Hydrogeologische Berechnung durch das Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM
4043 entstanden aus Vorlage:
OF 416/11 vom
01.03.2010 Betreff: Hydrogeologische Berechnung durch das
Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße Der Magistrat wird gebeten, in der
Gelastraße, im Anstrom, dies heißt - auf die Grundwasserfließrichtung bezogen -
oberhalb der Kontaminationen im Seckbacher Industriegebiet, aufgrund der dort
bestehenden Grundwassermessstellen, des Bodenaufbaus und des bekannten
Kf-Wertes (Durchlässigkeitswertes des Bodens) durch eine einfache
hydrogeologische Berechnung abzuschätzen zu lassen, ab welcher abgepumpten
Grundwassermenge ein Absenkungstrichter erzeugt werden könnte, der zu einem
Zustrom von kontaminiertem Grundwasser führen kann. Begründung: Es ist den betroffenen
Anwohnerinnen sowie Anwohnern und Kleingärtnern nicht zuzumuten, die Kosten zur
Erstellung von Gutachten (in Höhe mehrerer 1.000 Euro) zu übernehmen, um
Bedenken bezüglich eines möglicherweise kontaminierten Grundwassers zu
zerstreuen, zumal sie nicht Verursacher der möglichen
Grundwasserverunreinigungen sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2010, ST 713
Aktenzeichen: 79 1