Kinderkrippe Die sieben Zwerge erhalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 440/3 vom 01.03.2018
Betreff: Kinderkrippe Die sieben Zwerge erhalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- welche Möglichkeiten er sieht, die Kinderkrippe Die sieben Zwerge in der Neuhofstraße zu erhalten, beispielsweise durch entsprechende Auflagen für den Gebäudeanteil beziehungsweise einen Investitionskostenzuschuss für die Modernisierung der Kinderkrippe;
- welche Möglichkeiten er sieht, künftig soziale Einrichtungen in privater Trägerschaft, die in öffentlichem Interesse stehen, bei Eigentümerwechsel in ihrem Bestand zu schützen. Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war, droht der seit 2001 in der Neuhofstraße etablierten Kinderkrippe Die sieben Zwerge in der Neuhofstraße die Kündigung, weil der jetzt neue Eigentümer offenbar größere Renditemöglichkeiten sieht, wenn er das Erdgeschoss zu einer hochpreisigen Wohnung umbaut. Leidtragende sind die Kinder, die in der Krippe kompetent betreut werden, und ihre Eltern, die auf eine solche Einrichtung angewiesen sind. Es besteht die Gefahr, dass die wohnortnahe Kinderbetreuung, und damit ein wichtiges soziales Plus des Nordends, zugunsten von eindimensionalen ökonomischen Interessen ausgehebelt wird. Dies ist nicht im Sinne des Ortsbeirates und sicher auch nicht im Sinne des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Beratungsverlauf 8 Sitzungen
Sitzung
25
OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
26
OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
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OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
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OBR 3
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
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OBR 3
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
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OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
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OBR 3
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
32
OBR 3
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle