Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM
4366 entstanden aus Vorlage:
OF 350/7 vom
17.02.2019 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht
überall gestattet! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in den Straßen des Ortsbezirks, in welchen das Radfahren
gegen die Einbahnstraße nicht gestattet ist, mit zusätzlichen Hinweisen, wie
z. B. weitere Verkehrsschilder oder Piktogramme, auf diese Regelung
verstärkt hingewiesen wird. Begründung: In diesen Straßen, wie z. B. der Damaschkeanger,
kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos und
Radfahrern, die unerlaubt gegen die Einbahnstraße fahren, aber oftmals glauben,
im Recht zu sein. Gerade im Damaschkeanger fahren in der Mittagszeit zahlreiche
Schüler diese Strecke und gefährden in erster Linie sich selbst. Eine
auffällige Kennzeichnung, die auf das Fehlverhalten und die Gefahr hinweist,
könnte die Verkehrssituation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2019, ST 1079
Aktenzeichen: 32 1