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Meine Nachbarschaft: Ginnheimer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen

19.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 02.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat gebeten, über die Messungen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1028 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Es grünt so grün, wenn Bockenheims Schulen wieder gehen ...

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2750 entstanden aus Vorlage: OF 491/2 vom 02.02.2018 Betreff: Es grünt so grün, wenn Bockenheims Schulen wieder gehen . . Der Magistrat wird beauftragt, bereits heute mit ersten Vorplanungen zu beginnen, um die städtische Fläche unterhalb der Ginnheimer Straße 47, nach stattgehabter Auslagerung der Franckeschule, in einen würdigen Ort inne rhalb des Grüngürtels zu verwandeln. Hierbei sind neben dem Grünflächenamt insbesondere der Ortsbeirat 2, interessierte Anwohnerinnen und Anwohner, der VfR Bockenheim, das Sportamt und die Franckeschule mit einzubeziehen. Begründung: Fürwahr, die Auslagerung der Franckeschule endet erst im Jahre 2021. Dennoch ist es geboten, dass bereits heute mit der Planung einer begrünten Aufwertung der Fläche begonnen wird, damit nach erfolgtem Rückbau der Bereich rasch zu einem würdigen Bestandteil des Grüngürtels werden wird. Immer wieder kommt es bei den unterschiedlichsten Projekten zu Verzögerungen, welche im vorliegenden Fall durch bereits jetzt beginnende Planungen erfolgreich umgangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

22.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66

22.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 480/2 vom 16.01.2018 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der A 66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den Autolärm für die Bockenheimer Anwohnerinnen und Anwohner in der Ginnheimer Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu reduzieren; 2. dass die unter Ziffer 1. benannte Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass die gegebebenfalls noch notwendigen städtischen Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden. Begründung: Der Magistrat teilte im Februar 2015 auf eine entsprechende Bürgerinitiative (mit mehreren hundert Befürworterinnen und Befürworter) auf ffm.de (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main) mit, dass eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll sei und er sie im Rahmen der kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen werde. Der Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, sodass diese Maßnahme nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A 66 ist die Lärmbelästigung, insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im Freien, erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auf der südlichen Seite der A 66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine Strecke von ca. 400 bis 500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten könnte dadurch erheblich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern

20.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 485/2 Betreff: Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wir aufgefordert den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder", "Schulweg" (z.B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen. 2. der Magistrat wir aufgefordert zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schüllerinnen und Schüler in der 30er-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Soweit die bisherigen Anregungen des Ortsbeirates aus Sicht des Magistrats bislang keine Umsetzung finden, sind gleichwohl kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu ergreifen. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Beginn der Auslagerung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße

05.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 477/2 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße Vorgang: V 300/17 OBR 2; ST 696/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel eingestellt, um die in der ST 696 vom 10.04.2017 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden. Begründung: Eine solche Maßnahme hätte nicht nur eine positive Auswirkung auf das städtische Mikroklima, sondern auch auf die Aufenthaltsqualität innerhalb des Straßenraums. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 300 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 89 2018 Die Vorlage OF 477/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "In den Haushalt werden ausreichend Planungsmittel eingestellt, um die in der Stellungnahme des Magistrats ST 696 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2017, OA 212 entstanden aus Vorlage: OF 429/2 vom 12.11.2017 Betreff: Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" eine Fläche für den Bau eines Jugendhauses auszuweisen; 2. zusätzliche Flächen auf ihre Eignung für die Nutzung als Einrichtung der offenen Jugendarbeit zu prüfen, zum Beispiel das Gebäude hinter der Rödelheimer Straße 14 oder den Saalbau Schönhof. Begründung: In Bockenheim fehlt es an Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Das an der Salvador- Allende-Straße liegende Nachbarschaftsheim Bockenheim mit Mädchen- und Jungen-Treff ist bereits jetzt ausgelastet. Zukünftig kommen in unmittelbarer Nachbarschaft im Baugebiet Rödelheimer Landstraße 1.200 Wohnungen hinzu. Laut Entwicklungsplan sind im Baugebiet zwar zwei Kindertagesstätten, aber kein Jugendhaus vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 894 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7, 2 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 43. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 212 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 2170, 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.01.2018 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit - aber richtig!

04.12.2017 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2498 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 17.11.2017 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig! Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der dem Prinzip nach barrierefreie Aufzug an der Max-Beckmann-Schule mit einer Außensteuerung ausgerüstet wird, sodass dieser auch tatsächlich barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Ein behindertengerechter Aufzug sollte die Benutzung auch ohne zusätzliche Hilfskräfte ermöglichen. Dies ist im Falle des Aufzugs an der Max-Beckmann-Schule nicht gegeben. Der Aufzug kann nur von einer Person, welche einen entsprechenden Schlüssel hat, bedient werden. Zudem fehlt am Außenzugang zum Fahrstuhl (Sophienstraße) eine Sprechanlage, über die bedürftige Personen auf sich aufmerksam machen könnten. Auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich vier Wahllokale ihre Heimat in der Max-Beckmann-Schule gefunden haben, stellt es ein Unding dar, dass Personen, welche auf den Fahrstuhl angewiesen sind, mittels Mobiltelefon eine der Wahlvorsteherinnen/einen der Wahlvorsteher anrufen müssen, damit diese/dieser den Fahrstuhl mit dem ihr/ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel bedient. Dies ist keine Barrierefreiheit, dies ist absurd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 616 Antrag vom 11.10.2019, OF 929/2 Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Falkstraße wird zur Fahrradstraße

15.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2017, OF 441/2 Betreff: Falkstraße wird zur Fahrradstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Falkstraße wird in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfahrzeuge ausgewiesen und entsprechend markiert (Zeichen 244.1/2). An der Sophienstraße wird in Höhe der Konrad-Broßwitz-Str. und am Carlo-Schmid-Platz, eine entsprechende Hinweisbeschilderung zur Fahrradstraße angebracht. Begründung: Die Fahrradstraße soll künftig Teile des Fahrradverkehrs in der Leipziger Straße aufnehmen und eine innerörtliche sichere Fahrrad-Verkehrsverbindung schaffen. Ferner wird auch der überörtliche Fahrradverkehr aus Richtung Ginnheim und aus dem Volkspark Nidda von dieser Verbindung profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 441/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen

09.11.2017 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2406 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 09.11.2017 Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräckerstraße und Endhaltestelle "Ginnheim" der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Verunstaltung des Straßen- und Ortsbildes dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk 9 wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Ortsbeirat 9 könnte sich ein Nachbarschaftscafé ohne Alkoholausschank an dieser Stelle gut vorstellen. Ein kommunikativer Treffpunkt für die Begleitpersonen der auf dem Spielplatz spielenden Kinder mit Cafécharakter - ohne Alkoholausschank - mit Sichtkontakt zum Spielplatz wäre wünschenswert. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende Gebäude in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt und die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. dem Ortsbeirat 9 zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (zum Beispiel gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind; 3. mit Interessenten für den Betrieb eines (Stadtteil-) Cafés, darunter mit der Initiative "Klimawerkstatt Ginnheim", in V erhandlungen einzutreten mit dem Ziel, baldmöglichst dort einen kommunikativen Treffpunkt/ein Stadtteilcafé einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 595 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)

09.11.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 356/9 vom 26.10.2017 Betreff: Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation) Seit geraumer Zeit wird von Ginnheimern, die in der Nähe der oben genannten Endhaltestelle wohnen und die Straßenbahnlinie 16 oder die U-Bahn-Linien U 1 oder U 9 nutzen, bemängelt, dass zum einen die Anzeigetafeln mit unterschiedlicher Methodik bei der Fahrgastinformation (beispielsweise "16 Offenbach Gleis 1 2", darunter "U 1 Willy-Brandt-Platz 16:57") (vgl. Foto 1) arbeiten, wobei die Uhrzeitangaben in der Realität nicht nachvollzogen werden könnten. Darüber hinaus sei auch seit mehr als einem Jahr die große Uhr vorne am Beginn der Station auf Höhe der Ginnheimer Landstraße, direkt neben der straßenseitigen Anzeigetafel, abmontiert. Sie befindet sich jetzt ganz hinten, am Ende des Gleises 5 in Richtung Römerstadt, wo man sie praktisch nicht zur Orientierung nutzen könne (vgl. Foto 2). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die mehreren vorhandenen Fahrgastinformationstafeln für die Verkehrsteilnehmer verständliche Hinweise über die Abfahrtszeiten geben und insbesondere bei den dynamischen Angaben eine einheitliche Methode verwenden; 2. die große runde Uhr von dem Platz im rückwärtigen Bereich der Station wieder nach vorne, zur Ginnheimer Landstraße hin, möglichst an ihren alten Platz neben der dortigen Informationstafel, versetzt wird. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knöterichweg: Wege im Dunkel

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209

21.09.2017 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 313/9 vom 14.08.2017 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße auf der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und bietet ausreichend Platz für eine weitere Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

21.09.2017 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 14.08.2017 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 zu beseitigen. Begründung: An dieser Stelle hat einmal ein Baum gestanden, von dem nunmehr nur noch der Stumpf übrig geblieben ist. Die Verengung ist hüfthoch und wird leider immer öfter als Mülleimer fehlgedeutet. Hier kann der Durchgang für Anwohner und Kunden erheblich erleichtert werden, indem der Fußweg einfach verbreitert wird. Es handelt sich um eine kleine Maßnahme, die die Lebensqualität der Anwohner erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2479 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 350/2 vom 22.08.2017 Betreff: Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Franz-Rücker-Allee 33 (vor der Haltestelle "Frauenfriedenkirche") in Fahrtrichtung Sophienstraße eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Dau er der Aufstellung sollte mindestens zwei Monate betragen. Begründung: Wie von Anwohnern berichtet wurde, scheinen sich an dieser Stelle nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften zu halten. Sie sollen mit der Geschwindigkeitsanzeige daran erinnert werden, zumal an dieser Stelle auch ein Schulweg die Straße kreuzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2433

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fahrradbügel statt Sperrflächen

18.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2017, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 349/2 vom 31.08.2017 Betreff: Fahrradbügel statt Sperrflächen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der ab Herbst 2017 geplanten sukzessiven Erneuerung der Fahrbahndecke der Sophienstraße auf das Aufbringen von Sperrflächen in Kreuzungsbereichen zu verzichten. Wo es möglich und sinnvoll ist, sollen stattdessen auf diese Flächen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Sperrflächen sind nicht mehr zeitgemäß und sollten, wo möglich, durch Gehwegnasen ersetzt werden. Bei der Planung der Deckenerneuerung der Sophienstraße wurden unverständlicherweise keine Gehwegnasen eingeplant. Durch Fahrradbügel werden die Sperrflächen wenigstens vernünftig genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1998, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Sophienstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2178 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 31.08.2017 Betreff: Fahrradbügel in der Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig der Sophienstraße in Höhe der Hausnummern 43 und 45 (neuer Hort) circa sechs bis acht Fahrradbügel so anzubringen, dass die Einfahrten ohne Probleme genutzt werden können. Vorgeschlagen wird, die Bügel so zu platzieren, dass je zwei bis drei Bügel links und rechts der Einfahrt Nr. 43 und zwei bis drei Bügel links der Einfahrt Nr. 45, flankierend zur Bepflanzung zwischen der Nr. 43 und 45, installiert werden. Begründung: Die Nachfrage nach Fahrradbügeln ist in diesem Umfeld vorhanden - sowohl seitens der Anwohnerschaft als auch insbesondere durch die neue Horteinrichtung in der Sophienstraße 45. Bei entsprechender Anordnung bieten die genannten Standorte genügend Raum für Fahrradbügel und auch noch für die Nutzer der Einfahrten. Einfahrt vor Nr. 43 Grüne Mittelinsel Einfahrt vor Nr. 45 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2379 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017 Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2430

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff

18.09.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 31.08.2017 Betreff: "Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff Vorgang: M 146/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Ersatzflächen dem seit circa 15 Jahren bestehenden offenen Fußballtreff auf dem ehemaligen Buga-Gelände, nach Wegfall von Ascheplatz und Wiese durch notwendige Auslagerungsarbeiten, weiterhin Raum gewährt werden kann. Im Rahmen der Prüfung möglicher Ersatzflächen ist unter anderem 1. in Gesprächen mit dem VfR Bockenheim zu klären, unter welchen Bedingungen ein Teil der Bezirkssportanlage West auch nicht organisierten Kickern (einmal wöchentlich circa 25 Spieler) zur Verfügung gestellt werden kann; 2. im Kontakt mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu erörtern, ob die Fläche an der Ginnheimer Landstraße, für die laut dem Vortrag des Magistrats M 146 ein Tausch beabsichtigt ist, temporär für eine Nutzung als Bolzplatz bereitgestellt werden kann; 3. in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Teil der Fläche, der auch nach der Bebauung mit einem Studierendenwohnheim für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, längerfristig für unorganisierten Sport genutzt werden kann, für den es in Frankfurt zwar Bedarf, aber zu wenig Flächen gibt. Begründung: Die Präsentation des Auslagerungsvorhabens Franckeschule am 21.08.2017 im Ortsbeirat 2 hat gezeigt, dass sowohl der große Ascheplatz als auch die daneben liegende Wiese in die Maßnahmen der Auslagerung einbezogen werden. In dem beschriebenen Bereich hat sich seit circa 15 Jahren ein offener sonntäglicher Fußballtreff etabliert. Die Mannschaft mit insgesamt bis zu 40 Interessenten aus allen Altersklassen und vielen Nationen würde das gemeinsame sonntägliche Spielen bei Wind und Wetter gerne fortsetzen und sucht nun, bislang vergeblich, einen Ersatzplatz. Die große öffentliche Wiese im weiteren Verlauf des ehemaligen Buga-Geländes wird unter anderem vom Cricketverein genutzt, der Bolzplatz am Schönhof ist für diesen Zweck zu klein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2336

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 364/2 vom 30.08.2017 Betreff: Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Bernusstraße/Ecke Sophienstraße einen Verkehrsspiegel aufzuhängen, um die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs für den aus der Bernusstraße in die Sophienstraße abbiegenden Verkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 233 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 479 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136

01.09.2017 · Aktualisiert: 20.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 354/2 Betreff: Nur ein Baum. . Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der geplanten Baumaßnahme 1. dem Bauträger auferlegt werden kann, sich ins Benehmen mit dem Anrainer Hedwig-Dransfeld-Straße 3 zu setzen und gegebenenfalls die Zuwegung gemeinsam zu nutzen, 2. die Planung auch tatsächlich den Erhalt der dem Augenschein nach gemäß Baumschutzsatzung erhaltungswürdigen Bäume des Grundstücks sicherstellt, 3. die Mieter*innen der Wohnanlage die geplanten 18 Stellplätze schließlich auch nutzen werden (kürzlich erfolgte Renovierung, Balkonanbau und energetische Sanierung mündete derzeit schon zu einer deutlichen Erhöhung des Mietzinses), 4. nicht davon abgesehen werden kann, Allgemeinplätze wie "Im Nahbereich zum nördlichen Gründerzeitviertel von Bockenheim ist es für Anwohner mit PKW zunehmend schwieriger, einen Parkplatz zu finden" als quasi-amtliche Begründung aufzuführen (hierzu wird auf die moderne Verkehrsforschung verwiesen), 5. vom Bauträger der Nachweis der Vermarktung der geplanten privaten Stellplätze erbracht werden kann, 6. gleichwohl Berücksichtigung findet, dass aufgrund der Zuwegung dann im öffentlichen Raum mindestens zwei Stellplätze entfallen, 7. Konformität mit der novellierten Stellplatzsatzung besteht (Zone I im vom Bebauungsplan NW 22a Nr. 1 (Frauenfriedenskirche) betroffenen Bereich), 8. es zumutbar ist, dass die Ein- und Ausbiegevorgänge auch bei Baumerhalt stattfinden (zumal hier sowohl Ein- als auch Ausfahrt fahrtechnisch komplex über eine relativ lange Strecke einspurig erfolgt), 9. berücksichtigt wurde, dass eine den Baum beeinträchtigende Bordsteinabsenkung schon deshalb entbehrlich erscheint, weil diese hier (bis auf einen austauschbaren Stein, welcher zu einem Kanaldeckel abgrenzt) schon vorhanden ist und als ehemalige Ausfahrt [sic!] länger besteht als der betreffende Baum, 10. das Überschneiden der Schleppkurve über den Wurzelbereich der Platane tatsächlich eine Begründung darstellt, wenn Fahrzeuge schon derzeit derart dicht am Baum abgestellt werden können. Sollte die Maßnahme des Bauträgers umgesetzt werden, ist als Ausgleich für den ökologischen Wert der betroffenen Platanus × hispanica neben dem das Straßenbild erhaltenen Behelf standortnah eine weitere Ersatzpflanzung eines adäquaten Baums festzusetzen. Begründung: Dem Bauträger ist eine sich in das Stadtbild einfügende Modernisierung gelungen. Dieser scheint allerdings gut beraten, den Interessen der Mieter*innen zu folgen, die offenbar dem Erhalt der grundstückseigenen Grünfläche gegenüber einem Parkplatz den größeren Nutzwert einräumen. So jedenfalls Mieterinnen, die sich gegenüber der Baumerkundung interessiert zeigten. Hierbei war von einer geplanten Unterschriftenaktion gegen die Stellplätze die Rede. Spontan hinzutretende Vertreter von Ingenieurbüro und Bauträger erläuterten das Modernisierungsvorhaben. Insgesamt ergibt sich bislang ein Urteil, dass eher für den Baumerhalt spricht. Dem soll hiermit nachgegangen werden. Bei einer Baumfällung wird allerdings eine zusätzliche standortnahe Baumpflanzung als unumgänglich angesehen. Nur ein Baum... Abbildung 1: Blick in die geplante Zuwegung. Komplexe Ein- und Ausfahrt auch ohne Platane, Entfall von öffentlichen Stellplätzen. Abbildung 2: Situation Abstand Fahrzeug/Platane, abgesenkter Bordstein, Kanaldeckel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2017, M 141 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 141 wird unter Hinweis auf eine Information von der VONOVIA vom 08.09.2017 abgelehnt, wonach dort eine Begegnungsstätte, eine gepflasterte Fläche angelegt und der geplante Parkplatz nicht erstellt werden soll. 2. Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 3 SPD und FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium

29.08.2017 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen

21.08.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1986 entstanden aus Vorlage: OF 328/2 vom 07.08.2017 Betreff: Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Gestaltung der Sophienstraße im Abschnitt etwa zwischen Hausnummer 56 und Jüdischem Friedhof aktuell optimal gestaltet ist. In die Prüfung einzubeziehen ist der anhängende Vorschlag des Ortsbeirates. Bei diesem teilen sich Straßenbahn und Kraftverkehr einen kleinen Abschnitt der Straße. Hierdurch wird es möglich, die Parkplätze aus der Grünfläche herauszuholen und ausschließlich auf asphaltierter Fläche unterzubringen. Dies ermöglicht ebenfalls eine klare Markierung der Parkplätze und somit eine optimale Ausnutzung der Pkw-Stellplätze. Das zuständige Amt ist natürlich herzlich eingeladen, eigene Vorschläge zur optimalen Nutzung des vorbezeichneten Bereichs zu unterbreiten, wobei keine weiteren Parkplätze entfallen dürfen. Begründung: Im derzeitigen Zustand parken die Kraftfahrzeuge zum größten Teil wild und unstrukturiert innerhalb einer Grünfläche. Eine bereits erfolgte Veränderung sollte eigentlich die Vergrößerung und Aufwertung der Grünfläche beinhalten, hat aber im Bereich der Parkplätze zum Gegenteil geführt. Laut Auskunft des Grünflächenamts ist jeder Quadratmeter neue Grünfläche dringend nötig. Anlage Anlage 1 (ca. 114 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 920 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Juliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten

21.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1990 entstanden aus Vorlage: OF 331/2 vom 07.08.2017 Betreff: Juliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig Juliusstraße in Richtung Sophienstraße (gegenüber Hausnummern 37 - 39) so abzusichern, dass Autofahrer nicht mehr auf dem auch als Schulweg genutzten Bürgersteig parken können, sondern sich auf di e dafür vorgesehenen Stellplätze beschränken. Begründung: Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass hier immer wieder der Bürgersteig durch geparkte Autos verengt wird. Dadurch ist auch die Barrierefreiheit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2164 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen

21.08.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1992 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 03.08.2017 Betreff: Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen Vorgang: V 1550/16 OBR 2; ST 803/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit in der Salvador-Allende-Straße über die Einrichtung der Gehwegnase vor den Einrichtungen des Nachbarschaftsheimes hinaus weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen angelegt werden können bzw. 2. ob alternativ die Straße als Einbahnstraße (Hersfelder Straße Richtung Rödelheimer Straße) eingerichtet werden kann, um den Durchgangsverkehr zu steuern; 3. ob und an welchen Stellen weitere Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Zwar ist der Magistrat im Jahr 2016 der Anregung des Ortsbeirates gefolgt und hat den Gehweg vor dem Nachbarschaftsheim e. V. (Mädchenbüro und Jungentreff) erweitert. Die Verengung der Straße sollte den Verkehr verlangsamen und damit zur Entlastung der Straße beitragen. Dennoch berichten Anwohner, dass die Straße vermehrt als Umgehung der Ampelkreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße genutzt sowie vielfach zu schnell befahren und stark beschleunigt wird. Es ist daher an weitere verkehrsberuhigende und - entlastende Maßnahmen zu denken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2016, V 1550 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2431

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1692 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 04.05.2017 Betreff: Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Vertretern der Franckeschule, der Kinderbeauftragten sowie des Ortsbeirates 2 eine Ortsbegehung an der Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße durchzuführen, um Möglichkeiten zur Entschleunigung des Verkehrs zu besprechen. Begründung: Die Ampelschaltung ist eine Bedarfsschaltung, ansonsten haben die Autofahrer Vorfahrt. Eltern von Schulkindern der Franckeschule haben sich über die schnellen Autofahrer beschwert. Da nicht ganz klar ist, ob der Sachverhalt unter das Thema Schulwegsicherung fällt, wird auf diesem Weg um einen Termin gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1701 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 entstanden aus Vorlage: OF 259/9 vom 05.05.2017 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang: OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17 Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und Marktbesucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang des REWE-Marktes angewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der Marktstände zu gehen. Grund ist die sockelartige Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Marktgelände, die außerhalb der Marktzeit zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem Wochenmarktbereich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1393 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Sophienstraße

24.04.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 222/2 vom 31.01.2017 Betreff: Fahrradweg Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Nach dem bereits erfolgten Wegfall der Benutzungspflicht werden die Fahrradwege in der Sophienstraße zukünftig ausschließlich auf der Straße geführt. 2. Hierzu werden beidseitig entsprechende Markierungen (wo noch nicht erfolgt) auf die Fahrbahn aufgebracht. 3. Die Markierungen auf den Gehwegen, die noch aus den Zeiten der Doppelnutzung (Rad/Fußgänger) herrühren, werden entfernt. 4. Der Straßenbereich vor dem Jüdischen Friedhof/Max-Beckmann-Schule bildet die einzige Engstelle im gesamten Straßenverlauf, daher soll hier der Radweg nur gestrichelt markiert werden, um die Mehrfachnutzung des Straßenabschnitts zu verdeutlichen. Der Ortsbeirat zeigt sich hierbei aber auch offen für kreative Lösungsansätze seitens der zuständigen Fachämter. 5. Im Bereich der (sehr) breiten Gehwege zwischen Ginnheimer Straße und Juliusstraße erfolgt eine möglichst lückenlose und durchgängige Begrünung mit Bäumen, Sträuchern und dergleichen, wie dies in ähnlicher Form auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits seit Jahrzehnten verwirklicht ist. Dabei sollen keine Parkplätze wegfallen. Begründung: Die Sophienstraße gehört zu den breitesten Straßen im Ortsbezirk, wenn nicht in ganz Frankfurt. Daher können Spuren für den Fahrradverkehr bestens auf der Fahrbahn geführt werden. Dadurch gehören die Gehsteige wieder den Fußgängerinnen und Fußgängern alleine, was Konfliktsituationen verhindert. Nicht nur eine Verbesserung des Mikroklimas und der Klimawandel ermahnen zu einer Begrünung der teilweise sehr breiten Bürgersteige, sondern auch eine deutliche optische Aufwertung der Straße wird dadurch erzielt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1704 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim

12.04.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 240/9 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem Ginnheimer Gewerbering e. V. einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Ginnheim. Begründung: Der Ginnheimer Gewerbering e.V. möchte für die untere Raimundstraße, die Ginnheimer Hohl, den Ginnheimer Kirchplatz und die Ginnheimer Landstraße Weihnachtsbeleuchtung anschaffen. Die Gesamtkosten werden schätzungsweise 36.000,00 Euro betragen. Die Beleuchtung soll jährlich wieder verwendet werden. Diese Beleuchtung würde gerade in der Vorweihnachtszeit den Stadtteil deutlich attraktiver machen und zu einer Aufwertung des Straßenbildes in der dunklen Jahreszeit beitragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 240/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 126 2017 Die Vorlage OF 240/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird und der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 9 gewährt dem Geschäftsring Dornbusch e. V. und dem Ginnheimer Gewerbering e. V. jeweils 4.000 € für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb

16.03.2017 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 198/9 vom 02.03.2017 Betreff: Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb Vorgang: OM 910/16 OBR 11; ST 194/17 Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Peter Feldmann sollen ab Ende 2018 die U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt zumindest auf ausgewählten Strecken rund um die Uhr verkehren. Nach Pressemeldungen von Anfang Februar 2017 ist geplant, auf nachgefragten Strecken in der Nacht einen durchgehenden Halbstundentakt anzubieten. Im Gespräch ist auch die durch Ginnheim führende Straßenbahnlinie 16. Nach Auskunft eines VGF-Vertreters gegenüber Anwohnern der Ginnheimer Landstraße soll allerdings die Gleisanlage des dortigen Gleisbetts erst im Jahre 2019 erneuert werden. Derzeit macht sich der schlechte Zustand des Gleisbetts durch verstärkt festzustellende Erschütterungen in den angrenzenden Häusern bemerkbar. Durch den möglichen nächtlichen Straßenbahnverkehr käme für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelastung mit Störung der Nachtruhe hinzu. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Erneuerungstermin der Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 16 im Bereich der Ginnheimer Landstraße vor die Inbetriebnahme des Nachtverkehrs vorgezogen wird; 2. dass geprüft und dem Ortsbeirat 9 berichtet wird, welche Möglichkeiten es gibt, die Straßenbahnfahrzeuge auf einen emissionsärmeren Betrieb umzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 910 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße

13.03.2017 · Aktualisiert: 10.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 entstanden aus Vorlage: OF 226/2 vom 24.02.2017 Betreff: Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße Vorgang: OM 737/16 OBR 2; ST 156/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 geeignete Stellen zu erarbeiten, an denen gut erkennbare/lesbare Hinweisschilder zu den Parkhäusern Ladengalerie Bockenheimer Warte an der Adalbertstraße, Parkhaus Bockenheimer Warte in der nördlichen Gräfstraße und zu den Parkplätzen Juliusstraße und Parkhaus Bockenheim in der Grempstraße aufgestellt werden können; 2. in Gesprächen mit dem Gewerbeverein Bockenheim für eine Kooperation zwischen Einzelhändlern und Parkhausbetreibern zu werben, die Rabatte für Parkgebühren zum Ziel hat und damit eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten erreicht. Begründung: Eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten kann den Suchverkehr im Umfeld der Leipziger Straße reduzieren. Da der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 156 zudem eine Information über das öffentliche Parkraumangebot für sinnvoll hält, fehlen zu den in der Stellungnahme genannten ergänzenden Beschilderungen noch hierfür geeignete Standorte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 737 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 156 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Antrag vom 05.10.2017, OF 412/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2017, OIB 139 Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1797 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem ReweGetränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184)

02.03.2017 · Aktualisiert: 22.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 209/9 Betreff: Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem Rewe-Getränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Gelände vor dem Rewe-Markt und den anderen sich dort befindenden Geschäften mit Fahrradbügeln auszustatten. Vor dem Getränkemarkt soll die zweckfreie Gehwegverengung beseitigt werden. Langfristig wünscht sich der Ortsbeirat eine Gesamtplanung des Geländes, bei der sich die Parkplätze nicht platzraubend auf dem Gelände sondern direkt an der Ginnheimer-Landstraße befinden. So könnte hier ein ganz neuer ansehnlicher Platz mit Sitzgelegenheiten entstehen. Begründung: Auf dem Gelände gibt es keine ordentlichen Fahrradbügel, keine Sitzgelegenheiten und die Grünanlagen sind unansehnlich und vermüllt. Der Fußweg direkt an der Straße wird kaum genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße

27.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2017, OF 207/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Radweg auf der Sophienstraße stadteinwärts durchgehend eingerichtet. Begründung: Der Radweg wird ist hier nicht durchgängig eingerichtet, diese Radstrecke wird aber trotzdem von vielen genutzt. Besonders problematisch ist es auf der Höhe der Einbiegung Wildunger Straße (Verlängerung "Privatstraße"), wo in dem Bereich, wo man einen Radweg vermutet, (legal) geparkt wird und eine Litfaßsäule steht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 207/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee

25.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 217/2 Betreff: Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Anlieger der Zeppelinallee auf dem Abschnitt Ecke Sophienstraße bis Ecke Ludolfusstraße in die Reinigungsklasse V der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eingestuft wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2017 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln

19.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

16.01.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 02.01.2017 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstandsbericht zu seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 679, gebeten. Begründung: In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen. Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der ‚Sportuni' und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären." "Die FES GmbH wird nun die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch ungewiss ist. Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Fast zwei Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer - hoffentlich positiven - Perspektive. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 630 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliche Begrünung der Mulanskystraße

28.12.2016 · Aktualisiert: 26.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 197/2 Betreff: Mögliche Begrünung der Mulanskystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Möglichkeit der Einrichtung von 1-3 "kleinen Begrünungsinseln" in der Mulanskystraße analog zur Situation in der Falkstraße; 2. Einrichtung von Schrägparken statt Längsparken und Auswirkung (inkl. der Maßnahme unter Nr. 1) auf die Gesamtzahl der Parkplätze in der Mulanskystraße; 3. Bewertung der Effekte aus Nr. 1 und 2 auf die Barrierefreiheit der (derzeit sehr breiten) Gehwege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 300 2017 Die Vorlage OF 197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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