Was passiert mit den Häusern in der Kleinen Rittergasse 19 - 21 in Alt-Sachsenhausen?
Vorlagentyp: OF fraktionslos
Begründung
Seit ca. 10 Jahren verrotten die beiden Häuser in der Kleinen Rittergasse. Der Besitzer aus Baden-Württemberg zeigt keine Initiative für eine Sanierung. Es muß befürchtet werden, dass er einen Abriß plant. Das wäre aber für Alt-Sachsenhausen eine Katastrophe. Jedes alte Haus ist wichtig und muß erhalten bleiben, weil es die Geschichte des Orts beschreibt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.09.2020,
OF 1748/5 Betreff: Was passiert mit den Häusern in der
Kleinen Rittergasse 19 - 21 in Alt-Sachsenhausen? Der Magistrat wird
um Antwort gebeten, was mit den 2 Häusern und dem hauslosen Grundstück in der Kleinen Rittergasse
geschieht. Welche Pläne liegen vor? Begründung: Seit ca. 10 Jahren verrotten die beiden Häuser in der
Kleinen Rittergasse. Der Besitzer aus Baden-Württemberg zeigt keine Initiative für eine
Sanierung. Es muß befürchtet werden, dass er einen Abriß plant. Das wäre aber für
Alt-Sachsenhausen eine Katastrophe. Jedes alte Haus ist wichtig und muß erhalten bleiben,
weil es die Geschichte des Orts beschreibt. Antragsteller:
fraktionslos
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5
am 18.09.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1763 2020
Die Vorlage OF 1748/5 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird:
"Liegt Denkmalschutz für die Häuser vor? Liegen dem Magistrat Pläne zum
Umbau vor?"
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
43
43. Sitzung OBR 5
TO I
Einstimmige Annahme