Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 16.05.2019, OA 407 entstanden aus Vorlage:
OF 621/3 vom
05.02.2019 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der
Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und
Holzhausenstraße/Nordendstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstraße im Streckenabschnitt
zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße stadtaus- und -einwärts
Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem circa 900 Meter langen Teilabschnitt
zwischen Scheffelstraße und Holzhausenstraße/Nordendstraße liegen zwei Schulen
(Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen, ferner
zwei U-Bahn-Haltestellen ("Musterschule" und "Glauburgstraße") mit jeweils zwei
räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge
von jeweils circa 100 Metern. Seit Anfang der 90er-Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30
vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der
Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer
Landstraße relativ nahe beieinander liegen (Haus Nr. 66-68, 72 und 80), die
Einrichtung von Tempo 30 bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im genannten Streckenabschnitt nicht
weniger als vierzehn die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30
und Tempo 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den
Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die
im Bereich der Haltestelle "Musterschule" liegen. Um auch vor den Kitas
Tempo 30 einzurichten, müssten mindestens vier weitere
Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen
aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 auf
Tempo 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder
vor Kitas und Schulen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom 05.02.2020, OF 820/3
Auskunftsersuchen
vom 20.02.2020, V
1591
Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 72
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 407 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 54
Beschluss: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (=
vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4270, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1