Bettina’s Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5365 entstanden aus Vorlage: OF 720/3 vom 05.09.2019
Betreff: Bettina's Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren Der Magistrat wird gebeten, dem eingeführten Lebensmittelgeschäft Bettina's die Möglichkeit zu eröffnen, ein kleines, ökologisches Kühlaggregat zwischen Bürgersteig und Vorgarten in der Weberstraße aufzustellen, dieses zu genehmigen und somit die Existenz des Geschäftes zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen:
- Herstellung einer Teilfläche als Vorgarten durch Entsiegelung des Bodens und Bepflanzung.
- Aufstellung eines Kühlaggregates, ähnlich eines Marktstandes, unter dem Wasser im Boden versickern kann. Begründung: Das Lebensmittelgeschäft Bettina's versorgt einen Teil des westlichen Nordends mit frischen, teilweise regionalen Produkten. Es ist Teil der Nahversorgung und bildet damit einen Gegenpol zu den immer weiter sich ausbreitenden Discountern und großen Lebensmittelmärkten. Ein lebendiger Stadtteil wie das Nordend lebt von dieser Mischung kleiner Geschäfte und Wohnungen. Da die bisherigen Kühlräume des Lebensmittelgeschäftes bis weit in den Vorgarten Weberstraße hineinreichen, gibt es eine Verfügung des Magistrats zum Rückbau. Dies unterstützt auch der Ortsbeirat, er bittet den Magistrat jedoch gleichzeitig, ein deutlich verkleinertes Kühlaggregat, evtl. mit Solarbedachung, zu gestatten, da hiervon die Existenz des Ladens abhängt. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass in dem gründerzeitlichen Gebäude kein Platz für ein Kühlaggregat vorhanden ist, dies gleichzeitig aber notwendiger Bestandteil des Geschäftes ist. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat deshalb eine finanzielle und beratende Unterstützung für den Fall der ökologischen Optimierung in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
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OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle