Städtische Liegenschaft In der Au 14-16
Fragen an den Magistrat
Die Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit 1983 rechtswidrig durch wechselnde unbekannte Personen besetzt. Das Areal mit einer Größe von ca. 15.000 qm wurde 1988 von der Stadt Frankfurt erworben. Anfang der 90er Jahre gab es einen Versuch, die Besetzung zu beenden, der jedoch ohne Erfolg abgebrochen wurde. Seither duldet der Magistrat mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die rechtswidrige Besetzung. Selbst eine Begehung des Grundstücks durch Mitarbeiter der Stadt konnte nicht durchgeführt werden. Im Bericht B440/2017 antwortete der Magistrat auf die Anfrage A229/2017 der AfD-Fraktion. Auf die Fragen 1 bis 7 antwortete der Magistrat gemeinsam wie folgt: "Die Liegenschaft "In der Au 14-16" wurde von der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 1988 bereits im besetzten Zustand erworben. Es gibt keine mietvertragliche Grundlage für die aktuelle Nutzung der Liegenschaft. Mieteinnahmen wurden seit dem Erwerb der Liegenschaft nicht erzielt. Die Berechnung einer fiktiven Miete müsste, da dem Magistrat Ausstattung und Größe der Liegenschaft nicht im Detail bekannt sind, aufgrund der Kaufunterlagen und entsprechender Anpassung nach Verbraucherpreisindex erfolgen. Von den Nutzern werden derzeit keine Zahlungen für Nebenkosten geleistet. Die Stadt Frankfurt am Main trägt die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und den Schornsteinfeger." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Seit wann trägt die Stadt Frankfurt die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und Schornsteinfeger für diese Liegenschaft?
- Wie hoch waren Kosten, die der Stadt Frankfurt durch die Zahlung dieser Nebenkosten bisher jeweils und insgesamt entstanden sind?
- Mit welcher Begründung und welchem städtischen Beschluss bzw. welcher städtischen Anordnung wurde entschieden, diese Nebenkosten zu zahlen?
- Welche städtischen Betriebe sind ggf. in die Versorgung der Liegenschaft In der Au 14-16 bzgl. Strom, Wasser und Wärme (Heizung) involviert und wurden die entsprechenden Zahlungen für den Verbrauch von Strom, Wasser und Wärme von den Besatzern geleistet?
- Wurden ggf. bei Nichtbezahlung daraufhin Strom, Wasser und Wärme für die Liegenschaft abgestellt oder wie wurde mit den ausstehenden Zahlungen verfahren und mit welcher Begründung?
- Wie viel Geld entging den städtischen Betrieben ggf. bisher aufgrund der Nichtbezahlung für die Kosten für Strom, Wasser und Wärme bei dieser städtischen Liegenschaft?
Beratungsverlauf 2 Sitzungen