Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM
5209 entstanden aus Vorlage:
OF 729/3 vom
05.09.2019 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die
Vorgartensatzung? Der Magistrat wird
aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch
sogenannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende
Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von
Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? 2. Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der
Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun?
Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch
sogenannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch
von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu
finden in der Hynspergstraße 14 (siehe Bild); in der Feststraße 19,
dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man
Kunstrasenstücke und es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das
Ganze freundlicher aussehen lässt; in der Gleimstraße 6 sowie in der
Schwarzburgstraße 1 und 20. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse
einer Vorgartensatzung, die ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und
dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2020, ST 49 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0