstätte auf dem Areal vorgesehen. Der Ortsbeirat und die Bevölkerung würden gerne über das Vorhaben informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 284/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend

11.09.2018 · Aktualisiert: 11.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 259/4 vom 23.07.2018 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend Vorgang: OM 663/16 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen in Bornheim und im Ostend, hier vor allem in Alt-Bornheim, der Bornheimer Landwehr, der Ringelstraße, der Rendeler Straße und der Rhönstraße, durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit der Vorlage OM 663 wurde auf das Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Frankfurter Alleenring hingewiesen. Maßgeblich wären daher nicht nur regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße als wichtigste östliche Ausfallstraße und dem Frankfurter Alleenring, sondern außerdem wiederholt Kontrollen in den Tempo-30-Zonen vor Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Spielplätzen/Parkanlagen. Geschwindigkeitskontrollen sind hier ein adäquates Mittel für Verkehrssicherheit und dienen somit dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2307

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Grün am Osthafenplatz

27.08.2018 · Aktualisiert: 20.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 276/4 Betreff: Mehr Grün am Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Osthafenplatz anstelle von Parkbuchten entlang des Mittelstreifens Grünflächen und Bepflanzungen zu erstellen. Begründung: Am 23. August 2018 wurde die Vorlage M 123 beschlossen, die eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung des Osthafenplatzes vorsieht. Entlang des breiten Mittelstreifens sind zurzeit ein Hochbeet, ein Brunnen und sechs einzelne Fahrradbügel geplant. Zwei Bäume sollen erhalten werden, drei neue kommen hinzu. Außerdem sind 36 Parkbuchten vorgesehen. Statt diesem Vorrang für die Automobilinfrastruktur, die nur wenigen Autofahrenden nutzt, wird die wichtige Wegeverbindung zwischen Hanauer Landstraße und Main begrünt. So trägt sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gerade an dieser Stelle im Ostend ist eine verstärkte Begrünung wünschenswert, da die nahe gelegene vierspurige Hanauer Landstraße eine starke Belastung des Mikroklimas darstellt. In nahe gelegenen vorherigen Baumaßnahmen, wie beispielsweise der Neupflasterung des Südausgangs des Ostbahnhofes, der Neugestaltung der Ecke Hanauer Landstraße/Grusonstraße und der Errichtung der Louis-Appia-Passage überwiegen die gepflasterten Abschnitte deutlich gegenüber den begrünten. Dies macht sich in einer extremen Windentwicklung bemerkbar und verringert die Aufenthaltsqualität. Auch die bisherigen Pläne der angrenzenden Fläche "Honselldreieck" lassen nicht auf eine ausgiebige Begrünung schließen. Das soll bei der Neugestaltung des Osthafenplatzes vermieden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 276/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Für ein sauberes Gelände „Uhlandschule/AHRS/KiZ“

07.08.2018 · Aktualisiert: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3425 entstanden aus Vorlage: OF 253/4 vom 24.07.2018 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat, die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt-/ und Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof; 2. Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. Elternlotsen sind bereit, für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule zu stehen und die Passantinnen und Passanten auf den neuen Durchgang hinzuweisen ; 3. Schaffen einer Raucherzone für die Raucherinnen und Raucher der AHRS, z. B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite; 4. Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht); 5. Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucherinnen und Besuchern hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2057 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 846

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim

11.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3318 entstanden aus Vorlage: OF 375/11 vom 27.05.2018 Betreff: Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim Der Magistrat wird aufgefordert, an der Zufahrt der Kilianstädter Straße 1 ein Hinweisschild für Fußgänger und Radfahrer aufzustellen, auf welchem über die alternative Route durch den Fechenheimer Wald nach Bischofsheim informiert wird. Begründung: An der Kilianstädter Straße ist in linksseitiger Fahrtrichtung Bischofsheim ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240) eingerichtet. Dieser führt Fußgänger und Radfahrer über die Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße in Richtung Maintal-Bischofsheim. Dieser offiziell eingerichtete gemeinsame Geh- und Radweg soll nicht geschmälert werden, da er über eine der meistbefahrensten Hauptstraßen mit ständigem Staupotenzial führt, doch würde es der Ortsbeirat begrüßen, auf die alternative grüne Route durch den Fechenheimer Wald mindestens einmal hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1968 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weg zwischen RiederwaldRiederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren

14.05.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3163 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 17.04.2018 Betreff: Weg zwischen Riederwald-Riederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Vorgang: OM 1806/17 OBR 11; ST 1866/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orber Straße, der Gegenstand der Stellungnahme ST 1866 vom 18.09.2017 ist, durch eine neue Asphaltdecke kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: Nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe/Ostpark die einzige ernst zu nehmende Radverbindung zwischen dem Frankfurter Osten/östlichen Frankfurter Umland und der Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der Hanauer Landstraße ist aufgrund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den motorisierten Verkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer aus lufthygienischer und sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus aufgrund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche Alternative. So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die lufthygienische Situation zwingen dazu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1806 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1738 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern

14.05.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt. Der Magistrat wird gebeten, darauf zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Auszug aus dem Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822 gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

14.05.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße

08.05.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 24.04.2018 Betreff: Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen er nun nach dem Ortstermin am 4. Oktober 2017 umsetzen möchte, um die fußläufige Querung der Kreuzung zu erleichtern. Folgendes wurde besprochen: 1. Auf der Südseite die bereits ausreichende Breite des Überwegs dadurch nutzbar zu machen, dass Vorkehrungen getroffen werden (Sperrfläche, Poller), damit im Überwegbereich keine Autos mehr geparkt werden können. 2. Auf der Nordseite die Aufstelllinie für die Autos ebenfalls etwas in Richtung Osten zu verschieben. 3. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs etwas zurückzunehmen. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 4. Oktober 2017 letzten Jahres hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Insbesondere Menschen mit Rollatoren, Zwillingskinderwagen oder auch eine größere Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern haben erkennbar Schwierigkeiten, die Hanauer Landstraße mit ihren an dieser Stelle drei Fußgängerampeln bequem zu queren. In der Diskussion vor Ort kristallisierten sich die oben genannten Maßnahmen heraus, die umsetzbar und geeignet sind, um eine breitere Furt für den fußläufigen Verkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Antrag vom 08.10.2019, OF 382/4 Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5266 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels

10.04.2018 · Aktualisiert: 23.07.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 221/4 vom 23.03.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels Vorgang: OM 2863/09 OBR 4; OM 2794/14 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegverbindungen und Unterführungen im Ratswegkreisel (Kreuzungsbereich Ratsweg/Hanauer Landstraße) für Fahrradfahrer und Fußgänger vollständig mit Hinweisschildern zur Orientierung zu versehen. Zusätzlich sollen an allen 90-Grad-Abbiegungen Spiegel angebracht werden, damit der Bereich eingesehen werden kann. Begründung: Der Bereich wird von vielen Radfahrern genutzt. Problematisch ist, dass die Wegeführung nicht erkennbar ist und dass die Wegeführungen in den verschiedenen Richtungen nicht parallel zur Straßenrichtung verlaufen. Zudem stellen die nicht einsehbaren 90-Grad-Abbiegungen ein Sicherheitsrisiko dar. Sinnvoll sind stadtteilbezogene Richtungsanzeiger, die eine Orientierung innerhalb des Labyrinths ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2863 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2794 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährlicher Durchgang vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße

10.04.2018 · Aktualisiert: 23.07.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2976 entstanden aus Vorlage: OF 224/4 vom 26.03.2018 Betreff: Gefährlicher Durchgang vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die viel zu glatten Bodenfliesen auf der schiefen Ebene im Durchgang vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße durch einen rutschfesten Belag ersetzt werden. Begründung: Schon bei Nässe sind die Fliesen auf der schiefen Ebene, die vom Danziger Platz zur U-Bahn und zur Ferdinand-Happ Straße führen, so rutschig, dass es wiederholt zu Stürzen gekommen ist. Bei winterlicher Witterung ist dieser Weg umso gefährlicher und eigentlich nicht mehr nutzbar. Der Grund hierfür ist die extreme Glätte der Bodenfliesen, die keine Haftung bieten und zumindest im Bereich der Schräge ersetzt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1314 Beratung im Ortsbeirat: 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77

09.04.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.

09.04.2018 · Aktualisiert: 31.07.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes

23.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße

06.03.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2820 entstanden aus Vorlage: OF 208/4 vom 16.02.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße Vorgang: OM 3054/09 OBR 4; ST 1575/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob angesichts der jüngsten Wohnungsbauentwicklung 1. im Einmündungsbereich der Launhardtstraße ein zusätzlicher, markierter Fußgängerüberweg über die Ferdinand-Happ-Straße eingerichtet werden kann; 2. entgegen der Einschätzung in der Stellungnahme vom 09.11.2009, ST 1575, in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen 5. Polizeirevier und Einmündung in die Hanauer Landstraße Tempo 30 angeordnet werden kann; 3. der E inmündungsbereich der Launhardtstraße in die Ferdinand-Happ-Straße mittelfristig eine Planung zur Neugestaltung erhalten kann. Begründung: Die zahlreichen neuen Wohnungen in der Ferdinand-Happ-Straße (insbesondere mit der aktuellen Fertigstellung des Projekts Schwedler Gärten) sorgen für zusätzlichen Fußgängerverkehr, der in der Verkehrsführung berücksichtigt werden sollte. Der Einmündungsbereich der Launhardtstraße in die Ferdinand-Happ-Straße weist mit den bislang großräumig abgepollerten Asphaltflächen nur eine notdürftige Struktur auf. Hier sollte daher eine Planung für eine dauerhafte Lösung angegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1575 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1096

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

04.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich
AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

01.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 277/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 47 2018 Die Vorlage OF 277/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

01.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 276/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für zusätzliche Mitarbeiter*innen und notwendiges Gerät für die verstärkte Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 46 2018 Die Vorlage OF 276/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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