Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
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Anregung vom 17.01.2011, OA 1269 entstanden aus Vorlage: OF 523/11 vom 06.12.2010
Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden Vorgang: V 1264/10 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend abzustimmen, dass die grundlegende Erneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße vor Baubeginn des Riederwaldtunnels durchgeführt wird. Der zu erneuernde Teilabschnitt liegt im Bereich zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonhardsgasse. Begründung: Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Die Bauzeit des Riederwaldtunnels wiederum kann bis zu sieben Jahre betragen. Wegen der Einstufung als so genanntes Sofortvollzugsprojekt können die Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel unmittelbar nach Beendigung der noch anhängigen Gerichtsverfahren begonnen werden. Sollte die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße nicht vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel erfolgen, würde der desolate Zustand der Wilhelmshöher Straße auch noch im jetzigen Jahrzehnt unverändert bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11