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Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 183/16 vom 11.06.2013 Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für baulich getrennte Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser, auf den relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1591 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3501, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1