Meine Nachbarschaft: Konrad-Adenauer-Straße
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Vorlagen
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001
Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4199 entstanden aus Vorlage: OF 905/1 vom 17.06.2023 Betreff: Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der regelmäßige sonntägliche Einsatz von Laubbläsern in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Parkhaus Konstablerwache unterbleibt. Begründung: Durch den Partybetrieb finden die Anwohnenden am Wochenende selten vor 02:00 Uhr morgens Schlaf. Ob der Betrieb von Laubbläsern in bewohnten Gebieten an Sonntagen überhaupt zulässig ist, sei dahingestellt. Der Lärm ist in jedem Fall extrem störend und muss dringend abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1852
Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 810/6 Betreff: Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus Der Ortsbeirat stellt dem R. V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kurzfristig 2.000 Euro aus seinem Budget für die Pflege der neu angelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein zur Verfügung. Die Unterstützung betrifft einen Zeitraum von 2 Jahren. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die neuangelegte Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein bedarf in den ersten Jahren noch pflegende Unterstützung, insbesondere bei der jährlich durchzuführenden Mahd sowie der Bewässerung. Der R V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kümmert sich seit dem Jahr 2021 um das ursprünglich verwilderte Areal und hat neben der Neupflanzung von 20 Obstbäumen einen sehr gelungenen Lehrpfad zur Streuobstthematik angelegt. Dieses Engagement sollte durch Übernahme von Kosten für die Pflege der Streuobstwiese gewürdigt und wirksam unterstützt werden. Die nahegelegene Schule und Kita können thematisch dieses Gelände in ihr Bildungsprogramm einbinden und so bereits frühzeitig auf Themen von Landschaftspflege, Biodiversität und Naturschutz eingehen und entsprechendes Wissen vermitteln. Bürger und Bürgerinnen können sich dann auch aktiv in die Pflege der neuen Streuobstwiese mit einbringen und letztendlich die vielfältigen "Früchte der Pflege" ernten. Die Streuobstwiese ist im Rahmen der Landschaftspflege für die Öffentlichkeit freizugänglich Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenMehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station „Zeilweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4150 entstanden aus Vorlage: OF 289/8 vom 23.03.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station "Zeilweg" Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Fahrradabstellplätze zu erhöhen und diese zu überdachen. Dies kann zum einen durch das Ersetzen der vorhandenen Bügel durch eine zweistöckige Fahrrad-Garage geschehen und zum anderen durch neue Fahrradständer im Bereich zwischen der Bushaltestelle und dem stadteinwärts führenden Bahnsteig. Begründung: Die vorhandenen Fahrradständer sind überbelegt. Da die meisten Räder morgens auf dem Weg in die Stadt abgestellt werden und es auf diese Seite keine Fahrradständer gibt, werden die Räder an die Bügel zur Begrenzung der Rasenfläche angekettet. Diese sind dafür nicht geeignet und bieten auch nur für drei bis vier Räder Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1946
Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 858/1 vom 16.05.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadt einwärts auf der gesamten Länge aufzuheben und den Gehweg abpollern zu lassen. Begründung: Es handelt sich um einen Gehweg, der als Schulweg genutzt wird. Vor allem Kinder, aber auch alle anderen zu Fuß Gehenden sollen sich frei und sicher bewegen können. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird jedoch durch parkende Fahrzeuge behindert, die bis an die Ampel an der Bleichstraße heran abgestellt werden. Dort parken vor allem Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, obwohl die nahe gelegenen Parkhäuser nicht ausgelastet sind. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Antrag vom 17.01.2024, OF 1134/1 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Antrag vom 08.04.2025, OF 1579/1 Anregung vom 29.04.2025, OA 555 Beratung im Ortsbeirat: 1
Fahrradbügel Zeil 39 und 41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Zeil 39 und 41 Der Magistrat wird gebeten , vor den Liegenschaften Zeil 39 und 41 Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Aufgrund der Gastronomie und des Einzelhandels werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den o. g. Standorten benötigt. Zeil 39 Zeil 41 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1814
Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4048 entstanden aus Vorlage: OF 862/1 vom 19.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil wenigstens zehn Fahrradbügel aufzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, einige der Poller vor dem Gebäude Zeil 10 durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Im Bereich östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil gibt es erkennbar zu wenig Radbügel, denn an jedem dortigen Baum werden beständig Fahrräder abgeschlossen. Die Gehwegnase und die gegenüberliegenden Poller sind geeignete Standorte für die nötigen Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2118 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 288/8 vom 28.03.2023 Betreff: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, a) zwischen dem Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle "Zeilweg" einen Zebrastreifen zu markieren; b) am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Kinderzentrum Kupferhammer (Hundertwasser-Kindergarten) eine Querung für zu Fuß Gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten bzw. der Merton ́s Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1945 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 832/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 89 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13
Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Queere Aktionstage im Regenbogenviertel am 16.06.2023 und 17.06.2023 unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 853/1 Betreff: Queere Aktionstage im Regenbogenviertel am 16.06.2023 und 17.06.2023 unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative - Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die "Queeren Aktionstage im Frankfurter Regenbogenviertel" in der Alten Gasse und Schäfergasse am 16. und 17.06.2023 zu unterstützen. Die Unterstützung gilt für den Auf- und Abbau einer Bühne für das Aktionsprogramm und ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro. Die Stabsstelle Antidiskriminierung plant die Aktionstage und benennt die Kosten. Begründung: Im vergangenen Jahr 2022 haben immer mehr queerfeindliche Angriffe auf Menschen in der Innenstadt und besonders im sogenannten Bermudadreieck stattgefunden. Schwere Körperverletzungen, Beleidigungen, Einschüchterungen und Sachbeschädigungen im Regenbogenviertel nahmen stark zu. Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, Gastronomen, Personen der Zivilgesellschaft und der Polizei Frankfurt den Koordinierungskreis LSBTIQ* ins Leben gerufen, der seither zahlreich tagte und Aktions- und Aufklärungsformate erarbeitet hat. Die Frankfurter Polizei ist an Wochenenden nachts vor Ort und konnte bereits Angriffe verhindern und Straftaten aufklären. Die queeren Ansprechpersonen der Frankfurter Polizei haben sich in der Szene vernetzt und arbeiten im Koordinierungskreis aktiv mit. Die Aktion "Sag`s deinem queeren Barkeeper" hat auch Erfolge zu vermelden. Dennoch werden weiterhin Straftaten gegen Schwule, Lesben und Transpersonen verübt. Die Aktionstage sollen die Sichtbarkeit der queeren Community im Ortsbezirk 1 erhöhen, Informationen liefern, Vorurteile abbauen und Anreize geben, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das Budget ist auf Grund der kurzfristigen Planung und gestiegener Preise äußerst knapp. Der Ortsbeirat 1 unterstützt alle Bemühungen für ein sicheres und friedliches Zusammenleben aller Menschen im Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 233 2023 Die Vorlage OF 853/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10
Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 entstanden aus Vorlage: OF 766/1 vom 28.02.2023 Betreff: Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen Vorgang: OM 1833/22 OBR 1; ST 491/23 Mit der Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, hat der Magistrat Altbekanntes festgestellt, nämlich, dass die Aufrüstung der Videoüberwachung durch die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2018 beschlossen wurde oder dass es aus Sicht der Polizei keinen Anlass zur Neubewertung gäbe und diese die Videoüberwachung befürwortet. Mit keinem Wort geht der Magistrat auf die in der Magistratsanregung geschilderten Missstände aus Sicht der Anwohnenden und Anliegenden ein: Nämlich den in die Wohngebiete hineinwabernden Drogenhandel, die Okkupierung von Durchgängen, Geschäften, Hauseingängen und Hinterhöfen durch Dealer sowie Begleitstraftaten wie Auto- und Briefkastenaufbrüche. Auch ignoriert wird der Wunsch aus der Bevölkerung nach "echten", ansprechbaren und Schutz gebenden Polizeistreifen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum brauchte der Magistrat ziemlich genau elf Monate für eine derart schwammige Antwort ohne substanziellen Inhalt und fehlenden Faktenvortrag? 2. Warum ist der Magistrat nicht auf die in der Magistratsanregung beschriebenen Zustände in den Wohnbereichen und Ladenzeilen eingegangen? 3. Der Magistrat spricht von einem wichtigen Aspekt für das Sicherheitsgefühl im Bereich der Konstablerwache. Lässt sich daraus ableiten, dass der Magistrat "tatsächliche" Sicherheit durch anwesende Polizeistreifen einer "gefühlten" Sicherheit durch Videoüberwachung unterordnet und nicht befürwortet? 4. Auf welchem belastbaren Zahlenmaterial fußen die Aussagen des Magistrats? Begründung: Die Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, ist einseitig und nicht objektiv, denn der Magistrat benutzt das hochemotional besetzte Thema "Übergriffe auf queere Menschen", um die Existenz der Videoüberwachung zu begründen. Festzuhalten bleibt hier, dass die Angriffe trotz Videoüberwachung stattfanden und trotz Nachrüstung der Anlage auch weiterhin stattfinden. In der Presse wurde vereinzelt vorgetragen, dass Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt. Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben sowie Aufklärungsquoten und -methoden wurden nicht vorgelegt. Ein zuvor vorgelegtes "Gutachten" des Polizeipräsidenten zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel strotzte nur so vor Allgemeinfloskeln und subjektiven Beurteilungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1604 Aktenzeichen: 32-4
Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges „Schotterparadies“ in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 775/1 vom 28.02.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges "Schotterparadies" in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen Der Magistrat wird gebeten, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung bzw. der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte "Schotterparadies" satzungskonform ist. Begründung: Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümerinnen uns -eigentümer sollten ihren "Schotter" lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1513 Aktenzeichen: 63-0
Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 entstanden aus Vorlage: OF 692/6 vom 04.02.2023 Betreff: Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. haben sich mit guten Ideen zur Begrünung und Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle bei der stadtweiten Kampagne "Green it-up" beworben. Leider hat die Jury andere Teilnehmende ausgewählt. Der Ortsbeirat sieht hier jedoch großen Handlungsbedarf und unterstützt diese Initiative und das Anliegen der Ideenschmiede, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten, sehr. Er möchte diese Ideen, aus einem tristen, im Sommer sich aufheizenden Platz einen schattigen grünen und attraktiven Aufenthaltsort zur Begegnung und für Stadtteilfeste zu formen, gern weiterverfolgen. Eine im Jahr 2013 vorgestellte Konzeptstudie wurde leider nie weiterverfolgt, sollte jedoch als Basis weiterer Überlegungen dienen. Hierfür sollte sie auf heutige Anforderungen und Bedürfnisse hin angepasst werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. -nutzung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Anliegen der Ideenschmiede aufzugreifen und auf Basis der Konzeptstudie von 2013 zeitnah vor dem Sommer eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Ideenschmiede, der Zeilsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie Anliegern und Vereinen einzuberufen. Hier sollen erste Maßnahmen zur Begrünung und längerfristig schrittweise Maßnahmen zur Entsiegelung und Beschattung besprochen, geplant und kalkuliert werden. Die vielfältige Nutzung des Platzes für Feste, spezifische Nutzungen von Teilflächen sowie die relevanten Rettungswege sind dabei zu berücksichtigen. Die Stadthalle, ihre Fassaden und das Dach sowie die Regenwassernutzung sollen in die Planungen einbezogen werden. Begründung: Der zentrale Platz vor der Stadthalle wird seiner Aufgabe, ein attraktiver Ort der Begegnung im Alltag (Einkauf, Vereinsleben, Gaststätten) und für Feste zu sein, nicht gerecht. Daher haben sich Bürgerinnen und Bürger in der Ideenschmiede Gedanken zur Aufwertung und ökologisch zeitgemäßen Gestaltung gemacht. Diese sollen den Zeilsheimerinnen und Zeilsheimern zur Diskussion vorgestellt werden. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, diesen Platz zu entsiegeln, aufzuwerten und sowohl Aufenthaltsqualität als auch Mikroklima zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Antrag vom 11.06.2023, OF 809/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100 Aktenzeichen: 79-3
Hundekotbeutelspender für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 27.02.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) 2. Pfaffenwiese (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen von Hundekotbeutelspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1235 Aktenzeichen: 32-0
„Klamoddekurier“ der FES
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 558/10 Betreff: "Klamoddekurier" der FES Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer Sitzung des Ortsbeirates im 3. Quartal 2023 den Klamoddekurier des FES möglichst vorstellen zu lassen. Zeil soll dabei sein, auch in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 die Leistungen des Klamoddekuriers buchbar zu erhalten. Begründung: Bisher sind die Leistungen des Klamoddekuriers leider nur in noch sehr wenigen Stadtteilen Frankfurts als Pilotprojekt buchbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 558/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und AfD gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenRadverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner gegen parkende Autos in der Schäfergasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3583 entstanden aus Vorlage: OF 741/1 vom 31.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner gegen parkende Autos in der Schäfergasse Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen in der Schäfergasse vor dem Kreisel in einen Radweg umzuwandeln, rot markieren und beschildern zu lassen sowie mit einem Fahrbahntrenner versehen zu lassen. Begründung: Ständig halten und parken auf dem Radschutzstreifen Pkw, deren Fahrerinnen und Fahrer "nur mal kurz etwas erledigen müssen". Radfahrende werden zum Ausweichen auf die eingeengte Fahrbahn gezwungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1315
Ortsbeiräte immer informieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 108/13 vom 29.01.2023 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren Vorgang: F 1307/22 Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernst genommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte sind, beschreibt auch § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F 1307 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann, dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben genannten Paragraf en der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie den § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse, informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 08.12.2022, F 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1045
Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 21.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr zu prüfen und zu berichten, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Geparkte Fahrzeuge, die sowohl Gehwege als auch einen breiten Teil der Straßenflächen versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße/Höhe Friedhof Zeilsheim ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (siehe Abbildung 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), aufzunehmen, sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: Google Maps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 707/1 vom 03.01.2023 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu der Straße An der Staufenmauer zwischen den Liegenschaften Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 601 Aktenzeichen: 79-4
Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3408 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schulkinder im Bereich der Liebfrauenschule umsetzbar sind, und nach positiver Prüfung die Maßnahmen auch umsetzen zu lassen: 1. Bleichstraße: Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und entsprechende Beschilderung im Abschnitt zwischen Brönnerstraße und Alte Gasse sowie der Markierung "30" auf der Fahrbahn am Beginn der Geschwindigkeitsreduzierung. Hier befindet sich derzeit nur das Verkehrszeichen 136 "Achtung Schulkinder", das von den Autofahrenden leider übersehen wird. 2. Bleichstraße: Einrichtung einer teilstationären Blitzeranlage (sog. Blitzer-Anhänger) zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung und Ahndung von Verstößen. 3. Schäfergasse/Stephanstraße: Markierung "30" auf der Fahrbahn im Bereich der Geschwindigkeitsreduzierung in beide Richtungen. Hier befinden sich derzeit die Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Schulkinder" und Nr. 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) mit dem Zusatzzeichen "auf 50 Metern", das von den Autofahrenden leider nicht ausreichend beachtet wird. Begründung: Schulleitung und Eltern der Liebfrauenschule berichten, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg regelmäßig von Autofahrenden gefährdet werden, die auf der Bleichstraße rasen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Schäfergasse nicht einhalten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine angemessene Reduzierung der Geschwindigkeit der Autofahrenden und Lkw-Fahrenden. Bilder: Bleichstraße und Schäfergasse, Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1223 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 03.01.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt? In den letzten Tagen wurde auf bzw. neben der Liegenschaft Zeil 2 eine Fläche gerodet, die sich innerhalb der Wallservitut befindet, und mit Betonsteinen versiegelt. Dies widerstrebt allen Bemühungen, Frankfurt zu einer Schwammstadt zu entwickeln. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass diese Baumaßnahme durchgeführt werden sollte? 2. Hat der Magistrat diese Baumaßnahme genehmigt und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? 3. Hat der Magistrat der Beseitigung der bestehenden Bepflanzung zugestimmt? 4. Wurden der bauausführenden Firma Gestattungen a) zur Einfahrt in die Friedberger Anlage, b) zum Parken innerhalb des Parkbereichs und c) zum Lagern von Baumaterialien erteilt? 5. In welcher Weise wurden Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung an diesem Eingriff in das Wallservitut beteiligt bzw. welche Beschlüsse liegen dem Magistrat vor, die solche Genehmigungen rechtfertigen? 6. Sollte der Magistrat die durchgeführten Rodungen und Versiegelungen nicht genehmigt haben, welche weiteren Schritte wird der Magistrat unternehmen, um a) den vorherigen Zustand wiederherstellen zu lassen und b) sicherzustellen, dass Begehrlichkeiten der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, in Bereiche der geschützten Wallanlagen einzudringen, nicht wieder aufkeimen? Fotos: rechts Google Street View (vor der Maßnahme); links Andreas Laeuen (nach der Baumaßnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 667/6 vom 15.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist, wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim, eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen Fahrer von schweren Lkws, Transportern von Paket-/Kurierdiensten, aber auch Fahrer von Pkws den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders auf der Höhe der Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zu gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an den Grundstücken 6 und 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft und berichtet werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und „Green it up“Projekt fördern
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 650/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und "Green it up"-Projekt fördern Die stadtweite Kampagne Greenit-up fördert Begrünung und Entsiegelung von öffentlichen Flächen in den einzelnen Quartieren. Im Rahmen des Projektes wird engagierten Bürger*innen ein Budget für bis zu 250 qm zur Verfügung gestellt, welches mit dem städtischen Klimabonus aufgestockt wird. Eine fachkundige Jury entscheidet, wer in die engere Auswahl kommt, danach gibt es Aktionen vor Ort und im März eine finale Auswahl. Auch in Frankfurt-Zeilsheim hat sich eine Gruppe aus Bürger*innen aus den Initiativen Ideenschmiede und Kulturforum e.V. zusammen getan, um den Platz um die Zeilsheimer Stadthalle herum "von einem grauen, tristen, ungenutzten und im Sommer viel zu "heißen" Quartiersplatz in einen schattigen, grünen, die Sinne ansprechenden, attraktiven Ort der Begegnung für alle Zeilsheimer Bürger:innen zu verwandeln". Der Ort soll "durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz" verwandelt werden. Fünf in dem Antrag vertretene Personen haben sich zur nachhaltigen Betreuung der Pflanzen und der Begrünung sowie zur Koordination und weiteren Bekanntmachung des Projekts verpflichtet. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Anliegen zur Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle aufzunehmen und zu prüfen, bei positiver Annahme durch Green-it zusammen mit allen Projektteilnehmer*innen. Auch wenn der Antrag von Greenit-up nicht angenommen werden sollte, ist eine Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. Durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung soll der Ort in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz verwandelt werden. Die Maßnahmen des Antrags im Einzelnen: - Baumbepflanzung systematisch weiterführen (im Moment sind beide Wege, die vom Platz abgehen, nur spärlich und lückenhaft mit Bäumen bepflanzt) - Entsiegelung und Bepflanzung an den Eingangstreppen zum Saalbau sowie rund um die Fassade des Saalbaus herum - eine kreisrunde Entsiegelung auf dem Vorplatz vor dem Saalbau, die den Platz wirksam als grünen, schattigen und lebenswerten Platz ausweist - Entsiegelung und Bepflanzung an den zwei Eingangspunkten auf den Platz, um den Platz optisch vom davor liegenden, grauen Rewe-Parkplatz abzusetzen. - vertikale Begrünung und/oder Dachbegrünung am Saalbau Wichtig wäre in erster Linie, durch größere Pflanzen Beschattungsmöglichkeiten zu schaffen, um den Menschen zu ermöglichen, sich auf dem Platz aufzuhalten, sich nach dem Einkauf im angrenzenden Rewe kurz hinzusetzen und auszuruhen oder sich die Zeit zwischen schönem Grün zu vertreiben, während das Kind im Saalbau an einer Sportveranstaltung teilnimmt. Dies würde nicht nur das Mikroklima für die vielen Menschen, die sich um den Saalbau herum aufhalten (oft ältere Menschen, die vom Einkaufen kommen und Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Angeboten begleiten) verbessern, ihnen im Sommer eine Möglichkeit geben, im Schatten zu warten, sich auszuruhen oder schlicht Zeit zu verbringen. Es würde auch ein notwendiges grünes "Gegengewicht" gegen die Abgase und Geräusche des in einigen Metern Entfernung liegenden Rewe-Parkplatzes bedeuten. Viele kleine und große Pflanzen könnten so nicht nur für Schatten sorgen, sondern auch CO2 resorbieren. Begründung: Die Wirkung in den öffentlichen Raum wäre wohl an keinem Ort in Zeilsheim so groß wie an diesem, da der Ort tagtäglich hoch frequentiert ist: Von Besucher*innen des Saalbaus ebenso wie von Menschen, die im direkt angrenzenden Rewe einkaufen und von Besucher*innen der kleineren gastronomischen Angebote am Platz. Durch Entsiegelung und durchgehende Begrünung könnte die Fläche zu einem Ort werden, an dem sich Bürger*innen gerne aufhalten, um sich unter einem Baum im Schatten auszuruhen und einander in entspannter, erholsamer Umgebung zu begegnen. Ein Platz, der zum Schlendern, Schauen und Sich-Begegnen einlädt. Mit ihren Ideen wollen Bürger*innen den Platz vor dem Saalbau in ein grünes Kleinod verwandeln, der den Menschen aus Zeilsheim die Möglichkeit gibt, sich zu erholen, sich zu begegnen und ihre Umgebung ästhetisch zu genießen. Der Ortsbeirat unterstützt den Antrag und möchte damit dem westlichsten Stadtteil Frankfurt besondere Aufmerksamkeit widmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.01.2023, OF 665/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 650/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 665/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 505/10 Betreff: Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und ggfls. wo in den nächsten Jahren Sirenen in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim des Ortsbezirks 10 aufgestellt werden können. Begründung: Bei dem bundesweiten Sirenenwarntag am 8. Dezember 2022 konnte festgestellt werden das es in Frankfurt am Main kein funktionierendes Sirenenwarnsystem mehr gibt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden durch die systematische Vernachlässigung des Katastrophen- und Brandschutzes durch die Stadt Frankfurt am Main fast sämtliche Sirenenwarnanlagen abgebaut. In Frankfurt am Main existieren noch zwei Sirenen-Anlagen: a) Industriepark Höchst (10 Sirenen), mit denen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und die westlichen Teile von Nied und Schwanheim erreicht werden können, b) Fechenheim (4 Sirenen), mit denen die Stadtteile Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald und Seckbach erreicht werden können. Da Apps- und Handy-Warnungen nicht ausreichend sind und nur maximal 50% der Bevölkerung erreichen können, ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufarbeitung der Flutkatastrophe an der Ahr und sonstiger Naturkatastrophen. Aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2017 geht hervor, dass ca. 150 Sirenen im Stadtgebiet Frankfurt am Main fehlen (Kostenaufwand ca. 3 bis 5 Millionen Euro Investitionskosten, Wartungs- und Betriebskosten etc.). Mit der Installation dieser Sirenen soll vermutlich in den Jahren 2023 bis 2027 begonnen werden; Haushaltsmittel sollen angeblich im Haushalt 2023 erstmals Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen AfD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 680/1 vom 15.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von Pkw auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Autofahrenden den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 797 Aktenzeichen: 32-1
Endlich die Straße Alte Gasse in das Programm „Schöneres Frankfurt“ aufnehmen! Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 282 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 02.12.2022 Betreff: Endlich die Straße Alte Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufnehmen! Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 Vorgang: OA 32/21 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alte Gasse nun endlich in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen und die dafür notwendigen Mittel zügig bereitzustellen. Es sollen in diesem Zuge Maßnahmen der baulichen Umgestaltung finanziert werden, insbesondere eine Verbreiterung der Gehwege, die Aufstellung von Sitzelementen, die stadtraumgestalterischen Anforderungen genügen, das Entsiegeln von Teilflächen und das Pflanzen von schattenspendenden Bäumen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Straße Alte Gasse sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die zweckmäßigerweise mit Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden sollen. Der Ortsbeirat hat bereits mit der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2021, OA 32, die Aufnahme der Straße Alte Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" gefordert. Auch der Magistrat begrüßt in seinem Bericht vom 30.09.2022, B 385, die Anregung des Ortsbeirates, für die Straße Alte Gasse ein ganzheitliches Umgestaltungskonzept zu erzielen. Dabei sollte auch die Pflanzung von Bäumen berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 32 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 385 = Kenntnis) Gartenpartei (B 385 = Kenntnis, OA 282 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 282 wird mit der Maßgabe im vereinfachten Verfahren erledigt, auch auf die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen anderer Programme (z. B. zur Klimaanpassung) und anderer geplanter Baumaßnahmen einzugehen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 282 wird mit der Maßgabe im vereinfachten Verfahren erledigt, auch auf die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen anderer Programme (z. B. zur Klimaanpassung) und anderer geplanter Baumaßnahmen einzugehen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2677, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 § 2846, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3133, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023
Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 290 entstanden aus Vorlage: OF 477/10 vom 22.11.2022 Betreff: Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Onlineverbindungssuche sowie der Ersatzverkehr für die Fahrgäste künftig deutlich besser kommuniziert werden können; 2. die bisherigen U 5-Ausfälle im Jahr 2022 nach Anlässen zu analysieren und zu erläutern. Von besonderem Interesse dabei sind, a) wie die wiederholt in Randzeiten aufgrund schlechter Taktzeiten sehr unfreundlich geregelten U 5-(Teil-)Ausfälle auch mit erkennbar fragwürdigen Leerfahrten ab Hauptbahnhof (statt Preungesheim oder zumindest Konstablerwache) vermieden werden können, da die Fahrgäste doch auch nachts noch gut nach Hause kommen wollen statt unnötig lang warten zu müssen; b) der stundenlange U 5-Ausfall am 17.11.2022, der online in der Verbindungssuche sowie für den Ersatzverkehr so leider auch nach Stunden nicht klar zu erkennen war (Anmerkung: Der Ersatzverkehr hatte dann spät abends zumindest funktioniert, leider aber nicht die Verbindungssuche dazu). Begründung: Der ÖPNV muss für eine Verkehrswende deutlich besser werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1097 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2727, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 92-10
Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 285 entstanden aus Vorlage: OF 356/11 vom 15.11.2022 Betreff: Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um die Energiewende voranzutreiben, die Aufheizung der Stadt Frankfurt zu verringern und einen entscheidenden Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, Verpflichtungen zu erlassen, Stellflächen auf Außenparkplätzen für Pkw von 2.000 Quadratmetern oder ab einer Größe von 80 Pkw-Stellplätzen mit Fotovoltaikmodulen zu versehen. Copyright: Stadtwerke Baden-Baden Die Anlagen müssen bei technischen, sicherheitstechnischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Zwängen nicht durchgesetzt werden. Parkplätze mit mehr als 200 Plätzen müssen innerhalb von drei Jahren - fünf Jahre, wenn die Zahl der Parkplätze zwischen 80 und 200 liegt - in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben gebracht werden. Parkplätze in der Nähe von bemerkenswerten Standorten können von der Regelung ausgenommen werden. Begründung: Die französische Regierung hat z. B. mit Weitsicht bereits ein solches Gesetz erlassen. Es wäre wünschenswert, um die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Klimaneutralität bis 2035 in Frankfurt zu erreichen, diese Maßnahme zügig in der Stadt Frankfurt umzusetzen. Diese Maßnahme wurde bereits im Koalitionsvertrag (Zeile 226 ff.) festgehalten. Zusätzlich lassen sich die im Koalitionsvertrag (Zeile 489 ff.) festgehaltenen Ziele der "Schwammstadt" ebenfalls bestens umsetzen, da die Dachflächen wie Trichter wirken und die aufgefangenen Wassermengen anderweitig Verwendung finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 727 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2726, 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.01.2023 Aktenzeichen: 79 1
Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 610/6 vom 16.10.2022 Betreff: Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße Die Welschgrabenstraße ist eine Straße, die vom Froschbrunnenplatz am Friedhof vorbei in die Felder und die dortigen Schrebergärten führt. Sie ist so schmal, dass beim Parken kaum die notwendige Straßenbreite frei bleibt. Selbst ein einziges falsch geparktes Auto kann so die Durchfahrt verhindern. Nach Beobachtungen von Nutzern und Spaziergängern geschieht dies häufiger. Kann am Anfang der Straße noch über das Schotterbett eines Grundstücks ausgewichen werden, ist dies weiter in Richtung Friedhof nicht mehr möglich. Einsätze der anliegenden Feuerwehr wurden so bereits behindert. Die Feuerwehr dokumentiert die Fälle und gibt gerne Auskunft darüber. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässiges Parken in der Welschgrabenstraße zu unterbinden. Neben Kontrollen sollten auch geeignete bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Begründung: Da es in unmittelbarer Umgebung, u. a. am Parkplatz des Friedhofs, offensichtlich ausreichende Parkmöglichkeiten gibt, besteht kein Grund, Falschparken an dieser Stelle zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 417 Aktenzeichen: 32 1
Die illegale Durchfahrt Dominikanergasse endlich schließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3026 entstanden aus Vorlage: OF 657/1 vom 12.10.2022 Betreff: Die illegale Durchfahrt Dominikanergasse endlich schließen Vorgang: OM 191/21 OBR 1; ST 1532/21 Der Magistrat wird nochmals gebeten, die mit der Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191, beschlossene und mit der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1532, beantwortete Schließung der illegalen Durchfahrt Dominikanergasse nunmehr endlich ausführen zu lassen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, aus welchen Gründen die Arbeiten bis heute nicht erledigt worden sind. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191, "Der Magistrat wird gebeten, in der Dominikanergasse im Bereich des Fuß- und Radweges an der Kurt-Schumacher-Straße in einer Reihe mit dem blauen Schild Radweg zwei weitere Poller setzen zu lassen." wurde folgendermaßen begründet: "Seit dem Rückbau der Treppe wird der Fuß- und Radweg gerne als Abkürzung aus der Fahrgasse in die Kurt-Schumacher-Straße genutzt. Dadurch werden nicht nur zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Dominikanergasse gefährdet, sondern auch die Nutzerinnen und Nutzer der stark befahrenen Radroute Kurt-Schumacher-Straße. Insbesondere Autoposer nutzen diesen Abschnitt gerne, um einerseits die Anwohnenden der Altstadt besser belästigen zu können und gleichzeitig mögliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei im Bereich Berliner Straße/Börneplatz umgehen zu können und schneller wieder auf den Mainkai zu gelangen." Die Antwort des Magistrats lautete: "Der Anregung wird entsprochen. Um das verbotswidrige Befahren zu unterbinden, werden rot-weiße reflektierende Sperrpfosten (Verkehrszeichen 600-60 Straßenverkehrs-Ordnung) so gesetzt, dass ein Durchkommen für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich ist." Der positiven Rückmeldung sind bislang jedoch leider keine Taten gefolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1532 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 613 Beratung im Ortsbeirat: 1
Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 668/1 vom 10.10.2022 Betreff: Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz" Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Haltestelle "Börneplatz" am westlichen Ende der Haltestelle einen zweiten Fußgängerübergang über die Bahngleise einzurichten. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden und mittels Lichtsignalanlage eine sichere Querung ermöglichen. Das taktile Leitsystem ist entsprechend anzupassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 9. September 2022 stellten Vertreter des Amts für Straßenbau und Erschließung und der Verkehrsbetriebe die Planungen für die Verlängerung der Tramhaltestelle "Börneplatz" vor. Die Bahnsteige müssen verlängert werden, um den in Zukunft auf der Strecke fahrenden T40-Wagen das Halten zu ermöglichen. Aktuell ist kein zweiter Überweg geplant, sodass man die Gleisanlage nur an der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße queren darf. Für Fahrgäste, die Richtung Main, Dom oder Fahrgasse wollen bzw. von dort kommend Richtung Hauptbahnhof zusteigen möchten, ergeben sich längere Umwege. Schon heute queren viele Menschen die Gleise, um Züge zu erreichen und Umwege zu vermeiden. Dies sollte auch mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen, die mit Kinderwagen, Rollator o. Ä. unterwegs sind, ermöglicht werden. Eine Lichtsignalanlage, wie sie z. B. an der Haltestelle "Baseler Platz" eingerichtet ist, würde zudem für Sicherheit sorgen und Unfälle vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 398
Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00
Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 338/9 vom 28.09.2022 Betreff: Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Häuserzeile auf der südlichen Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße unter Ensembleschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der genannten Häuserzeile handelt es sich um die letzte noch vollständig und weitgehend unverändert erhaltene Bebauung aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. In der Umgebung sind zwar noch weitere Beispiele dieses für das Viertel typischen Baustils vorhanden, jedoch ist die genannte Zeile die letzte noch vollständig erhaltene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2819 entstanden aus Vorlage: OF 620/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers Der Magistrat wird gebeten, im direkten Umfeld des 1. Polizeireviers mindestens zwölf zusätzliche Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Das 1. Polizeirevier auf der Zeil, Hessens größtes Polizeirevier, hat täglich sehr viel Publikumsverkehr. Viele der Besucherinnen und Besucher kommen mit dem Rad, finden aber keine der polizeilich empfohlenen, sicheren Abstellmöglichkeiten zum Anschließen ihrer Fahrräder vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 148 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 13.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Lichtsignalanlagen entfallen und werden zurückgebaut. 2. Die bestehende Beschilderung ist zugunsten einer Rechts-vor-Links- Regelung anpassen zu lassen. 3. Der Radverkehr ist ab Schäfergasse über Stephanstraße bis Stiftstraße über einen durchgehenden Schutzstreifen in beide Richtungen zu führen und entsprechend markieren zu lassen. Der kaum erkennbare, selten genutzte und auf dem Gehweg geführte Radweg zwischen Katzenpforte und Eschenheimer Turm entfällt zugunsten des durchgängigen Radschutzstreifens. 4. Statt des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße soll die Kreuzung gemäß des Modells "Siglinde" des Radentscheids umgebaut werden. Begründung: Einheitliche Verkehrsführungen in Tempo-30-Zonen führen zu einem besseren Verständnis und einer größeren Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und somit zu mehr Verkehrssicherheit. Außerdem steht mehr Platz zur Verfügung, der entsiegelt, begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden soll. Luftbild: Geoportal Frankfurt Karte: Geoportal - Stephanstraße Bild: Modell "Siglinde" - Radentscheid Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 Beratung im Ortsbeirat: 1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2810 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 13.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die derzeit existierenden fünf Fahrspuren sollen auf drei Fahrspuren reduziert werden, die sich wie folgt aufteilen: a) eine Fahrspur aus dem Parkhaus Galeria, die sich in zwei Aufstellspuren in Richtung Stephanstraße erweitert und b) eine Fahrspur aus der Stephanstraße, die sich in Richtung Parkhaus Galeria in zwei Fahrspuren erweitert und deren rechte Fahrspur auch in Richtung Zeil nutzbar ist. 2. Der Parkstreifen in Richtung Zeil wird aufgelöst. 3. Der verbleibende Raum wird entsiegelt, begrünt und wenn möglich mit Bäumen bepflanzt. Der Gehweg wird verbreitert. So entsteht ein attraktiver Fußweg in Richtung Zeil. Begründung: Die überdimensionierten Fahrbahnen sind ein Relikt der autogerechten Stadt und nicht mehr notwendig. Durch den beabsichtigten Umbau der Einmündung Stephanstraße werden Rückstaus vermieden. Parkplätze stehen in dem Parkhaus Galeria Karstadt im Überfluss zur Verfügung, sodass straßenbegleitendes Parken überflüssig geworden ist. Um Regenwasser wirksam versickern lassen zu können, müssen Asphaltflächen großflächig entsiegelt werden. Durch Begrünung der Flächen reduzieren sich die sommerlichen Temperaturen und die Aufenthaltsqualität erhöht sich. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 151 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1921 Beratung im Ortsbeirat: 1
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