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Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II Vorbemerkung Die Bereitstellung von Trinkwasser in der Stadt Frankfurt erfolgt durch das kommunale Versorgungsunternehmen Mainova AG. Die Verteilung des Trinkwassers, i. e. Betrieb, Wartung und Ausbau des Trinkwasserverteilungsnetzes im Stadtgebiet erfolgt durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Mainova AG. Die Trinkwasserbeschaffung liegt in der Hand der Hessenwasser GmbH & Co. KG, einem Gemeinschaftsunternehmen kommunaler Versorgungsunternehmen des Rhein-Main-Gebiets, an dem die Mainova AG mit 36,36 % mehrheitlich beteiligt ist. Zu Frage 1: Die Beschaffung des Trinkwassers für die Stadt Frankfurt erfolgt über eine Kombination von lokalen Wasserwerken sowie Gewinnungsanlagen, die über den regionalen Leitungsverbund vernetzt sind. Das Wasserwerk Praunheim II ist ein Baustein in dem Beschaffungs- und Versorgungskonzept für die Stadt Frankfurt und daher in seiner Bedeutung nur in diesem Gesamtkontext zu bewerten. Das Wasserwerk (WW) Praunheim II ist für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main maßgeblich. Je nach Versorgungssituation stellt es (2017) zwischen 2% und 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit. Aufgrund des Bevölkerungszuwachses, dessen Bedarf vorrangig aus ortsnahen Anlagen gedeckt werden soll, wird dieser Anteil bis 2030 deutlich anwachsen. Im Regelbetrieb erfüllt das Wasserwerk Praunheim derzeit neben der reinen Bereitstellung von ca. 3.000 m3/d Trinkwasser die Aufgabe durch die Versorgung des Wasserbehälters Praunheim als Hochpunkt den erforderlichen Netzdruck sicherzustellen, der für die Versorgung unter anderem der Stadtteile Heddernheim, Niederursel und Nordweststadt erforderlich ist. Darüber hinaus hat das Wasserwerk Praunheim II aufgrund der Möglichkeiten einer flexiblen Betriebsweise insbesondere eine Bedeutung für die Bedarfsabdeckung in Hochverbrauchsphasen (Bedarf in heißen und trockenen Phasen) sowie bei Ausfallszenarien und technisch erforderlichen Umstellungsmaßnahmen im Leitungsverbund bzw. dem innerstädtischen Versorgungsnetz. In diesen Phasen speist das Wasserwerk Praunheim aktuell bis zu ca. 12.000 m3/d Trinkwasser in das Versorgungsnetz ein und stützt damit maßgeblich die Versorgung über das gesamte Frankfurter Stadtnetz. Entgegen früherer Überlegungen, ist es vor allem die Dynamik der an die Bevölkerungsentwicklung gekoppelten Bedarfszunahme, die den Betrieb der gesamten Trinkwassergewinnungsanlage des WW Praunheim II zukünftig unverzichtbar bleiben lässt. Diese geänderten Rahmenbedingungen kommen u.a. in der "Situationsanalyse zur Wasser-versorgung in der Rhein-Main-Region (2013 und Fortschreibung 2016)" der Arbeitsgemein-schaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) und der Strategieinitiative des Landes Hessen und des WHR vom 28.01.2016 für eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung zum Ausdruck. Aufgenommen wird dies auch in der derzeitigen Leitbilddiskussion für ein integriertes Wasser-Ressourcen-Management Rhein-Main. Zu Frage 2: Das Schutzgebietsverfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens durch die räumliche Lage, die bereits vorhandenen, anderweitigen Nutzungen, der erforderlichen Erstellung neuer Unterlagen und der Vielzahl an Beteiligten kann der Abschluss nicht prognostiziert werden. Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. In Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden weitere Gutachten (u. a. eine bodenkundliche Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine differenzierte Bewertung der Nitrataustragsgefährdung) und Pläne erstellt. Neben einer Einbindung des HLNUG wird die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen eng mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Der Zeithorizont bis zum Vorliegen bescheidreifer Unterlagen ist derzeit nicht seriös abschätzbar. Zu Frage 3: Die Wasserschutzgebiets-Verordnung hat den Zweck, die Gewinnungsanlagen vor potenziellen Gefährdungen zu schützen. In die Verordnung sollen allgemeine Schutzbestimmungen sowie spezielle Regelungen für eine landwirtschaftliche Grundstücksnutzung aufgenommen werden. Zu Frage 4: In der Schutzzone II gilt in der Regel ein Bauverbot. In der Schutzzone III sind grundsätzlich Vorhaben verboten, wenn sie zu einer wesentlichen Minderung der Grundwasserüberdeckung führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Antrag vom 15.11.2018, OF 358/8 Anregung vom 29.11.2018, OA 340 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1070 Anregung vom 22.01.2019, OA 348

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