Hydrogeologische Berechnung durch das Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße
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Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 416/11 vom 01.03.2010
Betreff: Hydrogeologische Berechnung durch das Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße, im Anstrom, dies heißt - auf die Grundwasserfließrichtung bezogen - oberhalb der Kontaminationen im Seckbacher Industriegebiet, aufgrund der dort bestehenden Grundwassermessstellen, des Bodenaufbaus und des bekannten Kf-Wertes (Durchlässigkeitswertes des Bodens) durch eine einfache hydrogeologische Berechnung abzuschätzen zu lassen, ab welcher abgepumpten Grundwassermenge ein Absenkungstrichter erzeugt werden könnte, der zu einem Zustrom von kontaminiertem Grundwasser führen kann. Begründung: Es ist den betroffenen Anwohnerinnen sowie Anwohnern und Kleingärtnern nicht zuzumuten, die Kosten zur Erstellung von Gutachten (in Höhe mehrerer
- 000 Euro) zu übernehmen, um Bedenken bezüglich eines möglicherweise kontaminierten Grundwassers zu zerstreuen, zumal sie nicht Verursacher der möglichen Grundwasserverunreinigungen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11