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Bestehende Wohnbaupontenziale schnell nutzen und die Nordwestadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1006 Betreff: Bestehende Wohnbaupontenziale schnell nutzen und die Nordwestadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten! 1. Der Bebauungsplan Nr. 906 liegt innerhalb des Untersuchungsbereichs der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für einen neuen Stadtteil im Frankfurter Nordwesten (siehe auch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 § 2080). Im Rahmen städtebaulicher Studien ist zu untersuchen, wie die Fläche in ein städtebauliches Gesamtkonzept einzubinden ist. Das Ergebnis dieser Studien wird Entscheidungsgrundlagen liefern, ob der Bebauungsplan Nr. 906 als eigenständiges Quartier der Gesamtentwicklung vorlaufen kann oder im größeren Zusammenhang realisiert wird. 2. Der Magistrat beabsichtigt, für die Nordweststadt einen Rahmenplan aufzustellen, der das primäre Ziel hat, die besondere städtebauliche Charakteristik dieser außergewöhnlichen Siedlung zu erhalten. Die im Rahmen des Bürgerdialogs "Neue Ideen für die Nordweststadt" erarbeiteten Hinweise werden dabei berücksichtigt. Verschiedene Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden bereits umgesetzt. Bei den Themen Umgestaltung bzw. Ertüchtigung des Kleinen Zentrums in der Thomas-Mann-Straße und Gestaltung eines Musterwohnhofes fanden und finden Gespräche mit Eigentümern statt. Insbesondere beim Kleinen Zentrum zeichnen sich mit der Erneuerung des Discount-Marktes erste Maßnahmen der Weiterentwicklung ab. In der gesamtstädtischen Betrachtung reichen Nachverdichtungen in bestehenden Gebieten jedoch nicht aus, um den dringenden Wohnbedarf in Frankfurt zu decken. Die Entwicklung von Neubauflächen für Wohnen ist daher weiterhin erforderlich. 3. Primäres Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist die Ermittlung von Entscheidungskriterien, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in Frankfurt am Main beitragen kann. Sofern auch zusätzlicher Bedarf an Sportflächen besteht und dieser Bedarf sich mit der Schaffung von neuem Wohnraum vereinbaren lässt, kann auf der Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzepts eine Erweiterung bzw. Neuanlage von Sportflächen angedacht werden. Die Sportflächen sollen sich in ihre Umgebung einfügen. 4. Die Einstellung der Voruntersuchung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019 abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2017 mit Zustimmung von CDU, SPD, Grünen, FDP, Linke und Fraktion beschlossen, dass der Magistrat für den Bereich "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchführen soll. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob in dem o.g. Bereich oder in Teilen desselben, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann oder soll. 5. Der Magistrat berichtet regelmäßig über die Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten, erstmals mit dem Bericht B 76 vom 04.03.2019. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 340