Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 781
entstanden aus Vorlage:
OF 258/7 vom
21.02.2018 Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B
13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshalb wird der
Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist es möglich, dass dem Magistrat die Größe
einer Liegenschaft nicht bekannt ist? 2. Wie vertritt der Magistrat vor dem
Gleichheitsgrundsatz die Tatsache, dass die Nebenkosten von der Stadt gezahlt
werden? 3. Welche Fakten haben in der genannten Abwägung
dazu geführt, dass keine Zwangsräumung erfolgte? 4. Welches sind die "vielfältigen Gründe", die von
der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen lassen? 5. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das
Bürgeramt, die dort lebenden Personen der Meldepflicht entsprechend zu
erfassen? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 440
Bericht des
Magistrats vom 19.01.2018, B 13
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.07.2018, ST 1230
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 20