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Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 457/11 vom 30.05.2010 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße laut der Planskizze (Anhang zur ST 1092 vom 15.11.2004) seiner Stellungnahme ST 1092 vom 15.11.2004 einzurichten. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fußwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1149 Aktenzeichen: 66 2