Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 26.07.2017, A 229 Betreff: Städtische
Liegenschaft "In der Au 14-16" Vorgang: F 661/17 In der 13. Fragestunde der
Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 beantwortete der Magistrat die Frage
661. Gegenstand der Frage war die Nutzung des Gebäudes "In der Au 14-16" in
Rödelheim, das im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Es handelt sich dabei um
eine Villa, die seit 1983 rechtswidrig besetzt wird. Derzeit wird das Gebäude
von ca. 20 bis 30 Personen bewohnt, die an die Stadt keine Miete entrichten und
keine angemessenen Zahlungen für Nebenkosten leisten. Auf die Frage, mit welcher Begründung der Magistrat
diesen seit nunmehr 34 Jahren andauernden Rechtsbruch duldet und welcher
finanzielle Verlust der Stadt Frankfurt daraus bislang entstanden ist,
antwortete dieser, dass ihm bewusst sei, dass es für die Nutzung der
Liegenschaft keine mietvertragliche Grundlage gibt. Für die Duldung gebe es
vielfältige Gründe, die teilweise nur im zeitlichen Kontext verständlich seien.
Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, "es nicht zu einer Eskalation kommen
zu lassen". Der Magistrat müsse dabei "abwägen, ob die ggf. nur unter
Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis
steht". Abgesehen davon, dass sich die Frage
einer Abwägung bei einem nicht unerheblichen Rechtsbruch wie dem Besetzen einer
Immobilie nicht stellt, nimmt der Magistrat an anderer Stelle eine solche
Abwägung ganz offensichtlich nicht vor. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, bei
denen der Magistrat Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro aufwendet, um ein
Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro für das Überschreiten der zulässigen Parkzeit
einzutreiben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den
Magistrat: 1. Wie hoch sind die Mieteinnahmen
(Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie "In der Au
14-16" tatsächlich pro Monat bzw. Jahr erzielt ? 2. Wie hoch sind die Mieteinnahmen (Angaben in Euro),
die der Magistrat für die genannte Immobilie in den letzten 34 Jahren (bzw.
seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte) erzielt ? 3. Wie hoch sind die fiktiven
Mieteinnahmen (Angaben in Euro), die für die genannte Immobilie "In der Au
14-16" pro Monat bzw. Jahr zu erzielen sind (z.B. anhand des Mietspiegels für
die Stadt Frankfurt) ? 4. Wie
hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten, die der Magistrat für die genannte
Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr erzielt ? 5. Wie hoch sind die Zahlungen für
Nebenkosten (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in
den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983
erfolgte) erzielt ? 6. Wie
hoch sind die Aufwendungen für Nebenkosten, die der Magistrat für die genannte
Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr zu hat ? 7. Wie hoch sind die Zahlungen für
Nebenkosten (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in
den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983
erfolgte) hatte ? 8. Hält es
der Magistrat für vorschriften- und gesetzeskonform (z.B. HGO), auf
Mieteinnahmen für eine Immobilie zu verzichten, nur um "eine Eskalation zu
vermeiden" ? 9. Falls 8.
zutreffend: Auf welcher Rechtsgrundlage verzichtet der Magistrat auf die
Mieteinnahmen für die genannte Liegenschaft ? 10. Verzichtete der Magistrat auch in anderen Fällen
auf die Beitreibung von Einnahmen (z.B. Mieten, Beiträge, Gebühren,
Ordnungsgelder für Falschparken), um eine Eskalation zu vermeiden? 11. Falls 10. zutreffend: welche
Einnahmen waren dabei betroffen ? 12. Was versteht der Magistrat unter einem
angemessenen Verhältnis zwischen Durchsetzung einer Rechtsposition und dem
Ergebnis im konkreten Fall ? Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Frage vom
22.06.2017, F 661
Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 440
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.08.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage A 229 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2062, 16. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.12.2017 Aktenzeichen: 30 0