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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main

17.05.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4211 entstanden aus Vorlage: OF 441/11 vom 05.04.2010 Betreff: Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, vor den Häusern Schießhüttenstraße 37-39 das vor circa sechs Monaten aufgehobene absolute Halteverbot wieder einzurichten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner dieser Häuser beschweren sich, dass diese Flächen seit Aufhebung des absoluten Halteverbots von Dauerparkern besetzt werden. Die dauerhaft geparkten Lkws und Busse verdunkeln die Parterrewohnungen. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern auf dem Schulweg, wird das Überqueren der Straße durch die parkenden Fahrzeuge erschwert, da die Sicht behindert ist. Ebenso Radfahrerinnen und Radfahrern, denen in der Einbahnstraße das Fahren in beiden Richtungen gestattet ist. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereits beim Straßenverkehrsamt erfolglos beschwert und Unterschriften gesammelt. Das absolute Halteverbot soll umgehend wieder eingerichtet werden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 1002 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 01.05.2010 Betreff: Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Gespräche mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 mit dem Ziel aufzunehmen, 1. diesen auch nach der Übernahme des Tengelmann-Marktes in der Pfortenstraße 1 durch die Rewe-Handelsgruppe geöffnet zu halten. 2. Planungssicherheit auch für die sechs Beschäftigten des Nahkauf-Marktes zu schaffen. Begründung: Der Tengelmann-Markt in der Pfortenstraße wird in wenigen Wochen (Anfang August dieses Jahres) von der Rewe-Handelsgruppe übernommen. Damit wird dieser Markt teilweise das gleiche Sortiment wie der Nahkauf-Markt anbieten. Es gibt nun Gerüchte und große Befürchtungen in der Wohnbevölkerung von Fechenheim-West, dass der Betreiber des Nahkauf-Marktes diese Tatsache zum Anlass nimmt, um seine Geschäftsräume einer anderen, möglicherweise profitableren Nutzung zuzuführen (Fitnessstudio, Spielhalle). Damit würde die selbe Verschlechterung der Einkaufssituation wie 2005 eintreten. Damals wurde der seit vielen Jahren bestehende Penny-Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße 24 geschlossen. Die Wirtschaftsförderung konnte seinerzeit erreichen, dass dieser Einkaufsmarkt von der Rewe-Handelsgruppe übernommen wurde und seitdem als Nahkauf-Markt zur allseitigen Zufriedenheit in dem verdichteten Wohngebiet die Grundversorgung sicherstellt. Der vergleichsweise kleine Einkaufsmarkt, mit einem dennoch guten, auch preislich akzeptablen Sortiment und mit einer kleinen türkischen Ecke ist genau auf die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung zugeschnitten. Die Schließung wäre ein enormer Verlust für das große Wohngebiet westlich der Baumertstraße bis zur Max-Eyth-Straße und Leo-Gans-Straße und der südlichen Konstanzer Straße. Hier wohnen viele Familien und ältere Menschen, die nicht über einen Pkw verfügen und somit auf den Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße angewiesen sind. Er ist für viele Ältere und Behinderte als einziger in fußläufiger Entfernung erreichbar. Auch viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Bregenzer Straße kaufen hier ein. Die Gespräche sollten schnellstmöglich aufgenommen werden, bevor für Fechenheim negative Entscheidungen getroffen werden und zur Beruhigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 935 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus

19.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4133 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor zirka zwei Jahren wurde der oben angegebene Fußgängerüberweg eingerichtet. Die dazugehörigen Verkehrszeichen fehlen trotz telefonischer Intervention bis heute. Sie sollen nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes auch nicht aufgestellt werden, weil Kraftfahrzeuge an der Ecke Alt-Fechenheim ohnehin halten müssten. Diese Argumentation überzeugt nicht, denn beim hier aufgestellten Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren!") handelt es sich nicht um ein Stopp-Schild. Es ist also keine "wartepflichtige Zufahrt" im Sinne des § 26 STVO. Demzufolge muss zwingend nur gehalten werden, wenn von rechts Autoverkehr kommt, der Vorfahrt hat. Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich an dieser Ecke im Fechenheimer Rathaus. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglich erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängern, besonders Kindern, gefährdet ist, diese Vorrang haben. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 833 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und Heinrich-Kraft-Schule

19.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 432/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und Heinrich-Kraft-Schule Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde direkt am Ausgang der oben angegebenen Schulen der Fußgängerüberweg eingerichtet, um mehr Sicherheit vor allem für die Schüler der Grundschule zu schaffen. Die dazugehörigen Verkehrszeichen wurden dennoch bis heute nicht aufgestellt. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglichst erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern gefährdet ist, diese Vorrang haben, insbesondere, wie hier vor einer Grundschule. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 832 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung der beiden Feuerwehrzufahrten zur Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11

22.06.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3328 entstanden aus Vorlage: OF 336/11 vom 29.05.2009 Betreff: Markierung der beiden Feuerwehrzufahrten zur Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11 zu schraffieren. Begründung: Die Feuerwehrzufahrten werden ständig von Fahrzeugen zugeparkt. Die bei gelegentlichen Polizeikontrollen verteilten Strafzettel bleiben ohne Wirkung. Deshalb ist es dringend notwendig, eine Schraffierung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2009, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2009, ST 1466 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

22.06.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 341/11 vom 06.06.2009 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1092/04 wird der Magistrat aufgefordert, zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke anzulegen. Der Weg sollte entlang eines bestehenden unbefestigten Pfades, in der Verlängerung eines befestigten Fußweges, zur südlich der Konstanzer Straße gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Gewerbegebiet der Carl-Benz-Straße liegen mittlerweile einige, durch die Fechenheimer Bevölkerung genutzte, Einzelhandelsgeschäfte. Um zu unterstützen, dass diese Einrichtungen auch zu Fuß und per Fahrrad vernünftig zu erreichen sind, sollte umgehend die Wegebeziehung zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße hergestellt werden. Da der bestehende Trampelpfad oft auch in frühen und späten Stunden des Tages genutzt wird, um das Gewerbegebiet oder auch Offenbach zu erreichen, soll für eine adäquate Beleuchtung gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1181 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße

19.01.2009 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2009, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 305/11 vom 09.12.2008 Betreff: Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den oben angegebenen Weg zu sanieren. 2. die Beschilderung am westlichen Anfang des Weges folgendermaßen zu ändern: Das Zusatzschild "Anlieger frei" ist gegen ein Schild "Radfahrer frei" (wie am östlichen Weganfang) auszutauschen. 3. den Absperrpfosten, der circa 20 Meter vom westlichen Weganfang widerrechtlich abgesägt und von der Mitte des Weges an den Rand versetzt wurde, in die Mitte zurück zu versetzen und dort stabil zu verankern. Begründung: Der Weg ist durchgehend circa zwei Meter breit und über weite Strecken mit Schlaglöchern übersät. Er soll in einen Zustand versetzt werden, in dem er gefahrlos von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden kann. Die Beschilderung an beiden Enden des Weges muss korrespondieren. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 519 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim

24.11.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 270/11 vom 27.10.2008 Betreff: Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Post in Verhandlungen zu treten und zu bitten, dass der Briefkasten (vor der ehemaligen Post in der Baumertstraße) auf die Straße Alt-Fechenheim, in Höhe der Frankfurter Sparkasse/Volksbank, versetzt wird. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim, vor den dortigen Sparkassen, ist der wohl meistbesuchte Platz in Fechenheim, und ein Briefkasten wäre ein große Hilfe, besonders für ältere Menschen und Behinderte, die sowieso diesen Ort aufsuchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 272 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße

18.08.2008 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 244/11 vom 19.07.2008 Betreff: Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig am Fußgängerüberweg Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße beidseitig abzusenken. Begründung: Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier circa 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten, von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt. Anlage 1 (ca. 42 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2008, ST 1388 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Fahrradweges Konstanzer Straße

18.08.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 29.05.2008 Betreff: Sanierung des Fahrradweges Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den oben angegebenen Fahrradweg (östliche Straßenseite), zwischen Gründenseestraße und südlichem Ende, sanieren zu lassen. Begründung: Hier befinden sich die Freiligrath- und die Heinrich-Kraft-Schule. Sie werden von Schülern ab dem Grundschulalter besucht. Der asphaltierte Belag ist an vielen Stellen gerissen, weist große Löcher und Rillen auf. Um besonders die Sicherheit für Schüler und Schülerinnen zu erhöhen, sollte die Sanierung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1516 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen

23.04.2007 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2007, OM 1148 entstanden aus Vorlage: OF 108/11 vom 30.03.2007 Betreff: Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, 1. an den o. g. Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) Wartehallen aufstellen zu lassen. 2. sich dafür einzusetzen, dass diese Maßnahmen auf der Prioritätenliste ganz oben aufgenommen werden. Begründung: zu 1.: Unmittelbare Nachbarn der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße sind die Freie Christliche Schule und eine Kinderärztin. Viele Schüler und Eltern mit Kleinkindern benutzen diesen Bus. zu 2.: In unmittelbarer Nähe der Haltestelle Pfortenstraße liegt die Meldestelle und die ev. Melanchthon-Kirche. Da sie sehr zentral im Ortskern liegt, wird sie außerdem besonders häufig von älteren und behinderten Fahrgästen für Fahrten zum Einkaufen benutzt. Es gibt an beiden Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) derzeit keine Möglichkeit, anderweitig Schutz bei schlechtem Wetter zu finden. Der Bus fährt nur im 30-/60-Minuten-Takt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) - siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung - ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2007, ST 1177 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2008, ST 303 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2008, ST 1426 Aktenzeichen: 92 11

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