Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2018, OM 3915 entstanden aus Vorlage:
OF 1012/5 vom
16.10.2018 Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende
Nutzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob das Musiklokal Spritzehaus, Große Rittergasse 41,
60594 Frankfurt am Main, eine das Wohnen störende Nutzung im
Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie
Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit vonseiten der Stadt
ein Anreiz geschaffen wurde, das Spritzehaus zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat,
die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.04.2019, ST 678
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.11.2019, ST 2146 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00