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Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 781 entstanden aus Vorlage: OF 258/7 vom 21.02.2018 Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B 13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshalb wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist es möglich, dass dem Magistrat die Größe einer Liegenschaft nicht bekannt ist? 2. Wie vertritt der Magistrat vor dem Gleichheitsgrundsatz die Tatsache, dass die Nebenkosten von der Stadt gezahlt werden? 3. Welche Fakten haben in der genannten Abwägung dazu geführt, dass keine Zwangsräumung erfolgte? 4. Welches sind die "vielfältigen Gründe", die von der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen lassen? 5. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das Bürgeramt, die dort lebenden Personen der Meldepflicht entsprechend zu erfassen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 440 Bericht des Magistrats vom 19.01.2018, B 13 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1230 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 20