Ausschilderung der Straße Hinterm Hain als verkehrsberuhigten Bereich
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM
5330 entstanden aus Vorlage:
OF 245/13 vom
20.10.2019 Betreff: Ausschilderung der Straße Hinterm Hain als
verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hinterm Hain
als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern. Beim Ortstermin erschien das
allen Beteiligten die beste Maßnahme, um in der sehr
schmalen Straße das Parken zu legalisieren. Begründung: Die Straße Hinterm Hain ist eine sehr schmale Straße,
die in eine Sackgasse und in den Bornweg mündet. Die Parallelstraße Bornweg ist
bereits verkehrsberuhigter Bereich, sodass es sich anbietet, die Straße Hinterm
Hain dazuzunehmen. Durch diese Maßnahme würde das Parken in ausgewiesenen
Bereichen legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2020, ST 536
Antrag vom
05.10.2020, OF
294/13
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6810
Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR
13 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1