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Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 entstanden aus Vorlage: OF 328/7 vom 29.12.2018 Betreff: Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen Vorgang: OM 3141/18 OBR 7; ST 1558/18 In der Stellungnahme ST 1558 berichtet der Magistrat, dass er die Auffassung des Ortsbeirats teilt, dass mit dem Ende der Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses ein guter Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen. Der Magistrat erläutert, dass nach Klärung der Rahmenbedingungen eine vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werde, die dem Ortsbeirat unaufgefordert vorgestellt werden soll. Leider hat sich mittlerweile eine Änderung der Situation ergeben, die aus Sicht des Ortsbeirats eine kurzfristige Beordnung der Situation erforderlich macht. In der Verlängerung der o. g. Bebauung - gegenüber der Unterkunft für geflüchtete Menschen - wurden die Begrenzungen zur Grünfläche entlang des Altarms entfernt. Es ist unklar, ob dies illegal oder geplant geschehen ist. Nunmehr parken Fahrzeuge regelmäßig bis in die Grünfläche hinein. Zudem wurden bereits zwei Mal Abgrenzungen zum Niddauferweg entfernt, um Fahrzeugen die direkte Einfahrt in die Graebestraße von der Praunheimer Landstraße zu ermöglichen. Dies ist schon jetzt keine schöne Gesamtsituation und würde in Zukunft auch die im Rahmenplan verabredete Aufwertung des Bereichs erschweren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Begrenzung zur Grünfläche wiederherzustellen und provisorisch legale Parkplätze in Absprache mit dem Ortsbeirat zu kennzeichnen. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Abgrenzung zum Niddauferweg so zu gestalten, dass eine illegale Entfernung zumindest erschwert wird und lediglich Fußgänger, Radfahrer und Personen mit motorisierten Zweirädern direkt in die Graebestraße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 892 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 Aktenzeichen: 66 3

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