Spielhalle an der Bergiusschule
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Auf welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße, direkt an der Haltestelle Frankensteiner Platz und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule, genehmigt?
- Betreibt der Magistrat die Schließung der Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule. Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2018, OF 1080/5
Betreff: Spielhalle an der Bergiusschule
Der Ortsbeirat fragt den
Magistrat: 1. Auf
welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße, direkt an der
Haltestelle Frankensteiner Platz und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule, genehmigt? 2. Betreibt der Magistrat die Schließung der
Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu
Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule.
Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht
eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5
am 23.11.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1060 2018
Die
Vorlage OF 1080/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme