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Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 1012/5 vom 16.10.2018

Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal Spritzehaus, Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main, eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit vonseiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde, das Spritzehaus zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat, die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 5
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle