Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
Vorbemerkung Die Bereitstellung von Trinkwasser in der Stadt
Frankfurt erfolgt durch das kommunale Versorgungsunternehmen Mainova AG. Die
Verteilung des Trinkwassers, i. e. Betrieb, Wartung und Ausbau des
Trinkwasserverteilungsnetzes im Stadtgebiet erfolgt durch die NRM Netzdienste
Rhein-Main GmbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Mainova AG. Die
Trinkwasserbeschaffung liegt in der Hand der Hessenwasser GmbH & Co. KG,
einem Gemeinschaftsunternehmen kommunaler Versorgungsunternehmen des
Rhein-Main-Gebiets, an dem die Mainova AG mit 36,36 % mehrheitlich
beteiligt ist. Zu Frage 1: Die Beschaffung des Trinkwassers für die Stadt
Frankfurt erfolgt über eine Kombination von lokalen Wasserwerken sowie
Gewinnungsanlagen, die über den regionalen Leitungsverbund vernetzt sind. Das
Wasserwerk Praunheim II ist ein Baustein in dem Beschaffungs- und
Versorgungskonzept für die Stadt Frankfurt und daher in seiner Bedeutung nur in
diesem Gesamtkontext zu bewerten. Das Wasserwerk (WW) Praunheim II ist für die
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main maßgeblich. Je
nach Versorgungssituation stellt es (2017) zwischen 2% und 5% der in Frankfurt
benötigten Trinkwassermengen bereit. Aufgrund des Bevölkerungszuwachses, dessen
Bedarf vorrangig aus ortsnahen Anlagen gedeckt werden soll, wird dieser Anteil
bis 2030 deutlich anwachsen. Im Regelbetrieb erfüllt das Wasserwerk Praunheim
derzeit neben der reinen Bereitstellung von ca. 3.000 m3/d Trinkwasser die
Aufgabe durch die Versorgung des Wasserbehälters Praunheim als Hochpunkt den
erforderlichen Netzdruck sicherzustellen, der für die Versorgung unter anderem
der Stadtteile Heddernheim, Niederursel und Nordweststadt erforderlich
ist. Darüber hinaus
hat das Wasserwerk Praunheim II aufgrund der Möglichkeiten einer flexiblen
Betriebsweise insbesondere eine Bedeutung für die Bedarfsabdeckung in
Hochverbrauchsphasen (Bedarf in heißen und trockenen Phasen) sowie bei
Ausfallszenarien und technisch erforderlichen Umstellungsmaßnahmen im
Leitungsverbund bzw. dem innerstädtischen Versorgungsnetz. In diesen Phasen
speist das Wasserwerk Praunheim aktuell bis zu ca. 12.000 m3/d Trinkwasser in
das Versorgungsnetz ein und stützt damit maßgeblich die Versorgung über das
gesamte Frankfurter Stadtnetz. Entgegen früherer Überlegungen, ist es vor allem die
Dynamik der an die Bevölkerungsentwicklung gekoppelten Bedarfszunahme, die den
Betrieb der gesamten Trinkwassergewinnungsanlage des WW Praunheim II zukünftig
unverzichtbar bleiben lässt. Diese geänderten Rahmenbedingungen kommen u.a. in der
"Situationsanalyse zur Wasser-versorgung in der Rhein-Main-Region (2013 und
Fortschreibung 2016)" der Arbeitsgemein-schaft Wasserversorgung Rhein-Main
(WRM) und der Strategieinitiative des Landes Hessen und des WHR vom 28.01.2016
für eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung zum Ausdruck. Aufgenommen
wird dies auch in der derzeitigen Leitbilddiskussion für ein integriertes
Wasser-Ressourcen-Management Rhein-Main. Zu Frage 2: Das Schutzgebietsverfahren befindet sich noch in
einem frühen Stadium. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens durch die
räumliche Lage, die bereits vorhandenen, anderweitigen Nutzungen, der
erforderlichen Erstellung neuer Unterlagen und der Vielzahl an Beteiligten kann
der Abschluss nicht prognostiziert werden. Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das
Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als
Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage
ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der
Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf
aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung
erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden
Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie
Grundwassermessstellen neu gebaut. In Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für
Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden weitere Gutachten (u. a. eine
bodenkundliche Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine
differenzierte Bewertung der Nitrataustragsgefährdung) und Pläne erstellt.
Neben einer Einbindung des HLNUG wird die Erstellung aller erforderlichen
Unterlagen eng mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Der Zeithorizont bis zum Vorliegen bescheidreifer
Unterlagen ist derzeit nicht seriös abschätzbar. Zu Frage 3: Die Wasserschutzgebiets-Verordnung hat den Zweck, die
Gewinnungsanlagen vor potenziellen Gefährdungen zu schützen. In die Verordnung
sollen allgemeine Schutzbestimmungen sowie spezielle Regelungen für eine
landwirtschaftliche Grundstücksnutzung aufgenommen werden. Zu Frage 4: In der Schutzzone II gilt in der Regel ein Bauverbot.
In der Schutzzone III sind grundsätzlich Vorhaben verboten, wenn sie zu einer
wesentlichen Minderung der Grundwasserüberdeckung führen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.05.2018, V 876
Antrag vom
09.10.2018, OF
308/7
Antrag vom 15.11.2018, OF 358/8
Anregung vom
29.11.2018, OA 340
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1070
Anregung vom
22.01.2019, OA 348