Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
Begründung
II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet.
Inhalt
Antrag vom 26.04.2018, OF 285/8
Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Welche Bedeutung hat das Wasserwerk Praunheim II für die Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main und speziell für den Ortsbezirk8?
- Wann ist mit einer Schutzverordnung zu rechnen?
- Welche Schutzbestimmungen werden mit dieser Verordnung angestrebt?
- Falls es zur Festsetzung des Schutzgebietes kommt: Besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche dieses Trinkwasserschutzgebietes ein Bauverbot zu verfügen?Beratung im Ortsbeirat: 8