Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-Markt
Begründung
26, dortiger Gipa-Markt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es sich bei den quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße vor der Hausnummer 26, dortiger Gipa-Markt, um Privatparkplätze, also tatsächlich-öffentliche Parkplätze des Supermarktes, oder um öffentlich-rechtliche Parkplätze handelt. Begründung: Es handelt sich um insgesamt neun Parkbuchten. Diese sind mit einem eingeschränkten Halteverbot mit Zusatzschild "werktags 7-17" versehen. Aufgrund der nicht nur in Fechenheim sondern stadtweit bestehenden akuten Parkplatznot und der damit verbundenen Suche nach Ideen zur Lösung, ist dem Antragsteller die rechtliche Situation mitzuteilen, um das weitere Vorgehen zu planen.
Inhalt
Antrag vom 30.05.2017, OF 217/11
Betreff: Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-Markt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es sich bei den quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße vor der Hausnummer 26, dortiger Gipa-Markt, um Privatparkplätze, also tatsächlich-öffentliche Parkplätze des Supermarktes, oder um öffentlich-rechtliche Parkplätze handelt. Begründung: Es handelt sich um insgesamt neun Parkbuchten. Diese sind mit einem eingeschränkten Halteverbot mit Zusatzschild "werktags 7-17" versehen. Aufgrund der nicht nur in Fechenheim sondern stadtweit bestehenden akuten Parkplatznot und der damit verbundenen Suche nach Ideen zur Lösung, ist dem Antragsteller die rechtliche Situation mitzuteilen, um das weitere Vorgehen zu planen.Beratung im Ortsbeirat: 11