Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
Vorlagentyp: V
Begründung
Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet.
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 17.05.2018, V 876 entstanden aus Vorlage:
OF 285/8 vom
26.04.2018 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
Zum
Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die
Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet
"Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von
Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa
entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom
Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Welche
Bedeutung hat das Wasserwerk Praunheim II für die Trinkwasserversorgung in
Frankfurt am Main und speziell für den Ortsbezirk 8? 2. Wann ist mit einer Schutzverordnung zu
rechnen? 3. Welche
Schutzbestimmungen werden mit dieser Verordnung angestrebt? 4. Falls es zur Festsetzung des
Schutzgebietes kommt: Besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche dieses
Trinkwasserschutzgebietes ein Bauverbot zu verfügen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698
Anregung vom
29.11.2018, OA 340
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1070
Anregung vom
22.01.2019, OA 348
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 91 50