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Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 26.07.2017, A 229 Betreff: Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" Vorgang: F 661/17 In der 13. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 beantwortete der Magistrat die Frage 661. Gegenstand der Frage war die Nutzung des Gebäudes "In der Au 14-16" in Rödelheim, das im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Es handelt sich dabei um eine Villa, die seit 1983 rechtswidrig besetzt wird. Derzeit wird das Gebäude von ca. 20 bis 30 Personen bewohnt, die an die Stadt keine Miete entrichten und keine angemessenen Zahlungen für Nebenkosten leisten. Auf die Frage, mit welcher Begründung der Magistrat diesen seit nunmehr 34 Jahren andauernden Rechtsbruch duldet und welcher finanzielle Verlust der Stadt Frankfurt daraus bislang entstanden ist, antwortete dieser, dass ihm bewusst sei, dass es für die Nutzung der Liegenschaft keine mietvertragliche Grundlage gibt. Für die Duldung gebe es vielfältige Gründe, die teilweise nur im zeitlichen Kontext verständlich seien. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, "es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen". Der Magistrat müsse dabei "abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht". Abgesehen davon, dass sich die Frage einer Abwägung bei einem nicht unerheblichen Rechtsbruch wie dem Besetzen einer Immobilie nicht stellt, nimmt der Magistrat an anderer Stelle eine solche Abwägung ganz offensichtlich nicht vor. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen der Magistrat Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro aufwendet, um ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro für das Überschreiten der zulässigen Parkzeit einzutreiben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hoch sind die Mieteinnahmen (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" tatsächlich pro Monat bzw. Jahr erzielt ? 2. Wie hoch sind die Mieteinnahmen (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte) erzielt ? 3. Wie hoch sind die fiktiven Mieteinnahmen (Angaben in Euro), die für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr zu erzielen sind (z.B. anhand des Mietspiegels für die Stadt Frankfurt) ? 4. Wie hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten, die der Magistrat für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr erzielt ? 5. Wie hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte) erzielt ? 6. Wie hoch sind die Aufwendungen für Nebenkosten, die der Magistrat für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr zu hat ? 7. Wie hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte) hatte ? 8. Hält es der Magistrat für vorschriften- und gesetzeskonform (z.B. HGO), auf Mieteinnahmen für eine Immobilie zu verzichten, nur um "eine Eskalation zu vermeiden" ? 9. Falls 8. zutreffend: Auf welcher Rechtsgrundlage verzichtet der Magistrat auf die Mieteinnahmen für die genannte Liegenschaft ? 10. Verzichtete der Magistrat auch in anderen Fällen auf die Beitreibung von Einnahmen (z.B. Mieten, Beiträge, Gebühren, Ordnungsgelder für Falschparken), um eine Eskalation zu vermeiden? 11. Falls 10. zutreffend: welche Einnahmen waren dabei betroffen ? 12. Was versteht der Magistrat unter einem angemessenen Verhältnis zwischen Durchsetzung einer Rechtsposition und dem Ergebnis im konkreten Fall ? Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 22.06.2017, F 661 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.08.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 229 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2062, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.12.2017 Aktenzeichen: 30 0