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Was passiert mit den Häusern in der Kleinen Rittergasse 19 - 21 in Alt-Sachsenhausen?

Vorlagentyp: OF fraktionslos

Begründung

Seit ca. 10 Jahren verrotten die beiden Häuser in der Kleinen Rittergasse. Der Besitzer aus Baden-Württemberg zeigt keine Initiative für eine Sanierung. Es muß befürchtet werden, dass er einen Abriß plant. Das wäre aber für Alt-Sachsenhausen eine Katastrophe. Jedes alte Haus ist wichtig und muß erhalten bleiben, weil es die Geschichte des Orts beschreibt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1748/5 Betreff: Was passiert mit den Häusern in der Kleinen Rittergasse 19 - 21 in Alt-Sachsenhausen? Der Magistrat wird um Antwort gebeten, was mit den 2 Häusern und dem hauslosen Grundstück in der Kleinen Rittergasse geschieht. Welche Pläne liegen vor? Begründung: Seit ca. 10 Jahren verrotten die beiden Häuser in der Kleinen Rittergasse. Der Besitzer aus Baden-Württemberg zeigt keine Initiative für eine Sanierung. Es muß befürchtet werden, dass er einen Abriß plant. Das wäre aber für Alt-Sachsenhausen eine Katastrophe. Jedes alte Haus ist wichtig und muß erhalten bleiben, weil es die Geschichte des Orts beschreibt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1763 2020 Die Vorlage OF 1748/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird: "Liegt Denkmalschutz für die Häuser vor? Liegen dem Magistrat Pläne zum Umbau vor?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratungsverlauf 1 Sitzung

43
43. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen