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Meine Nachbarschaft: Gluckstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Stellvertreter“ im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 19.11.2019 Betreff: "Stellvertreter" im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen Vorgang: OM 3813/18 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierten Flächen sowie die "Stellvertreter" an der Kreuzung Lenaustraße/Neuhofstraße durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Wenn möglich, sollte das für alle ähnlich ausgewiesenen Straßenecken im Nordend geschehen. Begründung: Nach wie vor herrscht an vielen Stellen ein eklatanter Mangel an Fahrradbügeln. Die Anbringung auf den schraffierten Flächen brächte eine ungeheure Abhilfe. Für den Bereich Schwarzburgstraße/Weberstraße wurde dies bereits verfügt (s. OM 3813). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 832 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bettina’s Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren

31.10.2019 · Aktualisiert: 29.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5365 entstanden aus Vorlage: OF 720/3 vom 05.09.2019 Betreff: Bettina's Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren Der Magistrat wird gebeten, dem eingeführten Lebensmittelgeschäft Bettina's die Möglichkeit zu eröffnen, ein kleines, ökologisches Kühlaggregat zwischen Bürgersteig und Vorgarten in der Weberstraße aufzustellen, dieses zu genehmigen und somit die Existenz des Geschäftes zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Herstellung einer Teilfläche als Vorgarten durch Entsiegelung des Bodens und Bepflanzung. 2. Aufstellung eines Kühlaggregates, ähnlich eines Marktstandes, unter dem Wasser im Boden versickern kann. Begründung: Das Lebensmittelgeschäft Bettina's versorgt einen Teil des westlichen Nordends mit frischen, teilweise regionalen Produkten. Es ist Teil der Nahversorgung und bildet damit einen Gegenpol zu den immer weiter sich ausbreitenden Discountern und großen Lebensmittelmärkten. Ein lebendiger Stadtteil wie das Nordend lebt von dieser Mischung kleiner Geschäfte und Wohnungen. Da die bisherigen Kühlräume des Lebensmittelgeschäftes bis weit in den Vorgarten Weberstraße hineinreichen, gibt es eine Verfügung des Magistrats zum Rückbau. Dies unterstützt auch der Ortsbeirat, er bittet den Magistrat jedoch gleichzeitig, ein deutlich verkleinertes Kühlaggregat, evtl. mit Solarbedachung, zu gestatten, da hiervon die Existenz des Ladens abhängt. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass in dem gründerzeitlichen Gebäude kein Platz für ein Kühlaggregat vorhanden ist, dies gleichzeitig aber notwendiger Bestandteil des Geschäftes ist. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat deshalb eine finanzielle und beratende Unterstützung für den Fall der ökologischen Optimierung in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5209 entstanden aus Vorlage: OF 729/3 vom 05.09.2019 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch sogenannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? 2. Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch sogenannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden in der Hynspergstraße 14 (siehe Bild); in der Feststraße 19, dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke und es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt; in der Gleimstraße 6 sowie in der Schwarzburgstraße 1 und 20. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 05.09.2019 Betreff: Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers Der Magistrat wird gebeten, beim Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkte bei der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: 1. Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird darum gebeten, hier einen gewissen Abstand zu halten. 2. Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße lassen, also einen tieferen Vorgarten. 3. Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige Breite aufweist, dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr unversiegelter und begrünter Fläche. 4. Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten. Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße

13.06.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 02.05.2019 Betreff: Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Saison den rückwärtigen hohen Zaun des Spielplatzes hinter den Häusern Weberstraße 36 bis 40 mit einer dauerhaften, dichten und strapazierfähigen Bepflanzung zu begrünen und den Spielplatz und insbesondere den hinteren Aufenthaltsbereich für Besucher und Anwohner so attraktiver und ökologisch wertvoller zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1778 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle „Glauburgstraße“)

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 10.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle "Glauburgstraße") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für Fußgänger bei der Querung Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße bzw. Holzhausenstraße eine bessere Sicherheit gewährleistet werden kann. Weiter sollte geprüft werden, ob die Fußgängerampel besser mit der stadteinwärts fahrenden Linie U 5 getaktet werden kann. Begründung: Die Ampelanlage liegt direkt unterhalb der Kreuzung. Ist der Verkehrsfluss auf der Eckenheimer Landstraße unterbrochen, nutzen Autofahrer aus der Nordendstraße und der Holzhausenstraße dies, um nach rechts bzw. links in die Eckenheimer Landstraße einzubiegen. Gleichzeitig ist oft das Signal für Fußgänger auf Grün geschaltet. Die Gefahr, hierbei von einem abbiegenden Fahrzeug erfasst zu werden, ist sehr groß. Es kam schon zu mehreren Vorfällen, die zum Glück glimpflich ausfielen. Ein weiteres Problem ist die Rotphase der Ampel bei einfahrender U-Bahn. Um sie nicht zu verpassen, hasten viele bei Rot über die Straße; hierdurch ist die Gefahr, von einem abbiegenden Pkw erwischt zu werden, deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

Anregung vom 16.05.2019, OA 407 entstanden aus Vorlage: OF 621/3 vom 05.02.2019 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstraße im Streckenabschnitt zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße stadtaus- und -einwärts Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem circa 900 Meter langen Teilabschnitt zwischen Scheffelstraße und Holzhausenstraße/Nordendstraße liegen zwei Schulen (Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen, ferner zwei U-Bahn-Haltestellen ("Musterschule" und "Glauburgstraße") mit jeweils zwei räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge von jeweils circa 100 Metern. Seit Anfang der 90er-Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30 vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer Landstraße relativ nahe beieinander liegen (Haus Nr. 66-68, 72 und 80), die Einrichtung von Tempo 30 bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im genannten Streckenabschnitt nicht weniger als vierzehn die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 und Tempo 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die im Bereich der Haltestelle "Musterschule" liegen. Um auch vor den Kitas Tempo 30 einzurichten, müssten mindestens vier weitere Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 auf Tempo 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder vor Kitas und Schulen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2020, OF 820/3 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4270, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Schule Kalbach“ schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden

10.05.2019 · Aktualisiert: 02.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 29.04.2019 Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden Vorgang: OM 3386/18 OBR 12; ST 649/19 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem mit der Stellungnahme ST 649 mitgeteilten Stand zu prüfen und zu berichten, ob eine hinreichende Verbesserung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht auch an der aktuellen Position der Haltestelle erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob eine nur teilweise Erhöhung des Bussteigs auf der Ostseite möglich ist, sodass die Ausfahrt des Grundstücks An der Grünhohl 3 gesichert bleibt und dennoch zumindest an der hinteren und ggf. mittleren Tür des Busses ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich wird. Begründung: Wenn die Bushaltestelle weiter bergab (südwestlich) verlegt wird, werden die Busse genau vor den Klassenräumen halten. Dies bedeutet dann im Schnitt alle fünf Minuten einen haltenden Bus mit laufendem Dieselmotor und anschließendem lauten Anfahren. Dazu kommen ggf. noch die Unterhaltungen wartender Fahrgäste. Die Klassenräume befinden sich dort schon heute unterhalb des Straßenniveaus. Eine Erhöhung der Fußwege für barrierefreie Bussteige dort würde diese Klassenräume noch weiter unter das umgebende Wegeniveau sinken lassen (siehe Bilder). Eine nur teilweise Erhöhung eines (Bahn-) Steiges wird in Frankfurt bereits erfolgreich an den U-Bahn-Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" genutzt. Neben der Schonung der Grundschulkinder wäre diese Lösung vermutlich auch günstiger und schneller umzusetzen, da kein Rückbau der aktuellen Haltestelle und ein kompletter Neubau erforderlich wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1683 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen

24.01.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4203 entstanden aus Vorlage: OF 554/3 vom 11.10.2018 Betreff: Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen Der Magistrat wird aufgefordert, an den beiden Ampelanlagen Vogelsbergstraße/Wielandstraße über die Friedberger Landstraße und Glauburgplatz/Glauburgschule über die Glauburgstraße wegen häufiger Rotlichtverstöße konsequent öfter zu blitzen und solche Aktionen auch in das regelmäßige Blitzerprogramm aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen

24.01.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4204 entstanden aus Vorlage: OF 555/3 vom 11.10.2018 Betreff: Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und für die Beachtung der Rechts-vor-links-Regel auf der Koselstraße vor der Einmündung der Lenaustraße und im Kreuzungsbereich mit der Weberstraße eine Markierung durch einen unterbrochenen oder durchgezogenen Balken vorzunehmen, da die Vorfahrt hier häufig missachtet wird, begünstigt durch schlechte Einsehbarkeit an den genannten Straßenkreuzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 860 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.01.2024

Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50

29.11.2018 · Aktualisiert: 30.06.2020

Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße

29.11.2018 · Aktualisiert: 27.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 589/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße für Autofahrer besser sichtbar zu machen. Begründung: Es kommt immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger und Fahrradfahrer, weil die Ampel von den motorisierten Verkehrsteilnehmern übersehen wird. Das ist wohl der Tatsache geschuldet, dass sich nur wenige Hundert Meter weiter vorne die Ampel an der Kreuzung Alleenring/Friedberger Landstraße befindet und die Autofahrer nur auf diese fixiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 761 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Vorkaufsrecht Immobilie Marschnerstraße

15.11.2018 · Aktualisiert: 13.12.2018

Antrag vom 15.11.2018, OF 597/3 Betreff: Vorkaufsrecht Immobilie Marschnerstraße Pressemeldungen berichten von Verkaufsabsichten des evangelischen Regionalverbandes bezüglich des Gemeindehauses der Gethsemanegemeinde in der Marschneustraße. Das Gebäude ist in einem recht desolaten Zustand und wird von der Gemeinde kaum genutzt: Im Hause werden noch zwei Wohnungen genutzt. Es besteht ein großer Saal, ebenfalls baufällig. Verkaufsabsichten bestehen schon seit Jahren, werden aber jetzt konkreter. Zu der Immobilie gehören neben der kürzlich renovierten Kirche noch zwei Mehrfamilienhäuser mit einer Kindertagesstätte in der Weberstraße. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat die Absichten des evangelischen Regionalverbandes bekannt, das Gemeindehaus der Gethsemanegemeinde und evtl. die zwei Mehrfamilienhäuser in der Weberstraße zu verkaufen? 2. Sind dem Magistrat der mögliche Käufer und dessen Absichten mit der Immobilie bekannt? 3. Wäre der Magistrat bereit, gemäß den Zielen der Milieuschutzsatzung von seinem Vorkaufarecht Gebrauch zu machen, um mögliche Luxusanierung und Mietervertreibung zu verhindern? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 597/3 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen

15.11.2018 · Aktualisiert: 13.12.2018

Antrag vom 15.11.2018, OF 586/3 Betreff: Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Evangelischen Regionalverband als Eigentümer des Grundstücksareals zwischen Eckenheimer Landstraße, Weber-, Neuhof- und Marschnerstraße zu verhandeln mit dem Ziel einer Konzeptvergabe für - eine gemischte Nutzung; - 30% geförderte Wohnungen; - 15% genossenschaftliche Wohnungen; - eine Kita; - Begegnungs- und/oder Kulturstätten für den Stadtteil; Die bestehenden Wohnhäuser sollen mit Hilfe der Erhaltungssatzung geschützt werden und zeitgemäß renoviert werden. Begründung: Die bisher von der evangelischen Kirche genutzten Räume bieten eine Chance, auf dem großen Areal ein für die Bewohnerinnen und Bewohner attraktives und bezahlbares Wohnen und soziales Zentrum mit guter Infrastruktur zu schaffen. Die Stadt Frankfurt sollte hier alle Möglichkeiten ausloten und mit dem Eigentümer verhandeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 586/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße

25.10.2018 · Aktualisiert: 03.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 549/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße zusätzliche Fahrradbügel, eventuell auch auf den schraffierten Flächen, angebracht werden können. Das Gleiche gilt für die Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße, wo sich das viel frequentierte Café Odysee befindet. Auch hier könnte eine der schraffierten Flächen für Fahrradbügel genutzt werden. Begründung: An beiden genannten Stellen ist es für Radfahrer kaum möglich, einen geeigneten Abstellplatz für ihre Räder zu finden. Die Räder drängen sich auf den Bürgersteigen, wo sie für Fußgänger zum Hindernis werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 338 Antrag vom 19.11.2019, OF 756/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Gethsemane-Gelände

25.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

Antrag vom 25.10.2018, OF 568/3 Betreff: Gethsemane-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt: - Ist dem Magistrat etwas über einen eventuellen anstehenden Verkauf des zwischen Marschnerstraße und Gethsemanekirche gelegenen Geländes bekannt? - Würde der Magistrat in diesem Fall auf die Durchführung einer Konzeptvergabe dringen, um an dieser zentralen Stelle im Nordend im Sinne einer Gemeinwohlorientierung die Schaffung von dringend benötigten preiswerten Wohnungen bzw. von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnraum zu ermöglichen? - Würde für den Erhalt der Kita gesorgt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2018 Die Vorlage OF 568/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abpollern an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße vor der Naspa

25.10.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3818 entstanden aus Vorlage: OF 562/3 vom 11.10.2018 Betreff: Abpollern an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße vor der Naspa Der Magistrat wird aufgefordert, die größtenteils von privater Seite entfernten Poller auf der Westseite vor der Naspa wieder aufzustellen, um das Befahren über den Bürgersteig und das Parken an der Hausseite durch Pkw und Lieferfahrzeuge zu verhindern und dabei auch den Radweg an dieser Stelle durch Poller abzusichern, der ebenfalls immer wieder befahren und als Parkplatz missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 189 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung von Pollern vor der Glauburgstraße 83 b

25.10.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 551/3 vom 11.10.2018 Betreff: Entfernung von Pollern vor der Glauburgstraße 83 b Der Magistrat wird aufgefordert, die vier Poller vor der Glauburgstraße 83 b zu entfernen, die noch von der Abstellfläche der ehemaligen Bike-Garage stammen, um das Parken dort zu erleichtern. Gegebenenfalls sollten dafür auch die dortigen Markierungen entsprechend nachgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 285 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Nordend umsetzen

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 500/3 vom 30.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Nordend umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: - Merianplatz, vor dem Geschäft "Escatira" (Ersatz einer fehlenden Bank); - Berger Straße, im Bereich Kantstraße (im Bereich Bücherschrank oder Rundbänke um die Bäume); - Berger Straße, Höhe ehemalige Videothek "Tomin"; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 106; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 98 - 100; - im Bereich "Hessendenkmal"; - im Bereich Musikantenweg/Thomasiusstraße; - im Bereich Spielplatz an der Schopenhauerstraße (Ersatz abgebauter Bänke); - Friedberger Landstraße/Gießener Straße vor der Senioreneinrichtung "Curanum"; - in der Rat-Beil-Straße neben dem weißem Friedhofstor; - im Bereich Cronstettenstraße/Klettenbergstraße; - im Bereich der "Kastanienallee" zwischen Oeder Weg und Holzhausenschlösschen; - a n der Kreuzung Spohrstraße/Nordendstraße vor "Rosa Canina" und dem Stalburg-Theaterladen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch im Ortsbezirk 3 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2259 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle am Nordendplatz: Bewohnerparken vorrangig ermöglichen

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3655 entstanden aus Vorlage: OF 524/3 vom 30.08.2018 Betreff: Baustelle am Nordendplatz: Bewohnerparken vorrangig ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, den Wegfall von Bewohnerparkplätzen dadurch zu kompensieren, dass frei zugängliche Parkplätze vorübergehend im Umfang der weggefallenen Parkplätze zu Bewohnerparkplätzen umgewidmet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2305 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraummanagement im Nordend

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3653 entstanden aus Vorlage: OF 504/3 vom 01.08.2018 Betreff: Parkraummanagement im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es analog den Regelungen z. B. in Hanau möglich ist, in ausgewählten Straßen im direkten Einzugsgebiet des Oeder Wegs, der Glauburgstraße, der Friedberger Landstraße und der Berger Straße das Parken nur mit Parkschein bei freiem Parken für Bewohner mit Ausweis zu gestatten. Begründung: Im Gegensatz zu anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets (beispielsweise Hanau) gibt es im Nordend keine Kombination von Bewohnerparken und freiem Parken mit zu bezahlendem Parkschein. Durch diese Maßnahme kann der Parkdruck für Anwohner gemildert werden und zugleich bestünde eine zeitlich befristete Parkmöglichkeit für Nicht-Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2306 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 13.09.2018 Betreff: Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße und den Autoparkplätzen eine Sitzbank mit Blickrichtung auf den Bücherschrank und den Baum direkt an der Begrenzung des Autoabstellplatzes aufgestellt werden kann. Begründung: Das Aussuchen von Büchern kostet Zeit. Viele Menschen können zum Aussuchen der Bücher nicht so lange stehen oder wollen Probelesen. An den meisten Bücherschränken im Nordend steht bereits eine Bank. Die Sitzbank direkt an der Begrenzung des Autoparkplatzes beendet auch das falsche Einparken in Richtung Bücherschrank, und hier ist der größte Abstand zum Bücherschrank. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2273 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54

13.09.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

Antrag vom 13.09.2018, OF 537/3 Betreff: Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat die gerade stattfindende Mietervertreibung mit geplanter Luxussanierung des Gebäudes und entsprechender exorbitanter zukünftiger Mietsteigerung in der Schwarzburgstraße 54 in allen Aspekten bekannt? - Ist dem Magistrat die notdürftig mit Stützen abgestützte Wohnzimmerdecke der Dachgeschosswohnung bekannt? Ist diese genehmigt (wie lange?) und ist die Sicherheit für die Bewohnerin gewährleistet? - Ist eine Aufstockung/Dachgeschossausbau des Hauses geplant? - Gibt es für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen inzwischen eine Baugenehmigung oder gilt nach wie vor ein Baustopp? - Ist der Magistrat bereit und in der Lage, die verbliebenen Bewohner des Hauses mit den ihm verfügbaren Mitteln vor eventuellen schikanösen Beeinträchtigungen während der vorgesehenen Bautätigkeiten zu schützen, z.B. Lärm, Dreck, Abstellen von Strom, Wasser, Heizung? - Wie kann der Magistrat so auf den Investor einwirken bzw. ihn verpflichten, dass ein Verbleib der restlichen Mieter während und nach der Sanierung möglich ist? - Kann der Magistrat in diesem Sinne die geltende Erhaltungssatzung und die kommende Milieuschutzsatzung einsetzen, um insbesondere die angekündigte Mietsteigerung so gering wie möglich zu halten? - Ist dem Magistrat bekannt, ob im gesamten Hinterhofareal hinter der Schwarzburgstraße 54 und den Nachbargebäuden im Karree eine Hinterhofbebauung geplant ist? Gibt es dafür ggf. schon eine Bauvoranfrage? - Falls ja, wird der Magistrat dann im Gegensatz zur überdimensionierten Hinterhofbebauung hinter dem Bäckerweg 10 nur ein bezüglich GRZ (Grundfläche) und GFZ (Geschossigkeit) verträgliches und angemessenes Bauvolumen zulassen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2018 Die Vorlage OF 537/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz

13.09.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3658 entstanden aus Vorlage: OF 532/3 vom 30.08.2018 Betreff: Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Abstellmöglichkeit für Fahrräder am Nibelungenplatz verbessern ließe. Begründung: Die Fahrradständer und -bügel in der Nordendstraße sind nur für die aus dem Norden kommenden Besucher ersichtlich und decken auch nicht den Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Besonders für den östlichen Bereich am sogenannten "Shell-Hochhaus" muss eine Lösung für weitere Fahrradbügel gefunden werden. Des Weiteren sollen die einbetonierten, niedrig-gebogenen Fahrradständer an der Ecke Schwarzburgstraße (seitlich der Gastro-Kette "Subway") entfernt und durch hohe Fahrradbügel ersetzt werden. Besonders in der Dunkelheit besteht eine hohe Stolpergefahr für Personen, die von dem Gelände kommend auf den Bürgersteig der Schwarzburgstraße gelangen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 11 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße

16.08.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2154 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserbrunnen im Stadtteil

16.08.2018 · Aktualisiert: 26.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3571 entstanden aus Vorlage: OF 514/3 vom 01.08.2018 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Stadtteil Der Magistrat wird aufgefordert, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserbrunnen einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt u. a. den Friedberger Platz, den Merianplatz, den Luisenplatz, die südwestliche Ecke an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, die südliche Seite des Platzes am Eiscafé im Oeder Weg und den Platz vor dem Haupteingang des Günthersburgparks vor. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserbrunnen auch im Nordend dringend gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2224 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 91 90

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung einer großen Pfütze

16.08.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3570 entstanden aus Vorlage: OF 495/3 vom 02.08.2018 Betreff: Beseitigung einer großen Pfütze Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Ecke Nordendstraße/ Richard-Wagner-Straße daraufhin zu untersuchen, wie die Bildung riesiger Pfützen nach stärkeren Regenfällen (siehe Foto) durch Schaffung von Abflussmöglichkeiten verhindert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderkrippe Die sieben Zwerge erhalten

17.05.2018 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 440/3 vom 01.03.2018 Betreff: Kinderkrippe Die sieben Zwerge erhalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten er sieht, die Kinderkrippe Die sieben Zwerge in der Neuhofstraße zu erhalten, beispielsweise durch entsprechende Auflagen für den Gebäudeanteil beziehungsweise einen Investitionskostenzuschuss für die Modernisierung der Kinderkrippe; 2. welche Möglichkeiten er sieht, künftig soziale Einrichtungen in privater Trägerschaft, die in öffentlichem Interesse stehen, bei Eigentümerwechsel in ihrem Bestand zu schützen. Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war, droht der seit 2001 in der Neuhofstraße etablierten Kinderkrippe Die sieben Zwerge in der Neuhofstraße die Kündigung, weil der jetzt neue Eigentümer offenbar größere Renditemöglichkeiten sieht, wenn er das Erdgeschoss zu einer hochpreisigen Wohnung umbaut. Leidtragende sind die Kinder, die in der Krippe kompetent betreut werden, und ihre Eltern, die auf eine solche Einrichtung angewiesen sind. Es besteht die Gefahr, dass die wohnortnahe Kinderbetreuung, und damit ein wichtiges soziales Plus des Nordends, zugunsten von eindimensionalen ökonomischen Interessen ausgehebelt wird. Dies ist nicht im Sinne des Ortsbeirates und sicher auch nicht im Sinne des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 4 Der Ortsbeirat gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Der Ortsbeirat missbilligt, dass der Magistrat die Anregungen und Auskunftsersuchen OA 251 vom 19.04.2018, OM 3186 vom 17.05.2018, V 763 vom 22.02.2018 und V 881 vom 17.05.2018 bis zu seiner Sitzung am 29.11.2018 nicht erledigen konnte." Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße

19.04.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 457/3 vom 05.04.2018 Betreff: Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Randstreifen auf der östlichen Seite der Eckenheimer Landstraße direkt vor der Einmündung der Nordendstraße baldmöglichst zu begrünen und gegen unberechtigtes Parken zu sichern (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!

19.04.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung vom 19.04.2018, OA 250 entstanden aus Vorlage: OF 442/3 vom 14.03.2018 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Vorgang: B 317/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht aller von den Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk, entsprechend dem Beschluss § 4832 der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, zur Verfügung zu stellen, einschließlich der beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag NR 974 vom 18.07.2014 von CDU/GRÜNEN für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends". Die Übersicht sollte aufgegliedert sein nach folgenden Kategorien: 1. alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3, 2. Planung abgeschlossen, 3. in Umsetzung und 4. abgeschlossene Maßnahmen. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, mit den Gas-Umrüstungsmaßnahmen mit den großen dunklen Achsen im Nordend, wie zum Beispiel der Weberstraße, Neuhofstraße/Egenolffstraße, Nordendstraße und Martin-Luther-Straße zu beginnen. Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchtendesign, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, ist im Nordend endlich anzugehen. Die Umrüstung im Nordend ist zum Stillstand gekommen und ist nur in wenigen Straßen geplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 317 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1553 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2703, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße

05.03.2018 · Aktualisiert: 04.06.2018

Antrag vom 05.03.2018, OF 441/3 Betreff: Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße In Frankfurter Zeitungen wird erneut von einer Gentrifizierung einschließlich der Schließung eines Kindergartens geschrieben. Der Kita wurde im Februar d. J bereits gekündigt. Sie muss bis Oktober 2018 die Räume verlassen. Die Mieter sind aus dem vierstöckigen Haus offensichtlich teilweise ausgezogen. Der neue Eigentümer, die nbii GmbH aus Eschborn, plant, Wohnungen zusammenzulegen und sie aufwendig zu sanieren. Das Dachgeschoss soll abgetragen und danach eine Luxuswohnung gebaut und außerdem ein Außenaufzug errichtet werden Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt worden. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten: - War dem Magistrat bekannt, dass das Haus in der Neuhofstraße Ecke Lenaustraße zwangsversteigert werden sollte und ab welchem Zeitpunkt? - Warum hat der Magistrat sich nicht bemüht, die Liegenschaft zu erwerben, als er Kenntnis von der Zwangsversteigerung erlangte? - wie beurteilt der Magistrat die Kündigung des Kindergartens, der dort seit 2001 arbeitet und würde er im Bedarfsfall helfen, für die Kita einen neuen Standort im nahen Umfeld zu suchen? - Kann der Magistrat Auskunft über das Schicksal der Mieterinnen und Mieter geben, ob weggezogen oder im Hause wohnend? - wie steht der Magistrat zu der Absicht des neuen Eigentümers, Wohnungen zusammenzulegen und aufwendig zu modernisieren? - Würde der Magistrat den Bau eines Außenaufzuges positiv entscheiden? Begründung: Vielfatige Äußerungen aus dem Magistrat erwecken den Eindruck, dass er der Gentrifizierung u. a. im Nordend energisch entgegentreten werde. Um glaubwürdig zu sein, sollte er in diesem konkreten neuesten Fall von Beseitigung preiswerten Wohnraums einschreiten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 441/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 441/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP wird über die Ziffer 3. getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 880 2018 Die Vorlage OF 441/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 2., 4. und 5. wie folgt geändert werden: "2. warum der Magistrat sich nicht bemüht hat, die Liegenschaft zu erwerben, als er Kenntnis von der Zwangsversteigerung erlangte, und ob er ein Vorkaufsrecht hätte ausüben können; 4. wie der Magistrat zu der Absicht des neuen Eigentümers steht, Wohnungen zusammenzulegen und aufwendig zu modernisieren und ob dabei Kriterien der Milieuschutzsatzung verletzt werden; 5 ob der Magistrat den Bau eines Außenaufzuges (auf der Straßenfront oder auf der Rückseite) positiv entscheiden würde." Abstimmung: Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße

22.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

<BR> Die Situation im oben genannten Kreuzungsbereich ist extrem unübersichtlich und schwer einsehbar (insbesondere für Abbieger von der Eisernen Hand in die Rappstraße). Erst vor wenigen Tagen gab es einen Unfall mit einem verletzten Fahrradfahrer. Zu Beinaheunfällen kommt es täglich. Die Frequenz an Fahrradfahrern und Pkws ist gerade morgens hoch, wenn die Musterschüler zur Schule fahren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, den Kreuzungsbereich Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße sicherer zu gestalten, etwa durch Haltelinien, die die Vorfahrtsregelung noch einmal verdeutlichen, ähnlich wie an der Kreuzung Bäckerweg/Merianstraße. Geprüft werden sollte unter anderem auch, ob die Einbahnstraßenrichtung der Weberstraße/Eiserne Hand (ab Kreuzungsbereich) wieder umgedreht wird, so wie vor der Baumaßnahme der Hochbahnsteige. <BR> <A name='Sachstand'> </A> <BR>Antragstellender Ortsbeirat: <BR> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;& ;nbsp;&nbsp;&nbsp; Ortsbeirat 3 <BR> <BR>Vertraulichkeit: Nein <BR> <BR>dazugehörende Vorlage: <BR> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;& ;nbsp;&nbsp;&nbsp; Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, <A HREF='/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_963_2018%27' >ST 963</A> <BR> <BR> Aktenzeichen: 32 1 <br><br></BODY></HTML> - 1 - Anschrift: Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main Tel.: 212-35747, Fax: 212-37884, Homepage: www.stvv.frankfurt.de

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend

24.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

Antrag vom 24.01.2018, OF 397/3 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird gebeten ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, damit im Nordend an folgenden Ampeln Rotlichtüberwachungskameras eingerichtet werden können: - Günthersburgallee/Hartmann-Ibach-Straße - Friedberger Ldstr./Merianstraße - Friedberger Ldstr./Vogelsbergstraße - Glauburgstraße/Lenaustraße Des Weiteren sollten ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen (auch nachts!) auf folgenden Straßen im Nordend bereitgestellt werden: - Alleenring (gesamter Bereich) - Friedberger Ldstr. zw. Hessendenkmal und Nibelungenplatz - Oederweg zw. Hermannstr. und Holzhausenstraße Begründung: Die Klagen über Rotlichtverstöße häufen sich seit geraumer Zeit. Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer ist an den genannten Ampeln massiv gefährdet. Raserei gerade auch in den Nachtstunden ist ebenfalls ein großes Problem. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 102 2018 Die Vorlage OF 397/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Drei Termine vereinbaren

06.12.2017 · Aktualisiert: 12.12.2017

Antrag vom 06.12.2017, OF 371/3 Betreff: Drei Termine vereinbaren Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt die folgenden Termine im Kontext Neubebauung auf dem Marienkrankenhausgelände anzuberaumen: - Termin im Straßenverkehrsamt zur Führung des Baustellenverkehrs - Termin vor Ort mit Grünflächenamt und ASE zu Maßnahmen am Nordendplatz: Umzäunung auf der Nordseite bis zum nordöstlichen Eingang, Befestigung des Weges um die nordwestliche Platzseite herum, Verbesserung der Querungssicherheit vor dem nordöstlichen Eingang - Einladung eines Vertreters des Bürgerhospitals in den OBR zu den vom Bürgerhospital geplanten Baumaßnahmen auf dem Marienkrankenhausgelände (Abriss, Neubau, Straßenbrücke, Parkplätze, Zeitschiene etc.). Alternativ könnte das Bürgerhospital auch zu einer Informationsveranstaltung einladen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 371/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus

22.11.2017 · Aktualisiert: 04.06.2018

Antrag vom 22.11.2017, OF 355/3 Betreff: Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl der zu- als auch der abfahrende Baustellen-, insbesondre Schwerlastverkehr bei der geplanten Bebauung des Geländes des Marienkrankenhauses ausschließlich über den Alleenring erfolgt. Die Zu- und Abfahrt zu der Baustelle soll über den an die Kreuzung Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße/Brahmsstraße am nächsten anliegenden Grundstücksteil direkt auf den breit ausgebauten Alleenring erfolgen. Begründung: Die bislang vorgesehene Verkehrsableitung über den Nordendplatz, die Nordendstraße, Richard-Wagner-Straße und Weberstraße ist im Hinblick auf die Straßenbreite aber auch die tatsächliche Parksituation für Schwerlastverkehr und dessen notwendige Rangiernotwendigkeit nicht geeignet. Insbesondere die durch den Neubau der U-Bahn Station Glauburgstraße erschaffene Straßenverengung an den beiden Einmündungen Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße sowie Holzhausenstraße/ Eckenheimer Landstraße und die dadurch hervorgerufene Parksituation erschwert bereits heute mit langen Stauungen und in der Folge Fußgänger gefährdendem Fahrverhalten den aus dem Quartier abfließenden Autoverkehr. Zusätzlich abfahrender Schwerlastverkehr würde zu nicht mehr kontrollierbaren Verkehrssituationen führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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