Schnellen Wohnungsbau ermöglichen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 22.01.2019, OA 348 entstanden aus Vorlage:
OF 308/7 vom
09.10.2018 Betreff: Schnellen Wohnungsbau ermöglichen
Vorgang: M 176/17; NR 463/17
CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. §2080/17;
V 810/18 OBR 7; V 852/18 OBR 7;
V 876/18 OBR 7; ST 1515/18; ST 1585/18; ST
1698/18 Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, gemäß
Beschluss vom 14.12.2017, § 2080, umgehend über die bisherigen Kosten der
Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Nordwesten von
Frankfurt einschließlich der beauftragten externen Gutachten zu berichten.
Begründung: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf
schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main
und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis
zu 30.000 Menschen beidseits der Bundesautobahn 5 (A 5) zu schaffen,
wird in Planung und Umsetzung zu lange dauern, um den derzeit angespannten
Frankfurter Wohnungsmarkt wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits
heute planerische Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition
im Römer "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum
Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018
bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand
von mindestens 400 Metern zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse
einer Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet
verläuft eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A 5, dazu
kommen zwei Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn
oberirdisch verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen
entstehen könnten, das sind nahezu zwei Drittel des angeblich bestehenden
Wohnraumpotenzials an der A 5, dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP
in Kraft tritt, rechnete Stadtrat Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres
selbst vor (FR vom 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das
Gebiet rund um die A 5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die
Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen"
sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A 5
weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in
dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von
höchster Qualität mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier
kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die
Apfelplantage westlich der A 5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als
"Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den
Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung
der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame
Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens eine Million
Kubikmeter pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche
Wasserwerk Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung
der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt
(2017) bis zu 5 Prozent der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen
bereit, derzeit zwischen 1,1 und 4,4 Millionen Kubikmeter im Jahr. Außerdem
stellt das Wasserwerk als "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der
für die Versorgung der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel
erforderlich ist. Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen
durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51
Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren
Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot"
(Stellungnahmen des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515, und vom
03.09.2018, ST 1698). In verkehrlicher Hinsicht erschwert der seit
Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung Praunheim, zu dem
sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
an der A 5 nicht bekennen will, die Überlastung der Stadtbahn-A-Strecke
und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe Auslastung der
S-Bahn-Line S 5" (Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST
1585). Schon ein knappes Dreivierteljahr
nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung
durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik
entlang der A 5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch
komplizierte Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung
der Autobahn zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung -, wird nur mit erheblichen
Steuermitteln möglich sein, die in diese städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
fließen werden. Schon über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der
Magistrat bislang, obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu
ein Bericht hätte vorgelegt werden müssen (§ 2080, NR 463). Hinzukommen die nicht nachlassenden Proteste in den
Umlandgemeinden, die von Anfang an nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn
vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident
Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich
der A 5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie
des Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl nach
dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der
SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann vom 10.09.2018 soll die städtische
Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden
Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der
"ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und
ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn
wird eben "dichter" gebaut, zulasten der Nordweststadt und Praunheims, um die
politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des
Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt
kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von
"Frischluftschneisen", die frei gehalten werden sollen, gesprochen. Stattdessen werden bestehende Potenziale, schnell zu
einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht
genutzt. Der Bebauungsplan Nr. 906 wartet seit vier Jahren auf seine
Aufstellung und ist vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen
zurückgestellt. Dabei ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im
Flächennutzungsplan festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich
gesichert ist. Die vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur
städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme
bislang nicht weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der
Nordweststadt und Praunheim attraktive Sportflächen mit
Naherholungsmöglichkeiten kombiniert werden, die unmittelbar den benachbarten
Stadtteilen zugutekämen. So fehlt z. B. seit dem Bau der Europäischen
Schule eine Laufanlage für Leichtathleten, die auch von den Schulen und den
Vereinen genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Antrag vom
04.12.2017, NR 463
Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 810
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2018, V 852
Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.07.2019, ST 1255
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7
Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP
79 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 348
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 348 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 51
Beschluss: Die Vorlage OA 348 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
32. Sitzung des OBR 7
am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3787, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 64 1