Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM
4271 entstanden aus Vorlage:
OF 457/11 vom
30.05.2010 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer
Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den
Fuß- und Radweg zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der
Ferdinand-Porsche-Straße laut der Planskizze (Anhang zur ST 1092 vom
15.11.2004) seiner Stellungnahme ST 1092 vom 15.11.2004 einzurichten.
Begründung: Im Bereich
Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte
Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen
Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer
Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten,
durch nicht vorhandene Fußwege mehr Autoverkehr zu generieren und die
Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb
ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu
schaffen. Da die Prüfung der
Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der
Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich
vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses
Weges kein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2010, ST 1149
Aktenzeichen: 66 2