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Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 285/8 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Bedeutung hat das Wasserwerk Praunheim II für die Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main und speziell für den Ortsbezirk8? 2. Wann ist mit einer Schutzverordnung zu rechnen? 3. Welche Schutzbestimmungen werden mit dieser Verordnung angestrebt? 4. Falls es zur Festsetzung des Schutzgebietes kommt: Besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche dieses Trinkwasserschutzgebietes ein Bauverbot zu verfügen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 876 2018 Die Vorlage OF 285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme