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Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87
Anregung vom 26.06.2015, OA 637 entstanden aus Vorlage: OF 1120/5 vom 24.06.2015 Betreff: Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Restmitteln für den Bau der Osthafenbrücke, Produkt 5.001993, in Höhe von acht Millionen Euro im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Haushaltsreste in Höhe von 400.000 Euro für den Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Osthafenbrücke zurückzustellen. Die gegebenenfalls fehlenden Mittel für die Stadtbahn sind aus Restmitteln des Jahresabschlusses 2016 zu bestreiten. Begründung: Auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke sind bereits zwei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern zu beklagen. In einer vertieften Prüfung muss deshalb nochmals ermittelt werden, ob der Bau einer zweiten Rampe für Abhilfe sorgen kann. Der Magistrat beabsichtigt, die Haushaltsreste aus dem Bau der Osthafenbrücke vollständig für den Bau der Stadtbahn zu verwenden (siehe Seite 4, Ziffer 5. der Magistratsvorlage M 87). Ein kleiner Teil der Restmittel soll noch nicht umgewidmet werden. In seiner Stellungnahme vom 12.12.2014, ST 1536, hat der Magistrat die Kosten einer Rampe mit 400.000 Euro beziffert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 664 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 637 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 638 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und RÖMER (M 87 = Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 637 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 638 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Annahme) REP (M 87, OA 637 und OA 638 = Annahme) Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6158, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 69 1
Halteplatz für Reisebusse
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4255 entstanden aus Vorlage: OF 1114/5 vom 11.06.2015 Betreff: Halteplatz für Reisebusse Vorgang: OM 2846/14 OBR 5; ST 668/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle in Oberrad ein sicherer Halteplatz für Reisebusse eingerichtet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668, wurde die Nutzung der Haltestelle des Nachtbusses sowie Ersatzhaltestelle bei Straßenbauarbeiten als Halteplatz für Reisebusse mit Verweis auf das Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung, wonach gekennzeichnete Haltestellen ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen sind, abgelehnt. Das gilt auch für die Haltestelle am Buchrainplatz. Es wurde auf die Ladezone gegenüber der Offenbacher Landstraße Hausnummer 324 verwiesen. In dieser Ladezone gibt es ein beschränktes Halteverbot von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Realität sieht so aus, dass dort den ganzen Tag Autos parken. Diese Ladezone wird sozusagen als Park-and-ride-Zone benutzt (s. Foto). Abgesehen davon halten Reisebusse auch außerhalb dieser Zeiten. Zurzeit halten Reisebusse an der Sparkasse in der Wehrstraße. Bei einem Tagesausflug stellt sich dieses Problem als weniger gravierend dar, weil die Personen nur vom Bürgersteig aus einsteigen. Gefährlicher wird die Situation bei der Abfahrt zu einer Urlaubsreise mit Koffern. Diese werden von beiden Seiten in den Bus ein- und ausgeladen, d. h., die Personen befinden sich auf der Fahrbahn. Da der Verkehr mit der Eröffnung der Osthafenbrücke stetig zugenommen hat, stellt dies eine Gefährdung der Personen dar. Anlage 1 (ca. 48 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2846 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1511 Aktenzeichen: 92 13
Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke
Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke)
Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.
Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße
Antrag vom 23.03.2015, OF 1061/5 Betreff: Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mitzuteilen, wann die Baustellentätigkeiten am Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße zum Abschluss kommen werden. Begründung: Die obige Baustelle besteht seit Ende 2014 und stellt sich für die Anwohner in der Seehofstraße zunehmend als Zumutung heraus. Die Baustelle ist oftmals tagelang verwaist. Ein Fortschritt ist nicht sichtbar. Die aufgestellten Behelfsampeln weisen nur eine sehr kurze Grünphase auf und werden aufgrund der Stausituation von Autofahrern oftmals missachtet, was zu entsprechenden Gefährdungssituationen führt. Zudem sind viele Parkplätze weggefallen. Der Magistrat mag bitte Auskunft geben, ob und in welcher Weise mit einem Fortschreiten der Tätigkeiten zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2015 Die Vorlage OF 1061/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absicherung der Dienstwegtreppe der Deutschen Bahn AG im Strahlenberger Weg
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2015, OM 4006 entstanden aus Vorlage: OF 1046/5 vom 02.03.2015 Betreff: Absicherung der Dienstwegtreppe der Deutschen Bahn AG im Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die alte Dienstwegtreppe im Strahlenberger Weg gegenüber der Hausnummer 10 so abzusichern, dass sie nur von Dienstpersonal der Deutschen Bahn AG betreten werden kann. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass unbefugte Personen, hauptsächlich Jugendliche und Kinder, diese Treppe benutzen und dann plötzlich unverhofft und direkt vor den Bahngleisen stehen. Dass dies eine erhebliche Gefahrenquelle für die Personen darstellt, sollte und darf nicht sein. Hier besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1014 Aktenzeichen: 69
Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 1028/5 vom 03.02.2015 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur eineinhalb Metern. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrerschutzstreifen aus. Der geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit der Anlage eines baulichen Radweges könnte einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße - Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2014, OA 460, eine solche Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert erscheint. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 777 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Aktenzeichen: 32 1
Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 06.01.2015 Betreff: Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG, zu veranlassen, dass es keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der neu errichteten Eisenbahnbrücke, welche über die Seehofstraße führt, gibt. Begründung: Zu Zeiten der alten Eisenbahnbrücke führten die Verunreinigungen durch Taubenmist zu erheblichem Unmut. Mit Errichtung der neuen Eisenbahnbrücke sollte dieses Problem von Anfang an berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 588 Aktenzeichen: 66 6
Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg
Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Fußgängergerechte Bodenbeläge
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3667 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 11.11.2014 Betreff: Fußgängergerechte Bodenbeläge Der Magistrat wird gebeten, bei der Neugestaltung und Sanierung von Fußgängerflächen auf einen fußgängerfreundlichen Belag zu achten. Der Belag muss ausreichend eben und rutschsicher sein, um angst- und unfallfreies Zufußgehen auch für Menschen mit Gepäck oder körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglich en. In der Abstimmung mit dem Denkmalamt in Baubereichen mit Denkmalschutz ist ein Kompromiss zwischen dem optischen und dem funktionalen Anspruch zu suchen. Beispiele für gelungene Lösungen sind die sanierten Rampen zum Tiefkai vom Sachsenhäuser Hochufer aus, der Platz vor dem Bürgeramt in Alt-Sachsenhausen, die Gründerzeitgehwege in Berlin-Prenzlauer Berg und der neugestaltete Platz vor der Gare de l'Est in Paris. Begründung: Sehr unebenes Pflaster wie am Walter-von-Cronberg-Platz, grobe, bis zu zwei Zentimeter breite Fugen wie in vielen Straßen Alt-Sachsenhausens oder Basalt, der bei Regen sehr glatt wird, wie an den neugestalteten Zugängen zum Oppenheimer Platz erhöhen die Sturz- und Unfallgefahr selbst für gesunde Menschen. Eine Bürgerin aus Alt-Sachsenhausen berichtet von mehreren Knochenbrüchen in ihrem Bekanntenkreis infolge von Stürzen auf dem unebenen Pflaster. Am Walter-von-Cronberg-Platz weichen regelmäßig zu Fuß gehende Hotelgäste mit Rollkoffern auf den geteerten Radweg aus, was die Gefahr von Kollisionen erhöht. Selbst geringfügige Beeinträchtigungen wie ein Bänderriss oder ein mitgeführter Rollkoffer machen die Passage der genannten Flächen zu Fuß schwierig und mit zunehmender körperlicher Beeinträchtigung wird das Problem größer. Im Interesse aller Frankfurter Fußgänger müssen deshalb kreative, neue Lösungen gefunden werden. Die beiden gelungenen Frankfurter Beispiele werden als bekannt vorausgesetzt, für die Lösungen von außerhalb sind Abbildungen angefügt. Berlin-Prenzlauer Berg: Gründerzeitlicher Gehwegbelag mit fußgängerfreundlichen großen Granitplatten in der Mitte des Weges. Paris-Gare de l'Est: Links der Blumenkübel unebenes Kopfsteinpflaster als Parkplatzzufahrt für Pkws, rechts davon Fußgängerfläche mit gleichgroßen, gleichfarbigen Steinen mit ebener Oberseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3659 entstanden aus Vorlage: OF 982/5 vom 12.11.2014 Betreff: Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten, am Mainufer folgende Maßnahmen zu veranlassen: Am Tiefkai: 1. Sanierung eines drei Meter breiten Streifens direkt am Ufer entlang des Parkplatzes vor dem Rudererdorf; 2. Ausstattung der abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes vor dem Rudererdorf mit Schlössern. Am Hochkai: 3. Überprüfung, ob an den Rampen zum Tiefkai zumindest im Bereich zwischen dem Eisernen Steg und der Friedensbrücke Schranken angebracht werden können, um das widerrechtliche Befahren zu verhindern; 4. Sanierung der Rampe westlich der Friedensbrücke in der gleichen Weise wie die anderen Rampen mit Naturpflastersteinen und glatten Pflaster- oder Asphaltstreifen; 5. Beseitigung und nachhaltige Verhinderung des Abstellens von Fahrzeugen und Sperrmüll unter und neben dem Eisernen Steg. Begründung: Zu 1. Der asphaltierte Mainradweg direkt am Ufer zwischen Osthafenbrücke und Gerbermühle ist auf einer Länge von ca. 120 Metern im Bereich des Parkplatzes in einem sehr schlechten Zustand. Zu 2. Die ursprünglich abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes erfüllen nicht mehr ihren Zweck, weil die Poller lose in den Bodenhülsen stecken. Zu 3. Insbesondere im Sommerhalbjahr wird der Tiefkai von Besuchern des Mainufers widerrechtlich befahren, um die Skyline zu bewundern oder Getränke in der Nähe zu lagern. Zu 4. Die Rampe westlich der Friedensbrücke ist die einzige, die noch nicht wie die anderen gepflastert und in einem Teilbereich mit einem für Kinderwagen und Radfahrer geeigneten glatten Belag versehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1235 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 379 Antrag vom 04.03.2019, OF 1201/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4436 Aktenzeichen: 66 0
Buslinie 46 zum Hafenpark
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 21.10.2014 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt circa 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa fünf Minuten ergäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 900 Aktenzeichen: 92 11
Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1
Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3463 entstanden aus Vorlage: OF 901/5 vom 27.08.2014 Betreff: Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße Vorgang: ST 1239/11; ST 456/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die seit November 2012 in Bearbeitung befindliche Baureifplanung betreffend Umgestaltung der Willemerstraße nunmehr zeitnah zum Abschluss zu bringen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere die Fuß- und Radwegquerung der Dreieichstraße ist in diesem Bereich zu verbessern. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456, wird berichtet, dass die Baureifplanung nach langer Verzögerung endlich im November 2012 begonnen wurde. Nachdem bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239, die Vorstellung der Planung im Ortsbeirat angekündigt wurde, erachtet es der Ortsbeirat für geboten, nun die Planung zum Abschluss zu bringen und die Bauausführung zeitnah in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1538
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Parken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3215 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 30.04.2014 Betreff: Parken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße von der Einmündung in die Siemensstraße bis mindestens zur Hausnummer 31 das zurzeit erlaubte Gehwegparken aufzuheben und zu prüfen, wie der Straßenraum für alle Bürger akzeptabel aufgeteilt werden kann. Dabei sollte z. B. die Möglichkeit eines Parkens halb oder ganz auf der Fahrbahn in Betracht gezogen werden. Begründung: Das momentan erlaubte Gehwegparken ist auf keinen Fall beizubehalten, da die für Fußgänger verbleibende Gehwegbreite deutlich unter einem Meter beträgt. Außer einer ersatzlosen Aufhebung des Parkstreifens sollte die Möglichkeit eines halbseitigen Parkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Der Kfz-Verkehr auf der Offenbacher Landstraße hat östlich der Siemensstraße nur eine Fahrspur in Richtung Westen, sodass es im weiteren Verlauf, zumindest bis in Höhe der Polizei, ebenfalls nur eines Fahrstreifens bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1105 Aktenzeichen: 32 1
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161
Anregung vom 13.06.2014, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 855/5 vom 13.06.2014 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße einen Dispens vom Bebauungsplan vorzunehmen, damit neben verschiedenen anderen Nutzungen (Einzelhandel, Kindergarten, Wohnen etc.) auch ein Feuerwehrgerätehaus auf diesem Gelände errichtet werden kann. Begründung: Die Feuerwehr Oberrad ist schon lange auf der Suche nach einem neuen Gelände näher zur Ortsmitte und alle Bemühungen waren bisher mangels eines geeigneten Standortes erfolglos. Hier wäre ein neuer Standort in der Mitte von Oberrad möglich und dies dient dem Wohle der Allgemeinheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1428 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.06.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER und RÖMER (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.07.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) ELF Piraten (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4874, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 37 1
Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 808/5 vom 12.03.2014 Betreff: Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass bei dem geplanten Bauvorhaben an der Offenbacher Landstraße (neben dem Hotel Cult) die Belange des südlich davon gelegenen barocken Kulturdenkmals (Wohnhaus an der Ecke Auf dem Mühlberg/Am Mühlkanal) gewahrt bleiben; 2. für das zu bebauende Grundstück neben dem Hotel eine maximale Gebäudehöhe zuzulassen, die sich an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft orientiert; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für das Areal an der südlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in der Straße Auf dem Mühlberg und der Einmündung in die Seehofstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zweckmäßig ist. Begründung: Dem Vernehmen nach soll neben dem Hotel Cult ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau errichtet werden. Abgesehen davon, dass ein sechsgeschossiges Gebäude an dieser Stelle überdimensioniert erscheint, würde eine solche Gebäudehöhe auch das südlich gelegene Barockgebäude empfindlich bedrängen. Dieses Ende des achtzehnten Jahrhunderts errichtete Haus ist weithin sichtbar und prägend für den Mühlberg. Ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau an der Offenbacher Landstraße würde das Barockgebäude völlig unangemessen bedrängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0
Fahnenmast auf der Osthafenmole
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3021 entstanden aus Vorlage: OF 368/4 vom 03.03.2014 Betreff: Fahnenmast auf der Osthafenmole Der Magistrat wird gebeten, den Fahnenmast auf der Spitze der Osthafenmole wieder aufzubauen, da er unter anderem vorbeifahrenden Ausflug sschiffen die Bedeutung und Geschichte der Schifffahrt für Frankfurt am Main signalisierte. Begründung: Während des Baus der Osthafenbrücke wurde der Fahnenmast vom Amt für Straßenbau und Erschließung demontiert, da er den Bauarbeiten im Wege war. Bisher ist der Mast leider nicht wieder aufgestellt worden. Da aktuell auch keine andere Nutzung des Molenkopfes unmittelbar bevorsteht, erscheint die Wiedererrichtung des Mastes angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 654 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1340 Aktenzeichen: 66 5
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben; 2. der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt; 3. der Main-Radweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung; 4. d ie Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radfahrer die zehn Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radfahrer den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsbetrieb entgangen. 3. Wer als Radfahrer aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radfahrer noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Millionen Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2846 entstanden aus Vorlage: OF 771/5 vom 07.01.2014 Betreff: Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der Haltestelle des Nachtbusses auf der Offenbacher Landstraße - bei Straßenbauarbeiten hält hier der Ersatzbus (zwischen den Hausnummern 326 und 330) - die Fläche so abzumarkieren, dass hier Ausflugsbusse der Oberräder Vereine halten können, um die Fahrgäste einsteigen zu lassen. Ersatzweise sollte die Möglichkeit geprüft werden, diese Busse auf den Buchrainplatz fahren zu lassen, damit die Fahrgäste dort sicher einsteigen können. Begründung: Vor dem Umbau des Buchrainplatzes war die Haltestelle der Busse vor dem Eingang zum Bürgertreff "Depot". Dort hatten die Reisenden genügend Platz, um sich auf dem Bürgersteig und vor dem Eingang des Bürgertreffs zu sammeln. Zurzeit halten die Busse vor der Sparkasse in der Wehrstraße. Das behindert den Verkehr in der Wehrstraße. Die Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad werden an den Wochenenden, an denen sie auswärts spielen, von Eltern zu den Spielen befördert. Dafür treffen sie sich zurzeit vor dem Profi-Getränkemarkt. Dort ist es zwar für die Kinder sicher, jedoch behindern die haltenden Autos hier den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4255 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 24.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem a) entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482 von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes Nr. 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2. unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 775 Antrag vom 03.02.2015, OF 1028/5 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4164, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11
Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtkontrolle in der Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 734/5 vom 13.11.2013 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtkontrolle in der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerampel Ecke Siemensstraße/Heisterstraße eine Überwachungsanlage zur Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen analog zur Anlage Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg zu installieren. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden von Eltern vor, die ihre Kinder im Kinderzentrum Siemensstraße betreuen lassen und sich darüber beklagen, dass zahlreiche Autofahrer noch bei Rotlicht die Fußgängerampel überfahren und auch nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Dadurch werden besonders die Kinder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 235 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 498 Aktenzeichen: 32 4
Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel
Anregung vom 01.11.2013, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 714/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 63 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3961, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2544 entstanden aus Vorlage: OF 681/5 vom 10.09.2013 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch Vorgang: OM 2153/13 OBR 5; ST 1122/13 Der Magistrat wird erneut aufgefordert (s. OM 2153), am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg in Höhe der Hausnummern 29 - 31 bis zum Beginn der Grundsanierung der Straße auf einem der Pkw-Parkplätze mindestens drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Abschluss der Grundsanierung ist in dem Bereich für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: Der Ortsbeirat hat diese Anregung im März schon einmal verabschiedet, in der Stellungnahme des Magistrates, ST 1122, wurden Fahrradbügel allerdings im Bereich des Frankensteiner Platzes vorgeschlagen. Sicherlich sind dort aufgrund der Straßenbahnhaltestellen und der zentralen Lage Fahrradbügel sinnvoll, und grundsätzlich befürwortet der Ortsbeirat die Maßnahme. Das war aber nicht der Tenor der Anregung, daher ist diese Stellungnahme zurückzuweisen. In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte und zwei Kindereinrichtungen. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1729 Aktenzeichen: 66 2
Rundbänke im Ahornhain, Strahlenberger Weg
Antrag vom 14.08.2013, OF 654/5 Betreff: Rundbänke im Ahornhain, Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Rundbänke um zwei der Bäume des Ahornhains im Strahlenberger Weg anzubringen Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.200 Euro. Begründung: Der Ahornhain im Strahlenberger Weg lädt ein zum Verweilen und Ausruhen. Gerade für die Beschäftigten der umliegenden Betriebe ist der Hain eine Oase der Ruhe während der Pausen. Momentan befindet sich am Ahornhain nur eine Ruhebank. Mehr Bänke sind wünschenswert. Die Landschaftsarchitektur des Hains bietet es geradezu an, Rundbänke um die Ahornbäume aufzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 183 2013 Die Vorlage OF 654/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 615/5 vom 10.06.2013 Betreff: Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Stadtteil Oberrad in der Wehrstraße auf dem Grundstück der Gemarkung Oberrad, Flur 1, Flurstück 20/25, ein Kinderspielplatz errichtet werden könnte. Begründung: Nördlich der Offenbacher Landstraße existiert derzeit kein öffentlicher Spielplatz. Die Eigentümerin des o. g. Grundstücks ist bereit, dieses für einen Spielplatz an die Stadt Frankfurt zu verpachten oder zu veräußern. Ein öffentlicher Spielplatz nördlich der Offenbacher Landstraße wäre eine große Bereicherung für die Kinder in Oberrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 247 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1064 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 221 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1414 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 657 Aktenzeichen: 67 2
Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 632/5 vom 09.06.2013 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen Seehofstraße und Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen; - Einrichtung einer stationären Messanlage; - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder"; - Schaltung der Ampeln auch nachts. Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstraße. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn dort nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen ausgefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1497 Aktenzeichen: 32 4
Öffnungszeiten der FES-Sammelstelle in der Seehofstraße
Antrag vom 15.05.2013, OF 635/5 Betreff: Öffnungszeiten der FES-Sammelstelle in der Seehofstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, für die FES-Sammelstelle in der Seehofstraße an zwei Tagen im Monat Öffnungszeiten am späten Nachmittag vorzusehen. Begründung: Die Sammelstelle der FES in der Seehofstraße ist montags bis samstags von jeweils 9:0012:00 Uhr geöffnet. An zwei Tagen im Monat sollten jedoch Öffnungszeiten für den Spätnachmittag, etwa 16:00-19:00 Uhr, vorgesehen werden. Berufstätige haben tagsüber keine Möglichkeit, bei den jetzigen Öffnungszeiten der Sammelstelle ihren Sondermüll abzuliefern. Die Öffnungszeiten der Sammelstelle sollten deshalb flexibler gestaltet werden. Ein Nachmittagstermin würde auch Berufstätigen die Möglichkeit geben, die Sammelstelle aufzusuchen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 635/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FAG gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Ortsumfahrung Oberrad ausschildern
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 02.04.2013 Betreff: Ortsumfahrung Oberrad ausschildern Seit der Fertigstellung der fehlenden Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 können Radfahrer Oberrad umfahren und den Weg durch die Felder einschlagen. Dies erfordert aber gute Ortskenntnisse. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Ortsumfahrung auszuschildern. Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, stadteinwärts die Ziele Sachsenhausen und S-Bahn-Station "Mühlberg" auszuschildern. An der Kreuzung Speckweg/Im Bärengarten soll die Alternative "Mühlberg" versus Sachsenhausen ausgewiesen werden, wobei der Weg zum Mühlberg am Grüne-Soße-Denkmal vorbei und den "Oberräder Fußweg" entlang geführt werden soll, während die Richtung Sachsenhausen durch die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg führen soll. In der Gegenrichtung soll Radfahrern aus der Seehofstraße der Weg nach Offenbach durch den Strahlenberger Weg gewiesen werden. Der Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz soll über die Wendestelle an der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" und anschließend ein kurzes Stück weiter östlich im Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg bis zum "Oberräder Fußweg" geführt werden. Begründung: Die fehlende Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 wurde jetzt fertiggestellt. Dadurch eröffnet sich eine durchgängige Umfahrung von Oberrad auf angenehmen Feldwegen, die aber nicht ohne Weiteres zu finden ist, sodass eine gute Ausschilderung erforderlich wird. Eine akzeptable Verkehrsführung für den Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz bereitet einige Schwierigkeiten. Zwar könnte der Weg vorschriftsmäßig an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Seehofstraße über zwei Fußgängerampeln zum westlichen Ende des Strahlenberger Weges geführt werden, dies würde aber voraussichtlich nicht angenommen werden, da schon jetzt ortskundige Radfahrer wie oben beschrieben den "Oberräder Fußweg" ansteuern und das kurze Stück Radweg auf der Offenbacher Landstraße verbotswidrig in die Gegenrichtung benutzen. Wer eine legale Alternative sucht, wird eher die Offenbacher Landstraße bis zum Ortseingang Oberrad benutzen und in die Balduinstraße einbiegen oder vorher in das östliche Ende des Strahlenberger Weges. Diese Alternativen erscheinen nicht sicherer, da zum Abbiegen der Radweg verlassen werden muss und die Kraftfahrzeuge am Strahlenberger Weg in den seltensten Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Dagegen fahren am Mühlberg sowohl Straßenbahnen als auch Kraftfahrzeuge mit niedrigen Geschwindigkeiten und alle Verkehrsteilnehmer beobachten das Geschehen schon wegen des Personenverkehrs an der Straßenbahnhaltestelle mit erhöhter Aufmerksamkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1091 Aktenzeichen: 66 7
Fahrradbügel am Deutschherrnufer
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153 entstanden aus Vorlage: OF 574/5 vom 02.04.2013 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer Der Magistrat wird aufgefordert, am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser östlich des Frankensteiner Platzes bis zum Beginn der Neugestaltung der Fahrbahn und der Gehwege auf einem der Pkw-Parkplätze drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten ausreichend Fahrradbügel vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Antrag vom 10.09.2013, OF 681/5 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2544 Aktenzeichen: 66 2
Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2150 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 02.04.2013 Betreff: Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die Schilder mit den Straßennamen durch die allgemein üblichen Zusatzbeschilderungen an den Stellen zu ergänzen, wo die Schilder fehlen. Beispielhaft seien hier folgende Örtlichkeiten genannt: - Willemerstraße (Siemensstraße); - Gutzkowstraße (Ecke Schifferstraße); - Passavantstraße (Ecke Burnitzstraße); - Oskar-Sommer-Straße (Ecke Burnitzstraße); - Ossietzkystraße (Ecke Grethenweg); - Max-Reger-Straße (Ecke Mörfelder Landstraße); - Textorstraße (zwei Stück); - Schaubstraße (Schaumainkai); - Rubensstraße (zwei Stück); - Rembrandtstraße (zwei Stück); - Dürerstraße (zwei Stück); - Melibocusstraße; - Heinrich-Seliger-Straße; - Herbert-Boehm-Straße; - Otzbergstraße; - Kniebisstraße; - Kandelstraße; - Frauenhofstraße. Begründung: Die Zusatzschilder mit Erläuterungen zu den Straßennamen werden jeweils am Anfang und am Ende der Straße unter das Straßenschild montiert. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates wies ein Bürger auf die fehlenden Schilder an der Textorstraße hin. Bei weiterer Recherche wurden bei den oben genannten Straßen ebenfalls fehlende Zusatzschilder entdeckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1115 Aktenzeichen: 66 7
Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese
Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena
Antrag vom 28.02.2013, OF 541/5 Betreff: Verkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena Ist es zutreffend, dass lt. Presseberichten die Verkehrserschließung am Kaiserlei für die geplante Multifunktionsarena noch nicht ausreichend geprüft ist? Treffen Meldungen zu, dass bei der Analyse vom Fortbestand des Kreisverkehrs ausgegangen wurde? Die Fertigstellung der Osthafenbrücke wurde für 2014 avisiert. Die Bauarbeiten am Kaiserlei werden ein oder zwei Jahre später beendet sein. Besteht ein Konzept für diesen Zeitraum, mit dem verhindert werden kann, dass sich die Verkehrsströme andere Wege suchen, die sich verfestigen können? Das zentrale Argument pro Einrichtung eines Kreisverkehrs besteht in der größeren Aufnahme-fähigkeit. Am Kaiserlei geht man den entgegengesetzten Weg, der Kreisverkehr wird durch eine Kreuzungslösung ersetzt. Gleichzeitig wird die Osthafenbrücke weiteren Verkehr auf die nördliche Mainseite bringen: Wie beurteilt der Magistrat diese verkehrspolitische Maßnahme? Begründung: Derzeit rollen täglich 65.000 Fahrzeuge durch das Kaiserleigebiet und es ist schon damit überlastet. Prognosen für das Jahr 2020 gehen von 79.000 Fahrzeugen aus. Darunter subsummiert sind 4.500 Fahrzeuge durch die Inbetriebnahme der neuen Osthafenbrücke, wobei es auch mehr sein können, denn im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Industriegebietes am Osthafen wird mit 17.000 Fahrzeugen täglich gerechnet, die nicht unbedingt größtenteils dieses Gebiet über die Hanauer Landstraße verlassen. Die Nutzung der neuen Multifunktionshalle mit geplanten circa 40 Großveranstaltungen im Jahr wird den Verkehrsdruck verstärken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2013 Die Vorlage OF 541/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
Antrag vom 24.02.2013, OF 560/5 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat stimmt den folgenden Punkten zur Beplanung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße zu: 1. Errichtung zweier Lebensmittelmärkte mit gemeinsamer Einfahrt für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und die Supermarktbetreiber 2. Andienung der beiden Supermärkte über eine geschlossene Garage 3. Errichtung einer Kita unter dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad 4. Errichtung von Wohnungen und Arztpraxen über den Lebensmittelmärkten Begründung: Die Eigentümer des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße möchten dieses entwickeln. Der Ortsbeirat stimmt der Entwicklung des Grundstücks und den oben genannten Eckpunkten zu. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 560/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1989 entstanden aus Vorlage: OF 505/5 vom 05.02.2013 Betreff: Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die derzeit im Bereich des Wasserwegs bestehenden erheblichen Gefährdungen für Fußgänger zu beseitigen. Die Gefahren ergeben sich aufgrund der Ausbausituation und der Straßenführung durch den von der Gerbermühlstraße und Seehofstraße kommenden Pkw-Verkehr: 1. Die Ampelanlage, die die linksabbiegende Zufahrt aus dem westlichen Teil der Seehofstraße in den Wasserweg regelt, wird regelmäßig von Autofahrern übersehen oder ignoriert. Hier soll die Situation durch eine klarere Verkehrsregelung verbessert werden, zum Beispiel indem Geradeaus- und Linksabbiegerampel stets parallel geschaltet werden oder durch eine zusätzliche Markierung oder Beschilderung für die Linksabbieger. 2. Auf dem Wasserweg kommt es regelmäßig zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Ampelschaltung, die die Zufahrt zur Flößerbrücke und zum Deutschherrnufer regelt, wird während der Fußgängergrünphasen überfahren. Hier ist zur Eindämmung des Gefährdungspotenzials für die querenden Fußgänger eine mobile Verkehrsüberwachung dringend geboten, sowohl für die deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch für die Rotlichtverstöße. Begründung: Zu 1. An der Ecke Seehofstraße/Wasserweg, aus dem westlichen Teil der Seehofstraße kommend Richtung Verkehrsinsel, geschieht es regelmäßig, dass Linksabbieger aus der Seehofstraße die Grünphase für Fußgänger ignorieren und den Fußgängerbereich kreuzen. Hier wird oft die Grünphase für das geradeaus fahrende Fahrzeuge zum Anlass genommen, auch links abzubiegen. Zu 2. Nach Auskunft von Anwohnern passiert in mehr als 50 Prozent der Grünphasen der Fußgängerampel Wasserweg/Deutschherrnufer noch ein Pkw den Fußgängerüberweg. Das führt zu einem hohen Gefahrenpotenzial für die Fußgänger. In diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Unfällen von Pkws, bisher zum Glück ohne Verwicklung von Fußgängern in das Unfallgeschehen. Die Beseitigung dieser Gefährdung ist umso dringender, als sich am Wasserweg/Ecke Deutschherrnufer eine Kindertagesstätte befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Überwachung des Parkverbots in der Wehrstraße
Anregung vom 22.02.2013, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 522/5 vom 05.02.2013 Betreff: Überwachung des Parkverbots in der Wehrstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um das verbotswidrige Parken am unteren südlichen Ende der Wehrstraße auf dem Bürgersteig links zu verhindern. Begründung: Die Oberräder Gärtner müssen hier mit ihren großen Fahrzeugen, zum Teil mit Anhängern, einbiegen, um zu ihren Feldern und Gewächshäusern zu kommen. Ist der Bürgersteig dicht zugeparkt, ist dieses nicht möglich, es sei denn, die parkenden Autos werden dabei beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1040 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 334 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3029, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 32 4
Umbau der Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1680 entstanden aus Vorlage: OF 418/5 vom 14.10.2012 Betreff: Umbau der Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße Vorgang: OM 206/06 OBR 5; M 210/07; ST 1239/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 1239 vom 18.11.2011 angekündigte Vorstellung der Baureifplanung zur Umgestaltung der Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Affentorplatz einschließlich der Fuß- und Radwegquerung Dreieichstraße kurzfristig in einer Ortsbeiratssitzung zu präsentieren. Begründung: Das Thema Umgestaltung beschäftigt den Ortsbeirat 5 schon seit 2006 (Anregung OM 206 vom 29.06.2006), die Vorplanung wurde bereits im Jahr 2007 beschlossen (Magistratsvortrag M 210 vom 24.09.2007). Bereits bei einer Schulwegbegehung im Januar 2006 wurde die Situation in diesem Bereich bemängelt. Die Straße ist in einem schlechten Zustand, die Wegeführung über die Dreieichstraße ist abenteuerlich, die Radwegführung unzumutbar, der Bordsteinradweg führt über die Aufenthaltsfläche für die Schüler der benachbarten Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Umgestaltung eines Teils des westlichen Bürgersteigs der Wehrstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1682 entstanden aus Vorlage: OF 428/5 vom 15.10.2012 Betreff: Umgestaltung eines Teils des westlichen Bürgersteigs der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Teil des westlichen Bürgersteigs der Wehrstraße, wo bislang der Baum im Straßenraum wuchs, der umliegenden Gestaltung des Bürgersteigs angepasst wird. Begründung: Beim Ausbau der Wehrstraße stand im Bereich des westlichen Bürgersteigs noch ein Baum. Die Führung des Bürgersteigs und des Radweges wurde diesem Umstand angepasst, dies bedeutet, dass der Bürgersteig vor diesem Baum endet und Radfahrer und Fußgänger sich den eigentlichen Radweg in diesem Abschnitt teilen müssen. Mittlerweile ist der Baum gefällt worden und somit kann der Verlauf von Bürgersteig und Radweg der Umgebung angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 262 Aktenzeichen: 66 2
Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1676 entstanden aus Vorlage: OF 413/5 vom 07.10.2012 Betreff: Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, damit diese den Bereich entlang der Bahnschienen im Strahlenberger Weg und Im Bärengarten reinigen lässt. Begründung: Im Strahlenberger Weg und Im Bärgengarten wird entlang der Bahnschienen gerne Müll entsorgt. Hier sind Autoreifen, PC-Monitore und anderer Unrat zu nennen. Da dieser Bereich zum Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG gehört, muss diese ihrer Fürsorge- und Sorgfaltspflicht nachkommen und den Bereich in dem Vermüllungsgrad angemessenen Zeitabständen reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 494 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
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