Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM
5196 entstanden aus Vorlage:
OF 711/3 vom
05.09.2019 Betreff: Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei
Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers Der Magistrat wird gebeten, beim
Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkte bei
der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: 1. Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen
bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt
anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese
unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird darum gebeten, hier einen
gewissen Abstand zu halten. 2. Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße
erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die
mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße
lassen, also einen tieferen Vorgarten. 3. Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und
Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine
kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige
Breite aufweist, dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr
unversiegelter und begrünter Fläche. 4. Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant.
Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen
Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu
überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten.
Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden
in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern).
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2020, ST 46 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0