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Vorlagen
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6367 entstanden aus Vorlage: OF 561/8 vom 22.07.2020 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim beziehungsweise von dort kommend zu verlängern und zu veranlassen, dass die Schaltung auf Grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei Grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei Rot passiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 207 Aktenzeichen: 32 1
Ist für die Grundschule Riedberg III mittelfristig eine Sporthalle vorgesehen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 580/12 Betreff: Ist für die Grundschule Riedberg III mittelfristig eine Sporthalle vorgesehen? Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Stellungnahme des Magistrats ST 2397 2019 zum Bau einer Sporthalle auf der Fläche des Sportamtes gegenüber den vorhandenen Sportplätzen an der Altenhöfer Allee so zu verstehen, dass damit aus Sicht des Magistrats der Bedarf der Grundschule Riedberg III an Turnhallenkapazitäten vollständig abgedeckt ist bzw. werden soll und keine (eigene) Turnhalle auf dem mittelfristig vorgesehenen Grundstück der Grundschule Riedberg III in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee 11errichtet werden soll oder plant der Magistrat hier noch eine eigene Turnhalle? 2. Sofern die vorgenannte Frage bejaht wird, wir plant der Magistrat in Anbetracht der Entfernung von 1.500 m den Transfer der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Riedberg III zum Sportunterricht zur Turnhalle an der Altenhöfer Allee durchzuführen? 3. Gibt es Grundschulen im Frankfurter Stadtgebiet, welche nicht über eine eigene Turnhalle auf dem Schulgelände verfügen? Begründung: Der Magistrat hat mit der ST 2397 2019 mitgeteilt, dass der Bau einer Sporthalle auf der Fläche des Sportamtes gegenüber den vorhandenen Sportplätzen an der Altenhöfer Allee beabsichtigt ist. Diese Mitteilung erfolgt in Beantwortung einer Frage zum Standort einer Turnhalle für die IGS Kalbach-Riedberg bzw. der Grundschule Riedberg III, welche langfristig den gegenwärtigen IGS-Standort übernehmen wird. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um Beantwortung der Frage, ob der Magistrat mit dieser vorgesehenen Turnhalle den Bedarf der Grundschule Riedberg III abgedeckt und damit keinen weiteren Handlungsbedarf mehr sieht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 580/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1749 2020 Die Vorlage OF 580/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Frage unter Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenTempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 583/12 Betreff: Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt? Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die an der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee in Richtung Riedbergallee kurz vor dem Bereich der IGS Kalbach-Riedberg angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nach der IGS Kalbach-Riedberg nicht wieder aufgehoben bzw. nicht nur für eine bestimmte Strecke angeordnet wird (wie etwa im Bereich der Marie-Curie-Schule), während in der Gegenrichtung (Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee ) die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung erst kurz vor der IGS angeordnet wird. Begründung: Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer kann die Tatsache, dass die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee nach der Beschilderung in einer Fahrtrichtung nur im Bereich der IGS Kalbach-Riedberg, in der anderen Fahrtrichtung jedoch scheinbar für die gesamte Straße bis hin zur Riedbergallee angeordnet scheint, zu Missverständnissen führen. Der Magistrat wird daher gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. die Beschilderung so anzupassen, dass in beide Fahrrichtungen die identischen Regelungen gelten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 583/12 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenTempo 30 auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 30.01.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5680 entstanden aus Vorlage: OF 754/9 vom 23.01.2020 Betreff: Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V. In Anbetracht dessen, dass Makkabi frühestens in zwei bis drei Jahren mit dem Bau seiner Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße beginnen kann, vorausgesetzt, das Verkehrsdezernat entscheidet sich beim Lückenschluss U 4 Ginnheim - Bockenheim für die Variante entlang der Rosa-Luxemburg-Straße, eine Entscheidung, die nach Expertenaussagen ebenfalls frühestens in einem halben Jahr fallen wird, muss der Magistrat umgehend handeln, um das Überleben der Fußballvereine Griechische Sportunion sowie des marokkanischen Vereins und des kosovarischen Vereins zu sichern. Bereits jetzt klagen die Vereine über Mitgliederschwund aufgrund der katastrophalen Zustände der Anlage, wegen unzureichenden und maroden sanitären Anlagen und Umkleiden sowie einem unzumutbaren Hartplatz. Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen normalen Spielbetrieb an der Wilhelm-Epstein-Straße gewährleisten zu können. Dazu gehört die Instandsetzung des Hartplatzes ebenso wie z. B. das Aufstellen eines Duschcontainers zusätzlich zu den fünf Duschen im Bestand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 545 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 2
Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 02.01.2020 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2473/17 OBR 8; ST 331/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 853 Aktenzeichen: 66 3
Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5103 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 30.08.2019 Betreff: Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirates 10 mit der Deutschen Post AG Gespräche zu führen mit dem Ziel, einen weiteren Briefkasten in Kalbach, u . a. Am Martinszehnten, oder an der U-Bahn-Station "Kalbach" künftig in eine Sonntagsleerung einzubeziehen. Begründung: Der neu aufgestellte Briefkasten an der Ecke Carl-Hermann-Rudloff-Allee/Hans-Poelzig-Straße bietet um 11:30 Uhr eine Sonntagsleerung an. Doch sollten auch die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach diese Möglichkeit wieder bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2227 Aktenzeichen: 92 31
Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0
Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4916 entstanden aus Vorlage: OF 457/12 vom 05.08.2019 Betreff: Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße in nördliche Fahrtrichtung eingerichtet werden kann, um die beobachteten Ausweichmanöver von entgegenkommenden Fahrzeugen über den westlichen Bürgersteig zu vermeiden. Begründung: Gerade durch den Verkehr im Zusammenhang mit der Kita Erasmus kommt es morgens und nachmittags oft zu gefährlichen Szenen in der Lucy-Hillebrand-Straße, bei denen eines der entgegenkommenden Fahrzeuge über den westlichen Bürgersteig ausweicht, was natürlich unzulässig ist und dortige Fußgänger - gerade auch Eltern mit Kindern - gefährdet. Die Situation wird aktuell noch durch den starken Baustellenverkehr im Zusammenhang mit den nördlich gelegenen Baustellen entlang der Mart-Stam-Straße verschärft. Zusammen mit der direkt östlich gelegenen Wolfgang-Bangert-Straße als Einbahnstraße in südliche Richtung ließe sich eine verkehrliche Entschärfung in der Lucy-Hillebrand-Straße herbeiführen, ohne längere Umwege zu erzeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2053 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52
Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSkater-Parcours auf dem Riedberg errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4754 entstanden aus Vorlage: OF 449/12 vom 30.05.2019 Betreff: Skater-Parcours auf dem Riedberg errichten Der Magistrat wird gebeten, sich des auf "Frankfurt fragt mich" erfolgreich eingereichten Vorschlags, einen Skater-Parcours auf dem Riedberg zu errichten, zeitnah anzunehmen und unter Beteiligung von Jugendlichen zu entwickeln. Als Flächen könnten zum Beispiel die wenig genutzten Volleyballfelder an dem Lärmschutzwall der BAB 5 (Bild 1) oder der Bereich in Höhe der Carl-Hermann-Rudloff-Allee neben der U-Bahn-Linie (auf Höhe der Kita Kairos) nordwestlich auf Kalbacher Gemarkung (Bild 2) für den Parcours geeignet sein. Begründung: Für Jugendliche gibt es nur wenige altersgerechte Freizeitmöglichkeiten. Daher ist diese Sportanlage an gut erreichbarer Stelle ein zusätzliches Angebot, um Jugendlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten anzubieten. Eine solche Anlage wird auch der wachsenden Altersstruktur im Jugendbereich in Teilen des Riedbergs gerecht. Bild 1: Bild 2: Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1704 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5272 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2432 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 22 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Aktenzeichen: 67 0
Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4595 entstanden aus Vorlage: OF 425/8 vom 23.04.2019 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: B 98/14; B 215/18; OM 3354/18 OBR 8; ST 1839/18 Der Magistrat wird beauftragt, die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwestzentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen zu ersetzen. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in dem Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße/Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums entfallen. Im Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98, wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung im Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354, hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839, wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren/sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße/Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindern. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreulich, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354 Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1443 Aktenzeichen: 66 0
Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“ errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 entstanden aus Vorlage: OF 423/8 vom 18.03.2019 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: V 989/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage vom 13.09.2018, V 989. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 989 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 Aktenzeichen: 66 6
Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 420/8 vom 21.03.2019 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U 1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten; - die Taktung der Linie U 9 zu erhöhen; - eine noch höhere Taktung der Straßenbahnlinie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof - einzurichten; - alle Fahrten der Buslinie 60 bis nach Eschersheim zur S-Bahn-Linie S 6 zu verlängern; - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten, in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen, entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahn-Linie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 für einen Zeitraum von ca. sechs Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet, den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern bzw. besser zu verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1334 Aktenzeichen: 92 10
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenErinnerung Briefkasten im Westflügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4340 entstanden aus Vorlage: OF 405/12 vom 09.02.2019 Betreff: Erinnerung Briefkasten im Westflügel Vorgang: OM 713/16 OBR 12; ST 797/18 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Post daran zu erinnern, dass diese die Aufstellung eines Briefkastens an der Ecke Carl-Hermann-Rudloff-Allee/Hans-Poelzig-Straße im Bereich der Bushaltestelle zugesagt hatte (siehe ST 797). Begründung: Es wurde bislang kein Briefkasten dort aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 713 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1108 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1866 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 31
S-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4227 entstanden aus Vorlage: OF 605/9 vom 14.02.2019 Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Vorgang: M 140/11 Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen. Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige Hundert Meter von der Stadtbahnendhaltestelle "Ginnheim" entfernt ist, zu benutzen. Die Magistratsvorlage vom 01.08.2011, M 140, sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof "Ginnheim" vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahn-Station auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 69 1
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg in Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 entstanden aus Vorlage: OF 368/8 vom 12.11.2018 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Vorgang: OM 2472/17 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen kommen zum Beispiel in Betracht: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkws bis an den gegenüberliegenden Bürgersteig nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkws im K urvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe; b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich. 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße. Hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkws (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkws die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46). Bei der Auffahrt der Lkws von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüberliegenden Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkws diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden können, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 547 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben 13. Kita auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 372/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben 13. Kita auf dem Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt Mittel in den Haushalt 2019 ein, um den Ankauf und die Errichtung 13. Kita auf dem Riedberg zu ermöglichen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Da die Flächen auf dem Riedberg begrenzt sind und die Versorgung mit Kitaplätzen vordringlich ist, sind entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen. Dies ist insbesondere wichtig, da der angedachte Standort für die 13. Kita an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee durch den endgültigen Standort der 3. Grundschule an diesem Standort als solcher nicht mehr zur Verfügung steht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 266 2018 Die Vorlage OF 372/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3879 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 15.10.2018 Betreff: Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln Der Magistrat wird gebeten, eine sichere Radwegführung von der Ginnheimer Landstraße in Höhe der Abzweigung zur Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein umzusetzen und zu prüfen, ob ein Fahrradstreifen entlang der Ginnheimer Landstraße, ab der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim"/Ecke Rosa-Luxemburg-Straße, beidseitig bis zur Höhe Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein markiert werden könnte. Begründung: Von der Ginnheimer Landstraße kommende Radfahrerinnen und Radfahrer, welche in Höhe der Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hineinfahren wollen, stehen vor einer unklaren Straßensituation. Um verkehrswidriges Verhalten zu verhindern, ist eine Klärung der Situation nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 204 Aktenzeichen: 32 1
Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station „Römerstadt“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3645 entstanden aus Vorlage: OF 331/8 vom 28.08.2018 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs frei gehalten und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus sind Büsche und Bäume gewachsen und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahn-Station "Römerstadt") ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurückgeschnitten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3646 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 20.08.2018 Betreff: Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Ampel an der Einmündung Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße eine zusätzliche Gleisquerung geschaffen werden kann, um ein gefahrloses Passieren von der Seite der Krebsmühle auf den Rad- und Fußweg (auf der gegenüberliegenden Seite und umgekehrt) zu gewährleisten. An der vorhandenen Gleisquerung oberhalb der Ampel befindet sich ein Wegweiser (Richtung Krebsmühle, Eschborn usw.). Da dort keine ampelgeregelte und somit gefahrlose Überquerung der Straße gegeben ist, soll dieser Wegweiser an den neuen Übergang versetzt werden. Begründung: An der oben genannten Einmündung befindet sich eine Ampel (auch für Fußgänger und Radfahrer). Vom Bereich der Krebsmühle kommend steht man nach Überquerung auf einem schmalen "Bürgersteig" vor den Schienen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf den dahinter liegenden Rad- und Fußweg zu gelangen. Da der Bürgersteig nach einigen Metern abrupt endet, die nächste Querung aber etliche Meter in nördlicher Richtung liegt, ist es erforderlich, im Bereich der Ampel einen Überweg zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7174 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 14
Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulbezirke der 3. Grundschule Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3462 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 30.07.2018 Betreff: Schulbezirke der 3. Grundschule Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Festlegung der neuen Schulbezirksgrenzen für die Einrichtung der 3. Grundschule Riedberg zum Schuljahr 2019/2020 bereits ab dem Start den endgültigen Standort der 3. Grundschule als maßgeblich heranzuziehen und eine sinnvolle Geschwisterkinderregelung umzusetzen. Begründung: Der geplante provisorische Standort an der Hans-Leistikow-Straße soll nur für zwei Jahre genutzt werden, bevor der finale Standort an der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee bezogen wird. Das bedeutet, dass die Kinder, die das Provisorium nutzen werden, dies nur für ein bis zwei Jahre tun, während sie zwei bis drei Jahre den endgültigen Standort besuchen werden. Auch die Wegebeziehungen wären so günstiger: In den Anfangsjahren würden dann zwar einige Kinder noch ein kleines Stück an der Marie-Curie-Schule vorbei zu ihrer Grundschule gehen, dafür erspart man aber umgekehrt anderen Kindern, im finalen Zustand einen halben Kilometer weiter als bis zur nächstgelegenen Marie-Curie-Schule zu gehen. Darüber hinaus wird so vermieden, dass die Schulbezirke später noch einmal (deutlich) angepasst werden müssten, wodurch sich auch Konflikte rund um Geschwisterkinder und andere Sonderfälle reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ersatz einer Parkbank an der Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 297/8 vom 28.05.2018 Betreff: Ersatz einer Parkbank an der Nidda Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit ersetzt wird. Begründung: In der Nähe des Fußballplatzes südlich der Geschwister-Scholl-Schule in Höhe des westlichen Fußballtores befindet sich am Weg an der Nidda (zwischen Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße und dem Praunheimer Wehr) eine Parkbank, bei der die Rückenlehne fehlt. Ferner ist die vorhandene Sitzfläche in einem sehr schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6560
Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 entstanden aus Vorlage: OF 279/8 vom 02.05.2018 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt/Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in der Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahn-Station Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 Beratung im Ortsbeirat: 8
Sitzbank für Spaziergänger oberhalb L 3004
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3052 entstanden aus Vorlage: OF 271/8 vom 02.04.2018 Betreff: Sitzbank für Spaziergänger oberhalb L 3004 Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des nördlich der L 3004 gelegenen Spazierweges zwischen Kreuzerhohl und Graf-von-Stauffenberg-Allee (südlich der Wohnstraßen Fritz-Wichert-Ring und Hans-Herkommer-Ring) ein oder zwei Sitzbänke für Spaziergänger aufzustellen; 2. die verschwundene Holzsitzbank an dem kleinen Wäldchen entlang des westlich und parallel zur A 5 verlaufenden Wirtschaftsweges zwischen der Straße Hinter der Krebsmühle und den Apfelplantagen zu ersetzen. Begründung: Insbesondere ältere Spaziergänger benötigen auf den Spazierwegen in der Ortsrandlage von Niederursel Ausruhmöglichkeiten. In der Nähe der neuen Wohnstraßen am Niederurseler Hang befindet sich zudem das Seniorenwohnheim des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts. Die beliebte Sitzbank an dem Gehölz in der Nähe der A 5 ist seit Kurzem spurlos verschwunden, wird aber in dieser Lage als Ausruh- und Aussichtspunkt unbedingt benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2385 Aktenzeichen: 67 0
Ein Kreisel für Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3069 entstanden aus Vorlage: OF 441/9 vom 08.04.2018 Betreff: Ein Kreisel für Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah einen Kreisverkehr an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse einzurichten. Begründung: Ein Kreisverkehr würde den Verkehrsfluss an dieser Stelle deutlich beschleunigen und den Ginnheimer Bürgern eine schnelle und legale Möglichkeit bieten, auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1366 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6145 Aktenzeichen: 66 0
Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Betreff: Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die M176 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist es notwendig, im Interesse der Bevölkerung von Niederursel und der Nordweststadt den Magistrat zu bitten, bei der vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim folgende Anregungen aufzugreifen bzw. folgende Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Damit sollen die Befürchtungen vor Ort bezüglich dieses Vorhabens zerstreut werden. Dem Ortsbeirat ist jeweils einmal im Jahr ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Anregungen und Forderungen zu geben: 1. Die Planung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollte vor allem bezahlbares Wohnen auch bei den freifinanzierten Projekten zum Ziel haben. Dabei ist sicher zu stellen, dass auch private Investoren verpflichtet werden mindestens 30% der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg anzubieten. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollte vorbildlich eine ökologische Ausrichtung mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zum Ziel haben, die eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehr, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energie und der Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser zum Ziel hat. 2. Das Urselbachtal und das Steinbachtal sind von Bebauung frei zu halten und als breite Grünzonen zu erhalten. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 3. Als Beitrag zur Aufwertung der vorhandenen Stadtteile und des neuen Stadtteils ist eine Verbindung zwischen dem Grüngürtel und des Regionalparks anzustreben. 4. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg zwischen Frankfurt und Oberursel/Bad Homburg sowie Steinbach und Eschborn vorzusehen. 5. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schulen, Kitas etc.) muß parallel mit dem Einzug der ersten Bewohner/innen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 6. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. 7. Die Verkehrsinfrastruktur sollte zukunftsorientiert geplant werden und eine Verringerung des Individualverkehrs zum Ziel habe. Sie sollte rechtzeitig vor dem Bau der ersten Wohneinheiten realisiert werden. Dies gilt auch für die Planung der Praunheimer Umfahrung, für die eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring vorzusehen ist. Das Entwicklungsgebiet sollte bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt bleiben entsprechend der Zusagen bei der Vorstellung des städtebaulichen Entwicklungsplans am 27. September 2017 erhalten und sind bei der Planung zu integrieren. 9. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 10. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält einen effektiven Lärmschutz und ist von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache mit einer Einhausung zu versehen. 11. Mit den von den Baumaßnahmen betroffenen Landwirten ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 12. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
Weiter lesenPausenhoffläche und Sporthallennutzung der IGS Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2018, OF 298/12 Betreff: Pausenhoffläche und Sporthallennutzung der IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Möglichkeiten zur Erweiterung des Pausenhofs der IGS Kalbach-Riedberg zu erarbeiten und umzusetzen, sowie zu prüfen, ob eine provisorische Turnhalle in der Nähe des aktuellen Standorts errichtet werden kann. Für die Erweiterung des Pausenhofs kämen, nach Besichtigung vor Ort, am besten die Grundstücke Nr. 1, 2 oder 3 (siehe beigefügtes Luftbild) in Frage. Diese grenzen direkt an den vorhandenen Pausenhof an oder liegen in dessen unmittelbarer Nähe und könnten daher problemlos von den Schülern erreicht werden. Das Grundstück Nr. 4 scheint groß genug zu sein, um dort eine provisorische Turnhalle errichten zu können. Bei allen Vorhaben ist zu gewährleisten, dass die langjährigen Bäume in diesen Bereichen entsprechend geschützt werden. Begründung: Die IGS Kalbach-Riedberg wurde an ihrem provisorischen Standort in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee ursprünglich für nur 2 Jahrgänge geplant. Nun soll im Sommer eine Erweiterung auf 4 Jahrgänge erfolgen. Durch den Erweiterungsbau fällt ein Teil des sowieso schon kleinen Pausenhofes weg, der dann für bis zu 400 Schüler reichen soll. Es ist vorhersehbar, dass dies zu Problemen führen wird, wenn hier keine weiteren Flächen bereitgestellt werden. Ein weiteres Problem der IGS Kalbach-Riedberg ist es, dass für den Sportunterricht keine Sporthallen in der Nähe zur Verfügung stehen. Eigentlich sollte der Wegzug der NGO die Lage entspannen, allerdings belegt die NGO auch weiterhin Hallenkapazitäten am Riedberg. Hier würde eine provisorische Turnhalle Abhilfe schaffen und könnte auch den Vereinen am Abend zur Verfügung stehen. (Quelle: google maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, dass die Schulleiterin, Frau Dr. Gölitzer, zu dem Thema Stellung nimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 298/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 298/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBei neuem VGF-Betriebshof Optionen für Riedberg und Kalbach offenhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2710 entstanden aus Vorlage: OF 258/12 vom 12.01.2018 Betreff: Bei neuem VGF-Betriebshof Optionen für Riedberg und Kalbach offenhalten Vorgang: NR 430/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, bei der Suche und der Grobplanung eines neuen Betriebshofs der VGF als Ersatz für die Betriebshöfe Heddernheim und Oberursel-Bommersheim auch die Optionen für effiziente Verbindungen in Richtung Riedberg und Kalbach zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere mögliche Streckenführungen der Regionaltangente-West (RTW) einzubeziehen. Begründung: In dem Antrag vom 25.10.2017, NR 430, fordert die Koalition in der Stadtverordnetenversammlung die VGF auf, einen neuen Standort für einen Betriebshof zu suchen. Der FAZ (03.11.2017, S. 36) zufolge ist hierfür bereits ein Gebiet zwischen Riedberg und Niederursel im Blick, wobei offen ist, ob es sich dabei um die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße oder doch eher um die weitaus größere Fläche nordwestlich der A 5 handelt. In jedem Fall stellt sich für einen Betriebshof in dieser Gegend die Frage, ob und wie zusätzliche Verbindungsgleise eine Querverbindung in Richtung Kalbach/Nieder-Eschbach ermöglichen können, ohne in Heddernheim wenden zu müssen. Eine solche Verbindung würde es auch ermöglichen, einen Abzweig der Regionaltangente-West über den Riedberg zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.10.2017, NR 430 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 1
Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 241/8 Betreff: Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Neumühlenweg und der Verlängerung des Krautgartenweges im oberen Teil des Brückenauflegers (etwa in Höhe der Abfahrt der L 3004 auf die Marie-Curie-Straße) die dort befindliche wilde Müllhalde, die offensichtlich als regelmäßiger Treffpunkt genutzt wird, sowie die dort angebrachten Sichtschutzfolien am Geländer entfernt werden; den Bereich zukünftig regelmäßig zu kontrollieren und im Interesse einer für Spaziergänger angemessenen Sauberkeit regelmäßiger zu reinigen. Begründung: Die umzäunte Fläche im oberen Teil des Brückenauflegers haben ganz offensichtlich Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, mit Sichtschutzfolien vor Blicken geschützt. Dort und auch an der angrenzenden Treppenanlage hoch zur Fahrbahn der L 3004 befindet sich sehr viel Müll und Unrat. Insbesondere Scherben von zerschlagenen Flaschen machen im Umfeld des Brückenbauwerkes auch Spaziergängern (z.B. mit Hunden) zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 222/8 vom 14.11.2017 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept mit dem Ziel zu erstellen, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich, mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 Aktenzeichen: 61 0
Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 Aktenzeichen: 66 2
Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 entstanden aus Vorlage: OF 219/8 vom 14.11.2017 Betreff: Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Müllablagerungsplatz vor Hausnummer 20 (unter bzw. neben der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße) geschlossen werden kann bzw. wie das unberechtigte Ablegen von Müll verhindert werden kann. Begründung: Der ursprüngliche Müllplatz für Hausmüll wurde von dem oben genannten Platz verlegt, weil bei Bränden die Brücke durch die Feuerlast gefährdet worden wäre. Der Bereich ist schlecht einsehbar. Der Müllplatz wird für Sperrmüllablagerung genutzt. Es kommt aber auch vor, dass auch von Ortsfremden Sperrmüll und auch andere Gegenstände (Elektroschrott, Farbeimer usw.) abgestellt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr bleiben diese Gegenstände zurück und müssen dann entsprechend beseitigt werden. Es werden Gegenstände abgelegt, ohne dass ein Sperrmüllabfuhrtermin vereinbart wird. Aufgrund der ständigen Ablagerungen könnte bei einem Brand eine Gefährdung der Brücke bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 581 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269 Aktenzeichen: 79 4
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenWeiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31
Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Vorgang: B 267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Aktenzeichen: 66 2
Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 211/8 Betreff: Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Kreuzung Graf-von-Stauffenberg-Allee/Rosa-Luxemburg-Straße wurde stadteinwärts ein asphaltierter Weg mit dem Zeichen Nr. 241 - Geh- und Radweg - versehen. Dieser Weg endet allerdings nach ca. 150 m unvermittelt an einem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist ein Weiterbau vorgesehen? 2. Wenn ja, wo endet dieser Weg? 3. Wann ist mit der Befahr-, bzw. Begehbarkeit zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2017 Die Vorlage OF 211/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2204 entstanden aus Vorlage: OF 312/9 vom 14.08.2017 Betreff: Zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004 Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004, schräg unter der Rosa-Luxemburg-Straße, auf den Grünflächen der zahlreichen sich dort befindlichen Verkehrsinseln zu pflanzen. Begründung: Hier sind die Flächen vor allem mit niedrig geschnittenen Hecken und einem Baum bepflanzt. Für weitere Bäume ist genügend Platz. Sie könnten das Straßenbild verschönern und die Umgebung etwas kühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2503 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1504 Aktenzeichen: 66 0
Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2017, OF 185/8 Betreff: Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren. Begründung: Seit mehreren Wochen wird zunehmend der Fuß-, Rad- oder Feldweg, der von der Straße Kreuzerhohl stadtauswärts hinter der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße links (nordwärts) abbiegt, von Kfz-Fahrer*innen benutzt. Bedauerlicherweise werden dabei auch Kinder, die dort zB Rad fahren, oder Erwachsene behindert oder sogar gefährdet. Gleichfalls werden die Fuß-, Rad- oder Feldwege in dem sich daran ausdehnenden Bereich der Felder von Kfz-Fahrer*innen mit unterschiedlichen Kennzeichen befahren. Offensichtlich wird diese Strecke als Abkürzung ("Schleichweg") genutzt, um den vorgesehenen Weg (Umweg) zu vermeiden. Hier besteht wichtiger und notwendiger Handlungsbedarf, dieser gefährlichen Situation zu begegnen. Eine Sofortmaßnahme ist, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren (siehe auch beigefügte Photographien). . . . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
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