Meine Nachbarschaft: Kleebergstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten
Antrag vom 24.08.2014, OF 653/3 Betreff: Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum im Rahmen der Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden zwischen Adickesallee und Cronstettenstraße aus Anlass des Umbaus der dort gelegenen Haltestelle der U5 der ursprünglich vorgesehene Termin der Aufhebung der Straßensperrung am 17.08.2014 nicht eingehalten wurde und die Straßensperrung zum Datum dieses Informationsersuchens noch besteht, und 2. warum im Zusammenhang mit den vorgenannten Bauarbeiten dem Kraftfahrzeugverkehr keinerlei Umleitungshinweis angeboten wurde, und 3. welches Verkehrsleitkonzept für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr den aktuellen Bauarbeiten an den U-Bahn-Haltestellen Nationalbibliothek und Hauptfriedhof in der Eckenheimer Landstraße zu Grunde liegt. Begründung: Die genannte Straßensperrung löst erheblichen Verkehrsrückstau und erhebliche Verkehrsverlagerungen in andere Straßen aus. Diese Verkehrsprobleme werden verstärkt durch den ebenfalls langwierigen Umbau der U-Bahnhaltestelle Hauptfriedhof und die nicht vorbeschilderte Sperrung der Zufahrten zur Eckenheimer Landstraße vom Kühhornshofweg und von der Kaiser-Sigmund-Straße aus. Die Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle Nationalbibliothek scheinen zeitweise sehr schleppend zu verlaufen, wenn teilweise über mehrere Tage hinweg keine Bauaktivitäten erkennbar sind und Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen, hier liege eine sogenannte "Schlafbaustelle" vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3200 entstanden aus Vorlage: OF 578/3 vom 24.04.2014 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee besonders auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen neuen Nutzung für Wohnzwecke auf dem Gelände der ehemaligen Ju stizgebäude mit dem Sportbetrieb auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände zu achten und dabei insbesondere sicherzustellen, dass sich dadurch keine Beeinträchtigungen des Sportbetriebes ergeben. Begründung: Die an das Sportgelände heranrückende vorgesehene Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude durch Umnutzung und Veränderung der Bestandgebäude bedeutet potenziell eine erhebliche Gefahr für den Sportbetrieb auf dem Nachbargrundstück. Diese ergibt sich daraus, dass sich die betreffenden Gebäude sehr nahe an der Grundstücksgrenze befinden und von Schallemissionen aufgrund des Sportbetriebes betroffen sein werden. Die Planungsverwaltung konzentriert sich nach vorliegenden Informationen für das Planungsgebiet auf passiven Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster) und Verlagerung von Funktionsräumen ohne direkte Wohnnutzung (z. B. Bäder, Küchen) auf die dem Sportgelände zugewandte Gebäudeseite. Da die ausreichende Wirksamkeit solcher Maßnahmen keineswegs sichergestellt ist, sollte die Planungsverwaltung auch andere und ergänzende Alternativen, wie z. B eine Wohnnutzung im Planungsgebiet weiter entfernt von der nördlichen Grundstücksgrenze, ernsthaft prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1090 Aktenzeichen: 61 00
Vorstellung der geplanten Baumaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an der Adickesallee im Ortsbeirat 3
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 21.05.2014 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an der Adickesallee im Ortsbeirat 3 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Ortsvorsteherin zum nächstmöglichen Termin die o. g. Baumaßnahme im Ortsbeirat ausführlich vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1008 Aktenzeichen: 61 0
Bessere Sicht auf die Schulkinder in der Cronstettenstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.05.2014 Betreff: Bessere Sicht auf die Schulkinder in der Cronstettenstraße Der Magistrat wird gebeten, bei der Einfahrt zum Frankfurter Diakonissenhaus, Cronstettenstraße 57 bis 59, links und rechts eine Sperrfläche zu markieren. Begründung: Jeden Tag, insbesondere morgens zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr, fahren Lastwagen z. B. zur Anlieferung von Holzpellets, Lebensmitteln und Wäsche über diese Einfahrt auf das Gelände des Diakonissenhauses. Die an oder in der Einfahrt parkenden Autos verhindern häufig die Nutzung dieser Einfahrt und führen zu einem Rückstau und zu wildem Parken auf dem Fahrweg. Dies hat zur Folge, dass die Sicht auf die sehr kleinen Kinder, die auf dem Weg in das Kinderhaus in der Eschersheimer Landstraße oder in die Holzhausenschule sind, stark behindert wird. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1077 Aktenzeichen: 32 1
Zugang U-Bahn-Station .Miquel-/Adickesallee (Polizeipräsidium).
Antrag vom 15.05.2014, OF 518/2 Betreff: Zugang U-Bahn-Station "Miquel-/Adickesallee (Polizeipräsidium)" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Den aktuellen Stand und die weitere Planung der Bauarbeiten am Zugang zur U-Bahnstation "Miquel - Adickesallee / Polizeipräsidium" an der Escherscheimer Landstr. (stadteinwärts fahrend) Ecke Miquelallee; 2. Die Barrierefreiheit des Fußgängerwegs insbesondere im Hinblick auf die teilweise Nutzung der Fläche durch Straßenmobiliar der dortigen Trinkhalle. Begründung: Seit längerer Zeit ist die Baustelle eingerichtet und z.B. die ursprüngliche Rechtsabbiegespur gesperrt. Bautätigkeiten sind aber nicht zu beobachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2014 Die Vorlage OF 518/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung der aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion)
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3002 entstanden aus Vorlage: OF 560/3 vom 05.03.2014 Betreff: Vorstellung der aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion) Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion) im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Bau der Frankfurt School of Finance & Management auf dem Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion stellt das wahrscheinlich bedeutendste Bauvorhaben der nächsten Jahre im Nordend dar. Da sich der Bebauungsplan Nr. 891 für das Gelände gegenwärtig im parlamentarischen Prozedere befindet, wäre es äußerst wichtig, Informationen über den augenblicklichen Planungsstand zu erhalten, dies auch im Hinblick auf die zum Teil kontrovers diskutierte Architektur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 807 Aktenzeichen: 61 00
Sichtbare Zebrastreifen zur Sicherheit
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3007 entstanden aus Vorlage: OF 565/3 vom 04.03.2014 Betreff: Sichtbare Zebrastreifen zur Sicherheit Der Magistrat wird gebeten, die sechs Zebrastreifen an den Ecken Cronstettenstraße/ Eysseneckstraße neu zu markieren. Begründung: Es geht vor allem um die Sicherheit vieler Kinder, die zum Teil alleine in die Holzhausenschule und in den Holzhausenpark laufen. Vor allem die beiden Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße selbst sind als solche nicht mehr erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51
Anregung vom 20.03.2014, OA 488 entstanden aus Vorlage: OF 569/3 vom 20.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird. Begründung: Der Vortrag des Magistrats, M 51, sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, dass die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, dass die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie ein "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 877 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 488 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 51 und OA 488 = Ablehnung) NPD (M 51 und OA 488 = Enthaltung) REP (M 51 und OA 488 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4437, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00
Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee
Antrag vom 04.03.2014, OF 559/3 Betreff: Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie das kontaminierte Gebäude der alten Oberfinanzdirektion (OFD) an der nördlichen Adickesallee nach vorliegenden Verlautbarungen voraussichtlich ab etwa Mai 2014 abgerissen werden soll und wie dabei eine mögliche Beeinträchtigung der benachbarten Anwohner und der überwiegend jungen Sportler auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände insbesondere durch kontaminierte Stäube oder andere Luftbelastungen vermieden werden soll, und wie dabei eine mögliche Flächenkontaminierung der angrenzenden Wohnbebauung sowie der nördlich angrenzenden Sportanlagen insbesondere durch kontaminierte Stäube vermieden werden soll. Begründung: Das Gebäude der alten OFD ist kontaminiert, weshalb der bisher geltende Denkmalschutz für den Baukörper weitgehend aufgehoben wurde. Welches Abrißverfahren angewendet werden soll, ist bislang nicht bekanntgemacht worden. In jedem Falle besteht Besorgnis wegen der bei dem Abriß zu erwartenden kontaminierten Stäube oder andere Luftbelastungen. Nachbarn der zukünftigen Baustelle ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Schutzmaßnahmen für Menschen und Sachen im Zusammenhang mit dem Abriß der alten OFD vorgesehen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 980 2014 Die Vorlage OF 559/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbindung Sportgelände SC 1880 an die Adickesallee
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 535/3 vom 05.02.2014 Betreff: Anbindung Sportgelände SC 1880 an die Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es im Rahmen der laufenden Aufstellung des Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ratsam oder möglich ist, das Sportgelände des Sport-Club "Frankfurt 1880" e. V. nördlich der geplanten neuen Frankfurt School of Finance auf dem Grundstück der ehemaligen Oberfinanzdirektion mit einer direkten Verbindung zu Adickesallee zu versehen, um den Kraftfahrzeugverkehr von und zu dem Sportgelände stärker zu verteilen und den Verkehr über die bisher allein verfügbare Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände über Straßen in Wohngebieten (Malapertstraße, Feldgerichtstraße) zur Entlastung der dortigen Anwohner zu verteilen. Dabei sollen auch die Interessen der Frankfurt School of Finance und des Sport-Clubs "Frankfurt 1880" e. V. Berücksichtigung finden. Begründung: Bisher verläuft die Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände mit Kraftfahrzeugen allein über die Malapertstraße und die Feldgerichtstraße durch Wohngebiete. Dies betrifft auch den Busverkehr zum Holen und Bringen von Sportmannschaften, insbesondere an Wochenenden und zu besonderen Sportereignissen. Bei der neuen Bebauung des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion ist vorgesehen, an der östlichen Grundstücksgrenze zur heutigen Tankstelle hin eine zweistreifige Zufahrt von der Adickesallee aus zur vorgesehenen neuen Tiefgarage hinter der zukünftigen Bebauung auf der Nordseite des Grundstücks vorzusehen. Der neue Baukörper soll im Vergleich zum alten Baukörper der ehemaligen Oberfinanzdirektion merklich nach Westen verschoben werden. Hier kommt in Betracht, die genannte Zufahrt von der Adickesallee aus nach Norden um wenige Meter bis zum Sportgelände gerade fortzusetzen. Diese Zufahrt könnte als Straße für Anlieger der weiteren Erschließung des Sportgeländes dienen und so dessen bisherige Erschließung über die Feldgerichtstraße merklich entlasten. Falls es andere Erschließungsalternativen gibt, so wären diese vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 729 Aktenzeichen: 52 2
Sanierungsarbeiten an der Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße durchführen
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2921 entstanden aus Vorlage: OF 508/3 vom 20.11.2013 Betreff: Sanierungsarbeiten an der Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße durchführen Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Sanierung der Fußgängerbrücke über die Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Durchführung von Sanierungsarbeiten zu berichten. Begründung: Sichtbare Risse in der Brücke sowie abbröckelnder Schaumstoff wirken nicht vertrauenserweckend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 715 Aktenzeichen: 66 6
Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 entstanden aus Vorlage: OF 433/3 vom 23.06.2013 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II Vorgang: OA 264/12 OBR 3; B 166/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 3 vom 27.09.2012, OA 264, für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sportclub Frankfurt 1880 e. V. auf seinem 70.000 Quadratmeter großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige Frankfurt School of Finance and Management auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 08.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u. a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die lang währende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus, wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen, auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59 Prozent an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.09.2012, OA 264 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 256 Aktenzeichen: 61 00
Taxis als Schienenersatzverkehr
Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2524 entstanden aus Vorlage: OF 372/8 vom 26.09.2013 Betreff: Taxis als Schienenersatzverkehr Bei unvorhergesehenen Störungen im städtischen Schienenverkehr (Straßenbahnen oder U-Bahnen) setzt die VGF Taxis als Schienenersatzverkehr ein. Bei Störungen im oberen Teil der Stadtbahn-Stammstrecke A (Heddernheim - Hügelstraße oder Heddernheim - Miquel-/Adickesallee, Polizeipräsidium) sollen die Taxis die U-Bahn-Haltestelle Heddernheim anfahren. Das unvermeidliche Chaos in solchen Situationen wird durch unklare Informationen und uneinheitliches Verhalten der Taxifahrer noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1. am H.-P.-Müller-Platz in der Kurve zwischen der Warteposition und der Haltestelle für die Busse der Linie 60 nahe dem Fahrradunterstand einen ausgeschilderten Sammelplatz zu errichten, von dem aus die Taxis abfahren sollen ; 2. die VGF dazu anzuhalten, bei der Bestellung von Taxis darauf hinzuweisen, diesen Sammelpunkt zu benutzen und keine Fahrgäste an anderen Stellen einzuladen; 3. dem Ortsbeirat ein Konzept vorzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger prioritär befördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 314 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14
Parken auf dem Grünstreifen Eysseneckstraße/Ecke Adickesallee
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2013, OM 2351 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 06.05.2013 Betreff: Parken auf dem Grünstreifen Eysseneckstraße/Ecke Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grünstreifen vor dem ehemaligen Imbiss das Parken nicht mehr möglich ist. Hier gäbe es die Möglichkeit, dies durch eine Begrünung oder ggf. auch durch ein Kunstobjekt zu verhindern. Der Ortsbeirat wäre dankbar, wenn von weiteren Pfosten abgesehen und stattdessen eine schönere Alternative gewählt wird. Begründung: Auf dem Übergang der Grünanlage in der Eysseneckstraße parken aus südlicher Richtung kommend regelmäßig zwei Autos. Auf der anderen Seite wird dies durch eine Litfaßsäule verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1554 Aktenzeichen: 66 3
Umbenennung des .Kleinen Friedberger Platzes. in Abendrothplatz
Antrag vom 02.04.2013, OF 376/3 Betreff: Umbenennung des "Kleinen Friedberger Platzes" in Abendrothplatz Im Schnittpunkt der Wieland-, Neuhof-, Egenolf- und Vogelsbergstraße befindet sich ein Platz, der den inoffiziellen Namen "Kleiner Friedberger Platz" erhalten hat. Dieser Platz wurde in den vergangenen Jahren sehr stiefmütterlich behandelt, diente lange Zeit als Parkplatz, zeitweise wurde ein Markt auf ihm betrieben. Zur Zeit wird dort auf Beschluss des Ortsbeirates mit den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets das "Nordendwäldchen" errichtet. . Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem "Kleinen Friedberger Platz" zwischen der Wielandstraße, Neuhofstraße, Egenolfstraße und Vogelsbergstraße, auf dem durch den Ortsbeirat angeregt, zur Zeit das "Nordend-Wäldchen" errichtet wird, den Namen Wolfgang-Abendroth-Platz zu verleihen. Begründung: Wolfgang Abendroth wurde 1906 als Sohne einer sozialdemokratischen Lehrerfamilie in Wuppertal-Elberfeld geboren. Die Eltern zogen nach Frankfurt und hier besuchte Abendroth das Realgymnasium Musterschule, an dem er sein Abitur ablegte. Schon damals wohnte die Familie Abendroth in der Neuhaußstraße 5, in der Abendroth nach seiner Emeritierung auch seine letzten Lebensjahre verbrachte. Nach dem Jurastudium in Tübingen, Münster und Frankfurt am Main, wo er 1930 die erste juristische Staatsprüfung ablegte, arbeitete er als Referendar. Von den Nazis wurde ihm 1933 die juristische Arbeit untersagt. Er war Mitglied der KPD, aus der er ausgeschlossen wurde, weil er die "Sozialfaschismustheorie" kritisiert hatte. Nach der Machtergreifung der Nazis war Abendroth in mehreren illegalen Organisationen tätig (KP-Opposition, Rote Hilfe, Neu Beginnen). 1935 promovierte er an der Universität Bern mit dem Thema "Völkerrecht" mit summa cum laude. Er fand Anstellung in einer Berliner Privatbank. 1937 wurde er verhaftet und wegen Hochverrats zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach seiner Entlassung lernte er 1941 Lisa Hörmeyer kennen, die er aber nicht heiraten konnte, da er in die Strafdivision 999 einberufen wurde, eine Art Todeskommando. Bei seinem Einsatz in Griechenland desertierte er und schloss sich der griechischen Widerstandsbewegung ELAS gegen die deutsche Besatzung an. Im Oktober 1944 geriet er in britische Gefangenschaft und wurde nach Ägypten in ein Gefangenenlager verlegt. Er begann dort und später im Trainingscenter Wilton Park Schulungskurse für Mitgefangene, um sie auf die Mitarbeit in einem demokratischen Nachkriegsdeutschland zu qualifizieren. In dieser Zeit trat er der SPD bei 1946 wurde er nach Marburg an der Lahn entlassen, wo seine Verlobte studierte Lisa Hörmeyer, die er heiratete. Da dies in den Westzonen damals nicht schnell möglich war, ging er - mit einem Empfehlungsschreiben des hessischen Justizministers, Georg August Zinn, eines Freundes aus Studententagen, versehen, nach Potsdam und legte dort sein zweites juristisches Staatsexamen. ab. Bereits in seiner Kriegsgefangenschaft war er Mitglied der SPD geworden, das blieb er auch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Abendroth wurde u. a. Richter beim Landgericht Potsdam, 1947 Professor in Halle, Leipzig und Jena. Wegen der zunehmenden Entdemokratiesierung in der SBZ und aus Angst um seine Familie wegen seiner Mitgliedschaft in der SPD floh er 1948 noch vor der Gründung der DDR nach Bremen zu den Schwiegereltern. 1948 wurde Wolfgang Abendroth ordentlicher Professor in Wilhelmshaven und 1949 Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Bremen. Mit Hilfe des hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn wurde er 1950 als ordentlicher Professor an die Universität Marburg berufen. Von 1959 bis 1963 war er auch Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Nach seiner Emeritierung 1972 zog die Familie nach Frankfurt. Bis zu seinem Tod 1985 wohnte Wolfgang Abendroth wieder im Hause seines Großvaters in der Neuhaußstraße 5 im Nordend. Abendroth wurde auf dem Hauptfriedhof beigesetzt. Seine Frau Lisa Abendroth verstarb 2012. Abendroths Hauptanliegen war die Entwicklung einer sozialen, demokratischen und sozialistischen Gesellschaft in Deutschland. und Europa. Diese konnte für ihn nur realisiert werden durch Weiterentwicklung der Menschenrechte und Ausbau der bürgerlichen Freiheiten. Davon zeugen seine Schriften und sein politisches Engagement. Er unterstützte die Ziele des SDS und wurde deswegen 1961 aus der SPD ausgeschlossen. Seine Emphatie galt den Verfolgten. Er verurteilte den Einmarsch des Warschauer Paktes 1968 in die CSSR und solidarisierte sich in einem Offenen Brief mit Biermann, Bahro und Havemann. Er war Mitglied des Russel-Tribunals gegen den Vietnamkrieg. Er unterstützte die Ostermarschbewegung, die Kampagnen gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote. W. Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: obwohl er mit einigen Erscheinungen der Studentenproteste 1968 nicht einverstanden war, unterstützt er sie nach Kräften. Obwohl er aus politischen Gründen die SBZ verlassen hatte, schrieb er Albert Norden, Mitglied des Zentralkomitees der SED, ein Kondolenzschreiben zum Ableben des ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der DDR, Walter Ulbricht. Angriffe aus dem konservativen Lager, wie z. B. der hessischen CDU, deren Vorsitzender Walter Wallmann behauptete, er sei zurecht von den Nazis verurteilt worden, weil "der Angeklagte ja nicht für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung, sondern für den Kommunismus gekämpft habe", entgegnete er, dass sein Kampf immer der Demokratie und den Menschenrechten gegolten habe. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte, demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2013, OF 358/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 358/3 wird durch die Vorlage OF 376/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 376/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 376/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 376/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 376/3 wird abgelehnt. Abstimmung: 7 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee
Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00
Graffiti an städtischen Gebäuden
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1912 entstanden aus Vorlage: OF 261/3 vom 08.09.2012 Betreff: Graffiti an städtischen Gebäuden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die kleinen Gebäude (ehemals Imbiss oder Kiosk) in den Grünanlagen Eysseneckstraße/Adickesallee und Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße für Graffitikünstler zur Verfügung gestellt werden können, um diese zu gestalten. Begründung: Die Gebäude sind mit sogenannten Tags und anderen Symbolen besprüht und im Stadtbild nicht sehr schön anzusehen. Statt für viel Geld die Gebäude neu zu streichen, mit dem Erfolg, dass sie kurze Zeit später höchstwahrscheinlich wieder besprüht sind, könnten sie Graffitikünstlern als Gestaltungsfläche zur Verfügung gestellt werden (hier kann auch überlegt werden, ob man jede Hausseite einem anderen Künstler zur Verfügung stellt). Es gibt viel zu wenig freie Flächen für diese Gruppe und es wäre ein schöner Beitrag zur "Kunst im öffentlichen Raum". Des Weiteren gibt es unter den Sprayern einen Ehrenkodex, der besagt, dass über bestehende Wandbilder nicht gesprüht wird. Über diese beiden Objekte hinaus sollte auch geprüft werden, ob es noch weitere Gebäude gibt, die hierfür infrage kämen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 781 Aktenzeichen: 91 5
Wohnraum für Studenten schaffen und Bewachungskosten für leer stehende Gebäude reduzieren
Antrag vom 05.10.2012, OF 283/3 Betreff: Wohnraum für Studenten schaffen und Bewachungskosten für leer stehende Gebäude reduzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob angesichts des Mangels von preisgünstigem Wohnraum für Studenten eine Erleichterung möglich ist, die zudem zu Einsparungen führt. Die Firma Camelot GmbH, Berlin ist in mehreren europäischen Staaten aktiv und verfolgt ein besonderes Geschäftsmodell. Sie übernimmt die Bewachung leer stehender Gebäude (z. B. Kliniken, Schulen, Schlösser), indem sie ausgewählte Mieter mit befristeten Mietverträgen dort wohnen lässt, wobei manchmal auch sanitäre Einrichtungen wie eine mobile Dusche gestellt werden. Dies schützt die Gebäude vor Vandalismus (eingeworfene Fensterscheiben, Einbrüche) und erspart die Kosten eines Wachdienstes. Die Firma Camelot GmbH übernimmt die Haftung gegenüber dem Eigentümer zu einem Bruchteil der Kosten eines Wachdienstes. In Frankfurt gibt es zahlreiche leer stehende Gebäude der öffentlichen Hand, z. B. der Rechnungshof an der Berliner Straße, die Behördengebäude an der Adickesallee (bis 2015), das ehemalige Ordnungsamt an der Mainzer Landstraße. Letzteres ist Eigentum der Stadt Frankfurt und könnte einer Anzahl von Studenten für begrenzte Zeit als Wohnraum dienen. Kosten für einen Wachdienst würden eingespart. Der Magistrat wird gebeten, Eine Liste leer stehender städtischer Gebäude anfertigen zu lassen. Die Firma Camelot GmbH (http://de.cameloteurope.com/) wegen der befristeten Vermietung dieser Gebäude an Studenten zu kontaktieren. Mitarbeitern des Liegenschaftsamtes die Teilnahme an Leerstand-Seminaren dieser Firma zu ermöglichen (2 Seminare 2013 geplant). Eine Kooperation mit dem Studentenwerk bei der Vermietung anzustreben. Hinweis: Vertreter der Firma Camelot für Rhein-Main ist: Camelot Deutschland GmbH Karsten Linde, Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf, 0211-424 70 200, k.linde@camelotdeutschland.de Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen
Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 263/3 vom 27.09.2012 Betreff: Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1343/12 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, mindern können, damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen und die Schulwegnutzung Gefährdungspotenzial abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahmen (alternativ oder in Kombination) sieht der Ortsbeirat beispielsweise Folgendes: 1. Bau von weiteren gesicherten Fußgängerquerungen, Mutter-Kind-Piktogramme und Sinus-Schwellen an geeigneten Stellen, zusätzlich zu den in der Anregung OM 1343 beantragten Maßnahmen; 2. Verengung des Straßenraums durch Verschiebung der Markierungen für das Parallel- und Senkrechtparken vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, verbunden mit einer Verbreiterung und besseren Begehbarkeit der Bürgersteige; 3. Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen auf Teilstücken der Cronstettenstraße und damit Verhinderung der direkten Durchfahrt von der Eckenheimer Landstraße zur Eschersheimer Landstraße und umgekehrt; 4. Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigern. Bei allen Maßnahmen ist natürlich die sich daraus möglicherweise ergebende Mehrbelastung anderer Straßen mit einzubeziehen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ostwestliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße Richtung Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus, insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße, zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, die als Schulweg genutzt wird und wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch einzelne der oben beschriebenen Maßnahmen oder einer Kombination könnte dieser Belastung entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 102 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1539 entstanden aus Vorlage: OF 193/4 vom 09.09.2012 Betreff: Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen? Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Stand der geplanten Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management an die Adickesallee und mögliche andere Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen zu informieren. Zudem bittet der Ortsbeirat in den weiteren Prozess mit einbezogen zu werden. Begründung: Am 23. August 2012 wurde der Ortsbeirat 3 vom Stadtplanungsamt sowie der Frankfurt School of Finance & Management über den Bebauungsplan nördliche Adickesallee sowie das geplante Nutzungskonzept unterrichtet. Angesichts dieser Entwicklung hält es der Ortsbeirat für angebracht, über die Überlegungen hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen informiert und in den weiteren Prozess mit eingebunden zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1856 Aktenzeichen: 61 0
Geplanter Bau der Frankfurt School of Finance and Management (FSFM) - Bebauungsplan Nr..891 .Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion. hier: Vorsorge für Fahrbahnverbreiterung der Adickesallee
Antrag vom 17.09.2012, OF 276/3 Betreff: Geplanter Bau der Frankfurt School of Finance and Management (FSFM) - Bebauungsplan Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion" hier: Vorsorge für Fahrbahnverbreiterung der Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge Auskunft geben: Die A 66 nach Wiesbaden wurde wegen der Stauungen im Berufsverkehr verbreitert. Wie wird sichergestellt, dass eine solche Maßnahme auch nach dem Neubau der "Frankfurt School of Finance and Management" (FSFM) auf der Adickesallee, einem Verkehrsengpass, durchgeführt werden kann, beispielsweise in 30 Jahren, ohne dass die im Rahmenkonzept zum Bebauungsplan Nr. 891 eingezeichnete Doppelreihe von Bäumen an der Gebäudefront zur Adickesallee verschwindet? a) Ist eine weiter zurückgesetzte Front der Gebäude mit mehr Distanz zur Fahrbahn möglich? b) Ist es möglich, den Bauplan so abändern zu lassen, dass mindestens vier, möglichst mehr Reihen Bäume statt nur zwei zwischen Gebäudefront und Gehweg stehen? Begründung: Die Baumpflanzungen, auch Gebüsche, könnten dazu beitragen, dass die Stadt Frankfurt sich am nächsten europäischen Wettbewerb um "Die grünste Stadt Europas" mit mehr Erfolg beteiligen kann, denn die Adickesallee ist eine wichtige Zufahrt zur Stadt und prägt den ersten Eindruck von Frankfurt. Eine Pflanzung von fruchttragenden Gehölzen würde dem Konzept der "Essbaren Stadt" entsprechen. Zudem wäre es ein Ausgleich zur Ödnis der Adickesallee als bloßer Verkehrszubringer bei einer zukünftigen Verbreiterung, die eine Abholzung der im Rahmenkonzept eingezeichneten Doppelreihe von Bäumen erfordern würde. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Styropor-Fassadenbrand am 29. Mai am Studentenheim Adickesallee Nr..63 gegenüber dem Polizeipräsidium (im Bezirk des Ortsbeirates 3) und daraus folgende Maßnahmen in Frankfurt
Antrag vom 16.09.2012, OF 282/3 Betreff: Styropor-Fassadenbrand am 29. Mai am Studentenheim Adickesallee Nr. 63 gegenüber dem Polizeipräsidium (im Bezirk des Ortsbeirates 3) und daraus folgende Maßnahmen in Frankfurt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: a) Das Ergebnis der Beratung der Länderkonferenz der Bauminister im September 2012 zum Thema "Brandgefahr durch Polystyrol (Styropor(r))-Fassadendämmung" (siehe SPIEGEL 32/2012, Seite 14) beim hessischen Bauminister Rentsch oder einer anderen verantwortlichen Stelle anzufordern und dem OBR 3 zugänglich zu machen. b) Wird es nötig und möglich sein, dass die Stadt Frankfurt einen größeren Abstand von Neubauten zu anderen Gebäuden vorschreibt, um die Gefahr eines Übergreifens von Styroporbrand mit seinen hohen Temperaturen und der schnellen Brandentwicklung (wie Benzin) zu verringern? c) Ist es nötig und möglich, der Feuerwehr Mittel zu verschaffen, um gerade bei Styropor- Fassadenbränden besser eingreifen zu können? Hier sollte Herr Branddirektor Prof. Ries um eine fachliche Auskunft gebeten werden. d) Kann die Stadt Frankfurt Mietern und Wohnungseigentümern, die die Gefahr eines Brandes von Fassaden-Dämmstoffen fürchten, eine Hilfestellung gegen die preisgünstige Polystyrol-Wärmedämmung durch Hauseigentümer anbieten, trotz bestehender Wärmedämmungs-Verpflichtung durch EU und Bund? e) Ist es möglich, dass die Stadt Frankfurt an Studentenheimen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. sowie Neubauten der Stadtverwaltung andere Dämmstoffe als Polystyrol vorschreibt, obwohl Polystyrol baurechtlich zugelassen ist? Begründung: Zahlreiche Berichte der Medien (z. B. SPIEGEL 28/2012 und Frankfurter Lokalzeitungen, aber auch NDR-Fernsehen) sowie ein Bericht mit Video von Herrn Prof. Reinhard Ries vor Stadtverordneten und einem Mitglied des OBR 3 (mit Video vom Brand) haben die Brandgefahr von Polystyrol-Dämmstoffen verdeutlicht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 282/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema eine fachkundige Vertreterin/einen fachkundigen Vertreter des Energiereferates zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wurde zurückgezogen.
Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos in der Cronstettenstraße
Antrag vom 13.09.2012, OF 242/3 Betreff: Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos sowie zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Cronstettenstraße zu ergreifen: 1. Einführung regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen in der Cronstettenstraße besonders im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr, damit die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h verstärkt eingehalten wird. 2. Auf der Südseite der Cronstettenstraße zwischen Klettenbergstraße und Eschersheimer Landstraße soll das bisherige Querparken so abgeändert werden, daß die parkenden Autos nicht mehr auf dem Gehsteig parken und im Ergebnis die Parkposition weiter zur Fahrbahn hin bis vor den dortigen Fahrradstreifen verschoben wird. 3. Errichtung eines gut markierten Übergangs für Fußgänger vom Frauensteinplatz über die Cronstettenstraße. Begründung: Die Cronstettenstraße wurde in der Vergangenheit durch wiederholte langdauernde Bauarbeiten auf der Friedberger Landstraße vermehrt als Ost-West-Verbindung genutzt. Eine vergleichbare Situation ist durch die zukünftigen langwierigen Arbeiten zum Bau der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße zu erwarten. Dies hatte bzw. hat für die Anwohner eine höhere Verkehrsbelastung auf der überwiegend recht breiten Cronstettenstraße zur Folge. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Geschwindigkeitskontrolle und der optischen Reduzierung der Fahrbahnbreite sollen negative Auswirkungen durch überhöhte Geschwindigkeit unterbunden werden. Weiter soll auch die Sicherheit für die zahlreichen Kinder, die zu den drei Kindergärten in der Cronstettenstraße oder zur Holzhausenschule gehören, verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - .Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management. durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung
Antrag vom 12.09.2012, OF 246/3 Betreff: Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - "Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management" durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - inwieweit der Bebauungsplan Nr. 891 von den noch rechtskräftigen Planungen des Alleentunnels betroffen ist - wie sich der Sachstand hinsichtlich der vom Magistrat beschlossenen Streichung der Alleenspange aus dem Bundesverkehrswegeplan darstellt Begründung: Bei der Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 891 durch das Stadtplanungsamt und der anschließenden Diskussion mit Vertretern der Frankfurt School of Finance and Management stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan offensichtlich von den planfestgestellten Planungen des Alleentunnels betroffen ist. Die vorgestellten Planungen zum Bebauungsplan Nr. 891 könnten daher nur mit Einschränkungen umgesetzt werden. Eine Streichung der Alleenspange bzw. des Alleentunnels aus dem Bundesverkehrswegeplan ist für die weitere Entwicklung des Nordends, insbesondere des Wohnungsbaus im gesamten östlichen Nordend(Hungener Straße, etc.) dringend geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen
Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.
Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße)
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1351 entstanden aus Vorlage: OF 211/3 vom 05.06.2012 Betreff: Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) Der Magistrat wird aufgefordert, Kinderfahrradständer an der Treppe des Brückenübergangs zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) anzubringen. Begründung: Es gibt grundsätzlich nicht genügend Möglichkeiten, Fahrräder anzuketten (an dem Geländer entlang der Straße sind zudem häufig Plakatierungen, die dies erschweren). Zunehmend stellen Kinder ihre Räder nicht mehr vor dem Brückenübergang ab. Anstatt diesen sicheren Übergang dann zu Fuß zu nutzen, radeln sie mittlerweile häufig über die im morgendlichen Berufsverkehr stark befahrene Eschersheimer Landstraße, um ihre Räder dann sicher an Fahrradständern an der Holzhausenschule anzuketten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1352 Aktenzeichen: 66 2
Konzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1342 entstanden aus Vorlage: OF 168/3 vom 11.04.2012 Betreff: Konzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig ein Nutzungskonzept für die leer stehenden Behördengebäude und die dazugehörigen Grundstücke im Bereich der Adickesallee (ehemaliges Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung, alte Gebäude der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, alte Oberfinanzdirektion) vorzulegen. Der Magistrat möge dabei darlegen, ob auch ein Studentenwohnheim Bestandteil eines Nutzungskonzeptes ist. Begründung: An der Adickesallee stehen seit Jahren die genannten Behördengebäude leer. Im Hinblick auf die Wohnraumdiskussion ist es nicht länger hinnehmbar, dass hier wertvolle innerstädtische Grundstücke ungenutzt bleiben. Sollte ein Abriss der bestehenden Gebäude erforderlich sein, sollte hier vorrangig Wohnungsbau im Bereich geförderter Wohnraum, Studentenwohnungen und seniorengerechte Wohnungen vorgesehen werden. Auch ein Umbau des Gebäudes des ehemaligen Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung zur Nutzung als universitätsnaher Studentenwohnraum erscheint erwägenswert, zumal bereits in der Nähe an der Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium ein ehemaliges Bürohaus zur Wohnnutzung durch Studenten umgebaut wird. Dies ergäbe attraktive Synergien für die dazugehörige Infrastruktur. Weiterhin sollte dem Aspekt der "begrünten Wohnbebauung" mit Dach- und Fassadenbegrünung und möglichst geringer versiegelter Fläche im Hinblick auf die innerstädtische Klimasituation Rechnung getragen werden. Zur erwogenen Nutzung des Geländes der alten Oberfinanzdirektion durch die Frankfurt School of Finance waren bisher im Wesentlichen nur vage Presseberichte zu ersehen, die nunmehr durch eine Stellungnahme des Magistrats konkretisiert werden sollten. Eine solche nicht nur wegen der Nähe zum Campus Westend der Frankfurter Universität zu begrüßende Nutzung würde sehr zur Belebung des derzeit tristen Areals nördlich der Adickesallee beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1591 Aktenzeichen: 23 20
Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1343 entstanden aus Vorlage: OF 171/3 vom 12.04.2012 Betreff: Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob 1. auf der Cronstettenstraße in direkter Umgebung des Frauensteinplatzes an den Einmündungen Klettenbergstraße und Falkensteiner Straße die Möglichkeit besteht, wirksame Querungshilfen (Schachbrettmuster, Einengungen) einzurichten; 2. statt der zwei Schwellen im Ostteil der Cronstettenstraße Sinussteine in geeigneter Weise in die Fahrbahn eingebracht werden können. Begründung: Auf dem Frauensteinplatz befindet sich ein Spielplatz. Durch die genannten Maßnahmen wird die Überquerung der Cronstettenstraße, vor allem für Kinder, wesentlich sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1628
Vorstellung Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee
Antrag vom 10.05.2012, OF 199/3 Betreff: Vorstellung Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die zuständigen städtischen Ämter einzuladen, um den Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 199/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung der Pläne für die Bebauung des Areals Adickesallee im Ortsbeirat stattfindet. 2. Die Vorlage OF 199/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3?
Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3?
Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus
Antrag vom 30.01.2012, OF 152/3 Betreff: Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus Das Kinderhaus der Diakonissenhauses zieht kurzfristig in den Neubau an der Eschersheimer Landstraße um. Das bisherige Gebäude an der Cronstettenstraße wird in Wohnungen umgestaltet. Im Zuge dieser Baumaßnahmen werden die bisherige Kurzzeitparkplätze vor der Einrichtung wegfallen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Cronstettenstraße Ersatz für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollten analog den bestehenden Kurzzeitparkplätzen möglichst nahe vor dem Epiphaniskindergarten in der Cronstettenstraße und dem Kinderhaus in der Wolfsgangsstraße für die Zeiten 7:30 Uhr bis 9:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wurde zurückgezogen.
Kreuzung Eschersheimer Landstraße - Miquel-/Adickesallee
Antrag vom 20.01.2012, OF 132/2 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße - Miquel-/Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für den Verkehr, der aus der Innenstadt kommend an der o.g. Kreuzung von der Eschersheimer Landstraße links in die Miquelallee abbiegt, verkürzt werden kann. Begründung: Durch die anscheinend zu lange Grünphase für den o.g. Verkehr fahren morgens regelmäßig zu viele Fahrzeuge in die Kreuzung ein und stauen sich dort. Der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts fließende Verkehr kann daher seine Grünphase nicht nutzen, so dass es zu einem Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 253 2012 Die Vorlage OF 132/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Linksabbieger aus dem Marbachweg
Antrag vom 08.09.2011, OF 165/9 Betreff: Linksabbieger aus dem Marbachweg Vorgang: OM 2904/09 OBR 9; ST 468/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die probeweise eingerichteten Linksabbiegebeziehungen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße nach fast zweijähriger Testphase insgesamt und in Bezug auf die Sicherheit von RadfahrerInnen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit? Begründung: Auf Wunsch des Ortsbeirats wurde das Linksabbiegen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße probeweise eingerichtet (ST 468 2009). Anwohner haben vor allem in den Hauptverkehrszeiten Behinderungen im Kreuzungsbereich durch Rückstau, und für Radfahrer gefährliche Situationen, die durch an den Linksabbiegern in den Radschutzstreifen ausweichende Fahrzeuge entstehen, beobachtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 140 2011 Die Vorlage OF 165/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1087/3 vom 27.01.2011 Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtstraße bzw. dem verlängerten Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann, und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten hätte, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann. 2. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße/Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben. 3. ob im Bestand der städtischen ABG Holding Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z. B. durch Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht. 4. ob auch Konzepte wie generationsübergreifendes, soziales Wohnen und genossenschaftliches Wohnen auf den Arealen möglich sind. 5. ob für alle vorgenannten Vorhaben aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann. Begründung: Laut Frankfurter Neue Presse vom 20.01.2011 wird Wohnen zum Top-Thema. Auch zahlreiche Zeitungsartikel anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Thema "Wohnen in Frankfurt" unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, nur fehlt es an ausreichenden freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungsperspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Tenor näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit den ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass die Arbeits- und Sozialgerichte mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesanstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben worden zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 691 Aktenzeichen: 61 0
ADAC-Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 1001/3 vom 02.08.2010 Betreff: ADAC-Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend Der Magistrat wird beauftragt, 1. den als bedenklich bewerteten und auf Platz 75 von 80 getesteten Fußgängerüberweg Falkensteiner Straße/Oeder Weg sowie 2. den als ausreichend bewerteten Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße so sicher zu machen, dass der Schutz von Gesundheit und Leben der Fußgänger gewährleistet wird. Begründung: Der ADAC hat deutschlandweit verschiedene Fußgängerüberwege auf ihre Sicherheit getestet. Die acht Frankfurter Fußgängerüberwege liegen sämtlich im Nordend beziehungsweise direkt an der Grenze zum Nordend. Auf Platz 75 von 80 rangiert der als bedenklich eingestufte Fußgängerüberweg Falkensteiner Straße/Oeder Weg sowie der als ausreichend getestete Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße. Es ist daher im Interesse der Fußgänger dringend erforderlich, dass diese äußerst schlecht bewerteten Fußgängerüberwege schnellstens dem Sicherheitsstandard angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1440 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Fahrbahnmarkierung in der Mierendorffstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2010, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 1157/9 vom 03.03.2010 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Mierendorffstraße In Richtung Süden endet die Mierendorffstraße an der Kreuzung Marbachweg mit einer Ampel. Die beiden Fahrspuren sind rechts zum Rechtsabbiegen und links zum Linksabbiegen und Geradeausfahren. Anwohner und Nutzer angrenzender Schulen monieren, dass in der gegenwärtigen Situation bei Grün zu wenig Autos die Kreuzung passieren können, weil Geradeausfahrer in die Bertramstraße durch Linksabbieger, welche den Gegenverkehr beachten müssen, aufgehalten werden. Zu bestimmten Zeiten entsteht ein beträchtlicher Stau in die Mierendorffstraße hinein. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Markierung vor der Ampel so zu verändern, dass die linke Fahrspur nur noch für Linksabbieger ist, während die rechte Spur zukünftig für Geradeaus und Rechtsabbieger ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 40 Aktenzeichen: 32 1
Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 14.10.2009 Betreff: Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße Vorgang: OM 3063/09 OBR 3; ST 869/09 In seiner Stellungnahme vom 18.06.2009, ST 869, bedauert der Magistrat, dass er der Anregung nicht entsprechen kann, weil es eine "gefestigte Rechtsprechung" des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes gibt (Beschluss des VGH vom 19.11.1996, AZ 2 TG 3178/96). Das Urteil, auf das sich der Magistrat bezieht, zeigt jedoch deutliche Unterschiede zum Fall Polizeimeister-Kaspar-Straße: 1. Die beantragte Parkzone für Bewohner des Grundstücks der ehemaligen Dornbuschhöfe beschränkt sich auf den Bereich unmittelbar am Grundstück Polizeimeister-Kaspar-Straße (einschließlich Bertramstraße 21 - 35). Damit ist sie keinesfalls "viel zu groß bemessen", denn alle weiteren Parkmöglichkeiten wie Bertramswiese, Polizeimeister-Kaspar-Straße (Straßenseite Polizeipräsidium), Bertramstraße sowie der Parkplatz des leeren Ministeriumsgebäudes Eschersheimer Landstraße etc. bleiben weiterhin Pendlern und Besuchern erhalten. 2. Die o. g. zahlreichen Parkplätze, die sich außerhalb der beantragten Anwohnerparkzone befinden, sind nicht gebührenpflichtig. Im vorliegenden VGH-Urteil geht es darum, dass "Besucher oder Berufspendler keine Möglichkeit haben, gebührenfreie Parkplätze zu nutzen, weil diese lediglich für Bewohner vorgesehen sind". Dies vorausgeschickt wird die Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 869, abgelehnt und der Magistrat aufgefordert, gemäß der Anregung vom 12.03.2009, OM 3063, Anwohnerparkplätze für die Anwohner der Polizeimeister-Kaspar-Straße einzurichten. Begründung: Das o. g. Urteil trifft für den Fall Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht zu. Zurzeit haben die Bewohner, deren Wohngebäude mitten zwischen dem Polizeipräsidium und dem Hessischen Rundfunk gebaut wurden, wegen der Berufspendler und Besucher große Probleme, einen Parkplatz zu finden. Dies trifft insbesondere Familien mit Kindern. Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 18.02.2004 - 12E 2659/03 - zum Bewohnerparkraummangel in der Begründung betont, dass ihr daran liegt, die Wohnquartiere durch Parkbevorrechtigung für deren Bewohner attraktiver zu gestalten, um der Abwanderung ins Stadtumland entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 296 Aktenzeichen: 32 1
Flächennutzungsplan für das Nordend: Grünflächen erweitern
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 20.08.2009 Betreff: Flächennutzungsplan für das Nordend: Grünflächen erweitern Der Magistrat wird gebeten, folgende Grünflächen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen: - Nibelungenallee (ab Eckenheimer Landstraße) - Rothschildallee - Wasserpark - Rotlintstraße (nördlich der Egenolffstraße) - Martin-Luther-Straße (nördlich der Rohrbachstraße) - Eysseneckstraße - Paul-Hindemith-Anlage Begründung: Diese Grünzüge sind sehr wichtig für das Kleinklima des Nordends und der ganzen Stadt. Im Flächennutzungsplan sind nur folgende Grünflächen ausgewiesen: - Günthersburgpark - Bethmannpark - Holzhausenpark - Hauptfriedhof - Günthersburgallee - Adlerflychtplatz und der nördlich angrenzende Grünzug am Oeder Weg - die Grünflächen rund um den HR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2009, ST 1488 Aktenzeichen: 61 00
Vorschläge für verkehrstechnische Änderungen an der Kreuzung Marbachweg/Bertramstraße/Mierendorffstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2904 entstanden aus Vorlage: OF 828/9 vom 12.01.2009 Betreff: Vorschläge für verkehrstechnische Änderungen an der Kreuzung Marbachweg/Bertramstraße/Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung an der Kreuzung Marbachweg/ Bertramstraße/Mierendorffstraße grundsätzlich neu zu überdenken. Hier scheint besonders das Linksabbiegerverbot nicht mehr zeitgemäß, da es noch aus der Zeit stammt, als die Straßenbahnlinie 13 durch den Marbachweg fuhr. Der Magistrat wird deshalb konkret aufgefordert, das Linksabbiegen aus beiden Richtungen des Marbachwegs zu erlauben und zu prüfen, ob das Linksabbiegen aus der Mierendorffstraße in den Marbachweg nicht auch, wie aus der Gegenrichtung bereits möglich, gestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 468 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.