Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM
4912 entstanden aus
Vorlage: OF 456/8 vom
28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
Vorgang: OM 1154/17 OBR
8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, - ob die Beleuchtung der
Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab
22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur
Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich
gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017,
ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung
Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu-
und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station
"Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der
Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die
U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden.
Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht
nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr
unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee
der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde,
nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und
Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen.
Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich
Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach
22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem
Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur
Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit
Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum
Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom
Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im
Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der
Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die
Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung
Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf
50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden
kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des
Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit
ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017,
ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab
der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00
Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 607
Anregung an den
Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188
Aktenzeichen: 91 52