Spielhalle an der Bergiusschule
Vorlagentyp: OF CDU GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Auf welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße, direkt an der Haltestelle Frankensteiner Platz und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule, genehmigt?
- Betreibt der Magistrat die Schließung der Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule. Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen.
Inhalt
Antrag vom 07.11.2018, OF 1080/5
Betreff: Spielhalle an der Bergiusschule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Auf welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße, direkt an der Haltestelle Frankensteiner Platz und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule, genehmigt?
- Betreibt der Magistrat die Schließung der Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule. Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
27
OBR 5
TO I, TOP 32
Auskunftsersuchen V 1060 2018 Die Vorlage OF 1080/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle