Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 285/8
Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim
II Zum Grundwasserschutz und zum
Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein
Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden.
Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über
Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt
- und zwar etwa entlang der A5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -,
wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren
eröffnet. Dies vorausgeschickt fragt der
Ortsbeirat den Magistrat: 1.
Welche Bedeutung hat das Wasserwerk Praunheim II für die Trinkwasserversorgung
in Frankfurt am Main und speziell für den Ortsbezirk8? 2. Wann ist mit einer Schutzverordnung zu
rechnen? 3. Welche
Schutzbestimmungen werden mit dieser Verordnung angestrebt? 4. Falls es zur Festsetzung des
Schutzgebietes kommt: Besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche dieses
Trinkwasserschutzgebietes ein Bauverbot zu verfügen? Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8
am 17.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 876 2018
Die Vorlage OF
285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme