Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM
4033 entstanden aus
Vorlage: OF 368/8 vom
12.11.2018 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
Vorgang: OM 2472/17 OBR
8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer
Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station
"Heddernheimer Landstraße" verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen kommen zum Beispiel in
Betracht: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der
Lkws bis an den gegenüberliegenden Bürgersteig nach dem Kurvenbereich in Höhe
der Heddernheimer Höfe durch a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkws im
K urvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe; b) Verhinderung des Parkens von
Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich. 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für
die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die
Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung
Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße. Hier beginnt
die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben
genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die
Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen
Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus
Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und
darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw.
in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße
zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße"
benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom
regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg
vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der
Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch
große Lkws (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum
Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkws die gesamte
Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer
wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den
Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt
(Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46). Bei der Auffahrt der Lkws von der Ausfahrt aus der
Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der
Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den
gegenüberliegenden Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken.
Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt
bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit.
Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkws diesen Kurvenbereich
langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner
sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser
Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden,
mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden können, dass diese das
Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf
dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum
Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 46
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 547
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1847
Aktenzeichen: 32 1