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Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt“ im Grünen erhalten!

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 340 entstanden aus Vorlage: OF 359/8 vom 06.11.2018 Betreff: Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten! Vorgang: M 176/17; Beschl. d. Stv.-V., § 2080/17; V 852/18 OBR 7; V 876/18 OBR 8; ST 1515/18; ST 1698/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den 2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt vorzulegen. 2. Der Magistrat wird gebeten, in der Nordweststadt Potenziale der Innenentwicklung zu prüfen, und zwar unter Wahrung der städtebaulichen Eigenart der "Raumstadt" und der charakteristischen Stadtrandlage des Stadtteils sowie unter Einbeziehung der Ergebnisse des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" . 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen Praunheim und Niederursel bestehenden Sportflächen erweitert und in die Landschaft attraktiv eingebettet werden können. 4. Die Voruntersuchung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017, § 2080, wird eingestellt. 5. Der Magistrat berichtet gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017, § 2080, umgehend über die bisherigen Kosten der ergebnisoffenen Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten. Begründung: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main und speziell der Nordwesten für eine breite Bevölkerung attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis zu 30.000 Menschen beidseits der A 5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand von mindestens 400 Metern zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten, das sind nahezu zwei Drittel des angeblich bestehenden Wohnraumpotenzials an der A 5, dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das Gebiet rund um die A 5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A 5 weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität mit bis zu 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzu kommen ertragreiche Anlagen wie die Apfelplantage westlich der A 5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens eine Million Kubikmeter pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017) bis zu fünf Prozent der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit zwischen 1,1 und 4,4 Millionen Kubikmeter im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot" (Stellungnahmen des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 und vom 03.09.2018, ST 1698). Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine ergebnisoffene Voruntersuchung durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A 5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung -, wird zu erheblichen Mehrkosten bei dieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme führen. Schon über die Aufwendungen für die ergebnisoffene Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt werden müssen (§ 2080 - Ziffer 6). Ungeachtet aller Bürgerversammlungen und Ortsbeiratsmeinungen wird zugleich die politische Werbetrommel für den geplanten Stadtteil gerührt. Der Oberbürgermeister hat in seiner SPD-Wahlkampfbroschüre dieses Baugebiet sogar schon zu den erledigten Leistungen seiner ersten Amtszeit gezählt. Mehr oder weniger offen gehen einzelne Magistratsmitglieder und Stadtverordnete über den Vorbehalt der Stadtverordnetenversammlung, die Voruntersuchung zunächst abzuwarten, bevor eine Entscheidung über den Bau des Stadtteils fällt, hinweg. Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich der A 5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn wird eben "dichter" gebaut, zulasten der Nordweststadt und Praunheims, um die politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt kürzlich zunächst berichtet, man habe im Rahmen der Voruntersuchung vor Steinbach ein bislang unbekanntes Frischluftplateau gefunden, um dann nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von "Frischluftschneisen" zu sprechen, die frei gehalten werden sollen, wenn der Stadtteil gebaut wird. Stattdessen werden bestehende Potenziale, schnell zu einem zur Nordweststadt passenden neuen Wohnraum zu kommen, nicht genutzt. Der Bebauungsplan Nr. 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist vom Magistrat zugunsten der ergebnisoffenen Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die vor Jahren mit Bürgerinnen und Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zugutekämen. So fehlt z. B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten, die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann. Eine Großsiedlung im Dreieck Steinbach, Praunheim, Niederursel wäre gegen das überzeugende Konzept der "Grünen Nordweststadt" gerichtet, das Paula Henrich in ihrem Buch über die damals gerade fertig gebaute Nordweststadt (Frankfurt am Main, 1971, S. 16f) wie folgt beschreibt: "Im Westen der Nordweststadt in Richtung Autobahn entstand die versprochene Kleingartenanlage. Durch die hier vorgesehene Errichtung von zusätzlichen Sportplätzen und die beabsichtigte Erweiterung des Niederurseler Friedhofs breitet sich das Grünflächensystem der Nordweststadt aus. Der nächste Schritt wäre dann, den alten, zum Teil vorhandenen Pfad längs des Steinbachs bis ins Niddatal wieder herzurichten und für Spaziergänger auszubauen. Damit wäre dann der grüne Raum der Nordweststadt angeschlossen an die Naturlandschaft des Steinbachtälchens, wo hier und da am Uferrand des Baches noch schöne Gruppen alter Erlen und Weiden anzutreffen sind. Die Forderung der Planer wäre damit erfüllt: Außerhalb der Stadt sollte unmittelbar die Natur beginnen. Keine Häuser mit abscheulichen Brandgiebeln, nur Bauernhäuser, Bäume, Bächlein." Eine zweite Großsiedlung an der A 5 würde der Nordweststadt ihre Eigenart nehmen und dem planerischen Grundgedanken, diese Neubausiedlung in Stadtrandlage mit Zugang zur Natur des Vordertaunusgebietes zu errichten, widersprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 852 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1006 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OA 340 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage OA 340 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) zu 1. Ziffern 2. und 3. sowie zu 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OA 340 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage OA 340 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) zu 1. Ziffern 2. und 3. sowie zu 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3663, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 61 0

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