Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM
5112 entstanden aus Vorlage:
OF 199/14 vom
01.09.2019 Betreff: Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der
Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges Der Magistrat
wird gebeten, an dem o. g. Ort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine
Gefährdung der Anwohner beim Zutritt zur Liegenschaft durch vorbeifahrende
Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu eliminieren. Der Ortsbeirat denkt hier
u. a. auch an Poller vor der Liegenschaft, wie sie auch schon aus gleichem
Grund an den Nachbargrundstücken installiert wurden. Des Weiteren sollte auch
gegenüber der Einfahrt, vor Haus Nr. 27, das rechtswidrige Parken erschwert
werden, da dies dazu führt, dass Lieferungen und Umzüge der Anwohner behindert
oder unmöglich gemacht werden. Hier könnte eine Markierung auf dem Straßenbelag
hilfreich sein!
Begründung: Bedingt durch die Parksituation in dieser Straße
(Bäcker, Metzger), ist ein Durchkommen der Fahrzeuge oft nur dadurch möglich,
dass auch der Bürgersteig von Lkw, Pkw und Bus als Fahrbahn genutzt wird. Dies
bedingt, dass die Anwohner und Besucher der Liegenschaft beim Betreten und
Verlassen des Grundstücks massiv gefährdet sind. Das Befahren des Bürgersteiges wird, wie an anderen
Stellen im Stadtteil auch, durch den abgesenkten Randstein/Bürgersteig erst
möglich! Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2020, ST 67 Beratung
im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR
14 am 10.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5