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Meine Nachbarschaft: Gwinnerstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

27.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee

17.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2014, OM 2949 entstanden aus Vorlage: OF 238/11 vom 25.02.2014 Betreff: Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit eine bauliche Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee möglich ist; 2. wie hoch die Kosten für einen Erweiterungsbau sind; 3. welche Möglichkeiten alternativ bestehen, mehr Fahrzeugen einen Platz in dem Parkhaus anzubieten. Begründung: Das Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee ist eine kostengünstige Möglichkeit, sein Fahrzeug am Stadtrand abzustellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren. Durch den geringen Preis (15 Euro im Monat beziehungsweise 150 Euro im Jahr in Verbindung mit einem RMV-Ticket) ist das Parkhaus durch Langzeitmieterinnen und Langzeitmieter praktisch ausgebucht und Tagesfahrerinnen und Tagesfahrer haben nur geringe Chancen, noch einen Platz zu bekommen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Möglichkeiten einer Erweiterung des Parkplatzangebotes zu überprüfen und die Kosten festzustellen, die ein Erweiterungsbau bedingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1488 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbenennung U-Bahn-Station Gwinnerstraße in Gwinnerstraße/Batschkapp

02.03.2014 · Aktualisiert: 27.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 239/11 Betreff: Umbenennung U-Bahn-Station Gwinnerstraße in Gwinnerstraße/Batschkapp Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die U- Bahn Station Gewinnerstraße in Gewinnerstraße/Batschkapp umzubenennen. Begründung: Das seit Ende 2013 nach Seckbach gezogene Kulturzentrum Batschkapp ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Durch eine Umbenennung der Haltestelle wird es auch Besuchern aus dem Umland erleichtert das Kulturzentrum mit dem ÖPNV zu erreichen. Passend zur Haltestellen Umbenennung ist die von Seiten des Institutes für Nachhaltigkeit in Kultur und Tourismus angestrebte nicht offizielle Umbenennung der U 4 und U 7 in die " Batschkapp-Line". Die Umbenennung soll auch als Wertschätzung von Seiten des Stadtteil an diese Frankfurter Institution in ihrer neuen Heimat gesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 239/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung: Fuß- und Radweg zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße in .Kirchbergweg. benennen

12.02.2014 · Aktualisiert: 27.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 240/11 Betreff: Straßenbenennung: Fuß- und Radweg zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße in "Kirchbergweg" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse, zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße, in "Kirchbergweg" zu benennen. Begründung: Im Mittelalter gab es zwischen Seckbach und Bergen eine heute nicht mehr vorhandene Ansiedlung namens Kirchberg. Im Jahr 1178 wird Kirchberg in einer Mainzer Urkunde neben Bergen, Seckbach u. a. als ein zum Archidiakonat des Kollegiatstifts St. Peter (Mainz) gehörender Ort genannt. Das Hauptgebäude dort war eine Bergkirche, die zeitweise Seckbach, Bergen und Fechenheim als Kirche diente. In der Pestzeit soll sie auch Wallfahrtskirche gewesen sein. Es gibt Vermutungen, daß sie auf dem jetzigen Gelände der Buchhändlerschule gestanden hat, andere vermuten sie auf dem jetzigen Gelände der Gärtnerei Wucher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 45 2014 Die Vorlage OF 240/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauung des Neubaugebietes Leuchte

24.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße

02.09.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 186/16 vom 25.06.2013 Betreff: Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A 66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park-and-ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Die bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße sind beizubehalten. Begründung: Bisher kann das Park-and-ride-Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das Park-and-ride-Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das Park-and-ride-Parkhaus auch bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U 4/U 7-Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleichverkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei deren Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1734 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmschutz für Bergen-Enkheim

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 412 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmschutz für Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen mit Hessen Mobil darauf zu dringen, dass für Bergen-Enkheim ähnliche Lärmschutzmaßnahmen wie für die Stad tteile Riederwald, Seckbach und Bornheim umgesetzt werden. Ziel muss sein, dass in allen Stadtteilen die gleichen Grenzen für belastende Lärmwerte gezogen werden und alle erforderlichen Maßnahmen zu deren Einhaltung bereits im Zuge der Fertigstellung mitgeplant werden. Begründung: Es kann nicht sein, dass den Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürgern ein Lärmschutz gegen die zu erwartende Lärmsituation nach dem Bau des Riederwaldtunnel und der Anschlussstelle Borsigallee verweigert wird. Es ist klar, dass die rechtliche Situation dem Magistrat keine Möglichkeit bietet, Hessen Mobil unter Druck zu setzen, trotzdem wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erwartet, dass er sich auch für die Belange der Bergen-Enkheimer aktiv einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 34 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 412 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3715, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege

25.06.2013 · Aktualisiert: 16.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 183/16 vom 11.06.2013 Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für baulich getrennte Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser, auf den relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1591 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3501, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärm- und Belastungsuntersuchungen für Bergen-Enkheim Bau des Riederwaldtunnels und der Anschlussstelle Borsigallee

14.05.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2013, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 176/16 vom 14.04.2013 Betreff: Lärm- und Belastungsuntersuchungen für Bergen-Enkheim Bau des Riederwaldtunnels und der Anschlussstelle Borsigallee Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Gespräch mit der Hessen Mobil darauf zu dringen, dass für Bergen-Enkheim (wie im Riederwald und in Bornheim) Lärm- und Belastungsuntersuchungen durchgeführt und vorgestellt werden. Begründung: Nachdem im Verlauf der Diskussionen um den Riederwaldtunnel bekannt wurde, dass in Bergen-Enkheim keinerlei Lärm- und Belastungsuntersuchungen stattgefunden haben (zum Zeitpunkt des Planungsbeginns war das noch keine Pflicht), ist es nun um so dringlicher, dass diese Untersuchungen durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass durch die dann zunehmende Frequentierung der A 661 auch Bergen-Enkheim eine viel größere Lärmbeeinträchtigung erfahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 44 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 375 wird zugestimmt. 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 375 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3304, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.06.2013 § 3856, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.11.2013 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind

13.05.2013 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nichts hält so lange, wie ein Provisorium . umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet .Leuchte.

22.04.2013 · Aktualisiert: 23.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte

09.04.2013 · Aktualisiert: 21.01.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2013, OA 362 entstanden aus Vorlage: OF 170/16 vom 22.03.2013 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Leuchte während der Bauzeit so zu öffnen, dass eine Einfahrt in diese von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit der Quell- und Zielverkehr des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Es ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist (Gemeingebrauch, § 14 HStrG). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr des Baugebietes Leuchte nicht ausgerichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2013, B 402 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 362 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3152, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.05.2013 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich?

20.03.2013 · Aktualisiert: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2013, OF 175/11 Betreff: Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich? Vorgang: ST 1250/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob zwecks Verkehrsberuhigung in der Gelastraße versetztes Parken eingerichtet werden kann? Hierbei ist die beabsichtigte Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2013 Die Vorlage OF 175/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 5 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung der Borsigallee stadteinwärts im Abschnitt zwischen Volkshausstraße und Kruppstraße

19.03.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 168/16 Betreff: Sanierung der Borsigallee stadteinwärts im Abschnitt zwischen Volkshausstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die beiden Fahrbahnen in der Borsigallee mindestens im genannten Abschnitt stadteinwärts grundlegend instand zu setzen und nicht bloß notdürftig Frostschäden zu beseitigen. Begründung: In dem genannten Straßenabschnitt bilden aus verschiedensten Bauarbeiten resultierende Flickenteppiche zusammen mit derben Querfugen, Spurrillen und massiven Frostschäden, die teilweise flächig das ursprünglich verlegte Kopfsteinpflaster zum Vorschein bringen, eine zunehmend die Verkehrssicherheit gefährdende Mischung . Da die Straße stark und zügig befahren wird, resultiert aus den Straßenschäden zudem auch eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 168/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER und fraktionslos

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren

18.03.2013 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße

16.01.2013 · Aktualisiert: 01.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2013, OM 1821 entstanden aus Vorlage: OF 157/16 vom 31.12.2012 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Volkshaus- und Bessemerstraße schnellstmöglich alle alten (runden) Straßenlaternen gegen moderne, ausreichend helle Peitschenleuchten auszutauschen, da die alten Laternen den Straßenraum in keinster Weise mehr ausreichend beleuchten. Begründung: Volkshaus- und Bessemerstraße sind fußläufige Erschließungsstraßen von den U-Bahn-Haltestellen in das neue große Wohngebiet um die "Alte Gießerei" zwischen Borsigallee und Victor-Slotosch-Straße. In beiden Straßen sind zum Teil noch die alten, wenig effizienten runden Laternen aus den 70er-Jahren installiert. Zum Teil wurden aber auch schon neue Peitschenleuchten gesetzt. Die alten Laternen sind keinesfalls mehr für die Beleuchtung ausreichend, zumal viele Menschen sich zunehmend unsicher fühlen und jetzt sehr viel mehr Menschen die Straßen auch bei Dunkelheit von der U-Bahn zu ihren Wohnungen nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 552 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1452 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bereits im Vorfeld zu den Bauarbeiten bitte Abklären, was das für die Betroffenen in den Stadtteilen heißt, hier für Bergen-Enkheim!

14.11.2012 · Aktualisiert: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 152/16 Betreff: Bereits im Vorfeld zu den Bauarbeiten bitte Abklären, was das für die Betroffenen in den Stadtteilen heißt, hier für Bergen-Enkheim! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, bereits im Vorfeld der Arbeiten für den Riederwaldtunnel zu klären, welche Folgen und Auswirkungen die Bautätigkeiten für die betroffenen Stadtteile haben wird, und welche Maßnahmen der Bauträger und die Stadt ergreifen werden um die Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu reduzieren. Dies betrifft sowohl die verkehrlichen wie auch die infrastrukturellen Auswirkungen der Bauphase und die Zeit nach der Fertigstellung. Dazu sollten die folgenden Fragen bereits im Vorfeld gestellt und geklärt werden: Konkret, welchen Beeinträchtigungen im Bereich Verkehr werden Bergen-Enkheims Bürgerinnen durch die Bauarbeiten an der Anschlußstelle Borsigallee und des Tunnels ausgesetzt sein? Wie werden die Kleingartenanlagen im Einzugsbereich der A 66 betroffen sein? Sind für die Bürgerinnen und die sozialen Einrichtungen in Enkheim Lärmschutzmaßnahmen nötig und werden diese entsprechend geplant? Ist geplant, das Hessen Center an die Autobahn anzuschließen? Wird das Parkhaus Borsig Allee/Friesstrasse bei der Planung der Ausfahrt Borsig Allee berücksichtigt bzw. angeschlossen? Werden die sozialen Institutionen in Enkheim, wie die Riedschule, die diversen Kinder- und Senioreneinrichtungen betroffen sein? Welche Behinderungen und Beeinträchtigungen sind im öffentlichen Nahverkehr zu erwarten? Begründung: Nachdem im Stadtteil Riederwald in der letzten Wochen die ersten Kleingärten geräumt wurden und zum Teil schon Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine neuen Planungen vorliegen, sollten diverse Fragen die auch schon die Diskussion im OBR 11 beherrschten, für Bergen-Enkheim frühzeitig gestellt und geklärt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2012, OF 139/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 139/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 152/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 139/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 152/16 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich U-Bahn-Station Enkheim/Hessencenter

30.10.2012 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 16.10.2012 Betreff: Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich U-Bahn-Station Enkheim/Hessencenter Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation im Hinblick auf eine blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit, besonders im Bereich der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte, zu überprüfen und geeignete technische Maßnahmen zu treffen, um an erforderlichen Stellen, vorrangig an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station Enkheim mit Umsteigemöglichkeiten in verschiedene Buslinien, ein ungefährdetes Erreichen des nahegelegenen Hessencenters (unter anderem mit einer Augenarztpraxis) zu gewährleisten. Begründung: Der angesprochene Bereich wird von vielen blinden beziehungsweise sehbehinderten Menschen täglich frequentiert. Deshalb ist es notwendig, die angesprochene Barrierefreiheit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1028 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubewertung zur Trassenführung Tunnel

29.10.2012 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2012, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 147/11 vom 15.10.2012 Betreff: Neubewertung zur Trassenführung Tunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die raumstrukturelle Untersuchung zur Verkehrsführung an der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim und die jetzigen Planungen mit den unten aufgeführten Punkten zu ergänzen und hinsichtlich der Verkehrsführung über die Orber Straße/Schlitzer Straße neu zu bewerten: - "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" - "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" - "Verkehrsmengenberechnung" - "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" - "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" - "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Begründung: Das Gutachten "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim" von AS&P - Albert Speer & Partner GmbH aus dem Jahr 2007, welche im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main - Stadtplanungsamt durchgeführt wurde, ist Grundlage für die heutige Straßenführung auf der Nordseite der geplanten Unterführung zur Hanauer Landstraße. In der Vergangenheit sind einige Entwicklungen parallel gelaufen und haben keinen Einfluss in das Gutachten gefunden, da sie entweder nicht bekannt, nicht beauftragt oder noch nicht planfestgestellt waren. 1. "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" Der Riederwaldtunnel wird eine erhebliche Änderung der Verkehrsflüsse im Gebiet Riederwald, Fechenheim, Bergen-Enkheim und Seckbach erzeugen. Es werden mehr Fahrzeuge die Autobahnanschlussstellen Borsigallee und Ratswegkreisel/Riederwald nutzen, um ihre Zielgebiete zu erreichen und auch, um diese wieder zu verlassen. Es ist damit zu rechnen, dass sehr viele Fahrzeuge, besonders aus Nordost und östlicher Richtung, an der Anschlussstelle Borsigallee abfahren werden. Das Ziel sehr vieler Fahrzeuge wird Offenbach, die östliche Hanauer Landstraße und deren Gewerbegebiete südlich und nördlich davon sein. Dazu werden diese die neue Unterführung am nordmainischen S-Bahnhof Fechenheim nutzen, da es die kürzeste und schnellste Verbindung sein wird. Dies stellt nur einen der vielfältigen neuen Verkehrsflüsse dar und ist nicht für die Auslegung der Anschlüsse der Unterführung bewertet worden. 2. "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird durch den Bau des Riederwaldtunnels und der neuen Autobahn stark "verlärmt". Es gibt im Stadtteil bereits jetzt viele Häuser, an denen passiver Lärmschutz durch das Land Hessen angebracht werden muss, da die Autobahn dort oberirdisch verläuft. Der Lärmeintrag in den Stadtteil erfolgt durch die Autobahn, welche im Westen und Norden um den Stadtteil herum verläuft. Von der neuen S-Bahn-Station ist jetzt eine neu zu bauende Straße auf die Wächtersbacher Straße geplant. Der Verkehr wird dann entlang des Wohngebietes auf der Wächtersbacher Straße geführt. Es ist mit zusätzlichem Lärmeintrag durch Schwer- und Pkw-Verkehr von Süden ins Wohngebiet zu rechnen. Diese Lärmwerte addieren sich zu dem zukünftig zu erwartenden Lärm durch den Autobahnverkehr in dem Wohngebiet. Entsprechende Lärmgutachten für die Riederwaldtunnelplanung liegen bei Hessen Mobil bereits vor. Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird zukünftig mit viel Lärm leben müssen. Außer dem Straßenverkehrslärm kommen noch zusätzlicher Lärmeintrag durch eine Flugroute des Flughafens über das Wohngebiet und die direkt angrenzenden Industriegebiete dazu. Das Wohngebiet verfügt nicht über die notwendigen und heutzutage vorgeschriebenen Schutzzonen zwischen Industriegebiet und Wohngebieten. In Industriegebieten darf 24 Stunden lang ein Lärmpegel von 70 dB erreicht werden. 3. "Verkehrsmengenberechnung" In dem Gutachten ist nicht auf die neuen zu erwartenden Verkehrsmengen an der S-Bahnunterführung eingegangen worden. In Anbetracht der sich erheblich verschiebenden Verkehrsströme ist eine Betrachtung hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsmengen notwendig. Eine Variante des fließenden, vorfahrtberechtigten Verkehrs ohne Lichtzeichenanlage könnte zu höheren Verkehrszahlen führen. 4. "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" Im Industriegebiet Fechenheim gibt es fünf Betriebe, welche der Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) unterliegen. Ein Betrieb liegt am Ende der Orber Straße. Hier werden giftige und gefährliche Stoffe umgeschlagen und weitertransportiert. Dieses Jahr ist es laut Einschätzung der Feuerwehr Frankfurt zu einem schweren Zwischenfall bei der Anlieferung mit einem Lkw zu diesem Betrieb gekommen. Es kam dabei zu einer Leckage am Transportfahrzeug, aus dem Tank des Lkw traten giftige Gase aus. Der Unfall passierte im Wohngebiet an der U-Bahn-Station Schäfflestraße. Es kamen glücklicherweise keine Personen zu Schaden. Die Information und der Schutz der Bürger über die Gefahr gestaltete sich schwierig und wurde nicht angemessen ausgeführt. Die Sensibilität zu diesem Thema ist besonders durch diesen Unfall entstanden. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Gefahrguttransporte statt durch Wohngebiete durch die Industriegebiete zu führen, wenn es hierfür gleichwertige Möglichkeiten gibt. Die Variante der Verkehrsführung D im Gutachten von Albert Speer & Partner würde eine reine, durch Industrie- und Gewerbegebiete führende Anbindung von Gefahrguttransporten zur Hessischen Industriemüll GmbH in der Orber Straße ermöglichen. Gefahrguttransporte von dem ebenfalls im Stadtgebiet Fechenheim und unter die Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) fallenden Betrieb der Allessa GmbH könnten so ebenfalls von den Wohngebieten ferngehalten und sicherer zur Autobahn geführt werden. 5. "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" Die Wächtersbacher Straße ist für den Lkw Verkehr von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens gesperrt. Die jetzt geplante Straßenführung würde eine Benutzung des Tunnels für Lkw in der Nacht und den frühen Morgenstunden nicht ermöglichen. Der Tunnel zur und von der Hanauer Landstraße hat eine besondere verkehrstechnische Bedeutung und sollte dauerhaft nutzbar sein, aber gleichzeitig die Menschen im Wohngebiet schützen. In diesem Zusammenhang ist die Verkehrsführung und das Gutachten von Albert Speer & Partner neu zu bewerten. 6. "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Die neu geplante Straße durch die Grünfläche Kleeacker wird keinen Zugang zu einem der dort anliegenden Grundstücke haben. Es wird nur eine reine Anbindung an die Wächtersbacher Straße. Grünflächen im Stadtgebiet gehen dafür verloren. Anstelle dessen ist zu prüfen, ob nicht die längst fälligen und nötigen Sanierungen von Straßen mit Kopfsteinpflaster (Orber Straße und Schlitzer Straße) durchgeführt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 268 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2448, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.12.2012 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand der Planung für den zweiten Kreisverkehr Kreuzungsbereich Leuchte/Vilbeler Landstraße/Borsigallee und Triebstraße

25.09.2012 · Aktualisiert: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2012, OF 143/16 Betreff: Sachstand der Planung für den zweiten Kreisverkehr Kreuzungsbereich Leuchte/Vilbeler Landstraße/Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten wie der Sachstand der Planung für den zweiten Kreisverkehr Leuchte .Vilbeler Landstraße, Borsigallee, Triebstraße ist. Begründung: Wenn der zweite Kreisverkehr zügig fertig gestellt wird , entfällt auch der morgendliche Stau in oben genannten Antrag . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.09.2012, OF 132/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 143/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 143/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (=Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße

09.09.2012 · Aktualisiert: 01.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 140/16 Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Begründung: Bisher kann das P + R Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden . Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das P + R Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsvekehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das P + R Parkhaus bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U4/U7 durch die bereits vorhandene U-Bahn Haltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2013, OF 186/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur Sitzung am 27.11.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 186/16 an den Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beschlussfassung weiterzuleiten. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach)

14.05.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 119/11 vom 18.04.2012 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, im westlichen Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinsch- und Gwinnerstraße, das Radfahren gegen die Einbahnstraße einzurichten. Begründung: Bereits heute wird durch Radfahrerinnen und Radfahrer in der westlichen Gelastraße - allerdings verbotswidrig - gegen die Einbahnstraße gefahren. Dadurch sind weder die gefährlichen Situationen angestiegen noch wurden vermehrt Unfälle mit Radfahrerinnen und Radfahrern bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Akustische Signalanlage an den Ampelanlagen Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee

24.04.2012 · Aktualisiert: 24.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 116/16 Betreff: Akustische Signalanlage an den Ampelanlagen Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten die auch akustisch steuerbaren, aber meistens defekten Ampelanlagen zu überprüfen und ggf. zu reparieren und dafür Sorge zu tragen, dass die akustische Steuerung verlässlich funktioniert. Begründung: Wie dem beigefügten Artikel aus der FNP vom 24.4.2012 zu entnehmen ist, scheint das ein generelles Problem dieser Steuerungsanlagen zu sein, die bei höherer Lärmbelastung aus der Umgebung nicht mehr die Quelle unterscheiden können und dann gänzlich versagen. Es kann doch nicht sein, dass an einer hoch frequentierten Straße mit oft sehr lautem Schwerlastverkehr die akustischen Steuerungssysteme für Blinde nur sehr bedingt funktionieren, aber eine Verkehrssicherheit für die Behinderten vortäuschen, die oft nicht gegeben ist. Anlage 1 (ca. 8 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 116/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)

18.04.2012 · Aktualisiert: 23.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 121/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Wie viel Grundstücksflächen müssen noch erworben werden? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 380 2012 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Informationstafeln an den Ortseingängen

29.03.2012 · Aktualisiert: 24.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 110/16 Betreff: Informationstafeln an den Ortseingängen Der Ortsbeirat stellt aus seinem Verschönerungs-Budget finanzielle Mittel für die Aufstellung von Hinweistafel für Veranstaltung zur Verfügung. Diese können von ortsansässigen Vereinen und Institutionen kostenlos für die Ankündigung Ihrer Veranstaltungen mittels Plakaten kostenlos genutzt werden. Die Kosten betragen pro Standort ca. 2.000,00 €. Der Ortsbeirat wird von den Eigentümern der in Frage kommenden Grundstücke die Genehmigung zur Aufstellung einholen. Begründung: In den meisten Gemeinden und Städten es Umlandes befinden sich an den Ortseingängen meist schön gestaltete Hinweistafeln mit Plakatierungsflächen für Feste und Veranstaltungen. Auch sind diese oft mit einem Willkommensgruß überschrieben. Mit solchen Hinweistafeln für Bergen-Enkheim sollen auch Autofahrer, die an unserem Stadtteil vorbei fahren über kulturelle Veranstaltungen in Bergen-Enkheim informiert werden und zum Besuch angeregt werden. .Als mögliche Standorte wären z.B. der Kreuzungsbereich B 521/L3209/ Erlenseer Straße, der Einmündungsbereich B 521/Vilbeler Landstraße, die Borsigallee in Höhe Endstation der U-Bahnen oder die Vilbeler Landstraße vor der Auotbahnbrücke. Die Standorte vor Ampelanlagen eignen sich besonders, weil die Autofahrer zum Anhalten gezwungen sind und die nötige Zeit haben die Hinweise zu lesen ohne dadurch beim Fahren abgelenkt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 17.04.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird durch die Annahme der Vorlage OM 1211 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern

20.03.2012 · Aktualisiert: 14.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1027 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 05.03.2012 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern Der Magistrat wird beauftragt, das neu eingerichtete eingeschränkte Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr auszuweiten. Es soll auf zwei Stunden Haltezeit in diesen Stunden erweitert werden, um die Dauerparker auszuschließen, den Patienten des Ärztehauses aber ausreichend Behandlungszeitraum zu bieten und den Besuch von Gewerbebetrieben zu ermöglichen. Begründung: Die Parkplätze sind meistens leer, weil für die kurze Haltemöglichkeit kaum Bedarf besteht. Andererseits werden auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit dem Ärztehaus, einem Restaurant und anderen Gewerbebetrieben verzweifelt Parkplätze gesucht, weil die Wartezeiten bei den Ärzten in der Regel länger als zwei bis drei Minuten betragen und nicht ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße

24.10.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geplanter Umbau des Hessencenters

10.10.2011 · Aktualisiert: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2011, OF 54/16 Betreff: Geplanter Umbau des Hessencenters Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob im Zuge des geplanten Umbaues und der Erweiterung des Hessencenters die geplanten neuen Parkhäuser eine Direktanbindung an die A 66 erhalten können, die ja hoffentlich in absehbarer Zeit mit der A 661 verbunden wird. Begründung: Das Verkehrsaufkommen ist in Bergen-Enkheim sehr hoch. Eine zukünftige Direktanbindung des Hessencenters an die A 66 könnte eine Menge Andien- und Besucherverkehr aus der Wetterau, dem Main-Kinzig-Kreis und dem Rodgau aus dem Ortsteil heraushalten und die Verkehrssituation auf der Borsigallee entschärfen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 54/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte

09.10.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Straße Leuchte wird mit Baubeginn in dem Baugebiet Leuchte so geöffnet, dass eine Einfahrt in die Leuchte von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist ( Gemeingebrauch, § 1 4 HStraG ). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr für das Baugebiet Leuchte nicht ausgerichtet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung des alten Wasserwerks östlich des Weges Am Roten Graben

25.08.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2011, OF 40/16 Betreff: Nutzung des alten Wasserwerks östlich des Weges Am Roten Graben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten ein Konzept zu erarbeiten, wie die Räume des alten Wasserwerks für die städtische Jugendarbeit Bergen-Enkheim und unter deren Leitung genutzt werden können. Begründung: Die städtische Jugendarbeit Bergen-Enkheim ist derzeit in beengten Räumlichkeiten in einem Haus in der Borsigallee 43 untergebracht. Was dort dringend benötigt wird, ist ein Mehrzweckraum, für verschiedenste Arten von Veranstaltungen. Viele dieser Veranstaltung sind nicht an den Standort Borsigallee 43 gebunden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 40/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 40/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 40/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße

06.06.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 9/11 vom 04.05.2011 Betreff: Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum an der Wartehalle in Richtung Seckbach-Leonhardsgasse statt der üblichen 80 Zentimeter breiten Seitenwände nur 40 Zentimeter breite Seitenwände montiert wurden, obwohl der Fußweg breit genug ist und 2. gegebenenfalls die schmalen Seitenwände gegen die üblichen 80 Zentimeter breiten auszutauschen. Begründung: Aufgrund eines Antrags des Ortsbeirates aus dem Jahr 2007 wurde vor circa einem Jahr die Wartehalle in Richtung Seckbach aufgestellt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP), siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung, ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Dies ist hier der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 883 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden

17.01.2011 · Aktualisiert: 21.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1269 entstanden aus Vorlage: OF 523/11 vom 06.12.2010 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden Vorgang: V 1264/10 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend abzustimmen, dass die grundlegende Erneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße vor Baubeginn des Riederwaldtunnels durchgeführt wird. Der zu erneuernde Teilabschnitt liegt im Bereich zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonhardsgasse. Begründung: Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Die Bauzeit des Riederwaldtunnels wiederum kann bis zu sieben Jahre betragen. Wegen der Einstufung als so genanntes Sofortvollzugsprojekt können die Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel unmittelbar nach Beendigung der noch anhängigen Gerichtsverfahren begonnen werden. Sollte die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße nicht vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel erfolgen, würde der desolate Zustand der Wilhelmshöher Straße auch noch im jetzigen Jahrzehnt unverändert bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 368 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 1269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9582, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Wahlbezirke 39002 und 39003 Gelastraßenanwohnerinnen und -anwohner sollen wieder im Wahllokal Zentgrafenschule wählen

14.06.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4270 entstanden aus Vorlage: OF 451/11 vom 16.05.2010 Betreff: Änderung der Wahlbezirke 39002 und 39003 Gelastraßenanwohnerinnen und -anwohner sollen wieder im Wahllokal Zentgrafenschule wählen Der Magistrat wird aufgefordert, die Gelastraße dem Wahlbezirk 39002 zuzuordnen und somit die Anwohnerinnen und Anwohner wieder in dem fußläufig erreichbaren Wahllokal Zentgrafenschule wählen zu lassen. Die Änderung soll bereits zur Kommunalwahl 2011 wirksam werden. Begründung: Zur Europawahl 2009 wurden die Wahlbezirke im Stadtbezirk 11.75 neu zugeschnitten. Hierbei wurde u. a. die Gelastraße dem Wahlbezirk 39003 Pestalozzischule zugeschlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen die Anwohnerinnen und Anwohner immer in der Zentgrafenschule zur Wahl. Aufgrund der großen Entfernung ist die Pestalozzischule allerdings, im Gegensatz zur Zentgrafenschule, von der Gelastraße aus nicht fußläufig erreichbar. Aus diesem Grund muss die Wahllokaländerung wieder rückgängig gemacht werden. Anlage 1 (ca. 120 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2010, ST 1199 Aktenzeichen: 12 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch

19.04.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 435/11 vom 29.03.2010 Betreff: Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, die Genehmigung nicht zu verlängern und keine neue für den Verkaufcontainer am Teufelsbruch/Ecke Borsigallee zu erteilen. Begründung: An der Kreuzung Am Erlenbruch/Wächtersbacher Straße/Borsigallee befindet sich ein Verkaufscontainer für Blumen ohne Parkmöglichkeiten für Kunden, obwohl er vorrangig auf motorisierten Kundenverkehr abzielt. Sollten Kunden dort anhalten, kommt es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Schäfflestraße soll bis zur 100-Jahrfeier der Riederwaldsiedlung im Jahr 2011 für zirka zwei Millionen Euro attraktiver gestaltet werden. In dieser für die Bewohner des Riederwaldes zentral gelegenen Straße befindet sich unter anderem auch ein Blumengeschäft. Mit dem Blumenverkaufscontainer erwächst eine Konkurrenz, die den Fortbestand des miet- und steuerzahlenden Unternehmens in der Schäfflestraße gefährden kann. Der Ortsbeirat setzt sich für die fußläufige Nahversorgung in Wohngebieten ein, daher ist diese Form des Verkaufs, der auf motorisierten Kundenverkehr im Außenbereich angelegt ist, abzulehnen. Hinzu kommt, dass der Container den Anblick der Grünfläche verschandelt (siehe Anlage). Ein Verkaufscontainer an dieser exponierten Stelle präjudiziert in der Folge weitere Container. Dies steht aber konträr zur Stadtteilpolitik, Einkaufsmöglichkeiten auf Kernbereiche zu konzentrieren. Anlage 1 (ca. 686 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2010, ST 742 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen

13.04.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Leer stehender Gewerberaum in Enkheim

28.03.2010 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2010, OF 596/16 Betreff: Leer stehender Gewerberaum in Enkheim Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form seit längerem leer stehender und mutmaßlich auf absehbare Zeit nicht mehr gewerblich nachgefragter Raum in Wohnraum umgewandelt werden kann. Vor allem dürfte sich Gewerberaum entlang der Borsigallee bis zur Edisonstraße anbieten, da hier eine hervorragende Anbindung an die Infrastruktur des Stadtteiles gegeben ist (Hessencenter, Discountermärkte, U-Bahn, Buslinie 42) und zahlreiche schon jahrelang unvermietete Gebäude in unmittelbarer Nähe eine relativ große beplanbare Gesamtfläche ergäben. Der Magistrat wird gebeten, sowohl den Ankauf der geeigneten Flächen zu prüfen, als auch geeignete Unterstützungsmöglichkeiten der Eigentümer bei Bereitschaft der Umwandlung in Wohnraum zu prüfen. Begründung: In Frankfurt stehen derzeit mehrere hunderttausend m2 Gewerberaum leer (entsprechend 220 Fußballfelder, zitiert nach Frankfurter Rundschau), dies sogar in den relativ neu errichteten Bauten am Riedberg, im Mertonviertel und in Niederrad. Insbesondere älterer Gewerberaum, wie er auch in Enkheim vorwiegend vorkommt, gilt mehr und mehr als dauerhaft unvermietbar. Andererseits entstehen dem Eigentümer hohe Kosten bei der nicht unproblematischen Umwandlung in Wohnraum, die häufig in keinem Verhältnis stünden zum erzielbaren Ertrag. Gerade diese Gewerberäume könnten aber aus vorgenannten Gründen möglicherweise relativ günstig durch die Stadt erworben werden und für sozialen Wohnungsbau oder auch die Vergabe von Flächen in Erbpacht nutzbar gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 13.04.2010, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 596/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, WBE, fwf und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung auf der Wächtersbacher Straße

15.03.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 18.02.2010 Betreff: Verkehrsüberwachung auf der Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, den fließenden Verkehr auf der Wächtersbacher Straße, in Höhe der Bushaltestelle Fuldaer Straße, in beiden Fahrtrichtungen überwachen zu lassen. Die Maßnahme soll vier Wochen lang (in der Zeit von 06.30 Uhr - 08.30 Uhr und von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr) an verschiedenen Werktagen - außerhalb der Schulferien - stattfinden. Begründung: Die Wächtersbacher Straße ist eine Grundnetzstraße mit sehr hohem Verkehrsaufkommen und auch sehr viel Schwerlastverkehr. Südlich davon ist ab Borsigallee bis Cassellastraße Gewerbegebiet, nördlich ein großes Wohngebiet mit Schule. An der Fuldaer Straße befinden sich die Evangelische Kirchengemeinde mit einem Kindergarten und in diesem Bereich beidseitig Wohngebiete. Die Bushaltestellen an der Wächtersbacher Straße sind mit Querungshilfen für Fußgänger versehen. Es gibt allerdings motorisierte Verkehrsteilnehmer, die nicht hinter den an den Haltestellen stehenden Bussen warten, sondern die Busse auf der Gegenfahrbahn überholen und dabei nicht auf Fußgänger an und auf den Zebrastreifen achten. Dabei kam es auch schon zu lebensgefährlichen Situationen, besonders für Kinder. Bei einem Ortstermin am 17.02.2010 mit der Polizei (7. Revier, Fechenheim) wurde ein Fahrer bei einem derartigen verkehrswidrigen Verhalten beobachtet und unmittelbar zur Anzeige gebracht. Die Polizei schlug als wirksamste Sofortmaßnahme eine Verkehrsüberwachung vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hydrogeologische Berechnung durch das Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße

15.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 416/11 vom 01.03.2010 Betreff: Hydrogeologische Berechnung durch das Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße, im Anstrom, dies heißt - auf die Grundwasserfließrichtung bezogen - oberhalb der Kontaminationen im Seckbacher Industriegebiet, aufgrund der dort bestehenden Grundwassermessstellen, des Bodenaufbaus und des bekannten Kf-Wertes (Durchlässigkeitswertes des Bodens) durch eine einfache hydrogeologische Berechnung abzuschätzen zu lassen, ab welcher abgepumpten Grundwassermenge ein Absenkungstrichter erzeugt werden könnte, der zu einem Zustrom von kontaminiertem Grundwasser führen kann. Begründung: Es ist den betroffenen Anwohnerinnen sowie Anwohnern und Kleingärtnern nicht zuzumuten, die Kosten zur Erstellung von Gutachten (in Höhe mehrerer 1.000 Euro) zu übernehmen, um Bedenken bezüglich eines möglicherweise kontaminierten Grundwassers zu zerstreuen, zumal sie nicht Verursacher der möglichen Grundwasserverunreinigungen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 713 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Bergen-Enkheim

09.02.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2010, OM 3936 entstanden aus Vorlage: OF 573/16 vom 22.01.2010 Betreff: Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, das neue Konzept der Kinder- und Jugendarbeit für Bergen-Enkheim dem Ortsbeirat vorzustellen, denn nach Rückfrage bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wurde bestätigt, dass eine Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit für Bergen-Enkheim erstellt wird. Begründung: Die als "Übergangslösung Borsigallee" bezeichnete Einrichtung wäre zu klein, um all die Angebote zu verwirklichen. Das heißt, dass die Angebote erweitert werden sollen. Der Ortsbeirat sollte daher zumindest über das neue Konzept der Kinder- und Jugendarbeit in Bergen-Enkheim in Kenntnis gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2010, ST 574 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße

27.10.2009 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.10.2009, OA 1013 entstanden aus Vorlage: OF 517/16 vom 13.10.2009 Betreff: Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Röntgenstraße auf einer Länge von circa 10 Metern ab der Einmündung in die Borsigallee Poller zu setzen, damit hier das Parken unterbunden wird und dem in dieser Straße fahrenden Linienbus die Möglichkeit gegeben wird, gefahrlos in die Röntgenstraße einzufahren. Andere Maßnahmen, wie Sperrflächen oder Einrichtung eines Halteverbotes, kommen nicht infrage, da eine Überwachung derselben zu intensiv wäre. Begründung: Durch die beidseitig parkenden Pkws kommt es sehr oft vor, dass der aus der Borsigallee einbiegende Linienbus "feststeckt". Dies hat zur Folge, dass sich der Verkehr auf der Borsigallee staut und der Bus sich nicht unerheblich verspätet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2010, ST 468 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2009, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1013 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7244, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2009 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortra

26.10.2009 · Aktualisiert: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2009, OA 1004 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 17.10.2009 Betreff: Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Ausweisung einer Baufläche im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Frankfurt-Seckbach - angrenzend an die Sportanlage Seckbach-Süd - einzusetzen. Der Bereich sollte zwischen Gelastraße, dem Weg "In den Teichen" und dem Riedgraben liegen. Die Fläche sollte groß genug sein, um die Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums sicherzustellen. Begründung: Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportliche Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle Am Schießrain in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen durch die Nachbarschaft. Durch die unmittelbare Nähe zur Sportanlage und der Zentgrafenschule wäre die wechselweise Nutzung von Halle und Sportplatz sowie die Nutzung durch die Schule optimal gegeben. Weiterhin würde der bisherige Standort für eine stadtplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte und somit zur Erhöhung ihrer Attraktivität sowie zur Stabilisierung des Einzelhandels beziehungsweise der Nahversorgung frei werden. Lageplan; schraffierte Fläche stellt den Bereich zum Bau einer Sporthalle mit Vereinszentrum dar. Anlage 1 (ca. 53 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.10.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkzeitregelungen

13.01.2009 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2861 entstanden aus Vorlage: OF 390/16 vom 12.12.2008 Betreff: Parkzeitregelungen Der Magistrat wird gebeten, folgende Parkzeitregelungen möglichst bald einzuführen: 1. Parken mit Parkscheibenreglung in der Borsigallee von der Vilbeler Landstraße bis zur Volkshausstraße von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit einer zweistündigen Parkzeit. 2. Parken auf dem Bürgersteig in der Vilbeler Landstraße vor den Hausnummern 202 bis 208 mit Parkscheibenreglung von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit einer zweistündigen Parkzeit. Begründung: In beiden Straßen werden die vorhandenen Parkmöglichkeiten durch das Dauerparken der Pendler täglich ständig über 10-11 Stunden (Enkheim U 4 und U 7 Bergen Buslinie 43) für die Kunden der Gewerbetreibenden blockiert. Im Interesse einer Beibehaltung der gut funktionierenden Nahversorgung in Bergen-Enkheim muss hier sofortige Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2009, ST 328 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse

21.10.2008 · Aktualisiert: 03.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2008, OA 751 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 07.10.2008 Betreff: Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit einer geeigneten Beschilderung schon in Enkheim dafür Sorge zu tragen, dass Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen und evtl. auch schon darunter, mit Ausnahme des Linienbusverkehrs sowie des Anlieger- und Andienungsverkehrs, nicht mehr über die Leuchte, Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber in die Röhrborngasse einfährt. Am Beginn der Leuchte muss darauf hingewiesen werden, dass es ein Durchfahrtsverbot für diese Fahrzeuge auf die Marktstraße gibt und Alternativen ausgeschildert werden. 2. geeignete Mittel zu ergreifen, dass in den gängigen Verkehrsleitsystemen die beschlossene Tonnagebegrenzung publik gemacht wird. Begründung: Wie die beigefügten Bilder zeigen, verfahren sich immer wieder Schwerlastfahrzeuge in die enge Altstadtstraße, weil ortsfremde Fahrer von ihren Leitsystemen hierher gelockt werden, aber auch, weil durchaus ortskundige Fahrer zu bequem sind, auf die Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Der fotografierte auswärtige Schwertransporter hat etliche Minuten lang hin- und herrangiert und konnte dann nur Richtung Rathaus abbiegen, weil es für jede andere Richtung zu eng war. Kaum dass sich der Stau Im Sperber aufgelöst hatte, kam ein riesiger Tanklaster einer Mühle, der Minuten nach dem Schwertransporter ebenfalls durch die Röhrborngasse musste. Es gibt in ganz Enkheim keine Bäckerei mehr, die Mehl über solche Tanker beziehen könnte, und damit auch keinen Grund, warum ein solches Fahrzeug durch die enge Altstadtgasse fahren müsste. Auch die riesigen Müllcontainer vom Kleinmüllplatz müssen nicht durch diese Gasse, sondern können über die Leuchte auf die Vilbeler Landstraße und Borsigallee ausfahren, die entschieden breiter sind. Schon der "normale" Verkehr ist in der Röhrborngasse eine Zumutung für die Anwohner und noch mehr für Passanten, die im tosenden Verkehr kaum Platz auf den extrem schmalen Bürgersteigen haben, zumal, wenn die auch nicht gerade kleinen Busse des ÖPNV die gesamte Straße füllen. Anlage 1 (ca. 213 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 380 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2008, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4974, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2008 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kinder- und Jugendsozialarbeit im Stadtteil Bergen-Enkheim

12.08.2008 · Aktualisiert: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.08.2008, OA 698 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 16.05.2008 Betreff: Kinder- und Jugendsozialarbeit im Stadtteil Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein schlüssiges Konzept für die Kinder- und Jugendarbeit in Bergen-Enkheim bis zum Bau des Jugendhauses in der Leuchte vorzulegen. 2. die bisher vorhandenen Angebote unverzüglich wieder aufzubauen und diese Angebote öffentlich darzustellen. Begründung: 2007 ist der bisherige langjährige Sozialarbeiter für die Jugendarbeit in Bergen-Enkheim in den Ruhestand gegangen. Sein Büro in der Borsigallee, in dem auch Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen angeboten wurden, dient inzwischen anderen Zwecken. Eine Nachfolge, personell und sachlich, ist nicht erkennbar. Auch die letzte offene Kinder- und Jugendarbeit, das Werken in der Schule am Hang, ist eingestellt, eine Fortführung nicht erkennbar. Damit besteht alleine in Bergen nur noch ein kleiner provisorischer Jugendtreff. Schon der frühere, viele Jahre alte Jugendplan wies für Bergen-Enkheim Defizite auf. Allerdings wurde damals auch festgelegt, dass an eine Erweiterung des Angebotes erst nach dem Bau des geplanten Jugendzentrums Leuchte herangegangen werden sollte. Aber: Die bestehenden Angebote sollten bis dahin erhalten bleiben. Offensichtlich wird aber seitens des zuständigen Dezernats und der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der sozial notwendigen Jugendarbeit in unserem Stadtteil derzeit keine Bedeutung mehr beigemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2008, ST 1613 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.08.2008 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.09.2007, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 698 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 29. Sitzung der KAV am 01.09.2008, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 698 wird zugestimmt. 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.09.2008, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und NPD (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4682, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse

05.05.2008 · Aktualisiert: 03.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2008, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 12.04.2008 Betreff: Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der alten Trasse der Straßenbahnlinie 12 - zwischen Leonhardsgasse und ehemaliger Wendeschleife an der Vilbeler Landstraße - einen Fuß- und Radweg einzurichten. Der einzurichtende Fuß- und Radweg ist als vorübergehende Zwischennutzung anzulegen. D. h., er muss, bei einer späteren Einlösung der Option zur Nutzung der Strecke durch den ÖPNV, kostengünstig rückbaubar sein. Die Bepflanzung der Trasse mit Bäumen (wie im Erläuterungsbericht beschrieben) sowie deren Bebauung in sonstiger Art, werden ausdrücklich abgelehnt. Begründung: Wie im Erläuterungsbericht des Umweltamtes vom 20.09.2007 zur so genannten Seckbacher Promenade beschrieben, sollen innerhalb der vorhandenen Gleisspuren zwei je 1,50 Meter breite wassergebundene Wege angelegt werden, so dass die Gleise die Wegkanten bilden. Der ebenfalls 1,50 Meter breite Abstandsstreifen zwischen den Gleisspuren soll bis zur Oberkante mit Schotter abgedeckt werden. Die ehemaligen Haltestellen sollen teilentsiegelt werden. Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholungssuchenden, Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten. Anlage 1 (ca. 329 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2008, ST 1371 Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 741 Bericht des Magistrats vom 04.09.2009, B 755 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.06.2008, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Seitz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 53 Beschluss: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4159, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 79 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße

13.03.2007 · Aktualisiert: 26.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2007, OA 338 entstanden aus Vorlage: OF 139/16 vom 14.02.2007 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und berichten, ob und wie die Kreuzung Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße unter Beachtung folgender Aspekte umgestaltet werden kann: 1. Umwandlung der bisherigen durch Lichtsignalanlagen gesteuerten Kreuzung in einen Kreisverkehr; 2. Öffnung der Leuchte für direkte Verkehrsbeziehungen aus und in die Borsigallee sowie aus und in die Vilbeler Landstraße; 3. Die Verlängerung der U 7 bis zum Schwimmbad soll bei der Neukonzeption des Knotens berücksichtigt werden; 4. Vorschläge für eine stadtplanerische Aufwertung des Knotens sollen in die Neukonzeption aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 514 Bericht des Magistrats vom 17.12.2007, B 934 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 237 Bericht des Magistrats vom 10.11.2008, B 707 Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 257 Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 789 Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 152 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 402 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.03.2007 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 338 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2007, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 338 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen BFF (= Ablehnung) und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1834, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007 Aktenzeichen: 32 1

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