Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Liegenschaft In der Au 14-16
Begründung
Akteneinsichtsausschusses zur Liegenschaft In der Au 14-16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Liegenschaft "In der Au 14-16". Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die sich mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung der genannten Liegenschaft befassen bzw. die sich im Besitz der Stadt Frankfurt in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin befinden. Begründung: Mit der Vorlage B 440 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 229 vom 26.07.2017. Gegenstand der Anfrage war die städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" in Rödelheim. Die Liegenschaft wurde 1988 von der Stadt erworben, obwohl diese bereits seit dem Jahr 1983 rechtswidrig besetzt wurde. Der Magistrat duldet seit nunmehr 30 Jahren den rechtswidrigen Zustand und verzichtet insoweit auf Mieterträge. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Frankfurt auch noch sämtliche Nebenkosten für die Liegenschaft. In der Anfrage wurde konkret nach den Mietausfällen und der Höhe der in der Vergangenheit entrichteten Nebenkosten gefragt. Der Magistrat beantwortete diese Frage nicht. Er führte in seiner Antwort aus, dass ihm die "Ausstattung und Größe der Liegenschaft nicht im Detail bekannt sind" und die Stadt Frankfurt am Main "die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und den Schornsteinfeger" trägt, ohne jedoch - wie vom Fragesteller gefordert, einen Betrag zu nennen. Auch die weiteren Ausführungen sind nicht geeignet, die gestellten Fragen auch nur annähernd zu beantworten. Daher ist eine Akteneinsicht geboten. Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die sich mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung der genannten Liegenschaft befassen, d.h. der notarielle Kaufvertrag und die im Zusammenhang damit stehenden Unterlagen sowie sämtliche Unterlagen, die die Bewirtschaftung der Liegenschaft zum Gegenstand haben bzw. die sich im Besitz der Stadt Frankfurt in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin befinden.