Überwachung des Parkverbots in der Wehrstraße
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Anregung vom 22.02.2013, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 522/5 vom 05.02.2013
Betreff: Überwachung des Parkverbots in der Wehrstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um das verbotswidrige Parken am unteren südlichen Ende der Wehrstraße auf dem Bürgersteig links zu verhindern. Begründung: Die Oberräder Gärtner müssen hier mit ihren großen Fahrzeugen, zum Teil mit Anhängern, einbiegen, um zu ihren Feldern und Gewächshäusern zu kommen. Ist der Bürgersteig dicht zugeparkt, ist dieses nicht möglich, es sei denn, die parkenden Autos werden dabei beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5