Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM
4249 entstanden aus Vorlage:
OF 1164/5 vom
31.01.2019 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 -
Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Der Magistrat wird gebeten,
eventuelle Schäden, die durch Regen und Feuchtigkeit aus dem Gebäude
Dreieichstraße 34 an der gemeinsamen Hauswand mit dem Gebäude
Neuer Wall 4 entstanden sein sollten, feststellen zu lassen. Zum
anderen wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass Schäden durch Nässe
und Ungeziefer aus der Dreieichstraße 34 an dem Gebäude
Neuer Wall 4 verhindert werden (Ungeziefer
wurde in der Vergangenheit belegt). Begründung: Die Liegenschaft Dreieichstraße 34 und das
Gebäude der Eigentümer Neuer Wall 4 haben eine gemeinsame Innenwand. Da die
Dachfenster - wie bekannt ist - seit Jahren ständig offenstehen, fürchten die
Eigentümer des Gebäudes Neuer Wall 4 Nässe- und Schimmelschäden an
der gemeinsamen Wand. Darüber hinaus sind die Eigentümer wegen Ungeziefers
(dies ist belegt) aus der Dreieichstraße 34 besorgt und beunruhigt. Es
nisten dort u. a. seit Jahren Tauben, die das Gebäude verkoten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
07.04.2019, OF
1270/5
Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 718
Auskunftsersuchen
vom 10.05.2019, V
1266 Aktenzeichen: 63 0