Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung
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Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 1012/5 vom 16.10.2018
Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal Spritzehaus, Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main, eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit vonseiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde, das Spritzehaus zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat, die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5