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Meine Nachbarschaft: Gerbermühlstraße

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1646 entstanden aus Vorlage: OF 445/5 vom 03.05.2017 Betreff: Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Magistrat wird gebeten, eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag vom 24.09.2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o. a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine baureife Planung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mit benutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht auf direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller, den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1949 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

03.05.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellanlagen Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße und Südbahnhof (Haupteingang)

10.03.2017 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1346 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 22.02.2017 Betreff: Fahrradabstellanlagen Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße und Südbahnhof (Haupteingang) Vorgang: OM 2265/13 OBR 5; ST 1276/13 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2265, umzusetzen: 1. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" Ausgang Darmstädter Landstraße/Ecke Mühlbruchstraße werden die alten, unbrauchbaren Fahrradabstellanlagen durch eine moderne, überdachte Anlage im Bereich der Rolltreppe ersetzt; 2. Am Südbahnhof wird westlich vom Hau ptausgang Diesterwegplatz im Bereich der ehemaligen Brunnenanlage eine funktionstüchtige Fahrradabstellanlage installiert. Begründung: Der Magistrat geht in seiner Stellungnahme vom 19.08.2013, ST 1276, leider nicht auf die Anregung ein. Er erwähnt die neuen Anlagen am Zugang Mühlbruchstraße/Siemensstraße und am entgegengesetzten Ausgang der S-Bahn-Station in der Hedderichstraße. Der Ortsbeirat freut sich selbstverständlich über diese Anlagen. Gegenstand seine Anregung war aber die Anlage am Ausgang Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße. Ebenso wenig gibt es bis heute die überdachte Abstellanlage an der Nordseite des Südbahnhofs. Hierfür besteht offenbar besonders dringender Bedarf, da die überdachte Anlage an der Südseite des Südbahnhofs stets vollständig belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2265 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 985 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2284 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1210 entstanden aus Vorlage: OF 317/5 vom 23.01.2017 Betreff: Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen zwecks Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten. Begründung: Im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten sind die Bahngleise gegen unerlaubtes Überqueren mangelhaft oder gar nicht gesichert. Da sich inzwischen Familien mit Kindern dort niedergelassen haben, ist die mangelhafte Sicherung nicht hinnehmbar. Auf Drängen des Ortsbeirates 5 wurden in Höhe der Firma Späth und Knoll seitens der Deutschen Bahn AG Bretterzäune angebracht, die ein Überqueren der Gleise verhindern sollen. Nur wird dort nichts verhindert. Die Bretterzäune sind sehr leicht zu überwinden, wie es in der Vergangenheit zu oft vorgekommen ist. Dort sollte und muss dringend Abhilfe geschaffen werden, da beide Straßen sehr stark von Fußgängern, Familien und Joggern frequentiert werden. Allein schon der Gedanke, ein Kind hält sich in der Nähe der Gleise auf, ist schockierend genug. Ein kompletter durchgehender Metallzaun würde dieses Problem komplett lösen, schon im Sinne der Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 983 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenwellen auf dem Mainwasenweg beseitigen

20.01.2017 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1172 entstanden aus Vorlage: OF 277/5 vom 03.01.2017 Betreff: Bodenwellen auf dem Mainwasenweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Mainwasenweg zwischen Deutschherrnbrücke und Rudererdorf die Bodenwellen in der Asphaltdecke beseitigt werden. Begründung: Die Asphaltdecke des Mainwasenwegs ist zwar noch großenteils in gutem Zustand, jedoch haben sich durch Baumwurzeln an einigen Stellen hohe Bodenwellen gebildet. Radfahrer versuchen häufig, diese zu umfahren, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Die Stellen sind im Kartenausschnitt markiert. Quelle: Stadtplan, www.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 711 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Frankensteiner Platz“

04.11.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 867 entstanden aus Vorlage: OF 204/5 vom 17.10.2016 Betreff: Sitzgelegenheit an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" in Richtung Konstablerwache eine Sitzgelegenheit zu errichten. Als Standort erster Wahl wird vorgeschlagen, eine Bank direkt an der Haltestelle auf Höhe der Dreieichstraße 3 aufzustellen. Alternativ besteht auf dem Frankensteiner Platz die Möglichkeit, eine Bank aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle der Haltestelle befindet sich keine Sitzmöglichkeit. Das Fehlen einer Sitzgelegenheit ist für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger und Seniorinnen und Senioren, die auf die Bahn warten, unzumutbar. Der Frankensteiner Platz an der Dreieichstraße/Ecke Seehofstraße bietet hierfür genügend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 348 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)

01.07.2016 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 98/5 vom 15.06.2016 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren würde. Auch in der Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen, der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg

01.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 117/5 vom 26.05.2016 Betreff: Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Länderweg/Strahlenberger Weg - Schulersatzgebäude entlang der Böschung zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG einen Zaun oder eine andere wirksame Absperrung der Gleisanlage errichten zu lassen. Begründung: Der Zaun dient als vorbeugender Schutz, um spielerische und sonstige Aktivitäten auf den Gleisen der dort einquartierten Kinder zu verhindern. Vorfälle dieser Art sind schon bekannt geworden. Im Rahmen der Fürsorgepflicht wird dies als notwendige vorbeugende Maßnahme angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1349

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 297 entstanden aus Vorlage: OF 99/5 vom 13.06.2016 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße zwischen Einmündung Gräfendeichstraße und Wehrstraße Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen der Gräfendeichstraße und der Wehrstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1345 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße

03.06.2016 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 entstanden aus Vorlage: OF 34/5 vom 13.05.2016 Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er für geeignet hält, den Geschwindigkeitsübertr etungen in der Wehrstraße entgegenzuwirken. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wehrstraße haben sich darüber beschwert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h regelmäßig überschritten wird. Laut einer durchgeführten Häufigkeitsauswertung der Geschwindigkeit übertreten - in Richtung Norden 34,69 Prozent und - in Richtung Süden 12,59 Prozent der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauaushub in den Oberräder Feldern

05.04.2016 · Aktualisiert: 06.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2016, OF 16/5 Betreff: Bauaushub in den Oberräder Feldern Der Ortsbeirat fragt beim Magistrat an, wer den Bauaushub und dessen Ablagerung in den Oberräder Feldern östlich der Wehrstraße zwischen dem Weg am Bahndamm und dem zweiten, weiter südlichen gelegenen Weg, zu verantworten hat und ob die untere Bauaufsichtsbehörde bzw. die untere Naturschutzbehörde dagegen vorgegangen ist. Begründung: Östlich der Wehrstraße - unweit des ehemaligen Oberräder Bahnhofs - liegt haufenweise Bauaushub (vermischt mit Mauerresten und Plastikrohren) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2016 Die Vorlage OF 16/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station „Mühlberg“ und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41

12.02.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4994 entstanden aus Vorlage: OF 1215/5 vom 24.01.2016 Betreff: Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 mit zusätzlicher Beleuchtung auszustatten. Begründung: Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 22.01.2016, haben Bürgerinnen und Bürger gebeten, dass man im o. g. Bereich zusätzliche Beleuchtung installieren möge, da der Bereich - besonders unter der Eisenbahnunterführung über die Seehofstraße - nur mäßig beleuchtet ist. Der Ortsbeirat bittet daher, diesen Bereich mit zusätzlichen Leuchtmitteln auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 868 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1735 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße

27.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße

22.01.2016 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 07.01.2016 Betreff: Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße auf der rechten Fahrbahnseite vom Main kommend in Richtung Sachsenhausen gegenüber der Wehrstraße Nr. 2 durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dort keine größeren Fahrzeuge mehr parken können, die dann den Fußweg verengen. Dies könnte entweder durch die Errichtung eines neuen Parkplatzes geschehen, der nur das Parken von Autos "normaler" Größe zulässt oder durch die Aufstellung von Fahrradbügeln. Begründung: In der Wehrstraße gibt es auf Höhe der Hausnummer 2 gegenüberliegend durch die Abzweigspur in Richtung Sachsenhausen (Offenbacher Landstraße) ein zulaufendes Rechteck auf dem Bürgersteig. Dieses wird von den Fußgängern nicht benutzt. Hier parken andererseits täglich Autos und Lastwagen, die zu groß für diese Fläche sind. Dadurch wird der Durchgangsbereich zwischen Autos und Betonmauer des anliegenden Grundstücks, das zum Getränkemarkt gehört, derart eingeengt, dass kein Kinderwagen oder Rollator mehr durch passt und ein Straßenwechsel erforderlich wird. Mit der Errichtung eines regulären Parkplatzes oder dem Aufstellen von Fahrradbügeln wird ein unerlaubtes Parken verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 525 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SBahnStation „Lokalbahnhof“ - Ausgang Siemensstraße: Mehr Fahrradständer

06.11.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1161/5 vom 20.10.2015 Betreff: S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Ausgang Siemensstraße: Mehr Fahrradständer Der Magistrat wird gebeten, am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" weitere Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der vorhandenen Fahrradständer reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Fahrräder werden inzwischen sogar an die Fahrplananzeigen angeschlossen, sodass ein problemloses Studieren der Fahrpläne nicht mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 179 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel

09.10.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße Im Bärengarten könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5

11.09.2015 · Aktualisiert: 24.08.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4504 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 02.06.2015 Betreff: Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden besonders gefährlichen Einmündungen und Kreuzungen die Fahrradstreifen rot einzufärben: - Deutschordenstraße/Sandhofstraße; - Kennedyallee/Sandhöfer Allee; - Untermainbrücke/Schaumainkai; - Friedensbrücke/Theodor-Stern-Kai. Beispielhaft sei die kürzlich erfolgte Einfärbung des Fahrradstreifens an der Osthafenbrücke genannt, nachdem es dort in der Vergangenheit leider zwei schwere Unfälle zwischen Lkws und Radfahrern gab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1786 Antrag vom 05.01.2016, OF 1200/5 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4975

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes neben der Frankfurter Sparkasse in Oberrad

11.09.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4507 entstanden aus Vorlage: OF 1130/5 vom 20.08.2015 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes neben der Frankfurter Sparkasse in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, vor der Frankfurter Sparkasse an der Ecke Wehrstraße/Wasserhofstraße in der Wehrstraße einen Behindertenparkplatz - Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044-10 - auszuweisen. Des Weiteren ist dieser Behindertenparkplatz zeitlich auf Montag bis Sonntag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zu beschränken. Begründung: Die Parkplätze vor der Frankfurter Sparkasse sind sehr gering. Für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger ist es daher nur schwer möglich, die Frankfurter Sparkasse zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Parksituation vor der Frankfurter Sparkasse derart zu gestalten, dass es gehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern möglich ist, die Frankfurter Sparkasse zu erreichen. Ein Behindertenparkplatz sollte neben der Frankfurter Sparkasse, zumindest für die Dauer von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1721 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke

26.06.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 25.06.2015 Betreff: Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke Vorgang: OM 2838/14 OBR 5; OM 3357/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährliche Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke zu entschärfen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Einfärbung der Überwege, die Installation eines Trixi-Spiegels, die Überprüfung der Ampelschaltung, der Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Brücke, die Freigabe des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke für den Fahrradverkehr in Richtung Norden und die Ausschilderung auf dem Tiefkai. Begründung: Am 22. Juni wurde auf dem südlichen Brückenkopf eine Radfahrerin durch einen abbiegenden Lkw lebensgefährlich verletzt. Der Unfallhergang ist der Zeitungsberichterstattung nicht in allen wichtigen Details zu entnehmen. Es scheint aber festzustehen, dass der Lkw-Fahrer beim Abbiegen weit ausscheren musste. Der Lkw-Fahrer könnte durch den schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr abgelenkt worden sein, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung zu ziehen ist. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, auf welcher Strecke die Radfahrerin tatsächlich gefahren ist. Vom Tiefkai kommende Radfahrende sind jedoch gezwungen, diese Querung in Fahrtrichtung Offenbach genauso wie die Verunglückte zu benutzen, um legal die Osthafenbrücke zu überqueren. Daher soll erneut der Bau einer Rampe und die Freigabe des westlichen Radweges geprüft werden, wie dies der Ortsbeirat schon mit seinen Anregungen an den Magistrat OM 2838 und OM 3357 gefordert hat. Durch entsprechende Ausschilderung kann verhindert werden, dass vom Tiefkai kommende Radfahrende in Richtung Ostend die Rampe der Osthafenbrücke hinauffahren und so auf die falsche Seite des Brückenkopfes gelangen. Stattdessen ist die Auffahrt Mainwasenweg/Speckweg zu benutzen, wodurch die Querung der gefährlichen Kreuzung vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteplatz für Reisebusse

26.06.2015 · Aktualisiert: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4255 entstanden aus Vorlage: OF 1114/5 vom 11.06.2015 Betreff: Halteplatz für Reisebusse Vorgang: OM 2846/14 OBR 5; ST 668/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle in Oberrad ein sicherer Halteplatz für Reisebusse eingerichtet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668, wurde die Nutzung der Haltestelle des Nachtbusses sowie Ersatzhaltestelle bei Straßenbauarbeiten als Halteplatz für Reisebusse mit Verweis auf das Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung, wonach gekennzeichnete Haltestellen ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen sind, abgelehnt. Das gilt auch für die Haltestelle am Buchrainplatz. Es wurde auf die Ladezone gegenüber der Offenbacher Landstraße Hausnummer 324 verwiesen. In dieser Ladezone gibt es ein beschränktes Halteverbot von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Realität sieht so aus, dass dort den ganzen Tag Autos parken. Diese Ladezone wird sozusagen als Park-and-ride-Zone benutzt (s. Foto). Abgesehen davon halten Reisebusse auch außerhalb dieser Zeiten. Zurzeit halten Reisebusse an der Sparkasse in der Wehrstraße. Bei einem Tagesausflug stellt sich dieses Problem als weniger gravierend dar, weil die Personen nur vom Bürgersteig aus einsteigen. Gefährlicher wird die Situation bei der Abfahrt zu einer Urlaubsreise mit Koffern. Diese werden von beiden Seiten in den Bus ein- und ausgeladen, d. h., die Personen befinden sich auf der Fahrbahn. Da der Verkehr mit der Eröffnung der Osthafenbrücke stetig zugenommen hat, stellt dies eine Gefährdung der Personen dar. Anlage 1 (ca. 48 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2846 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1511 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87

26.06.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2015, OA 637 entstanden aus Vorlage: OF 1120/5 vom 24.06.2015 Betreff: Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Restmitteln für den Bau der Osthafenbrücke, Produkt 5.001993, in Höhe von acht Millionen Euro im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Haushaltsreste in Höhe von 400.000 Euro für den Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Osthafenbrücke zurückzustellen. Die gegebenenfalls fehlenden Mittel für die Stadtbahn sind aus Restmitteln des Jahresabschlusses 2016 zu bestreiten. Begründung: Auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke sind bereits zwei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern zu beklagen. In einer vertieften Prüfung muss deshalb nochmals ermittelt werden, ob der Bau einer zweiten Rampe für Abhilfe sorgen kann. Der Magistrat beabsichtigt, die Haushaltsreste aus dem Bau der Osthafenbrücke vollständig für den Bau der Stadtbahn zu verwenden (siehe Seite 4, Ziffer 5. der Magistratsvorlage M 87). Ein kleiner Teil der Restmittel soll noch nicht umgewidmet werden. In seiner Stellungnahme vom 12.12.2014, ST 1536, hat der Magistrat die Kosten einer Rampe mit 400.000 Euro beziffert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 664 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 637 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 638 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und RÖMER (M 87 = Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 637 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 638 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Annahme) REP (M 87, OA 637 und OA 638 = Annahme) Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6158, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 69 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke

25.06.2015 · Aktualisiert: 03.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke)

09.06.2015 · Aktualisiert: 18.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße

23.03.2015 · Aktualisiert: 30.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2015, OF 1061/5 Betreff: Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mitzuteilen, wann die Baustellentätigkeiten am Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße zum Abschluss kommen werden. Begründung: Die obige Baustelle besteht seit Ende 2014 und stellt sich für die Anwohner in der Seehofstraße zunehmend als Zumutung heraus. Die Baustelle ist oftmals tagelang verwaist. Ein Fortschritt ist nicht sichtbar. Die aufgestellten Behelfsampeln weisen nur eine sehr kurze Grünphase auf und werden aufgrund der Stausituation von Autofahrern oftmals missachtet, was zu entsprechenden Gefährdungssituationen führt. Zudem sind viele Parkplätze weggefallen. Der Magistrat mag bitte Auskunft geben, ob und in welcher Weise mit einem Fortschreiten der Tätigkeiten zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2015 Die Vorlage OF 1061/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung der Dienstwegtreppe der Deutschen Bahn AG im Strahlenberger Weg

20.03.2015 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2015, OM 4006 entstanden aus Vorlage: OF 1046/5 vom 02.03.2015 Betreff: Absicherung der Dienstwegtreppe der Deutschen Bahn AG im Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die alte Dienstwegtreppe im Strahlenberger Weg gegenüber der Hausnummer 10 so abzusichern, dass sie nur von Dienstpersonal der Deutschen Bahn AG betreten werden kann. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass unbefugte Personen, hauptsächlich Jugendliche und Kinder, diese Treppe benutzen und dann plötzlich unverhofft und direkt vor den Bahngleisen stehen. Dass dies eine erhebliche Gefahrenquelle für die Personen darstellt, sollte und darf nicht sein. Hier besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1014 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße

20.02.2015 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 1028/5 vom 03.02.2015 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur eineinhalb Metern. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrerschutzstreifen aus. Der geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit der Anlage eines baulichen Radweges könnte einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße - Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2014, OA 460, eine solche Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert erscheint. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 777 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 06.01.2015 Betreff: Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG, zu veranlassen, dass es keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der neu errichteten Eisenbahnbrücke, welche über die Seehofstraße führt, gibt. Begründung: Zu Zeiten der alten Eisenbahnbrücke führten die Verunreinigungen durch Taubenmist zu erheblichem Unmut. Mit Errichtung der neuen Eisenbahnbrücke sollte dieses Problem von Anfang an berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 588 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg

03.01.2015 · Aktualisiert: 27.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängergerechte Bodenbeläge

28.11.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3667 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 11.11.2014 Betreff: Fußgängergerechte Bodenbeläge Der Magistrat wird gebeten, bei der Neugestaltung und Sanierung von Fußgängerflächen auf einen fußgängerfreundlichen Belag zu achten. Der Belag muss ausreichend eben und rutschsicher sein, um angst- und unfallfreies Zufußgehen auch für Menschen mit Gepäck oder körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglich en. In der Abstimmung mit dem Denkmalamt in Baubereichen mit Denkmalschutz ist ein Kompromiss zwischen dem optischen und dem funktionalen Anspruch zu suchen. Beispiele für gelungene Lösungen sind die sanierten Rampen zum Tiefkai vom Sachsenhäuser Hochufer aus, der Platz vor dem Bürgeramt in Alt-Sachsenhausen, die Gründerzeitgehwege in Berlin-Prenzlauer Berg und der neugestaltete Platz vor der Gare de l'Est in Paris. Begründung: Sehr unebenes Pflaster wie am Walter-von-Cronberg-Platz, grobe, bis zu zwei Zentimeter breite Fugen wie in vielen Straßen Alt-Sachsenhausens oder Basalt, der bei Regen sehr glatt wird, wie an den neugestalteten Zugängen zum Oppenheimer Platz erhöhen die Sturz- und Unfallgefahr selbst für gesunde Menschen. Eine Bürgerin aus Alt-Sachsenhausen berichtet von mehreren Knochenbrüchen in ihrem Bekanntenkreis infolge von Stürzen auf dem unebenen Pflaster. Am Walter-von-Cronberg-Platz weichen regelmäßig zu Fuß gehende Hotelgäste mit Rollkoffern auf den geteerten Radweg aus, was die Gefahr von Kollisionen erhöht. Selbst geringfügige Beeinträchtigungen wie ein Bänderriss oder ein mitgeführter Rollkoffer machen die Passage der genannten Flächen zu Fuß schwierig und mit zunehmender körperlicher Beeinträchtigung wird das Problem größer. Im Interesse aller Frankfurter Fußgänger müssen deshalb kreative, neue Lösungen gefunden werden. Die beiden gelungenen Frankfurter Beispiele werden als bekannt vorausgesetzt, für die Lösungen von außerhalb sind Abbildungen angefügt. Berlin-Prenzlauer Berg: Gründerzeitlicher Gehwegbelag mit fußgängerfreundlichen großen Granitplatten in der Mitte des Weges. Paris-Gare de l'Est: Links der Blumenkübel unebenes Kopfsteinpflaster als Parkplatzzufahrt für Pkws, rechts davon Fußgängerfläche mit gleichgroßen, gleichfarbigen Steinen mit ebener Oberseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer

28.11.2014 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3659 entstanden aus Vorlage: OF 982/5 vom 12.11.2014 Betreff: Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten, am Mainufer folgende Maßnahmen zu veranlassen: Am Tiefkai: 1. Sanierung eines drei Meter breiten Streifens direkt am Ufer entlang des Parkplatzes vor dem Rudererdorf; 2. Ausstattung der abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes vor dem Rudererdorf mit Schlössern. Am Hochkai: 3. Überprüfung, ob an den Rampen zum Tiefkai zumindest im Bereich zwischen dem Eisernen Steg und der Friedensbrücke Schranken angebracht werden können, um das widerrechtliche Befahren zu verhindern; 4. Sanierung der Rampe westlich der Friedensbrücke in der gleichen Weise wie die anderen Rampen mit Naturpflastersteinen und glatten Pflaster- oder Asphaltstreifen; 5. Beseitigung und nachhaltige Verhinderung des Abstellens von Fahrzeugen und Sperrmüll unter und neben dem Eisernen Steg. Begründung: Zu 1. Der asphaltierte Mainradweg direkt am Ufer zwischen Osthafenbrücke und Gerbermühle ist auf einer Länge von ca. 120 Metern im Bereich des Parkplatzes in einem sehr schlechten Zustand. Zu 2. Die ursprünglich abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes erfüllen nicht mehr ihren Zweck, weil die Poller lose in den Bodenhülsen stecken. Zu 3. Insbesondere im Sommerhalbjahr wird der Tiefkai von Besuchern des Mainufers widerrechtlich befahren, um die Skyline zu bewundern oder Getränke in der Nähe zu lagern. Zu 4. Die Rampe westlich der Friedensbrücke ist die einzige, die noch nicht wie die anderen gepflastert und in einem Teilbereich mit einem für Kinderwagen und Radfahrer geeigneten glatten Belag versehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1235 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 379 Antrag vom 04.03.2019, OF 1201/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4436 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 46 zum Hafenpark

07.11.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 21.10.2014 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt circa 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa fünf Minuten ergäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 900 Aktenzeichen: 92 11

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