Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 entstanden aus Vorlage:
OF 328/7 vom
29.12.2018 Betreff: Parksituation in der Graebestraße
kurzfristig ordnen Vorgang: OM 3141/18 OBR 7; ST 1558/18 In der Stellungnahme ST 1558 berichtet der
Magistrat, dass er die Auffassung des Ortsbeirats teilt, dass mit dem Ende der
Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses ein guter
Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen.
Der Magistrat erläutert, dass nach Klärung der Rahmenbedingungen eine
vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werde, die dem Ortsbeirat
unaufgefordert vorgestellt werden soll. Leider hat sich mittlerweile eine Änderung der
Situation ergeben, die aus Sicht des Ortsbeirats eine kurzfristige Beordnung
der Situation erforderlich macht. In der Verlängerung der o. g. Bebauung - gegenüber
der Unterkunft für geflüchtete Menschen - wurden die Begrenzungen zur
Grünfläche entlang des Altarms entfernt. Es ist unklar, ob dies illegal oder
geplant geschehen ist. Nunmehr parken Fahrzeuge regelmäßig bis in die
Grünfläche hinein. Zudem wurden bereits zwei Mal Abgrenzungen zum Niddauferweg
entfernt, um Fahrzeugen die direkte Einfahrt in die Graebestraße von der
Praunheimer Landstraße zu ermöglichen. Dies ist schon jetzt keine schöne Gesamtsituation und
würde in Zukunft auch die im Rahmenplan verabredete Aufwertung des Bereichs
erschweren. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, die Begrenzung zur Grünfläche wiederherzustellen und
provisorisch legale Parkplätze in Absprache mit dem Ortsbeirat zu kennzeichnen.
Zudem wird der Magistrat gebeten, die Abgrenzung zum Niddauferweg so zu
gestalten, dass eine illegale Entfernung zumindest erschwert wird und lediglich
Fußgänger, Radfahrer und Personen mit motorisierten Zweirädern direkt in die
Graebestraße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 892
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661
Aktenzeichen: 66 3