Meine Nachbarschaft: Haingrabenstraße
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Straßenschäden in der Graebestraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 425/7 Betreff: Straßenschäden in der Graebestraße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Instandsetzung der Straßenschäden vor dem Eingangsbereich des Gemeindehauses umgehend zu veranlassen. Begründung: Das Gemeindehaus der evang. Lydia Gemeinde ist Anlaufstelle für mehrere Gemeindeaktivitäten. Jeden Mittwoch findet hier ein Seniorentreff der Gemeinde statt, der von Senioren mit Gehbehinderungen (Rollator) und anderen Gehhilfen besucht wird. Hier sollte durch Beseitigung der Straßenschäden vor dem Eingangsbereich ein gefahrloser Zugang gewährleistet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 425/7 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenMehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0
Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5211 entstanden aus Vorlage: OF 483/8 vom 01.10.2019 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Der Magistrat wird beauftragt, den vorhandene Fahrradweg im Gerhart-Hauptmann-Ring zu sanieren und entsprechend der gegebenen Möglichk eiten (z. B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so zu verbreitern, dass gegenläufiges Befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Ursprünglich wurde für den Gerhart-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer Tempo-30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in Tempo-30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im Gerhart-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Im Rahmen der zurzeit in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern, ist die Reaktivierung des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem Gerhart-Hauptmann-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße nicht vom Bus überholt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 214 Aktenzeichen: 66 2
Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5213 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 01.10.2019 Betreff: Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau Der Magistrat wird gebeten, 1. bei allen Straßen, Geh- und Fahrradwegen im Ortsbezirk, die zur grundhaften Erneuerung anstehen (z. B. die Straße In der Römerstadt in Höhe der U-Bahn-Station), sowie bei geplanten Neubaugebieten (z. B. An der Sandelmühle) nur noch hellen Asphalt als Belag einzusetzen; 2. zu prüfen, inwieweit heller Belag bei bereits bestehenden Straßenbelägen eingesetzt werden kann; 3. mitzuteilen, wie sich heller Belag bei Regen verhält (Aquaplaning). Begründung: Durch hellen Asphalt kommt es zu weniger Hitzespeicherung in heißen Sommern. Dadurch können Straßen nachts etwas schneller abkühlen, da sie nicht so viel Speicherwärme abgeben. In Zeiten des Klimawandels muss jede Möglichkeit zur Temperaturabkühlung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 213 Aktenzeichen: 66 5
Teilsanierung der Straße „In der Römerstadt“
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 492/8 Betreff: Teilsanierung der Straße "In der Römerstadt" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in dem Haushalt 2020/21 auskömmliche Mittel für die grundhafte Sanierung der Straße "In der Römerstadt" im Bereich der Kreuzung Konstantinstraße bis zum Übergang in die Heddernheimer Kirchstraße einzustellen. Begründung: Die Straße besteht in diesem Abschnitt (rd. 400 Meter) im Wesentlichen nur noch aus über die Jahre angesammelte Teerflicken und Ausbesserungsarbeiten. Der Straßenbelag ist über Gebühr uneben und wellig, an den Bushaltestellen wirft sich der Teer seitlich auf. Der insgesamt schlechte Allgemeinzustand birgt vermeidbare Gefahren insbesondere für Zweiradfahrer und erhöht unnötig die Geräuschemission, in der von Wohnhäusern geprägten Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 113 2020 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenParkplätze für den Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2019, OF 414/7 Betreff: Parkplätze für den Friedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eindeutig zu klären, welche Parkplätze welchen Nutzergruppen am Friedhof Westhausen offenstehen, diese eindeutig zu beschildern und zumindest für gehbehinderte Menschen ausreichend Parkplätze in der Nähe der Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen, die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen PKW, es wird dementsprechend eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung weiterhin ein Parkplatz an der Heerstraße und der nun vom Gymnasium Nord genutzte Parkplatz als Friedhofsparkplätze ausgewiesen werden, ist nurmehr der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Besucherinnen und Besucher berichten jedoch, dass manchmal auch Parkplätze direkt in der Nähe der Trauerhalle genutzt werden können. Die Einfahrt zu diesen Parkplätzen befindet sich auf der Kollwitzstraße. Diese Parkplätze wären ideal für ältere bzw. gehbehinderte Menschen und sollten daher zumindest als "Behindertenparkplätze" beschildert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 414/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenErneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5073 entstanden aus Vorlage: OF 469/8 vom 28.05.2019 Betreff: Erneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt Vorgang: OM 4496/15 OBR 8; ST 118/16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt (von Praunheim in Richtung Heddernheim) zwischen den Hausnummern 85 und 117 (Ecke Ausfahrt Am Forum) erneuert wird. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118, wurde zugesagt, dass die Radwegflächen im 3. oder 4. Quartal 2016 erneuert werden sollten. Die Erneuerung der Radwegfläche ist jedoch bisher nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4496 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2410 Aktenzeichen: 66 2
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00
Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 26.08.2019 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Einmündung Fritz-Schumacher-Weg zu installieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in diesem Abschnitt besonders in den Tagesrand- und Abendstunden eine hohe Gefährdung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Aktenzeichen: 32 1
Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHalteverbot an der Straßeneinfahrt Graebestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2019, OF 396/7 Betreff: Halteverbot an der Straßeneinfahrt Graebestraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen,an der Einfahrt in die Graebestraße ab dem Haus Nr. 12 ein absolutes Halteverbot mit Markierung anzubringen Begründung: Das Verkehrsaufkommen ist durch den Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser in der Graebestraße(Sackgasse) deutlich angestiegen. Durch parkende Autos auf einer Straßenseite ist nur eine Fahrbahn vorhanden. Fahrzeuge mit Fahrtrichtung Alt Praunheim müssen hier auf halber Strecke bis zum Gemeindehaus zurückweichen. Durch eine markierte Halteverbotfläche ab Haus Graebestraße 12 wäre ein Ausweichen der Fahrzeuge mit Richtung Alt Praunheim möglich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 396/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); GRÜNE und FARBECHTE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenTunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 30.07.2019 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nachdem die Europäische Schule den jetzigen Standort am Praunheimer Weg verlassen hat, die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und zum Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle „Heerstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4874 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.07.2019 Betreff: Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle "Heerstraße" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" nur als reine "Drückampel" installiert wird und die automatische Schaltung abgestellt wird. Begründung: Die Ampel schaltet auf Knopfdruck, aber auch alle zwei Minuten automatisch auf Rot. Diese Automatik verursacht ständig unnötige Stausituationen bei der sowieso problematischen Verkehrslage an der Ecke Heestraße/Ludwig-Landmann-Straße. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Fußgänger die Ampel bei Bedarf schalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2072 Aktenzeichen: 32 1
Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 375/7 vom 03.06.2019 Betreff: Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße Vorgang: M 217/92; M 235/07; NR 943/08; OA 644/08 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis Juni 2020 eine Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ausbau der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße zu erstellen. Begründung: Mit dem positiven Votum zum Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235, unter Berücksichtigung des Antrages NR 943 und der Anregung OA 644 forderte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat u. a. auf, eine Bau - und Finanzierungsvorlage zu erstellen, damit der Ausbau der westlichen Heerstraße erfolgen kann. Die Vorplanung (M 235) nahm ausdrücklich auch Bezug auf den Vortrag des Magistrats M 217 aus dem Jahr 1992, in der das Radverkehrskonzept für die Stadt Frankfurt dargestellt wurde. Wegen der anstehenden Erschließung des Gewerbegebietes Praunheim Nord (1) kam die Stadtverordnetenversammlung überein, zunächst den Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße umzubauen. Danach sollten der Bau des Praunheimer Kreisels und die Grunderneuerung der östlichen Heerstraße erfolgen. Der Ausbau der westlichen Heerstraße sollte als Letztes erfolgen. Die östliche Heerstraße ist mittlerweile bis zur Ludwig-Landmann-Straße erneuert. Da in absehbarer Zeit Neuansiedlungen in Praunheim und Rödelheim anstehen, ist es dringend geboten, vorher auch den westlichen Abschnitt der Heerstraße zu sanieren und den künftigen Nutzern eine sichere Radverbindung anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 Anregung vom 06.05.2008, OA 644 Antrag vom 05.06.2008, NR 943 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 430 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4512, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 442/8 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich "Hadriansstraße"/Ecke "In der Römerstadt" einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Ein Standort etwa in Höhe der Fahrradgeschäftes "Radwerk" stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger der Römerstadt dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passanten und Schülern frequentiert. Der Standort ist gut einzusehen und erreichbar. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 313 2019 Die Vorlage OF 442/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "In der Römerstadt" die Worte "in der Nähe des Gebäudes In der Römerstadt 133" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEin Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 29.04.2019 Betreff: Ein Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim Vorgang: OM 4139/19 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, die dreieckige Grünfläche zwischen Graebestraße, Niddaradweg und Altarm gärtnerisch neu zu gestalten, ein bis zwei Sitzbänke zu installieren und das Aufstellen eines Grüngürteltiers zu prüfen. Begründung: Leider ist es noch nicht zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheims, der aus der Planungswerkstatt Praunheim entstanden ist, gekommen. Zu den lokalisierten Handlungsfeldern gehörte die Gestaltung der Graebestraße ebenso wie eine Öffnung des Geländes der ehemaligen Praunheimer Werkstätten zur Nidda. Aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen wurde der bisherige - eher introvertierte - Charakter der Außenanlagen nicht verändert. In Zukunft soll sich der Hof des Gebäudeensembles entsprechend des Rahmenplans nach Süden öffnen. "Die Zugangssituation von der Praunheimer Brücke her soll neu geordnet werden und die derzeit unübersichtliche, wenig einladende Situation soll platzartig umgestaltet werden, sodass Fußgänger und Radfahrer von den Niddaradwegen leichter in den Ortskern gelangen können. Je nach Nutzungskonzept des Gebäudes sollte der Hof auch direkt von Süden aus zugänglich sein. Eine öffnende Geste, wie beispielsweise die Öffnung der das Gelände umgebenden Mauer und eine pergolaartige Überdachung, könnte die Wirkung zusätzlich verbessern. Mit der Schaffung von attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten und Zugängen zur Nidda und zum Altarm kann der Ort im Zusammenhang mit einer attraktiven Nutzung der Praunheimer Werkstätten insgesamt eine Attraktion innerhalb des Grüngürtels Frankfurt darstellen" (vgl. Publikation "Im Dialog 11" des Stadtplanungsamtes, Februar 2014, Seite 25). Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Unterkunft für geflüchtete Menschen, der Verein Kunstwerk Praunheim e. V. und der Jugendclub Praunheim versuchen schon jetzt, immer wieder mit Aktionen im Stadtteil zu wirken. Am 18. Mai 2019 wird mit einem gemeinsamen interkonfessionellen Fastenbrechen auf der Graebestraße die nächste Aktion stattfinden, die zudem mit einem Kunstevent gekoppelt ist. Die Kunstaktion soll dabei ganz besonders den Bezug zur Nidda im Sinne des Rahmenplans Praunheim verdeutlichen. Da aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine baldige Umsetzung des oben skizzierten Handlungsfeldes nicht absehbar ist, möchte der Ortsbeirat zumindest mit kleinen Maßnahmen zur Aufwertung der Gesamtsituation beitragen. Dazu gehört u. a. der Auftrag an den Magistrat, die Nutzung von Grünflächen als Parkflächen wirkungsvoll zu unterbinden (vgl. OM 4139). Die oben genannten Maßnahmen würden ebenfalls zu einer Aufwertung dieser wichtigen Eingangssituation von Alt-Praunheim beitragen. Zudem sind sie schnell und kostengünstig umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1474 Anregung vom 26.11.2019, OA 508 Aktenzeichen: 67 0
Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - ErnstKahnStraße besser markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4601 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 03.04.2019 Betreff: Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - Ernst-Kahn-Straße besser markieren Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweg geführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad-Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotenzial zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2019, OF 357/7 Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU erfolgt ziffernweise Abstimmung über die Vorlage. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2019 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 431/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gemäß Magistratsbericht B 315 v. 22.09.2017 führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Um welche Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich? Befindet sich diese Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher oder privater Hand? 2. Welchen Fortgang haben die Verhandlungen zwischen BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft zwischenzeitlich genommen? 3. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes der Kulturdenkmäler sind vom Magistrat/Denkmalamt mit der Wohnungsbaugesellschaft getroffen worden? 4. Welches Bauprojekt soll hier konkret realisiert werden und in welchem Umfang ist sozial geförderter Wohnungsbau geplant (1. und 2. Förderweg)? 5. Was stellt sich der Magistrat unter der gemäß B 315 beabsichtigten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" vor, wenn er im selben Bericht davon ausgeht, dass die beiden Ziele "Wohnraum" und "Schutz von Kulturdenkmälern" miteinander vereinbar sind? 6.Ist geplant, durch Schutzhäuser, Repliken, Lehrpfade oder vergleichbare Anlagen eine Grünzone für die neuen Häuser zu schaffen, die im Schwerpunkt als Archäologischer Park konzipiert ist? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1258 2019 Die Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: CDU
Weiter lesenKeine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4418 entstanden aus Vorlage: OF 413/8 vom 04.03.2019 Betreff: Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort In einem Artikel der FAZ vom 13. Februar ist zu lesen, dass die Stadtverwaltung die Option prüft, die Europäische Schule auf dem bisherigen Standort in Niederursel zu erweitern. Zurzeit werden dort 1.600 Schüler unterrichtet, langfristig wird mit 2.500 Schülern kalkuliert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen, da die Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen in hohem Maß gefährdet wäre. Dazu kommt, dass auf dem Praunheimer Weg heute schon zu Schulbeginn ein Verkehrschaos herrscht, dass sich noch weiter vergrößern würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182 Aktenzeichen: 40 33
Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4366 entstanden aus Vorlage: OF 350/7 vom 17.02.2019 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in den Straßen des Ortsbezirks, in welchen das Radfahren gegen die Einbahnstraße nicht gestattet ist, mit zusätzlichen Hinweisen, wie z. B. weitere Verkehrsschilder oder Piktogramme, auf diese Regelung verstärkt hingewiesen wird. Begründung: In diesen Straßen, wie z. B. der Damaschkeanger, kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos und Radfahrern, die unerlaubt gegen die Einbahnstraße fahren, aber oftmals glauben, im Recht zu sein. Gerade im Damaschkeanger fahren in der Mittagszeit zahlreiche Schüler diese Strecke und gefährden in erster Linie sich selbst. Eine auffällige Kennzeichnung, die auf das Fehlverhalten und die Gefahr hinweist, könnte die Verkehrssituation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1079 Aktenzeichen: 32 1
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBeschleunigung der Buslinie 60
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.03.2019, OA 371 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 04.03.2019 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendler Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 371 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3978, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11
Umbau des Bunkers an der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4365 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 04.03.2019 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße, zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht zu gelingen, eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neu entstandenen Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der Bauausführung Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Bauherr muss entsprechend der Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z. B. eine verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes. Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht ausreichend. 2. Die Baumaßnahmen müssen dem Schutz der Nachbarschaft Rechnung tragen. Ausnahmegenehmigungen für Baumaßnahmen am Wochenende oder in den Abendstunden werden nicht erteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365 Anregung vom 24.11.2020, OA 634 Aktenzeichen: 63 0
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenNadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 720/10 Betreff: Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim Die Hügelstraße wird in Fahrtrichtung Eckenheim auf Höhe der Jean-Monnet- Straße und der Karl-von-Drais-Straße durch zwei Fahrspuren geleitet. Die eine Spur ist für die Rechtsabbieger und die andere Spur für alle, die Geradeaus oder Nach links in die Sigmund-Freud-Straße abbiegen wollen. Dadurch staut sich der Verkehr häufig. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, damit die Fahrzeuge in alle Richtungen ohne unnötige Verkehrsstaus fahren können, wobei sich die Lösung an den Maßnahmen, die in der Haingrabenstraße in Praunheim für die Entschärfung des Verkehrsproblems gesorgt haben, orientieren könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenBlumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4326 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 04.02.2019 Betreff: Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 Der Magistrat wird gebeten zu genehmigen, dass gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 von Nutzern der Tiefgarage Blumenkübel aufgestellt werden. Begründung: Bei dem Ortstermin mit Vertretern der Stadt Frankfurt am Main am 17.01.2019 im Bereich der Straße In der Römerstadt (unter anderem auch bei den Hausnummern 3 und 5) wurde festgestellt, dass durch parkende Fahrzeuge gegenüber der Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage die Nutzung dieser Zufahrt erheblich erschwert wird. Bei dem Ortstermin wurde auch festgestellt, dass mit Blumenkübeln gegenüber der Zufahrt der Tiefgarage die Behinderung der Nutzung verhindert werden kann. Diese Erkenntnis wird dadurch bestärkt, dass in der Vergangenheit bereits Blumenkübel an der genannten Stelle aufgestellt waren. Die Anwohner haben sich bereit erklärt, die Blumenkübel aufzustellen und die Pflege (inklusive des Bewuchses) zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4187 entstanden aus Vorlage: OF 390/8 vom 09.01.2019 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann, um den Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen zu ermöglichen. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Oranienstraße/Habelstraße, die nach links in die Kastellstraße abbiegen, nehmen die Kurve aufgrund der dort herrschenden straßenräumlichen Situation in der Regel sehr scharf und können Radfahrer aus Richtung In der Römerstadt/Kastellstraße, die sich vorschriftsmäßig rechts halten und sich der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße nähern, nicht rechtzeitig wahrnehmen. Zwar gilt dort für Radfahrer "Rechts vor Links", das ändert jedoch nichts daran, dass Pkw und Lkw häufig zu schnell links in die Kastellstraße Richtung "Römerstadt" abbiegen. Durch einen Verkehrsspiegel können bessere Sichtverhältnisse geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 895 Aktenzeichen: 66 7
Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 entstanden aus Vorlage: OF 328/7 vom 29.12.2018 Betreff: Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen Vorgang: OM 3141/18 OBR 7; ST 1558/18 In der Stellungnahme ST 1558 berichtet der Magistrat, dass er die Auffassung des Ortsbeirats teilt, dass mit dem Ende der Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses ein guter Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen. Der Magistrat erläutert, dass nach Klärung der Rahmenbedingungen eine vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werde, die dem Ortsbeirat unaufgefordert vorgestellt werden soll. Leider hat sich mittlerweile eine Änderung der Situation ergeben, die aus Sicht des Ortsbeirats eine kurzfristige Beordnung der Situation erforderlich macht. In der Verlängerung der o. g. Bebauung - gegenüber der Unterkunft für geflüchtete Menschen - wurden die Begrenzungen zur Grünfläche entlang des Altarms entfernt. Es ist unklar, ob dies illegal oder geplant geschehen ist. Nunmehr parken Fahrzeuge regelmäßig bis in die Grünfläche hinein. Zudem wurden bereits zwei Mal Abgrenzungen zum Niddauferweg entfernt, um Fahrzeugen die direkte Einfahrt in die Graebestraße von der Praunheimer Landstraße zu ermöglichen. Dies ist schon jetzt keine schöne Gesamtsituation und würde in Zukunft auch die im Rahmenplan verabredete Aufwertung des Bereichs erschweren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Begrenzung zur Grünfläche wiederherzustellen und provisorisch legale Parkplätze in Absprache mit dem Ortsbeirat zu kennzeichnen. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Abgrenzung zum Niddauferweg so zu gestalten, dass eine illegale Entfernung zumindest erschwert wird und lediglich Fußgänger, Radfahrer und Personen mit motorisierten Zweirädern direkt in die Graebestraße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 892 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 Aktenzeichen: 66 3
Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 358/8 Betreff: Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern Vorgang: ST 1698/18 Teile eines (beantragten) Trinkwasserschutzgebietes befinden sich im Bereich des Stadtteils Niederursel des Ortsbezirkes 8. Förderanlagen sind in der Nachbarschaft in Praunheim verortet. Insgesamt werden wohl 20% des Frankfurter Eigenbedarfs auch auf Frankfurter Stadtgebiet gefördert. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. "Beim Grundwasser müssen Quantität und Qualität erhalten werden, um die Trinkwassergewinnung weiter sicherzustellen". So steht es in der beschlossenen "Anpassungsstrategie - Klimawandel" der Stadt Frankfurt. Eigentlich können im Wasserwerk Praunheim 2,6 Mio Kubikmeter pro Jahr gefördert werden. Doch Schadstoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, Pflanzenschutzmittel und Nitrate haben zu einer erheblichen Beschränkung für das Wasserwerk geführt. Dazu wird/könnte es weitere Bebauung mit RTW, Gewerbegebiet Heerstraße und Wohnbebauung beiderseits der Bundesautobahn A5 geben. Das führt zur Frage, wie die Zukunft des Wasserwerkes mittel-und langfristig gesichert werden kann, auch weil "Hessenwasser" als Anlagenbetreiber sagt, es verfolge weiterhin das Ziel, das Einzugsgebiet der Förderanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern. Konkret gefragt, geht das - ausgewiesenes Trinkwasserschutzgebiet und gleichzeitige Bebauung dieses Schutzgebietes? 2.Wie stark muss das in Praunheim geförderte Trinkwasser mit wenig belastetem Trinkwasser anderer Förderorte verschnitten werden um es in das Leitungsnetz einspeisen können? Gibt es Überlegungen, mögliche tiefer gelegene Grundwasserleiter zu erkunden? 3. Die Stadt Frankfurt wächst und wächst. Gleichzeitig haben trinkwasserliefernde Umlandgemeinden in Spessart, Ried und Vogelsberg aufgrund ihrer ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiete Hindernisse bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete und Wohnflächen. Was sagt die Stadt Frankfurt dazu? Kann sie sich vorstellen, finanzielle Kompensationsleistungen an diese Gemeinden zu leisten? Begründung: Die Sicherung des Grundwassers und der Förderanlagen in Frankfurt ist wohl bedeutend teurer, als sich per Fernleitung Trinkwasser aus dem nahen und fernen Umland liefern zu lassen. Ziel muss es aber weiterhin sein, einen gewichtigen Anteil Frankfurter Trinkwasser vor Ort fördern zu können und zu wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.08.2018, OF 343/8 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1070 2018 1. Die Vorlage OF 343/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 358/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 358/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: REP
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 347/8 vom 09.10.2018 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage könnte eine Gefahrenquelle ausgehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob die oben genannte Mauer noch standfest ist und keine Gefahr von ihr ausgeht. Begründung: Am Eck der Ummauerung ist ein großer Spalt sichtbar. Ferner ist die Mauer (vom Eck in Richtung Straße In der Römerstadt aus gesehen) an zwei Stellen beschädigt. An der Innenseite der Mauer stehen zwei große Bäume. Siehe hierzu die beiden beigefügten Fotos. Es erscheint so, dass durch die beiden Bäume die Mauer im Eckbereich immer mehr in Richtung Weg gedrückt wird. Unmittelbar am Eck führt der Weg von der Nidda durch den Fritz-Lennig-Park zur Straße In der Römerstadt vorbei. Es besteht die Gefahr, dass irgendwann die Mauer auf den Weg kippt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 314 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0
Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 11.09.2018 Betreff: Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts Vorgang: B 62/14 Der Frankfurter ÖPNV braucht dringend ein Update: Die steigenden Wachstumsprognosen für das Rhein-Main-Gebiet, das bevorstehende Dieselfahrverbot sowie die geplanten Bebauungen nördlich der Heerstraße erfordern einen modernen und attraktiven ÖPNV und ein Park-and-ride-Angebot. Die Verlagerung der S-Bahn-Linie S 5 zum geplanten neuen Stadtteil, die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6, der Bau der Regionaltangente West (RTW) sowie ein großer Park-and-ride-Platz Taunussblick nördlich der BAB 5 würden den Individualverkehr reduzieren und zahlreichen Pendlern sowie Frankfurterinnen und Frankfurtern den Weg in die Frankfurter Innenstadt erleichtern. Darüber hinaus verhindert ein attraktiver ÖPNV einen Verkehrsinfarkt, der der wachsenden Mainmetropole bevorstehen wird, wenn Frankfurt den öffentlichen Nahverkehr nicht zügiger ausbaut. Die Verlängerung der Linie U 6 und der Park-and-ride-Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW sind wichtige Beiträge für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Aufgrund der neuen Idee der Verlagerung der Linie S 5 und der Planungen für den neuen Stadtteil ist eine neue Machbarkeitsstudie zwingend erforderlich. Der Magistrat wird daher beauftragt, 1. sich erneut mit der Möglichkeit eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick mit Anbindung an die RTW, U 6 und S 5, der Verlängerung der U 6 bis Steinbach/Bad Homburg und der Verlagerung der S 5 zum neuen Stadtteil zu beschäftigen; 2. eine erneute Machbarkeitsstudie für diese Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße zu erstellen; 3. dafür zu sorgen, dass eine Autobahnausfahrt an dieser Stelle ausgeschlossen wird. Der Ortsbeirat bittet eindringlich, nicht auf die B 62 zu verweisen, da sich die Grundlagen größtenteils geändert haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 338/8 vom 28.08.2018 Betreff: Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße - Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen, um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03:00 Uhr oder 04:00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zulasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 86 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenProbleme mit der Sperrmüllabfuhr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST 1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der Römerstadtschule, b) Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und g) Gerhart-Hauptmann-Ring 314. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 461 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068 Aktenzeichen: 91 2
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