Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM
4142 entstanden aus Vorlage:
OF 334/7 vom
20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk
7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, 1. ob der Grundschulstandort der
Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen
in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen
darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter
Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule
in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in
Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der
Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch
Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem
Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den
Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer
Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden
Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität
bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die
Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das
aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste
Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend
ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung
durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig
der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine
Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen,
ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734
Antrag vom
12.11.2019, OF
427/7
Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542
Antrag vom
04.01.2022, OF 97/7
Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277
Auskunftsersuchen
vom 06.06.2023, V 687
Stellungnahme
des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332
Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7
am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7
am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1