Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4249 entstanden aus Vorlage: OF 1164/5 vom 31.01.2019
Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Der Magistrat wird gebeten, eventuelle Schäden, die durch Regen und Feuchtigkeit aus dem Gebäude Dreieichstraße 34 an der gemeinsamen Hauswand mit dem Gebäude Neuer Wall 4 entstanden sein sollten, feststellen zu lassen. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass Schäden durch Nässe und Ungeziefer aus der Dreieichstraße 34 an dem Gebäude Neuer Wall 4 verhindert werden (Ungeziefer wurde in der Vergangenheit belegt). Begründung: Die Liegenschaft Dreieichstraße 34 und das Gebäude der Eigentümer Neuer Wall 4 haben eine gemeinsame Innenwand. Da die Dachfenster - wie bekannt ist - seit Jahren ständig offenstehen, fürchten die Eigentümer des Gebäudes Neuer Wall 4 Nässe- und Schimmelschäden an der gemeinsamen Wand. Darüber hinaus sind die Eigentümer wegen Ungeziefers (dies ist belegt) aus der Dreieichstraße 34 besorgt und beunruhigt. Es nisten dort u. a. seit Jahren Tauben, die das Gebäude verkoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5