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Baumaßnahmen Kita Bleichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2022, OF 624/1 Betreff: Baumaßnahmen Kita Bleichstraße Das Kinderzentrum Bleichstraße, ein verbundener Kindergarten und Kinderhort im Schulbezirk der Liebfrauenschule, betreut zurzeit 69 Kinder, darunter ein Inklusionskind und sechs Kinder mit Fluchterfahrung und leistet mit seinen Mitarbeitenden hervorragende pädagogische Arbeit. Die Einrichtung ist in zwei Etagen, Erdgeschoss und Souterrain mit einem eigenen Treppenhaus verbunden. Die Einrichtung der Räume und das Außengelände der Einrichtung ist in die Jahre gekommen und dringend sanierungsbedürftig. Einige Sanierungstätigkeiten sind insbesondere durch das außerordentliche Engagement des Leitungsteams und der Regionalleitung bereits angeschoben und in vollem Gange, erste Arbeiten am Außengelände bereits geplant und für 2024 in Aussicht gestellt. Alle Arbeiten bedürfen einem gesteigerten Abstimmungsbedarf verschiedener städtischer Einrichtungen, weil KITA-Frankfurt Mieterin der FAAG ist und man sich gegenseitig Zuständigkeiten zuschreibt. Ein Aspekt bereitet der Elternschaft allerdings Sorgen: Bereits vor Jahresfrist hat die Unfallkasse Hessen das Treppengeländer und die Handläufe als sehr unfallträchtig eingestuft, außerdem ist die Mauer am Haupteingang nach deren Einschätzung zu niedrig. Die von der Unfallkasse angeordneten Arbeiten werden aber nicht erledigt, weil sich Mieterin und Vermieterin über die Zuständigkeit streiten. Die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder und darum, ob das Liegenlassen der Arbeit zu Einschränkungen bei der Betriebserlaubnis führen könnten. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Wann werden die angemahnten Arbeiten in Angriff genommen? 2. Wer trägt die Verantwortung für die Verzögerungen? 3. Kann der Magistrat die Sorgen der Eltern bezüglich einer möglichen Schließung der Einrichtung wegen Sicherheitsmängel zerstreuen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 503 2022 Die Vorlage OF 624/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 623/1 Betreff: Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36? Vorgang: M 119/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum ist das Gebäude Seilerstraße 36 seit ca. 12 Jahren ungenutzt? 2. Plant die Stadt weiterhin die Sanierung des Gebäudes? 3. Wenn ja: Wann ist mit einer Beschlussvorlage zur Sanierung des Gebäudes Seilerstraße 36 zu rechnen? 4. Wenn nein: Warum nicht? 5. Ist weiterhin geplant, das Gebäude Seilerstraße 36 der Julius-Leber-Schule zuzuschlagen? 6. Wenn ja: Wann kann der Bezug des Gebäudes durch die Julius-Leber-Schule erfolgen? 7. Wenn nein: Warum nicht? 8. Welche Sanierungsarbeiten sind beim Gebäude Seilerstraße 36 notwendig und wie lange werden diese voraussichtlich in Anspruch nehmen? Begründung: Im Schulentwicklungsplan B für die Beruflichen Schulen von 2019 (M119) steht: "Die [Julius-Leber-]Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet.". Doch seit 3 Jahren ist in dieser Sache immer noch nichts passiert. Es ist unklar, ob die Stadt weiterhin verlässlich zu ihrem Wort steht und an den Plänen festhält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 502 2022 Die Vorlage OF 623/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 622/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann läuft die Betriebsgenehmigung der Container auf dem Schulhof der Julius-Leber-Schule ab? 2. Wie soll mit den Containern nach Ablauf der Genehmigung umgegangen werden? Bleiben diese auf dem Schulhof stehen? Werden sie von der Stadt gekauft o.Ä.? Oder ist damit zu rechnen, dass diese abgebaut werden? 3. Wann kann die dringend notwendige und sicherheitsrelevante Brandsanierung an der Julius-Leber-Schule konkret beginnen und wie ist der Zeitplan der Sanierung? 4. Wann kann mit der Auslagerung zwecks Beginn der Brandsanierung begonnen werden? 5. Wird weiterhin eine Auslagerung in die Räume der ehemaligen Freien Christlichen Schule in Fechenheim angestrebt und wenn ja, wie ist der genaue Zeitplanung der Ertüchtigung des Gebäudes? 6. Gibt es Schadstoffbelastung in den dort zu nutzenden Räumen? 7. Wann kann die Auslagerung dorthin erfolgen? Wenn nein, welche Alternativen gibt es? Begründung: Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell ca. 2900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit ca. 12 Jahren leer steht. Da die Schule mehr Räume benötigte, wurden vor langer Zeit Container auf dem Schulhof aufgestellt, doch so kann die Situation nicht bleiben. Auch eine dringend notwendige Brandsanierung wird aktuell immer noch nicht begonnen, da es keine Auslagerungsmöglichkeiten gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 501 2022 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim/Sindlingen: Mehr Sitzgelegenheiten an den Bushaltestellen der SBahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2574 entstanden aus Vorlage: OF 552/6 vom 22.08.2022 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Mehr Sitzgelegenheiten an den Bushaltestellen der S-Bahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ aufzufordern, die Bushaltestellen an den S-Bahnhöfen Zeilsheim (Bahnunterführung) und Sindlingen (Richard-Weidlich-Platz) mit weiteren Sitzmöglichkeiten auszustatten. Insbesondere betroffen ist die Bushaltestelle der Linie M55 am Richard-Weidlich-Platz Richtung Zeilsheim, wo sich die Sitzmöglichkeiten nur in zehn Meter Entfernung (!) am Haltepunkt der Linie 57 befinden, nicht jedoch im Einstiegsbereich der Linie M55. Begründung: An den genannten, stark frequentierten Bushaltestellen mit den Linien M55 und 57 gibt es nur Sitzmöglichkeiten für maximal zwei Personen pro Fahrtrichtung, was nicht bedarfsgerecht ist. Der ÖPNV sollte mit der Bereitstellung von ausreichend Sitzmöglichkeiten den Bedürfnissen seiner Fahrgäste entgegenkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2581 entstanden aus Vorlage: OF 559/6 vom 21.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohnerinnen und Anwohnern wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hineingefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempomessanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von der Autobahn oder der Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem, am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2798 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 558/6 vom 11.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Frankenthaler Weg/Ecke West-Höchster Straße (Südostseite) den Bereich neben dem Zebrastreifen durch geeignete Maßnahmen (Anbringung von Fahrradbügeln und Markierungen) für parkende Pkw zu sperren. Begründung: Der Zebrastreifen (siehe Bild 1) wird von Kindern auf dem Schulweg zur bzw. von der Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, direkt hinter dem Zebrastreifen parken. Dies versperrt Kindern, die den Zebrastreifen benutzen, die Sicht. Vor allem aber wird beim Rückwärtsausparken der Zebrastreifen überfahren, was eine erhebliche Gefahr für überquerende Schulkinder bedeutet. Im Frankenthaler Weg möge genauso verfahren werden, wie bei den bereits vorgenommenen und erfolgreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußwegesicherheit von Schulkindern rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, z. B. Blauländchenstraße (vor Kiosk), siehe Bild 2. Bild 1: Frankenthaler Weg vor der Käthe-Kollwitz-Schule Bild 2: Blauländchenstraße vor dem Kiosk Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Antrag vom 19.01.2023, OF 675/6 Aktenzeichen: 32 1
Parkplatz Schwedenkronenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2635 entstanden aus Vorlage: OF 582/1 vom 16.08.2022 Betreff: Parkplatz Schwedenkronenplatz Der Magistrat wird gebeten, den gesamten Bereich des Schwedenkronenplatzes als Bereich für zu Fuß Gehende beschildern und durch die Verkehrspolizei regelmäßig überwachen zu lassen, sodass Falschparkende den Platz verlassen müssen oder abgeschleppt werden. Begründung: Am Platz befinden sich Gewerberäume, zwei Passagen mit zahlreichen Läden und Gastronomie, ein Durchgang zur Konrad-Adenauer-Straße sowie der Zugang zum Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße. Zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen werden massiv behindert. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2822
Zeilsheim: Grundreinigung der Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2582 entstanden aus Vorlage: OF 560/6 vom 22.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Grundreinigung der Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs Der Magistrat wird gebeten, für die Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs eine Generalüberholung mit Reinigung zu veranlassen. Begründung: Wie die Organisten bei Trauerfeiern berichten, ist ein ordnungsgemäßes Spielen der Orgel wegen klemmender Tasten und verstopften Pfeifen kaum noch möglich. Da das Orgelspiel oft als Bestandteil einer würdevollen Bestattung gewünscht wird, sollte hier zeitnah gehandelt und Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2650 Aktenzeichen: 67 4
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Die Verschwendung wertvoller fossiler Energie stoppen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 16.08.2022 Betreff: Die Verschwendung wertvoller fossiler Energie stoppen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich eine städtische Satzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 zur Beschlussfassung vorzulegen, nach der das Kühlen oder Beheizen und das gleichzeitige Offenstehenlassen von Eingangstüren zu Geschäftsräumen im Bereich des Ortsbezirk es 1 untersagt wird. Begründung: Während die allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien hohe Summen investieren, um ihre Gebäude zu dämmen, abzudichten und für die Klimakrise zu rüsten, glauben offensichtlich einige wenige Händlerinnen und Händler, ihren Energieverbrauch trotz Energieknappheit und steigender Kosten in die Höhe treiben zu können. Mit der abstrusen Praxis der offenen Türen bei gleichzeitiger Klimatisierung der Innenräume wird das Vertrauen in alle verantwortungsbewusst handelnden Einzelhändlerinnen und Einzelhändler nachhaltig geschädigt. Dem muss dringend Abhilfe geleistet werden. In diesem Sommer sind einige Abschnitte der Zeil auch an den heißesten Sommertagen in den Außenbereichen extrem stark herunter gekühlt, z. B. vor dem Kaufhaus Peek & Cloppenburg. Solche mit exorbitant hohen Energieaufwand herunter gekühlten Außenflächen sind für die Menschen vor Ort zunächst angenehm. Doch den hohen Preis dieser Energieverschwendung zahlen diejenigen, die sich im kommenden Winter zwangsläufig beim Energieverbrauch einschränken müssen. Sehr viel länger werden diejenigen den Preis zu zahlen haben, die in den nächsten Jahrzehnten mit der Klimakrise zu leben haben. Durch eine entsprechende städtische Satzung kann erreicht werden, dass Klimasünderinnen und Klimasünder keine derartigen wirtschaftlichen Vorteile zulasten der kommenden Generationen erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2720 Aktenzeichen: 791
Radbügel und E-Scooter-Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 535/1 vom 11.08.2022 Betreff: Radbügel und E-Scooter-Zone Der Magistrat wird aufgefordert, in der Allerheiligenstraße/Ecke Kurt-Schumacher-Straße auf der straffierten Fläche vor dem Tegut Radbügel anbringen zu lassen und einen Teil der Fläche als E-Scooter-Abstellplatz zu markieren. Begründung: Die Fläche wird, wie auf dem Bild zu sehen ist, sowieso schon dafür genutzt, um E-Scooter abzustellen. Es mangelt jedoch an dieser Stelle auch an Radbügeln. Die bisher ungenutzte Fläche sollte neu geordnet werden, um so für Räder und E-Scooter Platz zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2830
Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 16.08.2022 Betreff: Unbenannte Sackgasse Bleichstraße? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. In verschiedenen Publikationen der Stadt Frankfurt ist eine in Richtung Eschenheimer Anlage führende Sackgasse westlich der Liegenschaft Bleichstraße 50 in Richtung Hausnummer 50a vermeintlich als öffentliche Verkehrsfläche zu erkennen. Der Weg zeigt mit seinem Pflasterbelag historische Elemente auf. Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche oder befindet sich der Weg in Privatbesitz? 2. Sollte es sich um eine öffentliche Fläche handeln, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Weg in Verlängerung der Brönnerstraße als Zugang für zu Fuß Gehende zur Eschenheimer Anlage nutzbar gemacht werden kann. Begründung: Mit einer durchgehenden Nutzbarmachung des Weges kann ein neuer attraktiver Zugang zu den Wallanlagen geschaffen werden. Dadurch könnten auch die Schulwegpläne optimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2819 Aktenzeichen: 66-0
Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2636 entstanden aus Vorlage: OF 583/1 vom 16.08.2022 Betreff: Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume Der Magistrat wird gebeten, die Bleichstraße endlich umgestalten zu lassen und 1. nunmehr schnellstmöglich und gegebenenfalls auch mit provisorischen Mitteln den nördlichen Gehweg im Abschnitt Petersstraße bis Krögerstraße auf eine zumutbare Breite von 1,80 Meter verbreitern zu lassen; 2. einen baulich getrennten Radweg einrichten zu lassen; 3. durch Wegnahme einer Fahrspur endlich der Raserei in diesem Wohngebiet ein Ende zu bereiten; 4. die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen in die Wege zu leiten. Begründung: Obwohl sich in diesem Bereich der Schulweg zur Liebfrauenschule, eine Kindertagesstätte, eine Jugendeinrichtung und zahllose Wohnungen befinden, hat es der Magistrat bei einer wenig beachteten Beschilderung belassen. Diese führt aber nicht zu einer wirklichen Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern dazu, dass im Fall einer Blitzerwarnung etwas langsamer gefahren wird. Echte Abhilfe kann im Sinne der Anwohnenden sowie der Kinder und Jugendlichen nur durch die Umsetzung der vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen geleistet werden, die bereits seit Jahrzehnten immer wieder gefordert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2821 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1543 Aktenzeichen: 66-0
Ein Regionalrat für das „Bermudadreieck“
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 16.08.2022 Betreff: Ein Regionalrat für das "Bermudadreieck" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb des Präventionsrates einen Regionalrat einzurichten, der sich mit den Bereichen beschäftigt, in denen es in den letzten Monaten Übergriffe auf queere Menschen gegeben hat. Dies betrifft den Bereich Alte Gasse, Elefantengasse, Gelbehirschstraße, Große Friedberger Straße, Kleine Friedberger Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Konstablerwache, Rosenbergers traße, Schäfergasse, Schwedenkronenplatz, Vilbeler Straße und Zeil. Eingeladen und beteiligt werden sollen alle üblichen Personenkreise analog zu anderen Regionalräten sowie die Gewerbetreibenden aus der Gastronomie und Veranstaltungsbranche sowie Vertreterinnen und Vertreter der queeren Community. Begründung: So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Es herrschen - insbesondere am Wochenende - Angst und Entsetzen. Die postierten Polizeikräfte zeigen, dass sich queere Menschen derzeit besser unter Polizeischutz bewegen können. Es ist jedoch offensichtlich, dass den Übergriffen allein mit polizeilichen Mitteln nicht erfolgreich entgegnet werden kann. Es sind eine Vielzahl kleiner und koordinierter Maßnahmen erforderlich, die am besten in einem Gremium wie dem Regionalrat abgestimmt und vereinbart werden können. In einem Regionalrat könnte wieder dringend benötigtes Vertrauen zu dem umstrittenen 1. Polizeirevier aufgebaut werden, was der polizeilichen Aufklärungsarbeit sicherlich gut tun würde. Zudem fehlt in diesem Bereich eine angemessene soziale Kontrolle. Diese kann nicht allein durch die Polizei hergestellt werden, sondern es braucht auch eine Allianz aus Gastronomen, Shopbetreibern, Einrichtungen und Anliegenden. Außerdem muss die Szene dafür sensibilisiert werden, schon auf kleinste Vorfälle angemessen zu reagieren. Diese Vernetzungs- und Überzeugungsarbeit kann ein Regionalrat gut leisten, das wurde in zahlreichen anderen Stadtteilen bewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 107 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2421, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 32 0
Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 154/15 vom 15.06.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen , um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich von Nieder-Eschbach soll der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten, von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, sodass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Taktung für die Buslinie M55 optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 517/6 vom 04.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Taktung für die Buslinie M55 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Taktung der Buslinie M55 durch eine Umstellung auf einen 15-Minuten-Takt im Zeitraum von Montag bis Samstag ab 21:00 Uhr (Rödelheim ab 21:09 Uhr, Sindlingen ab 21:12 Uhr) und sonntags ab 08:39 Uhr (Rödelheim) bzw. ab 0 8:42 Uhr (Sindlingen) optimiert werden kann. Dabei wird der Magistrat auch gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 53 (Ludwig-Scriba-Straße - Zeilsheim Bahnhof), die den gleichen Linienweg bedient, in diesen Zeiten noch notwendig ist. Sollte es insbesondere sonntags zu einer stärkeren Auslastung der Buslinie M55 kommen, sollten Gelenkbusse statt Solobusse eingesetzt werden. Begründung: Die Buslinie M55 fährt in den beschriebenen Zeiten abwechselnd in einer 10-/20-Minuten-Taktung, die von Nutzern als nicht optimal beschrieben wird - insbesondere wenn der Bus als Anschluss genutzt wird. Sowohl vom Rödelheimer Bahnhof als auch vom Höchster Bahnhof nutzen viele Menschen, die mit der S-Bahn aus der Innenstadt kommen, die Buslinie M55 zur Weiterfahrt. Insbesondere für die Menschen in Sossenheim bietet sich abends oft nur die Buslinie M55 an, um mit dem ÖPNV von der Frankfurter Innenstadt nach Hause zu fahren. Eine Anpassung der Taktung würde die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen und mehr Menschen dazu bewegen, auch abends den ÖPNV zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2497 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 11
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 475/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 weitere Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Die Anzahl der auf Anregung des Ortsbeirats bereits installierten Radbügel reicht leider in keiner Weise aus. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2488 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2371 entstanden aus Vorlage: OF 516/6 vom 05.06.2022 Betreff: Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben Laut Gefahrenkarte sind der Pfingstborn- und Welschgraben bei Starkregenereignissen besonders von Überschwemmungen betroffen. Durch naturnahe Uferrandstreifen kann man diesen entgegenwirken, da Wasser schon, bevor es nach Zeilsheim gelangt, besser aufgenommen werden kann. Diese dienen zudem dem Erhalt und der Verbesserung der Gewässer. Sie sollen ebenfalls die Gräben vor dem Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie vor erosivem Bodenabtrag schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchem Bewuchs Uferrand- und Erosionsschutzstreifen am Pfingstborn- und Welschgraben nördlich der A 66 angelegt werden können. Für die naturnahe Begrünung könnten beispielweise Erlen, Weiden oder Uferstauden in Betracht gezogen werden. Begründung: Die Bäume und Uferstauden am Gewässerrand schützen durch ihr dichtes Wurzelwerk das Ufer vor Erosion und beschatten den Graben. Dadurch wird das Wachstum der Wasserpflanzen reduziert, ein wichtiger Lebensraum für Libellen und Wasserinsekten kann entstehen. Es entsteht ein Laichplatz für Amphibien, und Vögel können den Graben als Tränke nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2206 Aktenzeichen: 90 31
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2408 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße in östlicher Fahrtrichtung vor der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße eine rot eingefärbte Aufstellfläche für den Radverkehr einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Battonnstraße wird der Radverkehr derzeit noch seinem Schicksal überlassen. In Kürze wird dort nach dem Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" der Radweg ergänzt. Durch eine Aufstellfläche wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Die Aufstellfläche ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Foto: Seyfeddin Pehlivan, Beispiel Kornmarkt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2481 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel für die Bushaltestelle „Schöne Aussicht“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2404 entstanden aus Vorlage: OF 474/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel für die Bushaltestelle "Schöne Aussicht" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich vor oder hinter der Bushaltestelle "Schöne Aussicht" auf der Seite des Fischerplätzchens und in Richtung Konstablerwache Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Auch in diesen Bereichen halten sich viele Leute auf und nutzen entweder das gastronomische Angebot oder die Einkaufsmöglichkeiten. Das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten reicht in keiner Weise aus und muss dringend nachgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
Mülltonnen Parkhaus Konstablerwache
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2410 entstanden aus Vorlage: OF 481/1 vom 07.06.2022 Betreff: Mülltonnen Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Mülltonnen des Parkhauses Konstablerwache 1. nicht mehr (von außen auf das Parkhaus blickend) rechts von der Einfahrt auf der schraffierten Fläche abgestellt werden; 2. erst am Morgen der Leerung im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden und 3. nach der Leerung zeitnah aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden. Begründung: Die Tonnen stehen nach Beobachtungen von Anliegenden nunmehr sieben Tage pro Woche auf der Straße. Dies ist jedoch nicht zulässig und dem Stadtbild abträglich. Zudem hat sich der gewählte Standort für alle Beteiligten als sehr ungünstig erwiesen: Die Sicht für die aus dem Parkhaus ausfahrenden Pkw-Fahrer wird durch die abgestellten Tonnen stark eingeschränkt. Durch die beschränkten Sichtverhältnisse verzögert sich die Ausfahrt aus dem Parkhaus, was sich kapazitätseinschränkend in den nachfragestarken Tageszeiten auswirkt. Durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse wird auch der Radverkehr gefährdet Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2392 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 529/1 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt Vorgang: M 55/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: In der Vorlage M 55 (2022) schreibt der Magistrat unter Punkt C, dass die Innenstadt illuminiert werden soll mit dekorativen und künstlerischen Lichtelementen. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert eine Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt anzuschaffen und diese jährlich zur Adventszeit anbringen zu lassen. Begründung: In der dunklen Jahreszeit macht eine Illumination in der Innenstadt besonders viel Sinn. Der Weihnachtsmarkt erfreut sich jedes Jahr großer Beliebtheit und das Weihnachtsgeschäft ist für den innerstädtischen Einzelhandel extrem wichtig. Gerade in der Adventszeit würde eine Weihnachtsbeleuchtung die Attraktivität der Innenstadt und der Zeil weiter erhöhen. Es ist unverständlich, warum alle Städte in Deutschland ihre Innenstadt mit Lichtelementen zur Adventszeit dekorieren und aufwerten, nur Frankfurt nicht. Durch das Maßnahmenpaket zur Aufwertung der Innenstadt kann hier schnell und unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradbügel für die Allerheiligenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 525/1 Betreff: Fahrradbügel für die Allerheiligenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kurt-Schuhmacher- Straße/Allerheiligenstraße vor dem Lebensmittelgeschäft tegut Radbügel im Bereich der Gehwegnase und eines PKW-Stellplatzes anbringen zu lassen. Begründung: Am 9. Juni hat an der Ecke Kurt-Schumacher-Straße/Allerheiligenstraße in den Räumen des ehemaligen Möbelgeschäfts Segmüller eine neue Filiale des Lebensmittelhändlers tegut eröffnet. Leider sind im unmittelbaren Eingangsbereich keine Abstellplätze für Fahrräder vorhanden. Die Radbügel und überdachten Abstellplätze an der Konstablerwache sind ebenso oft überfüllt wie die Radbügel an der Ostzeil vor und gegenüber dem C&A und reichen daher nicht aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 525/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWöchentliche Leerung der Biotonne
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonne Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der Modellversuch "Wöchentliche Biosammlung" im Jahr 2022 auf den Stadtteil Kalbach-Riedberg ausgeweitet werden kann. Nachdem Griesheim-Süd, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Harheim, Frankfurter Berg, Eckenheim, Ginnheim, Dornbusch und Westend-Nord in der wöchentlichen Biomüll-Abfuhr erprobt wurden, folgen nun die am dichtesten besiedelten Gebiete in Frankfurt. Dazu zählen neben Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost, Fechenheim, Riederwald und Ostend auch die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sowie Sachsenhausen und Teile von Niederrad. Hier werden die rund 14.000 Biotonnen bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Umweltamt und FES wollen mit der Fortführung des Modellversuchs nun herausfinden, inwieweit eine häufigere Leerung in den Sommermonaten dazu beiträgt, die Bioabfallmenge zu steigern. Außerdem liegt der Fokus auf der Frage: Was hemmt und was fördert die Trennung von Bioabfall bei Bewohnern von dichten Siedlungsstrukturen im Vergleich zu denen in weiträumigen Vierteln? Dazu wird der Versuch mit Werbemaßnahmen und von Studenten der Goethe-Universität begleitet, die der Frage in einer Bachelorarbeit gezielt auf den Grund gehen. Begründung: Kalbach-Riedberg hat eine hohe Dichte an Gärten, in denen viel Grünschnitt anfällt. Erfahrungsgemäß ist die zweiwöchige Leerung zu wenig, und es sollte auf einen einwöchigen Turnus umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1965 Aktenzeichen: 79 4
Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenZeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 467/6 vom 28.04.2022 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern Die Fahrbahn wurde im Kreuzungsbereich Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße mit Sperrstreifen und Pollern verkleinert, was Falschparken verhindert. Die aus Süden kommenden Fahrzeuge fahren nun weit über die Mitte der Fahrbahn hinaus, sodass der entgegenkommende Verkehr warten müsste. Häufig wird aber der sich auf Fahrbahnniveau befindliche Gehweg auf viele Meter zum Passieren benutzt, was mit einer Gefährdung von zu Fuß Gehenden verbunden ist und eine weitere Absenkung des Bürgersteigs begünstigt. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen nicht nur im Kreuzungsbereich, sondern auch weiter in der Lenzenbergstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehweges zu verhindern. Da der Bürgersteig offensichtlich zu schmal ist, um ihn abzupollern, scheinen Frankfurter Hüte ein geeignetes Mittel zu sein. Begründung: Nachdem Maßnahmen gegen das Zuparken des Kreuzungsbereichs umgesetzt wurden, müssen nun geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche Situationen für zu Fuß Gehende auf dem Gehweg zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2100 Aktenzeichen: 32 1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil Vorgang: OM 5750/20 OBR 1; ST 814/20; V 140/21 OBR 1; ST 2176/21 Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Zeil zwischen Konstablerwache und Seilerstraße an Stelle der absterbenden Bäume Kletterhilfen mit adäquater Rankbegrünung aufstellen zu lassen, die innerhalb kurzer Zeit Schatten spenden und der sich erwärmenden Stadt entgegenwirken. Begründung: Gemäß den Stellungnahmen des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814, und vom 03.12.2021, ST 2176, sind die vorhandenen Baumgruben in der Ostzeil oberhalb der U- und S-Bahn-Tunnel zu klein, weshalb die gepflanzten Bäume absterben oder bereits abgestorben sind. Rankende Pflanzen benötigen einen vergleichsweise kleinen Wurzelraum, wachsen schnell, spenden innerhalb kurzer Zeit Schatten, sind - je nach Art - klimaresilient und die Rankhilfen und Pflanzen können kostengünstig beschafft werden. Damit wird das Stadtbild aufgewertet und die Aufenthaltsqualität für Anwohnende und Nutzerinnen und Nutzer der Gastronomie erhöht. Beispiel: Bürogebäude Theresienhöhe, München Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5750 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 389 Aktenzeichen: 67-0
Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 466/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o. a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt, und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1892 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 468/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Rand des o. a. Spielplatzes (an der Grenze zum Grundstück Greifswalder Weg 29) einen mit Büschen bepflanzten Grünstreifen anzulegen. Begründung: Auf dem Spielplatz wird - entgegen entsprechender Beschilderung - Fußball gespielt und der Metallgitterzaun an der Grenze zum Privatgrundstück Greifswalder Weg 29 als Fußballtor genutzt. Dadurch entsteht eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner des Nachbargrundstücks. Ein mit Büschen bewachsener Grünstreifen sollte die Nutzung als Fußballtor verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1958 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2169 entstanden aus Vorlage: OF 469/6 vom 01.05.2022 Betreff: Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel Zur Erreichung der Strukturvielfalt in den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind Ansitzstangen für Greifvögel (Jule) ein wirksames Instrument, dieses Ziel zu erreichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, Ansitzstangen für Greifvögel in den Feldern zwischen Unterliederbach und Zeilsheim und oberhalb der A 66 aufstellen zu lassen. Es wird geraten, sich fachkundige Beratung über die genauen Standorte, Art und die Anzahl der Ansitzstangen einzuholen. Begründung: In den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind sehr wenige Bäume vorhanden und Greifvögel wie Bussarde haben es somit schwer, der Jagd nachzugehen. Durch den Einsatz von Ansitzstangen wird verhindert, dass Äste junger Bäume beschädigt werden. Greifvögel leisten einen wichtigen Beitrag für das ökologische Gleichgewicht, da sie kranke sowie schwache Tiere erjagen und durch ihr Beisteuern die Bestände von Beutearten sowie von Füchsen und Waschbären unter Kontrolle gehalten werden. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; letzter Abruf am 17.03.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1807
Wöchentliche Leerung der Biotonne in Nieder-Eschbach von Frühjahr bis Herbst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2157 entstanden aus Vorlage: OF 148/15 vom 04.05.2022 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonne in Nieder-Eschbach von Frühjahr bis Herbst Der Magistrat wird aufgefordert, den Modellversuch "Wöchentliche Biosammlung" im Jahr 2022 auf den Stadtteil Nieder-Eschbach auszuweiten. Nachdem Griesheim-Süd, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Harheim, Frankfurter Berg, Eckenheim, Ginnheim, Dornbusch und Westend-Nord in der wöchentlichen Biomüll-Abfuhr erprobt wurden, folgen nun die am dichtesten besiedelten Gebiete in Frankfurt. Dazu zählen neben Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost, Fechenheim, Riederwald und Ostend auch die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sowie Sachsenhausen und Teile von Niederrad. Hier werden die rund 14.000 Biotonnen bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Umweltamt und FES wollen mit der Fortführung des Modellversuchs nun herausfinden, inwieweit eine häufigere Leerung in den Sommermonaten dazu beiträgt, die Bioabfallmenge zu steigern. Außerdem liegt der Fokus auf der Frage: Was hemmt und was fördert die Trennung von Bioabfall bei Bewohnern von dichten Siedlungsstrukturen im Vergleich zu denen in weiträumigen Vierteln? Dazu wird der Versuch mit Werbemaßnahmen und von Studenten der Goethe-Universität, die der Frage in einer Bachelorarbeit gezielt auf den Grund gehen, begleitet. Begründung: Nieder-Eschbach ist ein Stadtteil mit vielen privaten Gärten, die mit viel Liebe gepflegt werden. In den Sommermonaten laufen die Biotonnen regelmäßig über, so dass der Stadtteil einen erheblichen Beitrag dazu leisten kann, die Bioabfallmenge zu steigern. Gleichzeitig würden auch die Haushalte von überlaufenden Biomülltonnen entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1493 Aktenzeichen: 79 4
Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenVerlängerung der Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 entstanden aus Vorlage: OF 425/1 vom 05.04.2022 Betreff: Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt ein Konzept für den Umgang mit Stadttauben erstellen und umsetzen zu lassen. Darin sollen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen geregelt werden, damit ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation möglich ist. Hierbei soll auch geregelt werden, wie und wo Taubenhäuser im Stadtgebiet aufgestellt werden, damit diese einen sinnvollen Beitrag zur tierwohlgerechten Reduktion der Population leisten. Begründung: Die Zuständigkeiten für die Stadttauben sind bei der Stadt Frankfurt über mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Dies führt dazu, dass teilweise gegensätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise werden häufig Tauben völlig sinnlos von ihren angestammten Plätzen vertrieben, beispielsweise an der Hauptwache, in Parkhäusern, an Tunneln und Brücken. Dies führt dann dazu, dass diese Tauben dann "obdachlos" auf der Zeil, im Bahnhofsviertel oder im Gallus "herumlungern". Insofern erzeugen viele Vertreibungsmaßnahmen genau das Gegenteil, nämlich dass die Tauben noch präsenter im Stadtbild in Erscheinung treten. So hatten Vergrämungsmaßnahmen rund um die Galluswarte den Effekt, dass nun verstärkt Nachbarn von nestsuchenden Tauben heimgesucht werden. Solche unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen müssen untersagt bleiben, zumal es sinnvollere und nachhaltigere Lösungen gibt. Es besteht schon rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Amt die Zuständigkeit an ein anderes Amt abschiebt. Herbei muss es eine klare Strategie geben, wie man die Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben dezernatsübergreifend und ämterübergreifend umsetzen will. Die Stadt Berlin hat sich vorbildlich der Fürsorgepflicht für die Stadttauben angenommen. Frankfurt soll diesem Vorbild folgen: (siehe https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteil ung.1155217.php) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1629 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644
Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 418/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen Der Magistrat wird gebeten, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße/Liebfrauenberg/Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und für den Radverkehr Piktogramme anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) in beide Richtungen angebracht werden. Begründung: Regelmäßig kommt es in diesem Abschnitt, der zur Umfahrung der Zeil gedacht ist, zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Auch deshalb, weil die Straße für den Autoverkehr kaum als Fahrradstraße erkennbar ist. Auf dem Kopfsteinpflaster können Markierungen nicht dauerhaft angebracht werden und es stellt ein zusätzliches Gefahrenpotenzial dar. Die derzeit auf dem Kopfsteinpflaster eingebrachte Markierung ist das Überbleibsel einer Signalanlage, die im letzten Jahrhundert für wenige Jahre errichtet und dann wieder abgebaut wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 1
Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1970 entstanden aus Vorlage: OF 277/11 vom 28.03.2022 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 11 Trinkbrunnen inf rage kommen. Der Ortsbeirat kann sich Standorte beispielsweise auf dem Atzelbergplatz, vor dem KIZ 27 (Alt-Fechenheim 112), alternativ auf dem Linnéplatz und auf dem Cäcilie-Breckheimer-Platz vorstellen. Begründung: Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021 bis 2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Neben dem von der Mainova AG bereits betriebenen, beliebten und sinnvollen Trinkbrunnen an der Zeil/Ecke Liebfrauenstraße und in Bockenheim wurden am Weltwassertag (23.03.2022) von dem Unternehmen nun zwei weitere im Bahnhofsviertel in Betrieb genommen. Geplant ist, noch insgesamt sieben weitere Brunnen in Frankfurt aufzustellen. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Planungen auch die äußeren Stadtteile berücksichtigen könnten, insbesondere die Stadtteile mit einkommensschwächerer Einwohnerstruktur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1614 Aktenzeichen: 79 2
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