Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Fachfeldstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot in der Gründenseestraße 26

04.12.2017 · Aktualisiert: 05.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 264/11 vom 26.10.2017 Betreff: Halteverbot in der Gründenseestraße 26 Vorgang: V 493/17 OBR 11; ST 1950/17 Der Magistrat wird aufgefordert, das eingeschränkte Halteverbot der Schrägparkplätze (Zeichen 286 mit Zusatzschild "werktags 7-17") in der Gründenseestraße 26 zu entfernen. Für die beiden rechten Schrägparkplätze ist eine Beschilderung "Parken mit Parkschein - eine Stunde" anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat fragte mit Auskunftsersuchen vom 19.06.2017, V 493, entstanden aus der Vorlage OF 217/11 vom 30.05.2017, nach der rechtlichen Situation der Parkplätze vor der Gründenseestraße 26. Der Magistrat antwortete mit seiner Stellungnahme vom 22.09.2017, ST 1950, dass es sich um öffentlich-rechtliche Parkplätze handelt, die in keinem Zusammenhang mit dem dortigen Gipa-Supermarkt stehen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, das eingeschränkte Halteverbot weiterhin aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2017, V 493 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1950 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2677

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2134 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim- Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen, zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jede Fußgängerin und jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Ortsbeirat ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2486 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel

21.08.2017 · Aktualisiert: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 entstanden aus Vorlage: OF 228/11 vom 03.08.2017 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/ Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in der Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus der Jakobsbrunnenstraße kommend, die Einfahrt "schneiden", das Verkehrszeichen 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße nutzen. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 260 StVO zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das Verkehrszeichen wurde im Mai installiert. Es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das Verkehrszeichen 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw

19.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1807 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw Der Magistrat wird aufgefordert, die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Gründenseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße, auf der rechten Fah rbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Gründenseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass Lkw oder Pkw mit Anhänger in den genannten Parkbuchten stehen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1867 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30

19.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1808 entstanden aus Vorlage: OF 218/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Parkwinkel anbringen zu lassen. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim, ansässig Am Hennsee 5a, wird regelmäßig beim Verlassen der Liegenschaft durch Fahrzeuge, welche Am Hennsee 7, an der Ecke zur Mittelseestraße 30, genau an der Kreuzung parken, behindert. Diese Fahrzeuge behindern massiv Einsatzfahrten, welche über Am Hennsee in Richtung Konstanzer Straße gehen. Parkwinkel sind bereits auf beiden Seiten der Mittelseestraße installiert, um der Feuerwehr das Verlassen ihrer Garagen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1864 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-Markt

30.05.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 217/11 Betreff: Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-Markt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es sich bei den quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße vor der Hausnummer 26, dortiger Gipa-Markt, um Privatparkplätze, also tatsächlich-öffentliche Parkplätze des Supermarktes, oder um öffentlich-rechtliche Parkplätze handelt. Begründung: Es handelt sich um insgesamt neun Parkbuchten. Diese sind mit einem eingeschränkten Halteverbot mit Zusatzschild "werktags 7-17" versehen. Aufgrund der nicht nur in Fechenheim sondern stadtweit bestehenden akuten Parkplatznot und der damit verbundenen Suche nach Ideen zur Lösung, ist dem Antragsteller die rechtliche Situation mitzuteilen, um das weitere Vorgehen zu planen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 493 2017 Die Vorlage OF 217/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mittelseestraße durch die Gründenseestraße ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26

13.03.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1357 entstanden aus Vorlage: OF 127/11 vom 09.02.2017 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo-30-Zone durch beidseitiges Aufstellen des Zeichens 274.1 an der Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo-30-Zone durch Aufstellen des Zeichens 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße. - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild "Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen". - Installation von Parkwinkeln vor der Liegenschaft Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des Ortsbeirates 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt circa 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand, an einer Hausecke, befindet. Alle Anwesenden waren sich dahin gehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer entgegen der Einbahnstraße fahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohnerinnen und Anwohner über verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll, durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 905 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße

11.03.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2017, OF 173/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Str. X Bodenseestr. vor allem für ältere Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden auf Grund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 106 2017 Die Vorlage OF 173/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz

27.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 169/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Ausstattung der Sportanlage in der Pfortenstraße 55 mit einem Kunstrasenplatz werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Gemäß dem Sonderbauprogramm für die Ausstattung von Kunstrasenplätzen auf allen städtischen Sportanlagen soll auch die im Fechenheimer Ortskern befindliche Sportanlage in der Pfortenstraße 55 aufgewertet werden. Allerdings werden die Fechenheimer hier seit Jahren immer wieder vertröstet und das Vorhaben aufgeschoben. Bislang ist kein Zeitraum bekanntgegeben worden, wann mit der Ausstattung eines Kunstrasenplatzes begonnen wird. Die Sportanlage wird überwiegend von der SpVgg Fechenheim 03 genutzt, hier finden Fußballspiele und viele weitere Veranstaltungen statt. Die Sportanlage ist das sportliche Zentrum in Fechenheim. Durch eine Ausstattung mit einem Kunstrasenplatz würde Fechenheim an sich wesentlich aufgewertet werden. Weiterhin profitieren alle ansässigen Sportverein von einer modernen Sportanlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 102 2017 Die Vorlage OF 169/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

26.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 171/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen bzw. projektierte Mittel zeitlich so vorzuziehen, daß der im Rahmen des neuen Grünzugs Fechenheim geplante Fussweg zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße als neue und beleuchtete Wegeverbindung zwischen Stadtteil und Gewerbegebiet mit Einzelhandel (und Weg nach Offenbach) vorab (zur Realisierung des Grünzugs) und zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die zeitnahe Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 104 2017 Die Vorlage OF 171/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448

26.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 162/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße,die zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 95 2017 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Spielplätze Am Hensee und Konstanzer Straße

05.12.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 18.11.2016 Betreff: Umgestaltung der Spielplätze Am Hensee und Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Straße Am Hensee so umzugestalten, dass dieser hauptsächlich für Kleinkinder interessant ist. In diesem Zuge soll zunächst der Abenteuerspielplatz an der Konstanzer Straße wieder aufgewertet werden, sodass dieser für ältere Kinder und Jugendliche an Attraktivität gewinnt. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, soll der Ortsbeirat eng in die Planungen eingebunden werden. Begründung: Der Spielplatz in der Straße Am Hensee ist von seiner Lage problematisch, da er mitten in der Wohnbebauung liegt. Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärm, vor allem durch größere Kinder und Jugendliche. Der Spielplatz an der Konstanzer Straße ist von seiner Größe und Lage deutlich besser geeignet für ältere Kinder und Jugendliche. Leider ist dieser Spielplatz, aufgrund von mangelnden Investitionen in den letzten Jahren, immer unattraktiver geworden. Die hierdurch entstandenen Probleme ließen sich lösen, wenn man beide Spielplätze umgestaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 533 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur

05.12.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 entstanden aus Vorlage: OF 93/11 vom 20.11.2016 Betreff: Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße, die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, w ie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel wird von sehr vielen Autofahrerinnen und Autofahrern als Abkürzung zur stark befahrenen Hanauer Landstraße genutzt. Mehrere Maßnahmen des Ortsbeirates (seit 1994), den Schleichverkehr durch eine veränderte Beschilderung und der Ausweisung einer Busspur zu verringern, blieben bisher wirkungslos. Die Beschilderung sowie die Beschriftung auf der Straße zur Kennzeichnung der Busspur werden schlichtweg von den Autofahrerinnen und Autofahrern ignoriert. Die von der Polizei gelegentlich durchgeführten Kontrollen der Einfahrt helfen in dem Moment der Kontrolle, aber nicht langfristig. Eine am 03.11.2016 durchgeführte Testmessung des Straßenverkehrsamtes, aufgrund von Anwohnerbeschwerden, bestätigt die in erheblichem Maße unerlaubten Einfahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck

10.10.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 24.09.2016 Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo-30-Zone-Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Schild zur Aufhebung der Tempo-30-Zone in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder "Tempo 30" zu tauschen. Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße/Kleestraße in der Willmannstraße die Tempo-30-Zone aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird, um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmannstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Tempo-30-Zone aufgehoben wird und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrerinnen und Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. Anlage Anlage 1 (ca. 319 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 32 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg

05.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße

04.07.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 entstanden aus Vorlage: OF 47/11 vom 10.06.2016 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: OM 346/11 OBR 11; ST 1834/12; OM 3135/14 OBR 11; ST 1174/14 Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00 Uhr und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30 Uhr und 09: 00 Uhr durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation wird der Magistrat um einen kurzfristigen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat in der Birsteiner Straße gebeten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade sowie breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit, den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendlerinnen und Pendler, die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00 Uhr gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht (Ortskern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1400 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umweltzone Frankfurt

06.06.2016 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

16.11.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade

05.10.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 353/11 vom 21.09.2015 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade Vorgang: OM 4262/15 OBR 11; ST 1347/15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Helmut-Sittler-Promenade zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Schießhüttenstraße" und "Arthur-von-Weinberg-Steg" als reinen Gehweg auszuweisen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird von vielen Fußgängern genutzt, oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern, die auch die Promenade nutzen, anstelle des asphaltierten Radweges am Fechenheimer Leinpfad. Ein Schutz der Fußgänger ist hier dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 56 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade

29.06.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 entstanden aus Vorlage: OF 335/11 vom 06.06.2015 Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert, auf der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) werden an den alten Stellen wieder angebracht. 2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen: a) Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung b) Arthur-von-Weinberg-Steg, in südlicher und nördlicher Richtung c) Straßenbahnhaltestelle "Alt-Fechenheim", an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen/Uferpromenade in südlicher Richtung 3. Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung v erweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern. Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen, ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrerinnen und Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit in eine legitime Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden, ist es dringendst erforderlich, zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer durch die Polizei von der Promenade sowie auch von den dortigen Spaziergängerinnen und Spaziergänger dauerhaft ferngehalten werden können. Die Maßnahme ist dringlich, um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten

12.05.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet.
Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim

17.02.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 232/11 vom 26.01.2014 Betreff: Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Leo-Gans-Straße/ Konstanzer Straße wieder öffentliche Abfallkörbe aufzustellen, die von der FES geleert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner haben sich am Informationsstand des Regionalrates beschwert, dass wegen fehlender Abfallbehälter Müll und Unrat auf die Straße und den Gehweg geworfen werden. Da in diesem Bereich ein großer Spielplatz ist, fällt jede Menge Abfall an. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 725 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1375 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahntrasse der Linie 11 ab „Alt-Fechenheim“ als Rasengleis

25.11.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 222/11 vom 25.11.2013 Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Der Magistrat wird beauftragt, die Straßenbahntrasse der Linie 11 ab der Haltestelle "Alt-Fechenheim" bis zur Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" als Rasengleis anzulegen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die vorhandenen Übergänge sollen analog zur neu gestalteten Mainuferpromenade mit Pflaster gestaltet werden. Das Projekt soll in das Programm "Schöneres Frankfurt" und dort in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und dem Programm "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hierzu ohne Zweifel beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße

25.11.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 220/11 vom 09.11.2013 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Vorgang: ST 1353/11 Bezugnehmend auf die ST 1353 vom 09.12.2011 wird der Magistrat aufgefordert, in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann das Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird. Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und damit zu deren Gefährdung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle „Fechenheim-Post“

25.11.2013 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2678 entstanden aus Vorlage: OF 219/11 vom 09.11.2013 Betreff: Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post" Der Magistrat wird gebeten, den am Fluss gelegenen Leinpfad (neue Mainuferpromenade) durch Markierungen auf der Fahrbahn und durch Wegweiser so in seinem Erscheinungsbild zu verändern, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern deutlich wird, dass sie den Weg auf der anderen Seite der Straßenbahnschienen zu nutzen haben. Lediglich der Abschnitt zwischen A.-v.-Weinberg-Steg und Straßenbahnübergang Löhnunggasse ist auch weiterhin für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer frei nutzbar. Für den westlich der Straßenbahnschienen gelegenen sowie asphaltierten Leinpfad ist eine Planung zu erstellen, diesen Weg für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktiver zu gestalten. So sind vor allem die Bereiche der Stichstraßen zum Main hin (Konflikt Fahrrad/Fahrrad, Fahrrad/Fußgänger, schlechte Einsicht in Stichstraßen) und die Haltestellenbereiche der Straßenbahn für Radfahrerinnen und Radfahrer (Konflikt Fahrrad/Fußgänger) sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 944 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Förderung von Sprachkursen und logopädischer Therapie in den Kitas von Fechenheim, Seckbach und Riederwald

28.09.2013 · Aktualisiert: 08.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2013, OF 208/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Förderung von Sprachkursen und logopädischer Therapie in den Kitas von Fechenheim, Seckbach und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sollen Mittel bereitgestellt werden, die es den Kitas in ermöglichen ihren Bedarf an Sprachförderung und logopädischer Therapie gerecht zu werden. Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kitas benötigen durchschnittlich mindestens 10 weitere Förderstunden je Woche in Logopädie und Sprachbildung. Die genauen Zahlen für jede Kita müssen noch eruiert werden. Exemplarisch benötigt die Evangelische Kindertagesstätte Karibuni Bantu in der Starkenburger Straße 75 einen Vollzeit-Logopäden bzw. eine Vollzeit-Logopädin. Die Evangelische Kindertagesstätte Mainstrolche in der Schießhüttenstraße 12 benötigt weitere 4 Stunden Sprachförderunng je Woche und die Städt. Kindertagesstätte 27 in Alt Fechenheim 112 benötigt mindestens 15 Std je Woche Sprchförderung zusätzlich zum bisherigen Angebot. Begründung: Die Förderung der Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kinder im Kindergartenalter muss verbessert werden, um eine höhere Chancengleichheit der Kinder bei der anschließenden schulischen Ausbildung zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 258 2013 Die Vorlage OF 208/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn; über Verlängerung der Trasse der B.448

22.09.2013 · Aktualisiert: 08.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 204/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn; über Verlängerung der Trasse der B 448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Hohes privates Verkehrsaufkommen der Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße und zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 254 2013 Die Vorlage OF 204/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

12.01.2013 · Aktualisiert: 28.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 158/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke zu planen und anzulegen. Der Weg sollte entlang des bestehenden unbefestigten Pfades in der Verlängerung eines befestigten Fußweges zur südlich der Konstanzer Str. gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 26 2013 Die Vorlage OF 158/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448

12.01.2013 · Aktualisiert: 28.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 162/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Neuansiedlungen im Bereich des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße und zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 30 2013 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fitnessgeräte für Senioren

18.06.2012 · Aktualisiert: 12.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2012, OM 1318 entstanden aus Vorlage: OF 135/11 vom 29.05.2012 Betreff: Fitnessgeräte für Senioren Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Wiese am Abenteuerspielplatz (Konstanzer Straße/Bodenseestraße) einige Fitnessgeräte für Senioren aufzustellen. Begründung: Fechenheimer Senioren wünschen sich altersgerechte Fitnessgeräte. Die Wiese am Abenteuerspielplatz ist hierfür bestens geeignet, da sie sich zentral mitten im Ort befindet und gut erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1610 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich?

03.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2012, OF 95/11 Betreff: Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gefragt der Fahrpreis vom Zentrum Fechenheims (z.B. Baumertstraße) nach Offenbach Messehallen beträgt 1,60 Euro (Kurzstrecke), von den Messehallen Offenbach zum Marktplatz Offenbach (Zentrum) 1,55 Euro (Kurzstrecke). Dies ergibt einen Gesamtpreis von 3,15 Euro. Warum müssen Fahrgäste für diese Strecke laut RMV-Tarif und Fahrkartenverkauf in den Bussen, Bahnen und Automaten 4,10 Euro bezahlen? Der Kilometerpreis für einen Audi A8 beträgt laut ADAC 85 Cent inklusive Wiederbeschaffung, der RMV-Kunde bezahlt für die Strecke Fechenheim - Offenbach einen durchschnittlichen Kilometerpreis von 1,20 Euro. Bezeichnet der Magistrat diesen völlig überzogenen Preis als Tarif-Härte? Das Offenbacher Stadtzentrum ist für viele Frankfurter, insbesondere für Fechenheimer Bürger das nahe Stadtzentrum dessen ausbildungstechnische und ärtztliche Infrastruktur genutzt wird. Wann wird die chaotische und trickseriche Preisgestaltung von Frankfurt nach Offenbach beendet werden? Laut Stellungnahme ST1148 vom 16.08.2010 soll für Tarifhärten unter Beteiligung aller lokalen Partner Lösungsansätze noch vor Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements entwickelt werden. Dies ist laut der ST1242 vom 18.11.2011 nun nicht mehr der Fall. Wie ist nun der tatsächliche Stand bzw. Sachverhalt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 308 2012 Die Vorlage OF 95/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenparkplatz an der Postagentur

05.12.2011 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 726 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 14.11.2011 Betreff: Behindertenparkplatz an der Postagentur Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wieder in einen normalen Parkplatz umzugestalten. Als Ersatz ist in der Ankergasse ein Behindertenparkplatz (vor der Postagentur) einzurichten. Begründung: Der Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wurde eingerichtet, als das Fechenheimer Postamt in der Baumertstraße geschlossen und dafür in der Kleestraße eine Postagentur eröffnet wurde. Nachdem die Postagentur in der Kleestraße geschlossen wurde, ist der Behindertenparkplatz dort nicht mehr erforderlich. Die neue Postagentur wurde in der Ankergasse eröffnet. Daher soll nun dort ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Diesem Wunsch behinderter Bürgerinnen und Bürger sollte entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 378 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Schießhüttenstraße

24.10.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 442 entstanden aus Vorlage: OF 55/11 vom 29.09.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schießhüttenstraße Der Magistrat wird gebeten die Schießhüttenstraße in Fechenheim, im Bereich der Hausnummern 2 bis 12, zur verkehrsberuhigten Zone zu erklären und entsprechend zu beschildern. Begründung: Im Bereich der Sackgasse der Schießhüttenstraße kommen sich Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Autofahrerinnen und Autofahrer oft in die Quere. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger frequentieren diesen Bereich, um zur Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 11 zu gelangen. Zahlreiche Fahrzeuge bringen Kinder zum dort befindlichen Kindergarten. Durch die Enge der Straße und des Fußweges kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Eine verkehrsberuhigte Zone, mit gleichberechtigter Nutzung der Flächen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge, könnte dazu beitragen, diese gefährlichen Situationen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 114 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim

06.06.2011 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 130 entstanden aus Vorlage: OF 8/11 vom 04.05.2011 Betreff: Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den Fußgängerüberwegen (Punkt 2-5) durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 vervollständigen zu lassen. Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es fünf Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind. 1. Alt-Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, - beidseitig beschildert, 2. Kleestraße/Ecke Alt-Fechenheim - unbeschildert, 3. Kleestraße an der ehemaligen Postagentur - einseitig beschildert, 4. Willmannstraße 1 - unbeschildert, 5. Kleestraße/Ecke Baumertstraße - unbeschildert. Begründung: Zu 2.: Der Zebrastreifen liegt auf der Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt-Fechenheim - Kleestraße - Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der Abbiegung zu sehen. Für Ortsfremde, wenn Schnee darauf liegt, überhaupt nicht. Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2. und 3.: Die beiden Fußgängerüberwege sind nur wenige Meter von einander entfernt. Ein Übergang ist völlig unbeschildert, der andere Übergang, an der Postagentur, nur einseitig. zu 4. und 5.: Die beiden Fußgängerüberwege sind an der selben Kreuzungseinmündung gelegen, wie die ehemalige Postagentur und unbeschildert. Sie befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST 985 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer

30.08.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 470/11 vom 13.08.2010 Betreff: Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, die Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 11 am Mainufer, zwischen den Haltestellen "Alt-Fechenheim" und der Endhaltestelle "Schießhüttenstraße", im Zuge der Neugestaltung des Mainufers als "Rasentrasse" anlegen zu lassen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die Gestaltung der Übergänge soll im Rahmen der Erneuerung der Allee am Mainufer mit der Planung des Grünflächenamtes abgestimmt werden. Eine Finanzierung ist über das Projekt "Aktive Kernbereiche" zu prüfen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und des Programms "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hier ohne Zweifel dazu beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und die Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1468 Aktenzeichen: 92 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

14.06.2010 · Aktualisiert: 27.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 457/11 vom 30.05.2010 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße laut der Planskizze (Anhang zur ST 1092 vom 15.11.2004) seiner Stellungnahme ST 1092 vom 15.11.2004 einzurichten. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fußwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1149 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 01.05.2010 Betreff: Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Gespräche mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 mit dem Ziel aufzunehmen, 1. diesen auch nach der Übernahme des Tengelmann-Marktes in der Pfortenstraße 1 durch die Rewe-Handelsgruppe geöffnet zu halten. 2. Planungssicherheit auch für die sechs Beschäftigten des Nahkauf-Marktes zu schaffen. Begründung: Der Tengelmann-Markt in der Pfortenstraße wird in wenigen Wochen (Anfang August dieses Jahres) von der Rewe-Handelsgruppe übernommen. Damit wird dieser Markt teilweise das gleiche Sortiment wie der Nahkauf-Markt anbieten. Es gibt nun Gerüchte und große Befürchtungen in der Wohnbevölkerung von Fechenheim-West, dass der Betreiber des Nahkauf-Marktes diese Tatsache zum Anlass nimmt, um seine Geschäftsräume einer anderen, möglicherweise profitableren Nutzung zuzuführen (Fitnessstudio, Spielhalle). Damit würde die selbe Verschlechterung der Einkaufssituation wie 2005 eintreten. Damals wurde der seit vielen Jahren bestehende Penny-Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße 24 geschlossen. Die Wirtschaftsförderung konnte seinerzeit erreichen, dass dieser Einkaufsmarkt von der Rewe-Handelsgruppe übernommen wurde und seitdem als Nahkauf-Markt zur allseitigen Zufriedenheit in dem verdichteten Wohngebiet die Grundversorgung sicherstellt. Der vergleichsweise kleine Einkaufsmarkt, mit einem dennoch guten, auch preislich akzeptablen Sortiment und mit einer kleinen türkischen Ecke ist genau auf die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung zugeschnitten. Die Schließung wäre ein enormer Verlust für das große Wohngebiet westlich der Baumertstraße bis zur Max-Eyth-Straße und Leo-Gans-Straße und der südlichen Konstanzer Straße. Hier wohnen viele Familien und ältere Menschen, die nicht über einen Pkw verfügen und somit auf den Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße angewiesen sind. Er ist für viele Ältere und Behinderte als einziger in fußläufiger Entfernung erreichbar. Auch viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Bregenzer Straße kaufen hier ein. Die Gespräche sollten schnellstmöglich aufgenommen werden, bevor für Fechenheim negative Entscheidungen getroffen werden und zur Beruhigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 935 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main

17.05.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4211 entstanden aus Vorlage: OF 441/11 vom 05.04.2010 Betreff: Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, vor den Häusern Schießhüttenstraße 37-39 das vor circa sechs Monaten aufgehobene absolute Halteverbot wieder einzurichten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner dieser Häuser beschweren sich, dass diese Flächen seit Aufhebung des absoluten Halteverbots von Dauerparkern besetzt werden. Die dauerhaft geparkten Lkws und Busse verdunkeln die Parterrewohnungen. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern auf dem Schulweg, wird das Überqueren der Straße durch die parkenden Fahrzeuge erschwert, da die Sicht behindert ist. Ebenso Radfahrerinnen und Radfahrern, denen in der Einbahnstraße das Fahren in beiden Richtungen gestattet ist. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereits beim Straßenverkehrsamt erfolglos beschwert und Unterschriften gesammelt. Das absolute Halteverbot soll umgehend wieder eingerichtet werden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 1002 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4210 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 30.04.2010 Betreff: Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme Der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Stelle des RMV einzuwirken, dass an den drei Haltestellen der Straßenbahnlinie 11 in Fechenheim (Schießhüttenstraße, Fechenheim Post und Alt-Fechenheim) jeweils mindestens ein Fahrkartenautomat mit einer Bezahlmöglichkeit mit Geldscheinen ausgestattet wird. Begründung: Im gesamten inneren Ortsgebiet gibt es an den ersten drei aufeinanderfolgenden Straßenbahnhaltestellen keine Möglichkeit, mit einem Geldschein zu bezahlen. Die erste Haltestelle mit dieser Möglichkeit ist die Haltestelle "Mainkur", welche bereits außerhalb des Fechenheimer Ortskerns liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 1033 Aktenzeichen: 92 15

Ideen

Keine Ideen gefunden.