Umbau des Bunkers an der Heerstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM
4365 entstanden aus Vorlage:
OF 346/7 vom
04.03.2019 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße
Grundsätzlich
begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße,
zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die
unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken
Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden
müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht
zu gelingen, eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neu entstandenen Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei
der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der Bauausführung
Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Bauherr muss entsprechend der
Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen
können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen
werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z. B. eine
verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes.
Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht
ausreichend. 2. Die Baumaßnahmen müssen dem Schutz
der Nachbarschaft Rechnung tragen. Ausnahmegenehmigungen für Baumaßnahmen am
Wochenende oder in den Abendstunden werden nicht erteilt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365
Anregung vom
24.11.2020, OA 634
Aktenzeichen: 63 0