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Schnellen Wohnungsbau ermöglichen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2019, OA 348 entstanden aus Vorlage: OF 308/7 vom 09.10.2018 Betreff: Schnellen Wohnungsbau ermöglichen Vorgang: M 176/17; NR 463/17 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. §2080/17; V 810/18 OBR 7; V 852/18 OBR 7; V 876/18 OBR 7; ST 1515/18; ST 1585/18; ST 1698/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss vom 14.12.2017, § 2080, umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Nordwesten von Frankfurt einschließlich der beauftragten externen Gutachten zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis zu 30.000 Menschen beidseits der Bundesautobahn 5 (A 5) zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand von mindestens 400 Metern zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A 5, dazu kommen zwei Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten, das sind nahezu zwei Drittel des angeblich bestehenden Wohnraumpotenzials an der A 5, dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR vom 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das Gebiet rund um die A 5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A 5 weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die Apfelplantage westlich der A 5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens eine Million Kubikmeter pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017) bis zu 5 Prozent der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit zwischen 1,1 und 4,4 Millionen Kubikmeter im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot" (Stellungnahmen des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515, und vom 03.09.2018, ST 1698). In verkehrlicher Hinsicht erschwert der seit Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung Praunheim, zu dem sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben an der A 5 nicht bekennen will, die Überlastung der Stadtbahn-A-Strecke und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe Auslastung der S-Bahn-Line S 5" (Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585). Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A 5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung -, wird nur mit erheblichen Steuermitteln möglich sein, die in diese städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden. Schon über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt werden müssen (§ 2080, NR 463). Hinzukommen die nicht nachlassenden Proteste in den Umlandgemeinden, die von Anfang an nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich der A 5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann vom 10.09.2018 soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn wird eben "dichter" gebaut, zulasten der Nordweststadt und Praunheims, um die politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von "Frischluftschneisen", die frei gehalten werden sollen, gesprochen. Stattdessen werden bestehende Potenziale, schnell zu einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht genutzt. Der Bebauungsplan Nr. 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zugutekämen. So fehlt z. B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten, die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 810 Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 852 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1255 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 348 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 348 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 348 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3787, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 64 1

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