Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 25.06.2013, OA 406 entstanden aus Vorlage:
OF 183/16 vom
11.06.2013 Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitende
Radwege Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für
baulich getrennte Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim
nicht aufzuheben.
Begründung: Entgegen der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn
fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser, auf den relativ stark
frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege
vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2013, ST 1591
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 38
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 406 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (=
Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 3501, 22. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1