Bestehende Wohnbaupontenziale schnell nutzen und die Nordwestadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1006 Betreff: Bestehende Wohnbaupontenziale schnell
nutzen und die Nordwestadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten!
1. Der Bebauungsplan Nr. 906 liegt innerhalb des
Untersuchungsbereichs der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme für einen neuen Stadtteil im Frankfurter Nordwesten (siehe
auch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 § 2080). Im
Rahmen städtebaulicher Studien ist zu untersuchen, wie die Fläche in ein
städtebauliches Gesamtkonzept einzubinden ist. Das Ergebnis dieser Studien wird
Entscheidungsgrundlagen liefern, ob der Bebauungsplan Nr. 906 als
eigenständiges Quartier der Gesamtentwicklung vorlaufen kann oder im größeren
Zusammenhang realisiert wird. 2. Der Magistrat beabsichtigt, für die Nordweststadt
einen Rahmenplan aufzustellen, der das primäre Ziel hat, die besondere
städtebauliche Charakteristik dieser außergewöhnlichen Siedlung zu erhalten.
Die im Rahmen des Bürgerdialogs "Neue Ideen für die Nordweststadt" erarbeiteten
Hinweise werden dabei berücksichtigt. Verschiedene Hinweise der Bürgerinnen und
Bürger wurden bereits umgesetzt. Bei den Themen Umgestaltung bzw. Ertüchtigung
des Kleinen Zentrums in der Thomas-Mann-Straße und Gestaltung eines
Musterwohnhofes fanden und finden Gespräche mit Eigentümern statt. Insbesondere
beim Kleinen Zentrum zeichnen sich mit der Erneuerung des Discount-Marktes
erste Maßnahmen der Weiterentwicklung ab. In der gesamtstädtischen Betrachtung
reichen Nachverdichtungen in bestehenden Gebieten jedoch nicht aus, um den
dringenden Wohnbedarf in Frankfurt zu decken. Die Entwicklung von Neubauflächen
für Wohnen ist daher weiterhin erforderlich. 3. Primäres Ziel der vorbereitenden Untersuchungen
ist die Ermittlung von Entscheidungskriterien, ob eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in Frankfurt am
Main beitragen kann. Sofern auch zusätzlicher Bedarf an Sportflächen besteht
und dieser Bedarf sich mit der Schaffung von neuem Wohnraum vereinbaren lässt,
kann auf der Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzepts eine Erweiterung
bzw. Neuanlage von Sportflächen angedacht werden. Die Sportflächen sollen sich
in ihre Umgebung einfügen. 4. Die Einstellung der Voruntersuchung wurde in der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019 abgelehnt. Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2017 mit Zustimmung von CDU, SPD,
Grünen, FDP, Linke und Fraktion beschlossen, dass der Magistrat für den Bereich
"Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" vorbereitende
Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchführen soll. Dabei sollen
Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob in dem o.g. Bereich oder in
Teilen desselben, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB
durchgeführt werden kann oder soll. 5. Der Magistrat berichtet regelmäßig über die Kosten
der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten,
erstmals mit dem Bericht B 76 vom 04.03.2019. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.11.2018, OA 340