Beschilderung Bornweg
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Anregung an den Magistrat vom 21.11.2017, OM 2454 entstanden aus Vorlage: OF 136/13 vom 07.11.2017
Betreff: Beschilderung Bornweg Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung für den verkehrsberuhigten Bereich im Bornweg zu vervollständigen. Entweder sollte die Straße Hinterm Hain in den verkehrsberuhigten Bereich aufgenommen oder aber durch ein Schild (Verkehrszeichen 325.2 StVO) von diesem abgetrennt werden. Begründung: Im Moment befindet sich zwischen dem Bornweg und der Straße Hinterm Hain keine eindeutige Beschilderung, ob der verkehrsberuhigte Bereich dort weitergeht oder aufhört. Diese Lücke kann zu unbedachtem Fehlverhalten führen, weshalb diese Unklarheit ausgeräumt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13