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Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 05.05.2008, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 12.04.2008

Betreff: Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der alten Trasse der Straßenbahnlinie 12 - zwischen Leonhardsgasse und ehemaliger Wendeschleife an der Vilbeler Landstraße - einen Fuß- und Radweg einzurichten. Der einzurichtende Fuß- und Radweg ist als vorübergehende Zwischennutzung anzulegen. D. h., er muss, bei einer späteren Einlösung der Option zur Nutzung der Strecke durch den ÖPNV, kostengünstig rückbaubar sein. Die Bepflanzung der Trasse mit Bäumen (wie im Erläuterungsbericht beschrieben) sowie deren Bebauung in sonstiger Art, werden ausdrücklich abgelehnt. Begründung: Wie im Erläuterungsbericht des Umweltamtes vom 20.09.2007 zur so genannten Seckbacher Promenade beschrieben, sollen innerhalb der vorhandenen Gleisspuren zwei je 1,50 Meter breite wassergebundene Wege angelegt werden, so dass die Gleise die Wegkanten bilden. Der ebenfalls 1,50 Meter breite Abstandsstreifen zwischen den Gleisspuren soll bis zur Oberkante mit Schotter abgedeckt werden. Die ehemaligen Haltestellen sollen teilentsiegelt werden. Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholungssuchenden, Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten. Anlage 1 (ca. 329 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11