Bettina’s Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM
5365 entstanden aus Vorlage:
OF 720/3 vom
05.09.2019 Betreff: Bettina's Obst-, Gemüse- und
Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren
Der Magistrat wird gebeten, dem
eingeführten Lebensmittelgeschäft Bettina's die Möglichkeit zu eröffnen, ein
kleines, ökologisches Kühlaggregat zwischen Bürgersteig und Vorgarten in der
Weberstraße aufzustellen, dieses zu genehmigen und somit die Existenz des
Geschäftes zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen:
1. Herstellung einer Teilfläche
als Vorgarten durch Entsiegelung des Bodens und Bepflanzung. 2. Aufstellung eines Kühlaggregates,
ähnlich eines Marktstandes, unter dem Wasser im Boden versickern kann. Begründung: Das Lebensmittelgeschäft Bettina's versorgt einen
Teil des westlichen Nordends mit frischen, teilweise regionalen Produkten. Es
ist Teil der Nahversorgung und bildet damit einen Gegenpol zu den immer weiter
sich ausbreitenden Discountern und großen Lebensmittelmärkten. Ein lebendiger
Stadtteil wie das Nordend lebt von dieser Mischung kleiner Geschäfte und
Wohnungen. Da die bisherigen Kühlräume des Lebensmittelgeschäftes bis weit in
den Vorgarten Weberstraße hineinreichen, gibt es eine Verfügung des Magistrats
zum Rückbau. Dies unterstützt auch der Ortsbeirat, er bittet den Magistrat
jedoch gleichzeitig, ein deutlich verkleinertes Kühlaggregat, evtl. mit
Solarbedachung, zu gestatten, da hiervon die Existenz des Ladens abhängt. Eine
Ortsbesichtigung hat ergeben, dass in dem gründerzeitlichen Gebäude kein Platz
für ein Kühlaggregat vorhanden ist, dies gleichzeitig aber notwendiger
Bestandteil des Geschäftes ist. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat deshalb
eine finanzielle und beratende Unterstützung für den Fall der ökologischen
Optimierung in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 429
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0