Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M
176 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel
und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB I. Für den in der vorgelegten Karte
dargestellten Bereich "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und
Praunheim)" sind vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB
durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob
in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann
oder soll. II. Der Magistrat wird beauftragt,
zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Untersuchungen zu veröffentlichen. Dabei ist auf die
Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Untersuchung Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs
sollen dahingehend untersucht werden, ob in den folgend benannten Teilbereichen
eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder
Gewerbeflächen möglich ist. Südlich und westlich der bestehenden Nordweststadt
soll schwerpunktmäßig eine Erweiterung der bestehenden Wohnnutzung untersucht
werden. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollen vertiefte Untersuchungen
angestellt werden, ob der bislang für Gewerbe vorgesehene Standort eine
Ergänzung mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen
erfahren kann. Auch die großen Freiflächen westlich der Bundesautobahn A 5
sollen mit Blick auf eine mögliche Siedlungsentwicklung einer genaueren
Betrachtung unterzogen werden. Dabei sind nicht nur die Form, die Verortung und
Dimension des Siedlungskörpers zu betrachten. Insbesondere mit Blick auf die
Siedlungsentwicklung der Nachbarkommunen müssen auch Fragen nach den Nutzungen
und der Erschließungsmöglichkeiten betrachtet werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen die erwogene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
mit Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern ist (§
165 Abs. 4 i. V. m. § 137 BauGB), um deren Mitwirkungsbereitschaft
festzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die erwogene Entwicklungsmaßnahme berührt werden kann,
sind ebenfalls zu beteiligen. IV. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den
vorbereitenden Untersuchungen sind der Stadtverordnetenversammlung nach deren
Abschluss zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzutragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Gebiet für vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und
Praunheim) -
Ausgangslage und Ziele Der Untersuchungsbereich umfasst wesentliche
Teile der freien Landschaft zwischen Niederursel / Nordweststadt und Praunheim
im Osten und den Feldfluren der Frankfurter Gemarkung westlich der BAB A5 im
Bereich Oberursel-Weisskirchen und Steinbach und wird begrenzt durch die
Heerstraße, Haingrabenstraße, Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring,
Schüttgraben-straße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße,
Hinter der Krebsmühle und im weiteren Verlauf der Stadtgrenze folgend bis zum
Schnittpunkt mit der S-Bahntrasse, dann der S-Bahntrasse folgend bis zum
Schnittpunkt mit der Heerstraße. Die Flächen bieten große,
zusammenhängende Planungspotenziale, die Bezug nehmen auf die angrenzenden
Stadtteile, deren Siedlungsstruktur und Verkehrserschließungen. Dabei stellen
vorgesehene übergebietliche Verkehrstrassen sowohl im motorisierten
Individualverkehr (MIV) als auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Chancen für eine leistungsfähige Erschließung neuer Siedlungsflächen dar.
Hierbei sind besonders die Umfahrung Steinbach / Weisskirchen wie auch die
Umfahrung Praunheim in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße zu nennen. Mit
der in Planung befindlichen Regionaltangente West (RTW) bestehen
Verknüpfungsmöglichkeiten ebenso wie mit den U- und S-Bahn-Linien nach Bad
Homburg. Die Nähe zu den
Nachbargemeinden Oberursel und Steinbach macht eine intensive Einbindung der
Gemeinden und ihrer Entwicklungsvorstellungen notwendig. Dies umso mehr, als
durch die Trassenlage der BAB A 5 der Untersuchungsbereich in zwei Teilbereiche
getrennt wird und der westliche Teil einen Bezug zu den Nachbargemeinden
entwickeln wird. Hier sind
insbesondere die Entwicklungsvorstellungen der Nachbargemeinden zu
berücksichtigen, die unter anderem auch eine Ausweitung eigener Wohn- und
Gewerbeflächen zum Ziel haben. Betrachtungen gemischt genutzter Flächen
werden auch im Bereich der Gewerbegebietsflächen "Heerstraße" anzustellen sein.
Teile des Untersuchungsbereichs
befinden sich derzeit im Landschaftsschutzgebiet (Zonen I und II). Insbesondere
die wertvollen Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs wie des
Urselbachs stellen hohe Qualitäten dar, die es nicht nur zu schützen gilt,
sondern die auch Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten
Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können.
Damit ergeben sich, neben zusätzlichen Einrichtungen der Versorgung und der
öffentlichen Infrastruktur, zusätzliche Verbesserungsmöglichkeiten auch für die
Bestandsgebiete der Stadtteile Niederursel / Nordweststadt und Praunheim.
Im Untersuchungsraum befinden sich Ausgleichsflächen,
die im Falle einer Überplanung zu Bauland an anderer Stelle ausgeglichen werden
müssen. Vorhandene Einrichtungen der
technischen Infrastruktur wie Hochspannungstrassen und Trinkwassergewinnungs-
bzw. -schutzbereiche werden ganz wesentlich mögliche Planungskonzepte
beeinflussen und Entwicklungsflächen in ihrer Flächenausdehnung begrenzen.
Insofern lässt sich das konkret zur Verfügung stehende Flächenpotenzial bzw.
der wirtschaftliche Aufwand für eine Bereitstellung derzeit nicht nutzbarer
Flächen durch Verlagerung von Versorgungstrassen noch nicht genau abschätzen.
Dies ist ein wesentlicher Teil der städtebaulichen Voruntersuchungen.
Wegen noch fehlender
Erschließungsvoraussetzungen ist derzeit davon auszugehen, dass der
Untersuchungsbereich in verschiedene Realisierungsabschnitte aufzuteilen sein
wird. Der Teilbereich südwestlich der Nordweststadt und die Flächen des
Gewerbegebiets Heerstraße könnten voraussichtlich am schnellsten für einen
ersten Realisierungsabschnitt zur Verfügung stehen. Als städtebauliche Chancen sind insbesondere zu
nennen: - Die Ergänzung weiterer
Entwicklungsflächen entlang der künftigen RTW-Trasse im Bereich Praunheim. Hier
können auch neue Nutzungsstrukturen untersucht werden, die eine Neubestimmung
der gewerblichen Zielsetzungen und gemischte Nutzungsstrukturen
ermöglichen. - Eine
Verlängerung der U 6 in der Ludwig-Landmann-Straße nach Norden kann mit Blick
auf zusätzliche Siedlungsflächen neu gedacht werden und schafft zusätzliche
Erschließungsvorteile auch für die Nachbargemeinden. - Der Übergang von bestehenden
Siedlungsrändern, z. B. in der Nordweststadt zu neuen Baugebieten bedarf einer
besonderen planerischen Beachtung. Hier ist auf bestehende Baustrukturen
Rücksicht zu nehmen und mit landschaftsplanerischen Mitteln ein harmonischer
Übergang unterschiedlicher Bereiche mit neuen Freiraum- und Freizeitqualitäten
zu schaffen. - Die
vorhandene, künftig noch erweiterte BAB A5 macht für angrenzend zu planende
neue Siedlungsflächen erhebliche Lärmschutzlösungen notwendig, die in Teilen
auch den bestehenden Stadtteilen zugutekommen. Zu weiteren Lärmquellen (z. B.
RTW, U6, Straßen im Gebiet) sind ebenfalls geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu
benennen. -
Zusätzlich zum Untersuchungsbereich einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
können auch sogenannte Anpassungsbereiche außerhalb des Gebiets benannt werden,
die zur Gewährleistung einer guten verkehrlichen bzw. infrastrukturellen
Anbindung an die Bestandsgebiete Planungen und bauliche Maßnahmen erforderlich
machen, die auch zu qualitativen Verbesserungen in den bestehenden Stadtteilen
führen können. -
Das Gebiet besitzt Flächenpotenzial für größere Siedlungseinheiten bzw. einen
eigenständigen Stadtteil. Da die Mobilisierung von Wohnbauland weiterhin
dringend erforderlich ist, um dem Bedarf an Wohnungsneubau bei schrumpfenden
Flächenreserven auch auf lange Sicht nachzukommen, stellt der
Untersuchungsbereich ein wichtiges Potenzial zur Flächenentwicklung dar. So hat
das "Bürgeramt, Statistik und Wahlen" der Stadt Frankfurt am Main in seiner
Veröffentlichung "Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040"
(Materialien zur Stadtbeobachtung (19) vom November 2015) eine zu erwartende
Bevölkerung von 830.000 Einwohnern für das Jahr 2040 ermittelt. Dies entspricht
einem Bevölkerungswachstum von insgesamt rund 17%. Die Flächenreserven haben in
den letzten Jahren stetig abgenommen und es ist bereits jetzt absehbar, dass
die Flächen begrenzt sind und zusätzlicher Bedarf an Wohnbaulandpotenzialen
besteht. Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme Zur
Entwicklung des in der Anlage abgegrenzten Stadtraumes gemäß den allgemeinen
Zielen und Zwecken der Untersuchung (Ziff. II des Vortrags) und zu deren
einheitlicher Vorbereitung sowie zügiger Durchführung kommt als
planungsrechtliches Instrumentarium eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme,
wie sie auch Am Riedberg und Am Martinszehnten durchgeführt wurde, in Betracht.
Mit städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets
entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen
Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 1 BauGB).
Der Anwendungsbereich der
Entwicklungsmaßnahme beginnt dort, wo das allgemeine Städtebaurecht an seine
Grenzen stößt, z.B. bei sehr großen Bereichen, die zügig entwickelt werden
sollen, oder wenn andere Maßnahmen zur Entwicklung des Bereiches (z.B.
städtebauliche Verträge) nicht möglich sind. Neben verschiedenen Instrumenten, die der
Prozesssteuerung dienen, ist die bei der Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme bestehende Grunderwerbs- und Reprivatisierungspflicht von
besonderer Bedeutung. Sie erlaubt die Neuordnung ohne förmliches
Umlegungsverfahren. Ein wichtiges Merkmal dabei ist, dass die Gemeinde den
Grunderwerb zum entwicklungsunabhängigen Anfangswert tätigt und die
entwicklungsbedingte Wertsteigerung zur Finanzierung der Maßnahme verwendet.
Das sind z.B. die Kosten für die Erschließung, die Infrastruktur,
Lärmschutzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, ebenso die Kosten der Finanzierung
und der Planung bzw. des Projektmanagements. Sollte für die Stadt hierbei ein
Überschuss entstehen, so ist er an die ursprünglichen Eigentümer im Gebiet zu
verteilen. Vorbereitende Untersuchungen Im Vorfeld einer Entwicklungsmaßnahme
sind gemäß § 165 Abs. 4 BauGB umfangreiche vorbereitende Untersuchungen
erforderlich. Sie dienen dazu, Beurteilungsunterlagen über die
Festlegungsvoraussetzungen für einen Entwicklungsbereich zu erhalten. Durch vertiefende und ergänzende
Untersuchungen mit städtebaulicher und freiraumplanerischer Konzeption sollen
die Aufwendungen und der Nutzen der möglichen Entwicklungsmaßnahme genauer
quantifiziert werden. Weitere Untersuchungen - wie insbesondere zu Umwelt,
wie dem Schallschutz, Natur- und Landschaftsschutz, zu Artenschutz und
naturschutzrechtlichem Ausgleich, Klima, sowie Wasserschutz, Wasserversorgung
und Entwässerung, Bodenschutz - werden zur genaueren Abklärung der
Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich werden. Zur Abschätzung der Finanzierungsmöglichkeiten der
Gesamtmaßnahme ist der entwicklungs-unabhängige Anfangswert der Grundstücke zum
Zeitpunkt des Beschlusses über vorbereitende Untersuchungen des in der Anlage
dargestellten Untersuchungsbereichs gutachterlich zu bestimmen. Eine besondere Bedeutung kommt
während der vorbereitenden Untersuchungen der Beteiligung der Öffentlichkeit
zu. Aus den förmlichen Erörterungen und Beratungen mit den Eigentümern,
Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen sowie mit den öffentlichen
Aufgabenträgern soll deren Mitwirkungsbereitschaft ermittelt sowie weitere
Beurteilungsunterlagen für die Festlegung eines Entwicklungsbereichs erarbeitet
werden. Zusätzlich soll schon während der vorbereitenden Untersuchungen durch
informelle Verfahren, wie sie sich auch bei anderen städtebaulichen Projekten
bewährt haben, eine größtmögliche Einbindung der Bevölkerung erzielt werden.
Zur Vorbereitung der
Entscheidung, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden
soll, ist es weiterhin wichtig zu untersuchen, ob es hierzu alternative
Instrumentarien gibt, mit denen die Ziele und Zwecke ebenfalls erreicht werden
könnten. Wäre dies z.B. durch Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichen
Verträgen möglich - was allerdings eine sehr breite Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümer voraussetzt - sind die Voraussetzungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme nicht gegeben. Untersuchungsbereich Der Untersuchungsbereich muss nicht identisch sein
mit einem künftigen Entwicklungsbereich. Vielmehr kann letzterer erst Ergebnis
der vorbereitenden Untersuchungen sein. Die Gesamtfläche des Untersuchungsraums beträgt ca.
545 ha. Der Bereich für die vorbereitenden Untersuchungen ist der Karte in der
Anlage zu entnehmen. Zur Prüfung möglicher Anpassungsbereiche und -maßnahmen
werden die Siedlungsränder in Niederursel / Nordweststadt (begrenzt durch
Gerhardt-Hauptmann-Ring und Praunheimer Weg) und Praunheim (begrenzt durch die
Heerstraße) hinzugenommen. Umfang und Abschluss der vorbereitenden
Untersuchungen Die
vorbereitenden Untersuchungen sollen in einen städtebaulichen Rahmenplan
münden, der für den Untersuchungsbereich Aussagen beinhaltet über: Bauflächen,
Freiflächen, Baudichte, Nutzungsmischung, Straßen- und Wegenetze, Grünflächen
und deren Nutzung. Der städtebauliche Rahmenplan soll über kooperative
Verfahren erarbeitet werden. Zusätzlich sollen Aussagen zu Landschafts- und
Bodenschutz, Stadtklima, Trinkwasserschutz, Lärmschutz sowie weiteren
umweltrelevanten Aspekten getroffen werden. Der Zusatzbedarf an sozialer
Infrastruktur ist auf dieser Grundlage zu ermitteln. Wenn die Erforderlichkeit einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme bestätigt wird, sollen ergänzend Aussagen zur Organisation
und Trägerschaft der Entwicklungsmaßnahme, zu Kosten, Einnahmen und
Finanzierungskonzepten sowie zum zeitlichen Ablauf formuliert werden. Ziel des Magistrats ist es, die
vorbereitenden Untersuchungen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren
abzuschließen. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wird der
Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse vortragen, auf deren
Grundlage zu entscheiden ist, ob ein städtebaulicher Entwicklungsbereich
festgelegt und als Satzung beschlossen wird. Kosten Die Kosten für die Beauftragung der vorbereitenden
Untersuchungen können im Jahr 2017 im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes
aus der dem Stadtplanungsamt zugeordneten Planungsmitteln finanziert werden.
Verpflichtungen zur Übernahme von Kosten über die Kosten der vorbereitenden
Untersuchungen hinaus erwachsen aus diesem Beschlussantrag nicht. Anlage 1_Karte_Frankfurt_Nord-West (ca. 4,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
28.11.2017, NR 461
Antrag vom
04.12.2017, NR 463
Antrag vom 05.12.2017,
NR 464
Antrag vom
14.12.2017, NR 474
Anregung vom
02.11.2017, OA 195
Antrag vom
02.08.2017, OF
177/8
Antrag vom 15.08.2017, OF 189/8
Antrag vom
30.08.2017, OF
191/8
Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7
Antrag vom
10.10.2017, OF
202/7
Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8
Antrag vom
12.10.2017, OF
205/8 dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.09.2017, V 581
Auskunftsersuchen vom 02.11.2017, V 619
Auskunftsersuchen
vom 28.11.2017, V 681
Antrag vom
02.01.2018, OF
246/7
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2675
Antrag vom
03.04.2018, OF
267/8
Antrag vom 14.06.2018, NR 605
Anregung vom
29.11.2018, OA 340
Anregung vom
22.01.2019, OA 348
Anregung vom
24.01.2019, OA 351
Vortrag des
Magistrats vom 25.01.2019, M 16
Bericht des
Magistrats vom 04.03.2019, B 76
Bericht des
Magistrats vom 07.06.2019, B 210
Bericht des
Magistrats vom 03.04.2020, B 165
Antrag vom
03.04.2020, OF
483/7
Antrag vom 04.08.2020, OF 502/7
Anregung vom
15.09.2020, OA 609
Bericht des
Magistrats vom 22.02.2021, B 79
Vortrag des
Magistrats vom 27.09.2021, M 150
Anfrage vom
14.12.2021, A 70
Bericht des
Magistrats vom 17.12.2021, B 442
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2022, M 181
Antrag vom
20.08.2024, OF
425/7
Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1008
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8
Versandpaket: 13.09.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7
am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (=
Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (=
Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 176 auf den
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
16. Sitzung des OBR 8
am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017
Auskunftsersuchen V 619 2017
1. a) Die
Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen.
2. Die Vorlage
OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage
OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1.
der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b)
Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die
Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung
beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme)
zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF
(= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (=
Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (=
Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF
(= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,
FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz)
16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD
und BFF (= Annahme)
zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung,
OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz,
NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)
17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Der Vorlage
NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß
§ 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.
5. Die Vorlage
NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463
abgelehnt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 =
Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)
ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne
Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage
NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die
Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur
Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und
FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD
und BFF (= Annahme)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne
Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0