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Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II

Vorlagentyp: V

Begründung

Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876 entstanden aus Vorlage: OF 285/8 vom 26.04.2018 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Bedeutung hat das Wasserwerk Praunheim II für die Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main und speziell für den Ortsbezirk 8? 2. Wann ist mit einer Schutzverordnung zu rechnen? 3. Welche Schutzbestimmungen werden mit dieser Verordnung angestrebt? 4. Falls es zur Festsetzung des Schutzgebietes kommt: Besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche dieses Trinkwasserschutzgebietes ein Bauverbot zu verfügen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Anregung vom 29.11.2018, OA 340 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1070 Anregung vom 22.01.2019, OA 348 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 91 50