Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IV
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 entstanden aus Vorlage:
OF 1290/5 vom
19.05.2019 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im
Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang:
OM 3657/14 OBR 5; ST
209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche
des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels
(Alt-Sachsenhausen), insbesondere die G roße Rittergasse
und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209,
teilte der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen
nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten
zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen
Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und
weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner
Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des
Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des
Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es
fehlen noch Teile der Großen Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der
Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum, die
Verfugung - möglichst zeitnah - zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund,
dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken,
Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen
bilden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2015, ST 209
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 377
Stellungnahme des Magistrats
vom 16.09.2019, ST
1835
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434
Aktenzeichen: 66 5